Gemeindereport November 2012 - Gemeinde Piding
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<strong>Gemeinde</strong>-Report <strong>November</strong> <strong>2012</strong><br />
12<br />
Infos aus dem Rathaus<br />
Änderung der Gebührensatzung<br />
der Kindertageseinrichtung<br />
Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf zu Art. 23<br />
Abs. 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und<br />
Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) vor, wonach<br />
der Freistaat Bayern für Kinder im letzten<br />
Kindergartenjahr vor der Schulpflicht einen<br />
Zuschuss gewähren wird. Das Bayerische<br />
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung<br />
(StMAS) teilte mit Schreiben vom<br />
10.07.<strong>2012</strong> mit, dass der Freistaat Bayern mit<br />
Wirkung ab 01.09.<strong>2012</strong> an den Träger von<br />
Kindertageseinrichtungen unabhängig vom<br />
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle des<br />
BayKiBiG für das letzte Kindergartenjahr pauschal<br />
einen Zuschuss in Höhe von 50,-- €<br />
monatlich zu den Elterngebühren bezahlen<br />
wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass<br />
die betroffenen Eltern tatsächlich um den<br />
Zuschussbetrag entlastet bzw. von einer<br />
Kostenbeteiligung freigestellt werden.<br />
Gewinner des Preisrätsels vom August <strong>2012</strong><br />
Am 16. Oktober wurden folgende Gewinner<br />
des Preisrätsels gezogen:<br />
1. Renate Springl<br />
2. Renate Wallner<br />
3. Brigitte Stumpfegger<br />
Die Gewinner erhielten Friseurgutscheine,<br />
die von der Firma Windfrisur, Friseurmeisterin<br />
Anja Wind freundlicherweise zur<br />
Verfügung gestellt wurden.<br />
Das Bild zeigt von links: Moriz Stumpfegger,<br />
Klaus Wallner, Anja Wind, Renate<br />
Springl, Hannes Holzner.<br />
Das StMAS regt daher an, die Kindergartengebührensatzung<br />
entsprechend zu ändern.<br />
Da diese Regelung unmittelbar der Entlastung<br />
der Familien dienen soll, beschloss der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung vom 19.09.<strong>2012</strong><br />
die Gebührensatzung um folgende Regelung<br />
zu ergänzen, die rückwirkend zum 01.09.<strong>2012</strong><br />
in Kraft trat:<br />
„§ 7 Gebührenermäßigung für Vorschulkinder<br />
(1) Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor<br />
der Schulpflicht wird der vom Freistaat Bayern<br />
zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss<br />
auf den Gebührensatz nach § 5 angerechnet.<br />
Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten<br />
Gebühr begrenzt.<br />
(2) Von der Gebührenermäßigung unberührt<br />
bleibt das monatliche Spielgeld.“ ■<br />
Sitzungs-Termine bis Februar 2013 (Änderungen vorbehalten)<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat 14. <strong>November</strong> / 4. Dezember / 16. Januar / 6. Februar<br />
Bauausschuss 21. <strong>November</strong> / 12. Dezember / 23. Januar / 20. Februar<br />
Haupt- und Finanzausschuss 28. <strong>November</strong><br />
Abwasserzweckverband 27. <strong>November</strong><br />
Beginn jeweils um 19 Uhr