Spielberg & Wir. - Gemeinde Spielberg
Spielberg & Wir. - Gemeinde Spielberg
Spielberg & Wir. - Gemeinde Spielberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Es kommt immer wieder vor, dass der Käufer einer<br />
Sache nach Feststellen und Rügen eines Mangels zwischen<br />
Verkäufer und Produzenten der Sache hin und her<br />
geschickt wird, da sich keiner für die Behebung zuständig<br />
fühlt.<br />
Dazu ist auszuführen, dass der Verkäufer einer Sache im<br />
Sinne der Gewährleistungsbestimmungen für die Mängelfreiheit<br />
der Sache haftet. Diese sind im ABGB bzw.<br />
Konsumentenschutzbestimmungen eindeutig geregelt.<br />
Demnach hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen<br />
Anspruch darauf, dass Letzterer einen Mangel behebt,<br />
eine Preisminderung gewährt oder die Ware gegen Rückerstattung<br />
des Kaufpreises zurücknimmt; diese Gewährleistungsfolgen<br />
richten sich nach der Art des vorhandenen<br />
Mangels.<br />
Der Händler haftet sohin – unabhängig vom Verschulden<br />
– für die Mangelfreiheit einer Ware.<br />
Der Mangel selbst muss innerhalb der gesetzlichen<br />
Gewährleistungsfristen geltend gemacht werden. Diese<br />
beträgt zwei Jahre.<br />
<strong>Spielberg</strong> aktuell<br />
§ §§ §<br />
Gewährleistung –<br />
Rechtsanwalt Mag. Siegfried Riegler<br />
Spricht für Ihr Recht<br />
RECHTSANWALT<br />
Mag. Siegfried riegler<br />
als Berater, Helfer und Vertreter<br />
in allen Rechtsbereichen<br />
Hauptplatz 14<br />
8720 Knittelfeld<br />
Tel. 03512/ 75270<br />
e-mail: advokat.riegler@aon.at<br />
34<br />
Garantie<br />
Das Problem bei der Gewährleistung: sie betrifft nur<br />
Mängel, die bereits bei Übergabe der Sache vorhanden<br />
sind.<br />
Davon zu unterscheiden ist die Garantie. Diese ist eine<br />
freiwillige Zusage des Händlers oder Produzenten für<br />
einen Mangel einzustehen. Der Inhalt der Garantie hängt<br />
von der konkreten Vereinbarung („Garantieschein“) ab.<br />
Die Ansprüche selbst richten sich somit gegen denjenigen<br />
der die Garantiezusage abgibt.<br />
Der Vorteil der Garantie ist, dass sie für alle Mängel gilt,<br />
die innerhalb der Zusage entstehen. Man erspart sich<br />
sohin die oft schwierige Beweisführung, dass ein Mangel<br />
bereits bei Übergabe der Sache vorhanden war.<br />
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen wendet<br />
man sich am besten bei Vorhandensein eines Mangels<br />
an den Händler. Ist die Gewährleistungsfrist verstrichen<br />
oder handelt es sich um einen Mangel, der bei Übergabe<br />
der Ware noch nicht vorlag, dann ist zu prüfen, ob man<br />
aus allfälligen Garantiezusagen noch die Verbesserung<br />
oder den Austausch einer Sache verlangen kann.