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wir unsere Heimat vor Transit schützen

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Grünes Licht für das Verkehrsprotokoll<br />

der Alpenkonvention<br />

Dr. Wolfger Mayrhofer | Ständiges Sekretariat der<br />

Alpenkonvention<br />

Die komplexe Entstehungsgeschichte eines völkerrechtlichen Vertrages<br />

Die Alpenkonvention besteht aus einer Rahmenkonvention,<br />

in der allgemeine Ziele für<br />

die nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes<br />

festgelegt werden, und aus Durchführungsprotokollen<br />

zu den Themen Raumplanung<br />

und nachhaltige Entwicklung, Bergland<strong>wir</strong>tschaft,<br />

Naturschutz und Landschaftspflege,<br />

Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie<br />

und Verkehr, in denen die Konkretisierung<br />

dieser allgemeinen Ziele erfolgt. Rahmenkonvention<br />

und Protokolle stellen selbständige<br />

völkerrechtliche Verträge dar, wobei die<br />

Bestimmungen von Protokollen im Lichte der<br />

Rahmenkonvention zu interpretieren sind.<br />

Mit seiner Zielsetzung im Bereich des Verkehrs<br />

legt Art. 2 Abs. 2 lit. j der Rahmenkonvention<br />

die Latte sehr hoch, denn es geht um nicht<br />

weniger als um die Senkung der Belastungen<br />

und Risiken im Bereich des inneralpinen und<br />

alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß, das<br />

für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren<br />

Lebensräume erträglich ist. Dies soll unter anderem<br />

durch eine verstärkte Verlagerung des<br />

Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs,<br />

auf die Schiene, <strong>vor</strong> allem durch Schaffung<br />

geeigneter Infrastrukturen und marktkonformer<br />

Anreize, ohne Diskriminierung aus Gründen<br />

der Nationalität erfolgen.<br />

Beginn der Verhandlungen<br />

Schon <strong>vor</strong> der Ausarbeitung der Rahmenkonvention<br />

wurde die Schweiz anlässlich der<br />

1. Internationalen Alpenkonferenz von Berchtesgaden<br />

im Oktober 1989 beauftragt, den<br />

Vorsitz einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung<br />

des Verkehrsprotokolls zu übernehmen. Die<br />

ersten Entwürfe der von Verkehrsinteressen<br />

gesteuerten ExpertInnen wurden aber einer<br />

harschen Kritik unterzogen.<br />

Bereits zu diesem Zeitpunkt stieß die Position<br />

Österreichs auf einigen Widerstand.<br />

Österreich setzte sich nämlich für eine Verpflichtung<br />

der Vertragsparteien ein, den<br />

Straßenbau auf die unbedingt nötigen Verbindungen<br />

zu beschränken und keine neuen,<br />

umweltbelastenden, hochrangigen, alpenquerenden<br />

Straßenverkehrsachsen zu errichten.<br />

Damit sollte verhindert werden, dass zu<br />

den bereits <strong>vor</strong>handenen Nord-Süd-Achsen<br />

eine weitere hinzukommt. Konkreter Auslöser<br />

für die Befürchtungen war die damals mit<br />

großer Intensität betriebene Verlängerung der<br />

sogenannten Alemagna-Autobahn.<br />

Die Haltung Österreichs fußte auf einem Beschluss<br />

der Landeshauptmännerkonferenz<br />

vom Mai 1993, nach dem der Inhalt der Protokolle<br />

Naturschutz, Raumplanung, Bergland<strong>wir</strong>tschaft<br />

und Tourismus grundsätzlich zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen <strong>wir</strong>d, eine<br />

offizielle Zustimmung der Republik Österreich<br />

jedoch erst dann abgegeben werden darf,<br />

wenn außer den genannten Protokollen auch<br />

das Verkehrsprotokoll <strong>vor</strong>liegt und hierzu alle<br />

Bundesländer zugestimmt haben.<br />

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