31.01.2013 Aufrufe

Gemeindereport November 2012 - Gemeinde Piding

Gemeindereport November 2012 - Gemeinde Piding

Gemeindereport November 2012 - Gemeinde Piding

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeinde</strong>-Report <strong>November</strong> <strong>2012</strong><br />

54<br />

Unternehmerforum <strong>Piding</strong><br />

Aktuelles aus der Rechtsprechung<br />

AG Berlin Mitte übt massive Kritik am BGH<br />

bei der Regulierung von Unfallschäden<br />

Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer<br />

kann den Geschädigten aus einem Verkehrsunfall<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit bei<br />

einer freien Werkstatt verweisen. Das AG Berlin<br />

Mitte will dieser Rechtsprechung des BGH nicht<br />

folgen. Sie basiere auf falschen tatsächlichen<br />

Annahmen und ignoriere hergebrachte bewährte<br />

Rechtsinstitute. So biete die Reparatur<br />

in einer „freien“ Werkstatt selbst bei technischer<br />

Gleichwertigkeit keinen gleichwertigen<br />

Ersatz gegenüber der Reparatur in einer<br />

Markenwerkstatt. Zudem sei die vom BGH<br />

gezogene Altersgrenze von drei Jahren für<br />

Fahrzeuge willkürlich. (AG Berlin-Mitte 28.8.12,<br />

111 C 3172/10). Der BGH hatte die Altersgrenze<br />

insbesondere unter Hinweis auf die Bindung<br />

des Fahrzeughalters an die Markenwerkstatt<br />

durch Herstellergarantien, gezogen. Diese<br />

machen die Durchführung von Wartungs- und<br />

Instandhaltungsmaßnahmen in der Vertragswerkstatt<br />

zur Bedingung für einen Erhalt der<br />

Garantie. Nach Ablauf der vertraglichen Garantie,<br />

die im Regelfall für einen Zeitraum von 3<br />

Jahren läuft, ist nach Ansicht des BGH grundsätzlich<br />

kein Grund für eine Reparatur in einer<br />

Markenwerkstatt gegeben, solange eine freie<br />

Werkstatt die Reparatur nachweislich technisch<br />

gleichwertig ausführt.<br />

Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit<br />

Fahrlässig handelt, wer in zeitlicher Nähe<br />

zum Fahrtantritt Drogen konsumiert hat und<br />

sich dennoch an das Steuer seines Fahrzeugs<br />

setzt, obwohl er erkannt hat oder zumindest<br />

hätte erkennen können und müssen, dass der<br />

BAYER. WOHNUNGS- UND<br />

GRUNDEIGENTÜMERVERBAND<br />

... der kompetente Partner für alle Fragen<br />

rund um die eigenen vier Wände!<br />

■ Rechtsfragen<br />

zu Verträgen, zum Baurecht, zum Mietrecht ...<br />

■ Steuerfragen<br />

■ Bautechnische Fragen<br />

Ahornstraße 30 · 83451 <strong>Piding</strong> · Tel. 0 86 51 / 690 500<br />

Rauschmittelwirkstoff noch nicht vollständig<br />

abgebaut ist (OLG Hamm 15.6.12, III-2 RBs<br />

50/12). Zur Bewertung, ob die Fahrtüchtigkeit<br />

eines Kraftfahrers nach dem Konsum von<br />

Drogen beeinträchtigt ist und ob der Fahrer<br />

dies hätte erkennen müssen, hat die Rechtsprechung<br />

- anders als bei Alkohol - bislang<br />

keine Wirkstoffgrenzen entwickelt. Es muss<br />

daher anhand einer umfassenden Würdigung<br />

sämtlicher Beweisanzeichen die Fahruntüchtigkeit<br />

des Kraftfahrers im Einzelfall konkret festgestellt<br />

werden. (LG Waldshut-Tiengen 4.6.12, 4 Qs<br />

12/12)<br />

Kündigung wegen Zahlungsverzug<br />

bei Nebenkostenforderungen<br />

Eine auf Verzug mit der Zahlung von Betriebskosten<br />

aus einer Nebenkostenabrechnung<br />

gestützte Kündigung scheidet grundsätzlich<br />

aus, wenn der Mieter sachlich begründete Einwendungen<br />

gegen die Betriebskostenabrechnung<br />

erhebt. (OLG Brandenburg 22.8.12, 3 U 67/11)<br />

Kein Anspruch auf verbesserten Schallschutz<br />

bei bloßem Austausch des Oberbodenbelags<br />

Soweit es um die Bestimmung dessen geht,<br />

was Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen<br />

durch Luft- und Trittschall zu dulden haben<br />

kommt der DIN 4109 ein erhebliches Gewicht<br />

zu. Der zu gewährende Schallschutz richtet sich<br />

grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Errichtung<br />

des Gebäudes geltenden Schutzwerten.<br />

Der Umstand, dass ein vorhandener<br />

Bodenbelag durch einen anderen ersetzt wird,<br />

rechtfertigt somit nicht die Heranziehung der<br />

zur Zeit der Durchführung dieser Maßnahme<br />

geltenden Ausgabe der DIN 4109 (BGH 1.6.12, V ZR<br />

195/11). ■<br />

J ● P<br />

A N WA LT S K A N Z L E I<br />

JÜRGEN PIRKENSEER<br />

Ahornstraße 30 · 83451 <strong>Piding</strong><br />

Internet: www.pirkenseer.de<br />

e-Mail: anwaltskanzlei.pirkenseer@t-online.de<br />

Tel. 0 86 51 / 690 500 · Fax 0 86 51 / 690 501<br />

Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht<br />

Miet- u. Pachtrecht ● Erbrecht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!