Religion - Berufsbildende Schulen Goslar-Baßgeige/Seesen
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unterricht zu informieren. Das ist angesichts der in diesen Bildungsgängen häufig prakti-<br />
zierten konfessionellen Kooperation und der im späteren beruflichen Alltag anzutreffenden<br />
konfessionell heterogenen Adressatengruppen notwendig.<br />
1.4 Strukturierung der aufgeführten Themenfelder<br />
Die unter Ziffer 1.1 (S. 1) im Geltungsbereich aufgeführten Bildungsgänge enthalten eine<br />
große Spannbreite hinsichtlich der Lernvoraussetzungen sowie der zu vermittelnden Quali-<br />
fikationen für eine spätere Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler. Dies hat zur Folge, daß<br />
die Rahmenrichtlinien in ihren Zielen unterschiedliche Niveaustufen ausweisen.<br />
Ausgangspunkt für die Einteilung dieser Niveaustufen ist der Gedanke, die Ausbildung zur<br />
Erzieherin und zum Erzieher als Kernbereich festzulegen. Darum entspricht dem Anforde-<br />
rungsniveau 2 die Fachschule - Sozialpädagogik -.<br />
Dem Anforderungsniveau 1 sind die Bildungsgänge Berufsfachschule - Kinderpflege - sowie<br />
die Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - Schwerpunkt Sozialpädagogik<br />
zugeordnet.<br />
Die Begründung für die Einteilung in Niveaustufen liegt einmal in den späteren unterschied-<br />
lichen Tätigkeitsprofilen der Schülerinnen und Schüler. Von den Kinderpflegerinnen und<br />
Kinderpflegern, den Sozialassistentinnen und Sozialassistenten wird in ihrem berufli-<br />
chen Alltag erwartet, daß sie in der Lage sind, unter Anleitung (Anforderungsniveau 1) in<br />
ihren spezifisch sozialpädagogischen Arbeitsfeldern adressatenbezogen religionspädago-<br />
gisch zu arbeiten und dieses zu reflektieren. Die Erzieherinnen und Erzieher dagegen<br />
müssen selbständig und zielorientiert (Anforderungsniveau 2) in ihren spezifischen sozial-<br />
pädagogischen Arbeitsfeldern adressatenbezogen religionspädagogisch arbeiten und ihre<br />
Arbeit reflektieren. Darüber hinaus müssen sie die in der Ausbildung befindlichen Mitarbeite-<br />
rinnen und Mitarbeiter sowie Zweitkräfte zur religionspädagogischen Arbeit anleiten.<br />
Die Fachschule - Heilpädagogik - ist in die Niveaustufen der anderen Schulformen nicht ein-<br />
bezogen, weil sie in der Systematik der Ausbildungsgänge eine Sonderstellung einnimmt.<br />
Die zu den Themenfeldern formulierten Lernziele müssen so erarbeitet werden, daß sie dem<br />
Lernzuwachs in den verschiedenen Kompetenzbereichen dienen. Gemäß den unter-<br />
schiedlichen Anforderungen in den verschiedenen Bildungsgängen gliedern sich diese in: