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Gemeindereport November 2012 - Gemeinde Piding

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<strong>Gemeinde</strong>-Report <strong>November</strong> <strong>2012</strong><br />

12<br />

Infos aus dem Rathaus<br />

Änderung der Gebührensatzung<br />

der Kindertageseinrichtung<br />

Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf zu Art. 23<br />

Abs. 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und<br />

Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vor, wonach<br />

der Freistaat Bayern für Kinder im letzten<br />

Kindergartenjahr vor der Schulpflicht einen<br />

Zuschuss gewähren wird. Das Bayerische<br />

Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung<br />

(StMAS) teilte mit Schreiben vom<br />

10.07.<strong>2012</strong> mit, dass der Freistaat Bayern mit<br />

Wirkung ab 01.09.<strong>2012</strong> an den Träger von<br />

Kindertageseinrichtungen unabhängig vom<br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle des<br />

BayKiBiG für das letzte Kindergartenjahr pauschal<br />

einen Zuschuss in Höhe von 50,-- €<br />

monatlich zu den Elterngebühren bezahlen<br />

wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass<br />

die betroffenen Eltern tatsächlich um den<br />

Zuschussbetrag entlastet bzw. von einer<br />

Kostenbeteiligung freigestellt werden.<br />

Gewinner des Preisrätsels vom August <strong>2012</strong><br />

Am 16. Oktober wurden folgende Gewinner<br />

des Preisrätsels gezogen:<br />

1. Renate Springl<br />

2. Renate Wallner<br />

3. Brigitte Stumpfegger<br />

Die Gewinner erhielten Friseurgutscheine,<br />

die von der Firma Windfrisur, Friseurmeisterin<br />

Anja Wind freundlicherweise zur<br />

Verfügung gestellt wurden.<br />

Das Bild zeigt von links: Moriz Stumpfegger,<br />

Klaus Wallner, Anja Wind, Renate<br />

Springl, Hannes Holzner.<br />

Das StMAS regt daher an, die Kindergartengebührensatzung<br />

entsprechend zu ändern.<br />

Da diese Regelung unmittelbar der Entlastung<br />

der Familien dienen soll, beschloss der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung vom 19.09.<strong>2012</strong><br />

die Gebührensatzung um folgende Regelung<br />

zu ergänzen, die rückwirkend zum 01.09.<strong>2012</strong><br />

in Kraft trat:<br />

„§ 7 Gebührenermäßigung für Vorschulkinder<br />

(1) Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor<br />

der Schulpflicht wird der vom Freistaat Bayern<br />

zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss<br />

auf den Gebührensatz nach § 5 angerechnet.<br />

Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten<br />

Gebühr begrenzt.<br />

(2) Von der Gebührenermäßigung unberührt<br />

bleibt das monatliche Spielgeld.“ ■<br />

Sitzungs-Termine bis Februar 2013 (Änderungen vorbehalten)<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat 14. <strong>November</strong> / 4. Dezember / 16. Januar / 6. Februar<br />

Bauausschuss 21. <strong>November</strong> / 12. Dezember / 23. Januar / 20. Februar<br />

Haupt- und Finanzausschuss 28. <strong>November</strong><br />

Abwasserzweckverband 27. <strong>November</strong><br />

Beginn jeweils um 19 Uhr

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