Religion - Berufsbildende Schulen Goslar-Baßgeige/Seesen
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Neben dem oben beschriebenen Strukturierungsmoment gliedern sich jeweils neun The-<br />
menfelder in die Dimensionen „Persönliche Erfahrung", „Fachwissen" und „<strong>Religion</strong>s-<br />
pädagogisches Handeln", d. h. die Rahmenrichtlinien orientieren sich an den (Vor-) Erfah-<br />
rungen der Schülerinnen und Schüler. Sie sind häufig, aber nicht immer zwingend, Aus-<br />
gangspunkt für eine Auseinandersetzung mit den Inhalten des jeweiligen Themenfelds. Die<br />
Theologie als vorrangige Bezugswissenschaft des <strong>Religion</strong>sunterrichts qualifiziert die The-<br />
menfelder als Themen des <strong>Religion</strong>sunterrichts. Neben diesen beiden Komponenten, die<br />
auch grundlegend sind für das zeitgemäße Verständnis jeglichen <strong>Religion</strong>sunterrichts, findet<br />
sich notwendigerweise auch die Dimension des religionspädagogischen Handelns, weil die<br />
Schülerinnen und Schüler in ihren späteren Tätigkeitsbereichen mit Fragen der <strong>Religion</strong>spä-<br />
dagogik konfrontiert werden und entsprechend qualifiziert werden müssen.<br />
Diese drei Dimensionen sind in jedem Themenfeld bei der Unterrichtsgestaltung zu berück-<br />
sichtigen. Ein Verzicht auf eine der drei Komponenten entspricht nicht dem Anliegen der<br />
Rahmenrichtlinien und ist auch aus inneren Zusammenhängen heraus nicht sinnvoll.<br />
1.5 Handhabung der Rahmenrichtlinien<br />
Die Ziele der Themenfelder sind verbindlich. Sie bestimmen die Inhalte. Sie können um<br />
andere, die sich aus den konkreten Rahmenbedingungen des Unterrichts ergeben und mit<br />
denen sich diese Ziele auch verwirklichen lassen, erweitert werden.<br />
Auf eine Zuordnung der Inhalte zu den Niveaustufen wurde verzichtet. Die Inhalte sind bei<br />
entsprechender Differenzierung geeignet, den Schülerinnen und Schülern das Erreichen der<br />
Ziele beider Niveaustufen zu ermöglichen. Die „Hinweise zum Unterricht" bieten Anregungen<br />
für die konkrete Unterrichtsplanung.<br />
Um die Lesbarkeit der Rahmenrichtlinien zu verbessern, sind in der Spalte „Hinweise zum<br />
Unterricht" zwei Symbole eingeführt:<br />
markiert Literaturhinweise,<br />
verweist auf andere Themenfelder oder andere Unterrichtsfächer.<br />
Von den neun Themenfeldern sind in jedem Schuljahr mindestens zwei zu bearbeiten.<br />
Doppelung in Bildungsgängen einer Niveaustufe ist nicht sinnvoll. Es ist darauf zu achten,<br />
daß während der Ausbildung möglichst viele Themenfelder behandelt werden.<br />
Neben den ausgewiesenen Themenfeldern muß noch ausreichend Zeit für die Aufnahme<br />
und Behandlung aktueller Fragen und Probleme der Schülerinnen und Schüler im <strong>Religion</strong>s-<br />
unterricht verbleiben. Die Bearbeitung solcher nicht in den Rahmenrichtlinien explizit ausge-<br />
wiesenen Themen muß sich an der hier vorgestellten Struktur orientieren (vgl. Ziffer 1.4, S. 3<br />
ff.).<br />
Für die Fachschule - Heilpädagogik - sind keine eigenen Themenfelder vorgegeben, son-<br />
dern spezielle Inhalte und Ziele festgelegt. Diese sind konfessionsübergreifend formuliert.<br />
Da sich die Rahmenrichtlinien einer ökumenischen Offenheit des <strong>Religion</strong>sunterrichts ver-<br />
pflichtet wissen, sollte die unterrichtende Lehrkraft die Inhalte und Ziele der jeweiligen The-<br />
menfelder der anderen Konfession daraufhin prüfen, inwieweit es für die Behandlung eines<br />
Themenfeldes spezifische konfessionelle Eigenarten gibt, die in gemischtkonfessionellen<br />
Lerngruppen zu berücksichtigen sind.<br />
Diesen Rahmenrichtlinien liegt das Verständnis eines <strong>Religion</strong>sunterrichts zugrunde, der auf<br />
eine Kooperation mit anderen Fächern der Stundentafel angelegt ist.