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Spielberg & Wir. - Gemeinde Spielberg

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Tipps-<br />

Verbesserung der Brandsicherheit<br />

RAUCHFÄNGE<br />

Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch- bzw. Abgasfänge,<br />

ergänzen Sie fehlenden Verputz und entfernen Sie<br />

brennbare Materialien (Anlagerungen, Holzbalken von<br />

Decken und Dachstühlen usw.) vom Rauchfangmauerwerk.<br />

Ersetzen bzw. Reparieren Sie beschädigte Putz-<br />

und Kehrtürchen. Verschließen Sie offene Anschlussstellen<br />

durch Vermauern oder Blechkapseln DICHT.<br />

FEUERSTÄTTEN (Öfen, Herde)<br />

Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenständen<br />

und brennbaren Lagerungen. Unter und<br />

vor den Feuerstätten sind nicht brennbare Fußbodenbeläge<br />

(z.B. Bleche, Fliesen und dergleichen) erforderlich.<br />

Die Asche aus Feuerstätten ist bis zur gefahrlosen Beseitigung<br />

in nicht brennbaren Behältern mit Deckel zu verwahren.<br />

ELEKTRISCHE ANLAGEN UND BETRIEBSMITTEL<br />

Haben Sie defekte Fernsehgeräte, Radios oder ist das<br />

Kabel Ihres Bügeleisens beschädigt? Sorgen Sie bitte<br />

dafür, dass diese fachgerecht repariert werden. Elektroheizgeräte<br />

von Brennbarem freihalten, nicht abdecken<br />

und standsicher aufstellen oder montieren!<br />

BLITZSCHUTZANLAGEN<br />

Wenn Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet<br />

ist, stellt eine regelmäßige Überprüfung durch einen<br />

Fachmann sicher, dass sie Blitzschläge gefahrlos ableitet.<br />

Überprüfungsprotokolle aufbewahren! Achten Sie auch<br />

darauf, dass Fernsehantennen am Dach geerdet sind!<br />

TRAGBARE FEUERLÖSCHER<br />

In jedem Gebäude muss zumindest ein tragbarer Feuerlöscher<br />

als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Dieses Löschgerät<br />

ist an einer leicht erreichbaren Stelle zu montieren<br />

und zumindest alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen auf<br />

Funktionsfähigkeit zu überprüfen.<br />

<strong>Spielberg</strong> aktuell<br />

37<br />

Die Feuerwehren der Marktgemeinde <strong>Spielberg</strong> bieten<br />

jährlich die Möglichkeit einer Feuerlöscherüberprüfung<br />

durch Autorisierte an.<br />

Machen Sie sich mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers<br />

vertraut. Wenn es brennt, ist es für das Üben zu spät!<br />

GARAGEN<br />

Garagen dürfen grundsätzlich nur zum Abstellen von<br />

KFZ verwendet werden. Lagerungen wie Ersatzreifen,<br />

Werkzeug und Ersatzteile im geringem Umfang sind<br />

zulässig.<br />

• Die Verbotstafeln „Offenes Feuer und Rauchen verboten“<br />

und „Das längere Laufenlassen von Motoren<br />

bedeutet Vergiftungsgefahr“ sind in der Garage gut<br />

sichtbar anzubringen.<br />

• In Kleingaragen dürfen max. 20 l Kraftstoff in dicht<br />

verschlossenen bruchsicheren Behältern aufbewahrt<br />

werden.<br />

• Anlagen und Einrichtungen, an denen<br />

sich brennbare Gase und Dämpfe entzünden<br />

können sind in Garagen<br />

unzulässig.<br />

• Bei der Garage ist zumindest ein<br />

Handfeuerlöscher mit<br />

den erforderlichen<br />

Löschmitteleinheiten<br />

(z.B. 6 LE)<br />

bereitzustellen.<br />

Im eigenen Interesse<br />

Es liegt im Sinne Ihrer eigenen<br />

Sicherheit, wenn Sie diese Brandschutztipps<br />

nicht nur dann berücksichtigen,<br />

wenn die Feuerbeschau<br />

sich ankündigt!

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