Religion - Berufsbildende Schulen Goslar-Baßgeige/Seesen
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1 Vorbemerkungen<br />
1<br />
Nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes soll die Persönlichkeit der Schülerinnen und<br />
Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen<br />
der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickelt werden.<br />
Dem evangelischen <strong>Religion</strong>sunterricht kommt dabei die Aufgabe zu, einen "Beitrag zur<br />
persönlichen Orientierung und Bildung" zu leisten und "Perspektiven der Lebenszuversicht<br />
und der Hoffnung" zu eröffnen, um die Fragen nach Gott zu bewahren und zu beantworten<br />
(vgl. Kirchenamt der EKD: Identität und Verständigung. Standort und Perspektiven des<br />
<strong>Religion</strong>sunterrichts in der Pluralität. Gütersloh 1994, S. 26, 28, 30).<br />
Der evangelische <strong>Religion</strong>sunterricht in sozialpädagogischen Bildungsgängen folgt im<br />
wesentlichen zwei Zielrichtungen:<br />
• Er will den Schülerinnen und Schülern in einer unübersichtlicheren Welt Orientierung<br />
bieten und Antworten auf Fragen geben, die sich aus dem ergeben, was der/dem Ein-<br />
zelnen und allen gemeinsam widerfährt.<br />
• Er will die Schülerinnen und Schüler auf ihre religionspädagogischen Aufgaben im erzie-<br />
herischen Bereich vorbereiten. Indem sie sich ihrer eigenen religiösen Vorstellungen und<br />
Einstellungen bewußt werden, können sie einen eigenen Standpunkt gewinnen, der zu<br />
religionspädagogischem Handeln befähigt.<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
Die vorliegenden Rahmenrichtlinien ordnen den evangelischen <strong>Religion</strong>sunterricht in der<br />
Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - Schwerpunkt Sozialpädagogik, der<br />
Berufsfachschule - Kinderpflege -, der Fachschule - Sozialpädagogik - und der Fachschule<br />
- Heilpädagogik -.<br />
1.2 Bedeutung des <strong>Religion</strong>sunterrichts in sozialpädagogischen<br />
Ausbildungsgängen<br />
Schülerinnen und Schülern in sozialpädagogischen Ausbildungsgängen sollen für ihre<br />
berufliche Praxis unterschiedliche Kompetenzen vermittelt werden, um Menschen aus<br />
verschiedenen Lebenswelten und in unterschiedlichen Lebensphasen angemessen<br />
begegnen zu können.<br />
Auf die im sozialpädagogischen Bereich Tätigen kommen religionspädagogische Aufgaben<br />
zu. Zum einen befinden sich viele Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, zum anderen<br />
werden die Fragen nach dem Sinn, nach dem „Woher" und „Wohin" nicht nur im kirchlichen<br />
Kontext gestellt. Der evangelische <strong>Religion</strong>sunterricht trägt damit zum Erwerb beruflicher<br />
Qualifikationen bei und leistet so einen Beitrag zur Identitätsfindung sowohl im personalen<br />
als auch im beruflichen Bereich.<br />
In einem so verstandenen <strong>Religion</strong>sunterricht werden mit den Schülerinnen und Schülern die<br />
Fragen der Menschen nach dem Sinn und dem Ziel menschlichen Lebens sowie nach den<br />
Maßstäben menschlichen Handelns und Urteilens thematisiert. Der <strong>Religion</strong>sunterricht will<br />
den Schülerinnen und Schülern verdeutlichen, daß in Lernprozessen Haltungen und Ein-<br />
stellungen eine Rolle spielen, die als religiöse Dimensionen des Lebens bezeichnet werden<br />
können.<br />
Die im <strong>Religion</strong>sunterricht angestrebte umfassende Handlungskompetenz erstreckt sich auf unterschiedliche<br />
Kompetenzbereiche:<br />
• Fachkompetenz