31.01.2013 Aufrufe

wir unsere Heimat vor Transit schützen

wir unsere Heimat vor Transit schützen

wir unsere Heimat vor Transit schützen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

III. Die Probe aufs Exempel<br />

Eine Schnellstraße ist eine hochrangige Straße<br />

– auch die im Anhang 2 des Bundesstraßengesetzes<br />

1971 seit 2006 <strong>vor</strong>gesehene<br />

S 37 – Klagenfurter Schnellstraße - wäre ohne<br />

Zweifel hochrangig.<br />

War und ist nun die zum Teil noch bestehende<br />

B 317, die als „Vorgängerstraße“ der S 37<br />

angesprochen werden kann, bereits hochrangig<br />

und wenn ja, wäre der Ausbau zu einer<br />

Schnellstraße S 37 der Bau einer neuen hochrangigen<br />

Straße?<br />

Nach der Definition des Art. 2 des Verkehrsprotokolls<br />

sind hochrangige Straßen „alle<br />

Autobahnen und mehrbahnige, kreuzungsfreie<br />

oder in der Verkehrs<strong>wir</strong>kung ähnliche<br />

Straßen“.<br />

Die B 317 war und ist in weiten Teilen – so im<br />

gesamten steirischen Teil – nicht mehrbahnig.<br />

Sie ist auch – wieder <strong>vor</strong> allem im steirischen<br />

Teil – keinesfalls kreuzungsfrei, denn es existiert<br />

eine Vielzahl niveaugleicher Kreuzungen:<br />

in Ortsdurchfahrten kann von Seitengassen<br />

auf die B 317 direkt auf- und von dieser<br />

abgefahren werden. Ebenso gibt es auf offener<br />

Strecke Ab- und Auffahrten zu und von<br />

Siedlungen, einzelnen Häusern und Feldern.<br />

Es gibt so gut wie keine Begleitstraßen für<br />

den lokalen Verkehr. Auf der Strecke bestehen<br />

mehrfach Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

bis hin zu einer 30 km/h Beschränkung sowie<br />

von Fußgängern aktivierbare Ampelübergänge.<br />

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

außerhalb von Ortschaften sind durch<br />

Taleinschnitte bedingt, in denen die Straße<br />

nur enge Kurvenradien aufweist. Ebenso im<br />

steirischen Teil ist die Straße durch beachtliche<br />

Steigungen gekennzeichnet und es finden<br />

sich mehrfach Überholverbote. Auch im<br />

Kärntner Teil besteht eine über 3 km lange,<br />

nur zweispurige Strecke mit Überholverbot.<br />

Was ist nun unter der „einer Autobahn oder<br />

mehrbahnigen, kreuzungsfreien Straße ähnlichen<br />

Verkehrs<strong>wir</strong>kung“ zu verstehen?<br />

Aus mehreren Quellen ist zu eruieren, dass<br />

es sich in erster Linie um eine mehrbahnige<br />

und kreuzungsfreie Straßengestaltung für<br />

den „Schnellverkehr“ handelt. Dazu kommt<br />

sicherlich das Fehlen von gröberen Steigungen<br />

und das Bestehen von entsprechend weiten<br />

Kurvenradien. Die B 317 erfüllt alle diese<br />

Kriterien nicht und dient jedenfalls auch der<br />

lokalen Aufschließung.<br />

Die Verkehrs<strong>wir</strong>kung der B 317 im Sinne von<br />

„Schnellverkehr“ ist damit in keinem der relevanten<br />

Punkte „ähnlich“ der einer Autobahn<br />

oder Schnellstraße. Nur in den schon vierspurig<br />

ausgebauten Streckenteilen in Kärnten<br />

kann von einer Ähnlichkeit gesprochen werden.<br />

Damit kann abschließend gesagt werden,<br />

daß die B 317 in Trassenführung und Ausbau<br />

nicht als Straße für Schnellverkehr oder als<br />

eine Straße mit Verbindungs<strong>wir</strong>kung für alle<br />

Verkehrsträger geeignet war und ist. Sie ist<br />

damit keine Straße, deren Verkehrs<strong>wir</strong>kung<br />

jener von Autobahnen oder mehrbahnigen<br />

kreuzungsfreien Straßen ähnlich ist.<br />

Hinzu kommt, dass seitens der für das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

planenden Asfinag dargelegt <strong>wir</strong>d,<br />

dass jedenfalls für den Steirischen Teil der<br />

B 317 eine neue Trasse errichtet werden muß.<br />

Schon allein damit liegt der Bau einer neuen<br />

hochrangigen Straße <strong>vor</strong>. Dass Teile der Kärntner<br />

Strecke ebenfalls neu trassiert werden<br />

müssen (Anschluß Klagenfurt-Nord und Streckenabschnitt<br />

Kreuzung Gurktal-Gasteige-<br />

Hirt) verstärkt diese Qualifikation.<br />

Als weitere Frage ist zu prüfen, ob die S 37 als<br />

neue hochrangige Straße auch eine Straße für<br />

den alpenquerenden Verkehr wäre.<br />

Nach der Definition des Art. 2 des Verkehrsprotokolls<br />

ist alpenquerender Verkehr „Verkehr<br />

mit Ziel und Quelle außerhalb des Alpenraumes“.<br />

Wie die Entstehungsgeschichte<br />

zeigt, muß dieser Definition noch ein weiteres<br />

Kriterium hinzugefügt werden: Die Querung<br />

des Alpenhauptkammes.<br />

Der in der Definition angesprochene Alpenraum<br />

<strong>wir</strong>d durch die Alpenkonvention bestimmt.<br />

Danach liegen die Städte Linz und<br />

Wien sowie Udine außerhalb des Alpenraums.<br />

Verkehr mit Quelle in Linz oder Wien und dem<br />

Ziel Udine, wie auch Verkehr mit Ziel Wien<br />

oder Linz und Quelle Udine ist dann alpenquerend,<br />

wenn er über den Alpenhauptkamm<br />

führt. Verkehr zwischen den angegebenen Orten,<br />

der den Schoberpaß oder den Semmering<br />

quert und über die S 37 geführt <strong>wir</strong>d, ist als<br />

alpenquerend zu qualifizieren.<br />

Die Definition des alpenquerenden Verkehrs<br />

ist nun zum zweiten Mal zu ergänzen. Eine<br />

Straße ist sicherlich keine Straße für den alpenquerenden<br />

Verkehr, wenn nur ein minimaler<br />

Anteil ihres Verkehrsaufkommens alpenquerend<br />

wäre. Das ist für eine S 37 als einer<br />

hochrangigen Straße nicht anzunehmen. Seitens<br />

des BMVIT und der Asfinag <strong>wir</strong>d darauf<br />

hingewiesen, dass die Strecke über die S 37<br />

um 36 km kürzer ist als die Strecke über die<br />

A 2 und außerdem von den Höhenunterschieden<br />

her Vorzüge aufweist. Ein grosser Teil des<br />

alpenquerenden Verkehrs würde sich damit<br />

von der A 2 zur S 37 verlagern. Ebenso würde<br />

sich der Verkehr von Linz über die Schober-<br />

Phyrn-Route ab St. Michael in Richtung S 37<br />

verlagern. Angesichts des Ausbaus von „Zulaufstrecken“<br />

auf der Achse Berlin-Dresden-<br />

Prag-Linz und der Strecken aus Polen und der<br />

Slowakei Richtung Wien würde die S 37 die<br />

Verkehrsfrequenzen der Brennerstecke erreichen<br />

oder übertreffen.<br />

Der „Lückenschluß“ zwischen Scheifling und<br />

Klagenfurt würde somit eine neue hochrangige<br />

Straße für den alpenquerenden Verkehr<br />

schaffen.<br />

67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!