Spielberg & Wir. - Gemeinde Spielberg
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Allgemeines<br />
Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Feuerbeschau<br />
ist im Stmk. Feuerpolizeigesetz 1985, LGBl.<br />
Nr. 49/1985 i.d.F. LGBl.Nr. 59/1995, 63/2001, 56/2006,<br />
6/2008 und 111/2008 normiert.<br />
Unter dem Begriff „Feuerpolizei“ werden alle Vorschriften<br />
zusammengefasst, die der Verhütung und der Verhinderung<br />
der Ausbreitung von Bränden, der Sicherheit von<br />
Personen im Brandfalle sowie der Ermittlung von Brandursachen<br />
dienen.<br />
Die örtliche Feuerpolizei fällt in den Kompetenzbereich<br />
der <strong>Gemeinde</strong>organe, insbesondere des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin.<br />
Es besteht eine allgemeine<br />
Brandvorsorgepflicht beim Umgang mit Feuer oder<br />
feuergefährlichen Gegenständen. Besondere Brandvorsorgepflichten<br />
ergeben sich zB. für Feuerungen im<br />
Freien, bei der Lagerung brandgefährlicher Sachen, bei<br />
der Arbeit mit offenem Feurer und uvm. Vorkehrungen<br />
für die Brandbekämpfung sind zB. die Brandmeldung,<br />
das Löschwasser, die Löscheinrichtungen, aber auch die<br />
Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten. Es besteht eine<br />
allgemeine Verpflichtung Brände zu melden und für<br />
geeignete Personen an Lösch-, Rettungs-, Sicherungs-<br />
und Bergungsarbeiten mitzuwirken.<br />
Die Umsetzung erfolgt u.a. durch die Feuerbeschau, welche<br />
durch die Behörde bei offenkundiger Brandgefahr<br />
unverzüglich, ansonsten alle 5 Jahre durchzuführen ist.<br />
Bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen ist<br />
die regelmäßige Feuerbeschau alle 2 Jahre vorzunehmen.<br />
Behörde erster Instanz ist der/die Bürgermeister/Bürgermeisterin,<br />
Behörde zweiter Instanz der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Spielberg</strong> aktuell<br />
„Die Feuerbeschau kommt“<br />
Im September 2009 wird im Kehrbezirk – KG Maßweg, KG <strong>Spielberg</strong> und KG Schönberg (ausgenommen<br />
Hammergraben) – von Herrn Rauchfangkehrermeister Oskar Steiner, die gemäß Stmk. Feuerpolizeigesetz<br />
alle fünf Jahre vorzunehmende Feuerbeschau durchgeführt. Die Feuerbeschau versteht sich als Serviceleistung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – Ihrem eigenen Schutz dienend. Der genaue<br />
Termin der Feuerbeschau wird den betroffenen Liegenschaftseigentümern rechtzeitig seitens der Marktgemeinde<br />
<strong>Spielberg</strong> schriftlich bekannt gegeben werden. <strong>Wir</strong> bitten Sie oder einen von Ihnen Bevollmächtigten,<br />
zum auf dem Schreiben angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen<br />
Sie bitte diese, um durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen zu erhalten.<br />
36<br />
Überprüfung<br />
Im Zuge der Überprüfung stellt die Kommission fest, ob<br />
• die im Hinblick auf die Brandsicherheit erlassenen<br />
Auflagen eingehalten werden,<br />
• Bauschäden, die eine Brandgefahr verursachen können,<br />
vorliegen,<br />
• die vorhandenen Feuerungsanlagen in ordnungsgemäßem<br />
Zustand sind,<br />
• die notwendigen Fluchtwege und Freiflächen innerhalb<br />
und außerhalb von Bauten vorhanden sind und<br />
freigehalten werden,<br />
• die für die Einsatzfahrzeuge notwendigen Zufahrten<br />
vorhanden sind und entsprechend freigehalten werden,<br />
• die vorhandenen bzw. vorgeschriebenen Brandmeldeund<br />
Alarmeinrichtungen, Löschanlagen und Löschmittel<br />
sowie Löschwasserbezugsstellen in ordnungsgemäßem<br />
und einsatzbereitem Zustand sind,<br />
• die brandschutztechnischen Einrichtungen ordnungsgemäß<br />
gekennzeichnet sind,<br />
• Brennstoffe und andere Stoffe, die eine Brand- oder<br />
Explosionsgefahr verursachen oder begünstigen können,<br />
ordnungsgemäß gelagert sind,<br />
• die vorgeschriebenen Blitzschutzanlagen vorhanden<br />
und in ordnungsgemäßem Zustand sind.<br />
Zu diesem Zweck hat die Feuerbeschaukommission alle<br />
Räume des Beschauobjektes zu überprüfen. Die Eigentümer<br />
bzw. Verfügungsberechtigten von Bauten haben die<br />
Räume für die Feuerbeschau zugänglich zu halten sowie<br />
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />
Ihre Mithilfe ist die Basis für eine rasche und effiziente<br />
Durchführung der Feuerbeschau.