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Religion - Berufsbildende Schulen Goslar-Baßgeige/Seesen

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1 Vorbemerkungen<br />

1<br />

Nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes soll die Persönlichkeit der Schülerinnen und<br />

Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen<br />

der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickelt werden.<br />

Dem evangelischen <strong>Religion</strong>sunterricht kommt dabei die Aufgabe zu, einen "Beitrag zur<br />

persönlichen Orientierung und Bildung" zu leisten und "Perspektiven der Lebenszuversicht<br />

und der Hoffnung" zu eröffnen, um die Fragen nach Gott zu bewahren und zu beantworten<br />

(vgl. Kirchenamt der EKD: Identität und Verständigung. Standort und Perspektiven des<br />

<strong>Religion</strong>sunterrichts in der Pluralität. Gütersloh 1994, S. 26, 28, 30).<br />

Der evangelische <strong>Religion</strong>sunterricht in sozialpädagogischen Bildungsgängen folgt im<br />

wesentlichen zwei Zielrichtungen:<br />

• Er will den Schülerinnen und Schülern in einer unübersichtlicheren Welt Orientierung<br />

bieten und Antworten auf Fragen geben, die sich aus dem ergeben, was der/dem Ein-<br />

zelnen und allen gemeinsam widerfährt.<br />

• Er will die Schülerinnen und Schüler auf ihre religionspädagogischen Aufgaben im erzie-<br />

herischen Bereich vorbereiten. Indem sie sich ihrer eigenen religiösen Vorstellungen und<br />

Einstellungen bewußt werden, können sie einen eigenen Standpunkt gewinnen, der zu<br />

religionspädagogischem Handeln befähigt.<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

Die vorliegenden Rahmenrichtlinien ordnen den evangelischen <strong>Religion</strong>sunterricht in der<br />

Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - Schwerpunkt Sozialpädagogik, der<br />

Berufsfachschule - Kinderpflege -, der Fachschule - Sozialpädagogik - und der Fachschule<br />

- Heilpädagogik -.<br />

1.2 Bedeutung des <strong>Religion</strong>sunterrichts in sozialpädagogischen<br />

Ausbildungsgängen<br />

Schülerinnen und Schülern in sozialpädagogischen Ausbildungsgängen sollen für ihre<br />

berufliche Praxis unterschiedliche Kompetenzen vermittelt werden, um Menschen aus<br />

verschiedenen Lebenswelten und in unterschiedlichen Lebensphasen angemessen<br />

begegnen zu können.<br />

Auf die im sozialpädagogischen Bereich Tätigen kommen religionspädagogische Aufgaben<br />

zu. Zum einen befinden sich viele Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, zum anderen<br />

werden die Fragen nach dem Sinn, nach dem „Woher" und „Wohin" nicht nur im kirchlichen<br />

Kontext gestellt. Der evangelische <strong>Religion</strong>sunterricht trägt damit zum Erwerb beruflicher<br />

Qualifikationen bei und leistet so einen Beitrag zur Identitätsfindung sowohl im personalen<br />

als auch im beruflichen Bereich.<br />

In einem so verstandenen <strong>Religion</strong>sunterricht werden mit den Schülerinnen und Schülern die<br />

Fragen der Menschen nach dem Sinn und dem Ziel menschlichen Lebens sowie nach den<br />

Maßstäben menschlichen Handelns und Urteilens thematisiert. Der <strong>Religion</strong>sunterricht will<br />

den Schülerinnen und Schülern verdeutlichen, daß in Lernprozessen Haltungen und Ein-<br />

stellungen eine Rolle spielen, die als religiöse Dimensionen des Lebens bezeichnet werden<br />

können.<br />

Die im <strong>Religion</strong>sunterricht angestrebte umfassende Handlungskompetenz erstreckt sich auf unterschiedliche<br />

Kompetenzbereiche:<br />

• Fachkompetenz

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