6. Jahrgang, Heft 1 (Mai 1976) - CatholicaPedia
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- 13 - VI<br />
eigene politische Karriere benutzen kann! Solche "Kirchentreue" läßt<br />
sich zur Immagepflege immer gut gebrauchen. Aber all diesen kulturpolitischen<br />
Karrieremachern, mögen sie auch noch so gut Orgel spielen,<br />
sei gesagt, daß ihr Ehrgeiz eines Tages im totalen Zusammenbruch dieser<br />
"Kirche", der sie treu gedient haben, seine FRüchte finden wird.<br />
In welcher Weise man "kirchlicherseits" der heutigen religiösen<br />
Wirklichkeit, die so viele veranlaßt,von diesemsinkenden Schiff<br />
noch herunterzukommen, aus dem Weg gehen will, zeigt ein Aufsatz von<br />
Prof. Audomar Scheuermann, dem bekannten Kirchenrechtler und Vizepräsidenten<br />
des Bayerischen Senats, in der berüchtigten, sogenannten "MkKZ"v<br />
vom 4.April <strong>1976</strong>, in dem er zu dem ergangenen Urteil vor dem Verwaltungsgericht<br />
offiziell Stellung nimmt.<br />
Abgesehen von einer ganzen Reihe grundsätzlicher Überlegungen,<br />
die wir teilen, enthalten die Ausführungen Prof. Scheuermanns eine<br />
Menge sachlicher Verfälschungen, die hier aufgedeckt werden sollen. Alles<br />
wäre so einfach, auch für Prof. Scheuermann, wenn die "Kirche"<br />
Kirche geblieben wäre. So aber versucht Prof. Scheuermann den Eindruck<br />
zu erwecken, als wäre in dieser "Kirche" noch alles beim alten. Er opperiert<br />
mit einem gemeinen und doppeldeutigen Kirchenbegriff, der sowohl<br />
die abgefallenen Hierarchen als auch die sich wirklich zur Kirche<br />
Christ bekennenden Gläubigen abdecken soll. Darum erscheinen diejenigen,<br />
die aus dem Steuerverband austreten, aber der Glaubensgemeinschaft weiter<br />
angehören wollen, in der Optik von Prof. Scheuermann als unentschiedene<br />
Narren. So schreibt er z.B. schlicht: "Es gibt Fälle, in denen<br />
Katholiken aus der Kirche austreten, trotzdem aber noch der Kirche<br />
angehören wollen'.' ("MkKZ", S.3) Als Unbeteiligter würde jeder einen solchen<br />
Zeitgenossen, der sich so verhalten würde, als dummen Tropf bezeichnen,<br />
der nicht wisse, was er eigentlich wolle. Man kann eben nich 4 -<br />
zugleich drinnen und draußen sein! Aber diejenigen, die um ihres Glaubens<br />
willen keine Kirchensteuer mehr bezahlen, wissen sehr wohl, was sie<br />
wollen, und Prof. Scheuermann weiß das natürlich auch. Aber in seinem<br />
"Kirchenverständnis" dürfen solche Probleme nicht auftauchen. Darum versucht<br />
man dann über diese '"Unentschlossenen" mitleidig zu lächeln. Um<br />
solch ein Lächeln beibehalten zu können, läßt Prof. Scheuermann diese<br />
Leute immer nur "aus der Kirche" austreten. Einen sachlichen Unterschied<br />
zwischen einem Austritt aus der (wahren) Kirche und dem Austritt aus<br />
dem staatlich organisierten Steuerverband, der nur mittelbar im Dienste<br />
der Kirche stand, macht er erst gar nicht. Das hieße ja auch, die unbequeme<br />
Wirklichkeit ernst nehmen und Konsequenzen ziehen zu müssen. Es<br />
ist also sachlich falsch, wenn er in dem angesprochenen Fall von einem<br />
Kirchenaustritt spric&t.<br />
Andererseits kann man aber auch nicht den Vorwurf erheben,<br />
er mache gar keinen Unterschied zwischen Kirche und Steuerverband. Was<br />
er darunter versteht, hört sich dann so an: "Der Katholik kann aus seiner<br />
Kirche nicht austreten, so wenig jemand aus seiner Familie austreten<br />
kann. (...) Der Katholik kann aber vor dem Staat seinen Kirchenaustritt<br />
erklären". ("MkKZ" S.3) Wie kann nur jemand durch einen nicht zu<br />
vollziehenden Akt (im Bereich der Kirche) durch diesen auf staatlicher<br />
Ebene dann einen wiederum für die Kirche verbindlichen Akt setzen, der<br />
von ihr als nicht durchführbar angesehen wird, ganz abgesehen davon, dafc<br />
dieser nicht zu vollziehende Akt als "Kirchenaustritt mit Zusatz" in's<br />
Taufbuch eingetragen werden soll)"MkKZ", S.3)? Nun, das aufzulösen,<br />
überlasse ich Prof. Scheuermann, er weiß sicherlich, was er meint, ich<br />
nicht.<br />
Ein weiterer Widerspruch besteht darin, daß auf der einen<br />
Seite zwar richtig behauptet wird, der Staat könne über die Religionszugehörigkeit<br />
nicht entscheiden - in Wirklichkeit versucht er es aber<br />
doch, indem er meistens die Austritte aus dem Kirchensteuerverband mit<br />
einem Austritt aus der Kirche quittiert -, andererseits will er aber<br />
den betreffenden Passus über den Verbleib in der Glaubenspemeinschaft<br />
nicht akzeptieren, der rein innerkirchlicher Natur ist und der wegen