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N I E D E R S C H R I F T<br />

über die Sitzung Nr. 03/2011<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt<br />

Datum: Donnerstag, 28. Juli 2011<br />

Dauer: 19.00 Uhr bis 20.25 Uhr<br />

Ort: Kur- und Kongresshaus in Millstatt, Blauer Saal<br />

Anwesende: Bürgermeister Josef Pleikner<br />

Vzbgm. Heribert Dertnig, Vzbgm. Florian Maier, GV Mag. Erwin Theuermann, GV<br />

Anneliese Nickmann, EM Franz Steiner für GV DI Johann Schuster, GR Albert<br />

Burgstaller, GR Mag. Norbert Santner, GR Manfred Gratzer, GR Mag. Wilfried Koller,<br />

EM Robert Egger für GR Monika Untermoser, EM Roland Marchetti für GR Mag. Eva<br />

Sichrowsky, GR Melanie Esterl, GR Otto Glanznig, GR Alois Auer, GR Mag. Michael<br />

Printschler, GR Gerhard Friedrich, EM bzw. GR Markus Graf für GR Ing. Marco<br />

Lagger, EM Franz Politzer für GR Maximilian Mansbart, GR Josef Hofer, GR Anton<br />

Pertl, GR Karl Klinar (bis 19.35 Uhr).<br />

Entschuldigt haben sich:<br />

GV DI Johann Schuster Ersatz: EM Franz Steiner<br />

GR Monika Untermoser Ersatz: EM Robert Egger<br />

GR Mag. Eva Sichrowsky Ersatz: EM Roland Marchetti<br />

GR Ferdinand Wögerbauer Ersatz: kein Ersatz<br />

GR Ing. Marco Lagger Ersatz: EM bzw. GR Markus Graf<br />

GR Maximilian Mansbart Ersatz: EM Franz Politzer<br />

Zu Niederschriftsunterfertigern werden Herr Vzbgm. Florian Maier und Herr GR Josef<br />

Hofer bestellt.<br />

Protokollführerin: Edith Eder<br />

Für den Inhalt verantwortlich: AL Ferdinand Joham<br />

Herr Bürgermeister Josef Pleikner gibt bekannt, dass 2 Erweiterungen der<br />

Tagesordnung vorliegen und zwar:<br />

a) GR Manfred Gratzer – Antrag auf Übernahme der Materialkosten von ca. € 700,-<br />

für die Mauer beim Dorfplatz Tschierweg;<br />

b) Nachnominierung von 2 Ersatzmitgliedern der SPÖ & Unabhängige,<br />

Kurzbezeichnung LIM, in den Gemeinderat.<br />

Die Erweiterungen werden nach der Tagesordnung im öffentlichen Teil behandelt.<br />

Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung: 22 : 0<br />

Herr Bürgermeister Josef Pleikner nimmt die Angelobung nachstehender Personen<br />

der SPÖ & Unabhängige, Kurzbezeichnung LIM, vor. Nachstehende Personen<br />

leisten vor dem Gemeinderat und in die Hand des Bürgermeisters das Gelöbnis: Herr<br />

Markus Graf als Gemeinderat, Herr Franz Politzer als Ersatzmitglied des<br />

Gemeinderates, Herr Helmut Untermoser als Ersatzmitglied des Gemeinderates und<br />

Herr Franz Steiner als Ersatzmitglied des Gemeinderates.<br />

1


Markus Graf (Angelobung als Gemeinderat):<br />

„Ich gelobe, die Verfassung der Republik Österreich und dem Lande Kärnten die<br />

Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten,<br />

meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende<br />

Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und<br />

Gewissen zu fördern.<br />

Franz Politzer (Angelobung als Ersatzmitglied):<br />

„Ich gelobe, die Verfassung der Republik Österreich und dem Lande Kärnten die<br />

Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten,<br />

meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende<br />

Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und<br />

Gewissen zu fördern.<br />

Helmut Untermoser (Angelobung als Ersatzmitglied des Gemeinderates):<br />

„Ich gelobe, die Verfassung der Republik Österreich und dem Lande Kärnten die<br />

Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten,<br />

meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende<br />

Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und<br />

Gewissen zu fördern.<br />

Franz Steiner (Angelobung als Ersatzmitglied des Gemeinderates):<br />

„Ich gelobe, die Verfassung der Republik Österreich und dem Lande Kärnten die<br />

Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten,<br />

meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende<br />

Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und<br />

Gewissen zu fördern.<br />

Der Vorsitzende geht in die Fragestunde ein.<br />

Öffentlicher Teil:<br />

Fragestunde gemäß § 46 der K-AGO<br />

1) Anfrage von Herrn GR Josef Hofer an Frau GV Anneliese Nickmann vom 13. Mai<br />

2011:<br />

Anfrage: Frau Finanzreferentin hast du am 31.3.2011 den Gemeinderat angelogen?<br />

Nachdem Herr Schmölzer wiederholt bestätigt hat, dass du in Gegenwart seiner Frau<br />

gesagt hast Pesenthein ist schon zu 99% verkauft, entspricht deine Behauptung<br />

vorm Gemeinderat („Eine Aussage meinerseits, dass Pesenthein schon zu 99%<br />

verkauft ist, gibt es nicht“!) wohl nicht der Wahrheit? Ich ersuche um Beantwortung<br />

meiner Frage in der nächsten öffentlichen Gemeinderatsitzung. Mit freundlichen<br />

Grüßen GR Sepp Hofer.<br />

Antwort von Frau GV Anneliese Nickmann:<br />

Ich habe bereits in der letzten Gemeinderatsitzung gesagt, dass ich sehr wohl mit<br />

Freunden über die prekäre finanzielle Situation der Bäderbetriebe diskutiert habe und<br />

Herrn Schmölzer und seine Frau zähle ich zu meinen Freunden. Dass dabei über<br />

einen möglichen Verkauf von Pesenthein gesprochen wurde, ist naheliegend. Ob<br />

dabei eine Prozentzahl gefallen ist, daran kann ich mich nicht erinnern, wenn ja,<br />

dann war das der „Wunschgedanke“ meinerseits.<br />

2


Die Entschuldung der Bäderbetriebe GmbH ist für mich nach wie vor das vorrangige<br />

Thema in der Gemeindestube.<br />

Wortmeldung von Herrn GR Josef Hofer:<br />

Frau Finanzreferentin, für mich war es in der letzten Fragestunde problematisch, weil<br />

du ein vorgefertigtes Schreiben unter anderem mit dem Wortlaut ….“eine Aussage<br />

meinerseits, dass Pesenthein schon zu 99% verkauft ist, gibt es nicht“, verlesen hast.<br />

Wenn eine solche Aussage getätigt wurde, soll diese auch eingestanden werden.<br />

2) Anfrage von Herrn GR Josef Hofer an Frau GV Anneliese Nickmann vom 13. Mai<br />

2011:<br />

Anfrage: Frau Finanzreferentin welche Person habe ich denunziert?<br />

Frau Finanzreferentin du behauptest in der öffentlichen Gemeinderatsitzung, dass ich<br />

Personen denunziere, ohne dafür einen Beweis vorzulegen. Wenn du die<br />

Kontrollpflicht des Gemeinderates als denunzieren betrachtest, so bezweifle ich dein<br />

Amtsverständnis. Dann wäre ja das Aufdecken deines Amtsmissbrauches dem<br />

Bürgermeister als Pächter des Hallenbadcafes ohne einen Beschluss 8.700,- Euro<br />

Pachtnachlass zu gewähren schon eine Denunzierung? Mit freundlichen Grüßen GR<br />

Sepp Hofer.<br />

Antwort von Frau GV Anneliese Nickmann:<br />

Zur Beantwortung deiner Anfrage braucht man nur den Begriff „denunzieren“ näher<br />

zu definieren, spätestens dann wird jeder hier verstehen, warum ich diese<br />

Bezeichnung mit dir in Verbindung gebracht habe; „denunzieren“: ausliefern,<br />

angeben, preisgeben, anzeigen, eingestehen, ausschwatzen, verraten, zutragen ….<br />

Besser könnte man deine übliche Art Politik zu machen, glaube ich, nicht<br />

bezeichnen.<br />

Um Beweise zu erbringen, möchte ich hier folgende Beispiele aufzählen – und es<br />

handelt sich dabei nur um einen kleinen Auszug:<br />

27.3.2010: Brief an die Gemeindeabteilung über die Aussprache mit Herrn Zußner,<br />

Dr. Ortner, in welchem besagte Beamte, Bauleiter Ing. Dienesch und der<br />

Bürgermeister angegriffen werden, weil ihnen vorgeworfen wurde, dass diese<br />

Beamte die Zumutbarkeitsgrenze überschritten hätten, weil sie einen unabhängigen<br />

Gemeinderat sogar Verhaltensregeln vorschreiben wollten. Ing. Dienesch die<br />

Verantwortung der Kostenüberschreitung beim Zimmermannweg trägt, die auf Grund<br />

von schlechter Organisation zurückzuführen sei und vom Bürgermeister gedeckt<br />

wird.<br />

04.09.2010: Brief an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10, -<br />

wiederum wird Bauleiter Ing. Dienesch angeschwärzt, weil du behauptest, dass der<br />

Bauleiter die Kostenübernahme der Errichtung einer privaten Steinmauer und<br />

Asphaltierung eines privaten Parkplatzes auf Kosten des Straßenprojektes hätte<br />

verweigern müssen.<br />

17.09.2010: Brief an die Gemeindeabteilung – Gemeindeaufsicht, Finanzreferentin<br />

und Bürgermeister werden bezüglich des Schuldenstandes der Bäderbetriebe GmbH<br />

beschuldigt, nichts für den Schuldenabbau getan zu haben.<br />

12.04.2011: Brief an Herrn Landeshauptmann Gerhard Dörfler, in welchem Dörfler<br />

als ehemaliger Straßenreferent bei der Begehung Fieg beleidigt wird, indem du<br />

wörtlich schreibst: „Ein Landesrat kommt zu einer Aussprache, springt aus dem Auto<br />

heraus und spult seine vorgefasste Meinung herunter und ist nicht bereit, die<br />

Meinung des Gemeindevertreters anzuhören ….<br />

3


Ich könnte jetzt noch viele Beschwerdeschreiben deinerseits aufzählen, die allesamt<br />

keine Konsequenzen für die Betroffenen zur Folge hatten. Von meiner Seite aus<br />

wäre dazu alles gesagt.<br />

Wortmeldung von GR Josef Hofer:<br />

Wenn ich einen Landesbeamten für Aufklärungszwecke zur Rede stelle, kann dies<br />

nicht als denunzieren bezeichnet werden. Ebenso darf der damalige Landesrat und<br />

jetzige Landeshauptmann Gerhard Dörfler einen Gemeindevertreter nicht<br />

„zusammenputzen“ zumal ich damals Straßenreferent der Marktgemeinde Millstatt<br />

war.<br />

Antwort von Frau GV Anneliese Nickmann:<br />

Das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3, hat in ihren Schreiben<br />

mehrmals ausgeführt: „Seitens der Gemeindeaufsicht wurde die Ansicht vertreten,<br />

dass die politischen Diskussionen grundsätzlich vor Ort und in den dafür<br />

vorgesehenen Gremien zu führen sind.“<br />

Vorsitzender:<br />

Die Fragestunde soll in keine Diskussionsstunde ausarten.<br />

Der Vorsitzende geht in der Tagesordnung ein.<br />

TO-Punkt 1<br />

GR Josef Hofer – Antrag auf Regelung für die Benützung vom öffentlichen<br />

Grund<br />

Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 8.<br />

September 2010:<br />

Antrag auf Regelung für die Benützung vom öffentlichen Grund.<br />

Ich stelle den Antrag Herrn DI Wolfgang Hössl, Großdombra 35, für die Benützung<br />

des öffentlichen Gutes seit 1966 einen entsprechenden Pachtzins zu verrechnen<br />

oder ein Kaufangebot zu machen.<br />

Es kann doch wohl nicht so sein, dass der Herr DI Hössl seine Stützmauer und den<br />

Zaun auf öffentlichen Grund errichtet und dafür keine Benützungsgebühr bezahlt! Mit<br />

freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />

Textauszug aus dem Vorakt des Jahres 2006:<br />

Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Arno Kempf, Bahnhofstraße 17, 9800<br />

Spittal/Drau, vom 16.10.2006, an die Marktgemeinde Millstatt:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderäte!<br />

In obiger Angelegenheit (Spitzbichlweg – Großdombra) darf zu Ihrem Schreiben vom<br />

10.10.2006 wie folgt Stellung beziehen: Ich möchte hier nochmals im Namen meiner<br />

Mandanten in Anlehnung an die Vorkorrespondenz feststellen, dass der Ankauf der<br />

gegenständlichen 38 m² ein Entgegenkommen meiner Mandanten gegenüber der<br />

Marktgemeinde Millstatt ist. Dies deshalb, da auf Grund getroffener Vereinbarungen<br />

zwischen der Marktgemeinde Millstatt und meiner Mandanten die Nutzung dieser 38<br />

m² auch weiterhin wie bisher sohin auch ohne Kauf erfolgen kann und wird. Die<br />

gegenständlichen 38 m² sind sohin zweifelsfrei durch die gegenständliche<br />

Nutzungsregelung bzw. Dienstbarkeit zugunsten meiner Mandanten belastet.<br />

Außerdem sind meine Mandanten mehr als überrascht über den angebotenen<br />

Kaufpreis von € 100,- pro m².<br />

4


Die gegenständliche Fläche war ursprünglich vor den Baumaßnahmen meiner<br />

Mandanten ein unbrauchbarer Hang. Im Hinblick darauf und die gegebene Belastung<br />

kann hier selbst bei wohlwollenster Betrachtung sicherlich nicht von einem<br />

angemessenen Verkehrswert von € 100,- pro m² ausgegangen werden. Ihr<br />

Kaufangebot wird daher auf Basis der € 100,- pro m² nicht angenommen.<br />

Noch unverständlicher ist es, dass zusätzlich zu diesen an und für sich überhöhten<br />

Kaufpreis meine Mandanten „im Gegenzug“ noch auf einen bereits seit langen<br />

ersessenen Grundstücksstreifen noch dazu unentgeltlich verzichten sollen, wobei mit<br />

diesem Verzicht auch das Entfernen eines Eschenbaumes meiner Mandanten<br />

verbunden wäre. Wenn man sohin diese „Leistung im Gegenzug“ zu den<br />

angebotenen € 100,- pro m² noch hinzu rechnet, ist der Gesamtpreis Ihres<br />

Kaufangebotes geradezu unannehmlich. Dennoch bedanken sich meine Mandanten<br />

auf diesem Wege für Ihr Kaufangebot. Unter den gegebenen Umständen ziehen sich<br />

meine Mandanten auf den ursprünglichen Rechtsstandpunkt zurück. Ich darf Sie<br />

daher im Namen meiner Mandanten ersuchen, dass meine Mandanten zwar nicht<br />

Eigentümer jedoch Besitzer der gegenständlichen 38 m² sind und Eigentümer und<br />

Besitzer des gegenständlichen Eschenbaumes sowie der gegenständlichen<br />

gepflasterten Grundstücksfläche. Ich muss Sie auffordern, diese Besitz- und<br />

Eigentumsverhältnisse zu respektieren. Ich würde es bedauern, sollten Sie nochmals<br />

in die Besitz- bzw. Eigentumsrechte meiner Mandanten widerrechtlich eingreifen, sei<br />

dies auch nur weiteres Beschneiden eines der beiden Bäume, wäre ich gezwungen,<br />

ohne jede weitere Kontaktaufnahme im Interesse meiner Mandanten unverzüglich<br />

die gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten. Ich bitte um Kenntnisnahme und zeichne<br />

mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Arno Kempf.<br />

Schreiben des Bürgermeisters der Marktgemeinde Millstatt vom 8.11.2006 an Herrn<br />

Rechtsanwalt Dr. Arno Kempf:<br />

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 16.<br />

Oktober d. J., betreffend Spitzbichlweg in Großdombra – Familie Hössl, dürfen wir<br />

Ihnen mitteilen, dass Herr Bürgermeister Pleikner mit Herrn Hössl über die Ablöse<br />

von 38 m² gesprochen hat und auch der Ablösebetrag von € 100,- pro Quadratmeter<br />

festgelegt wurde. Die Marktgemeinde ist verwundert, dass von Ihrem Mandanten das<br />

Kaufangebot nunmehr nicht angenommen wird und behält sich vor, in dieser<br />

Angelegenheit den Rechtsweg zu beschreiten. Mit freundlichen Grüßen<br />

Bürgermeister Josef Pleikner.<br />

Diskussion:<br />

Antrag: Herr Bürgermeister Josef Pleikner wird vom Gemeinderat<br />

beauftragt, mit Herrn Dipl.-Ing. Hössl ein Gespräch zu führen<br />

um eine einvernehmliche Lösung zu finden.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

TO-Punkt 2<br />

Dataview Systemberatungs GmbH – Angebot für das Überwachungs-, Berichts-<br />

und Fernwirksystem für das Wasserwerk<br />

Angebot der Fa. Dataview Systemberatungs GmbH, Kruppstraße 10, 2560 Berndorf,<br />

vom 14. März 2011:<br />

5


Das Angebot der Fa. Dataview Systemberatungs GmbH umfasst folgende<br />

Leistungen: Ausrüstung der Außenstation, Stationseinbindungen, Einbindung<br />

Fernarchiv, zentrale Überwachung, Schulung, Optimierung, Dokumentation und<br />

Regieleistungen für die Installierung eines Überwachungs-, Berichts- und<br />

Fernwirksystem für das Wasserwerk der Marktgemeinde Millstatt. Die<br />

Bruttoangebotssumme beträgt € 69.088,80.<br />

Antrag: Das Angebot für das Überwachungs-, Berichts- und<br />

Fernwirksystem für das Wasserwerk von der Fa. Dataview<br />

Systemberatungs GmbH vom 14.3.2011 zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 22 :0<br />

TO-Punkt 3<br />

DI (FH) Renate u. DI Peter Henoch – Ansuchen auf Einleitungsgenehmigung<br />

der anfallenden Niederschlagswässer in das vorhandene öffentliche<br />

Entsorgungsnetz der Straßenentwässerung<br />

Schreiben von Frau u. Herrn DI (FH) Renate u. DI Peter Henoch, Buschwaldstraße<br />

17, 69242 Mühlhausen, Deutschland, vom 26. März 2011:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ersuchen wir den Rat der Gemeinde<br />

Millstatt um die Zustimmung zur Einleitung der anfallenden Niederschlagwässer /<br />

Oberflächenwässer unseres Wohnneubauvorhabens in das örtliche<br />

Oberlächenwasserentsorgungssystem, entgegen Punkt 11 der Baubewilligung vom<br />

16.03.2011 wonach Sickerschächte zu errichten sind. Nach Informationen unserer<br />

angrenzenden Grundstückseigentümer sind deren Grundstücke ebenfalls an das<br />

Oberflächenentwässerungssystem angeschlossen. Ein Anschlusspunkt für das<br />

örtliche Kanalsystem zur Ableitung anfallender Oberflächenwässer ist an der<br />

Grundstücksgrenze mit ausreichender Kapazität vorhanden.<br />

Da der Beginn der Baumaßnahme für den April 2011 geplant ist, bitten wir<br />

freundlichst um eine alsbaldige Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Renate und<br />

Peter Henoch.<br />

Antrag: Das Ansuchen von DI (FH) Renate und DI Peter Henoch auf<br />

Einleitungsgenehmigung der anfallenden Niederschlagswässer<br />

in das vorhandene öffentliche Entsorgungsnetz der<br />

Straßenentwässerung abzulehnen.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

TO-Punkt 4<br />

Reinhard Palle – Ansuchen um Aufstellung von Verkehrszeichen am<br />

Ortschaftsweg Palleweg<br />

Ansuchen von Herrn Reinhard Palle, Grantsch 8, 9872 Millstatt, vom 31. März 2011:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche die Marktgemeinde Millstatt um die<br />

Aufstellung des Straßenverkehrszeichens „Halte- und Parkverbot“ mit dem Zusatz<br />

„Umkehrplatz“ auf dem Ortschaftsweg Palleweg in Grantsch nördlich meines<br />

Anwesens.<br />

6


In diesem Bereich ist ein ausreichender Umkehrplatz in der Natur vorhanden. Derzeit<br />

wenden und Parken fast alle Fahrzeuge in der Zufahrt zu meinen Feldern. Einer<br />

wohlwollenden Entscheidung entgegensehend verbleibt mit freundlichen Grüßen<br />

Reinhard Palle.<br />

Wortmeldungen:<br />

GR Hofer: Ich habe mir die Situation gemeinsam mit Herrn GR Anton Pertl<br />

angesehen und wir haben mit dem Eigentümer kurz über die Angelegenheit<br />

gesprochen. Der Umkehrplatz am Ende des Weges hinter dem Stallbereich ist mit<br />

landwirtschaftlichen Gerätschaften von Herrn Palle belegt. Der Antragsteller hat das<br />

Verkehrszeichen ursprünglich für einen darunter liegenden Kurvenbereich begehrt,<br />

primär geht es darum, dass durch den gemeindeeigenen Schneepflug im Zuge der<br />

Schneeräumung nicht Schottermaterial in die Wiese geschoben wird. Die Aufstellung<br />

eines Verkehrszeichens ist nicht notwendig.<br />

Vorsitzender: Dann stelle ich den Abänderungsantrag, das Ansuchen von Herrn<br />

Reinhard Palle um Aufstellung von Verkehrszeichen am Ortschaftsweg Palleweg<br />

nicht zurückzustellen sondern abzulehnen.<br />

Abänderungs-<br />

Antrag: Das Ansuchen von Herrn Reinhard Palle um Aufstellung von<br />

Verkehrszeichen am Ortschaftsweg Palleweg abzulehnen.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

TO-Punkt 5<br />

GR Josef Hofer – Antrag auf Sanierung der Siedlungsstraße Kanzelweg<br />

Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 10. Mai<br />

2011:<br />

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Auftrag der Anrainer von unserer Siedlung<br />

ersuche ich um Sanierung der sehr desolaten Straße.<br />

Bei der gemeinsamen Maiandacht wurde die Frage gestellt, wieso unsere Straße<br />

immer noch nicht saniert wurde.<br />

Durch den Sportplatz ist sie eine der stärksten belastete Straße in der Gemeinde und<br />

in diesem Zustand eine Zumutung für die Anrainer. Im Bereich Haus Rieser ist schon<br />

wieder ein Längsriss aufgebrochen, weil die alte Trockenmauer den Schwerverkehr<br />

nicht mehr stand hält. Mit freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />

Diskussion:<br />

Vorsitzender: Im Zuge der Diskussion im Ausschuss für Bau / Strassen wurde das<br />

Thema „Prioritätenreihung“ für Straßen neuerlich angesprochen.<br />

GR Hofer: Das Ansuchen auf Sanierung der Siedlungsstraße Kanzelweg wurde<br />

bereits im Jahr 2001 eingebracht und ist seit damals auf der Warteliste. Im Jahr 2003<br />

haben alle Weganrainer neuerlich um die Sanierung angesucht. Heuer hatten wir<br />

Weganrainer wiederum eine Besprechung, bei der ich gebeten wurde, einen<br />

weiteren Antrag auf Sanierung an den Gemeinderat zu stellen.<br />

Antrag: Den Antrag von Herrn GR Josef Hofer auf Sanierung der<br />

Siedlungsstraße Kanzelweg zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

7


TO-Punkt 6<br />

Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Rudolf Missoni vom 17.5.2011,<br />

G. Zl. 9015/11 und Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

Mit der gegenständlichen Vermessungsurkunde von Herrn DI Rudolf Missoni, Neuer<br />

Platz 15, 9800 Spittal/Drau, vom 17.05.2011, G.Zl. 9015/11, soll einerseits eine<br />

Grenzberichtigung bzw. Grenzkorrektur und andererseits ein Flächentausch<br />

durchgeführt werden. Bei dem Flächentausch besteht eine Differenz von 16 m². Aus<br />

dem öffentlichen Gut der Marktgemeinde Millstatt, Parz. 1176/3, KG Obermillstatt,<br />

wird das Trennstück Nr. 3 im Ausmaß von 135 m² der Parz. .76/1, KG Obermillstatt<br />

zugeschrieben. Aus dem Grundstück 174/2, KG Obermillstatt, werden das<br />

Trennstück Nr. 2 im Ausmaß von 6 m² der Parz. .76/1 und das Trennstück Nr. 1 im<br />

Ausmaß von 23 m² der Parz. 1176/3 (öffentliches Gut), KG Obermillstatt,<br />

zugeschrieben. Jene Flächen welche dem öffentlichen Gut zugeschrieben werden,<br />

müssen dem Gemeingebrauch gewidmet werden. Andererseits müsste eine<br />

Aufhebung der Allgemeinwidmung erfolgten, für jene Flächen, welche aus dem<br />

öffentlichen Gut entfernt werden.<br />

Antrag: Die Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Rudolf Missoni vom<br />

17.5.2011, G. Zl. 9015/2011 zu genehmigen und die<br />

Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />

zu beantragen. Als Abgeltung für das öffentliche Gut wird ein<br />

Pauschalbetrag von € 1.000,- eingefordert.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

TO-Punkt 7<br />

FF Millstatt – Austausch von Atemschutzgeräten und Ankauf einer<br />

Wärmebildkamera<br />

Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Millstatt vom 14. März 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren des<br />

Gemeinderates! Wie bereits mitgeteilt und im 6-Jahres-Plan veröffentlicht, müssen<br />

die Atemschutzgeräte der FF Millstatt im Jahr 2012 ausgetauscht werden. Aufgrund<br />

der bestehenden sowie in Planung stehenden Wohnanlagen, Hotelanlagen und<br />

Tiefgaragen kann mit den vorhandenen „200bar“ Geräten kein Auslangen mehr<br />

gefunden werden. Daher müsste im Zuge des Gerätetausches eine Umrüstung auf<br />

„300 bar Twin-Pack“ Geräte mit Composite-Flaschen stattfinden. Die rechnerische<br />

Einsatzzeit verlängert sich mit diesen Geräten um das Doppelte auf ca. 90 Minuten.<br />

Dies ist bei den langen Anmarschwegen speziell in Hotelanlagen und Tiefgaragen<br />

unbedingt erforderlich. Der Austausch der Grundkörper wird durch den Kärntner<br />

Landesfeuerwehrverband mit € 1.500,- gefördert. Die Pressluftflaschen werden nicht<br />

gefördert. Ebenfalls muss der bereits vorhandene Atemluftkompressor in Matzelsdorf<br />

auf die 300 bar Geräte umgerüstet werden. Die Halterungen für die<br />

Atemschutzgeräte im Tanklöschfahrzeug passen, lediglich die Halterungen für die<br />

Reserveflaschen müssen adaptiert werden. Die Gesamtkosten (Stand Jänner 2011)<br />

belaufen sich auf € 9.660,-.<br />

Die Förderung wurde bereits berücksichtigt. Da die Preise als Tagespreise<br />

ausgewiesen werden, können die Anschaffungskosten in einem Jahr ungefähr €<br />

1.000,- mehr betragen.<br />

8


Weiters wird mit 2012 auch der Ankauf einer Wärmebildkamera pro Gemeinde mit<br />

40% vom Kärntner Landesfeuerwehrverband gefördert. Auch hier wäre es dringend<br />

notwendig ein derartiges Gerät unter anderem für die oben genannten Einsätze<br />

anzuschaffen. Kosten im Jahr 2011 ca. € 8.000,- abzüglich 40% (= € 4.800,-).<br />

Anzumerken wäre noch, dass der Atemluftkompressor im heurigen Jahr zur Wartung<br />

und Überprüfung ansteht. Die Umrüstung müsste daher aus wirtschaftlichen Gründen<br />

bereits bei dieser Wartung durchgeführt werden, da die eingebauten Ersatzteile bei<br />

der Umrüstung nicht weiter verwendet werden können. Die Kosten für diese<br />

Umrüstung betragen ca. € 2.200,-. Dies verringert natürlich die oben genannten<br />

Gesamtkosten für das nächste Jahr. Die Förderanträge für 2012 müssen spätestens<br />

am 30. September 2011 beim Kärntner Landesfeuerwehrverband einlangen. Wir<br />

weisen nochmals darauf hin, dass der Austausch der Hydraulikschläuche (3 Haspeln<br />

a 20 m) des hydraulischen Rettungssatzes aus rechtlichen Gründen im Jahr 2013<br />

erfolgen muss. Auch dieser Austausch wird vom Kärntner Landesfeuerwehrverband<br />

mit 40% gefördert. Nach neuesten Erkenntnissen, Herstellerangabe der Firma Vetter,<br />

sind die vorhandenen Hebekissen erst nach 15 Jahren auszutauschen. Der im 6jahres-Plan<br />

angeführte Austausch im Jahr 2012 kann daher auf 2017<br />

(Beschädigungen ausgenommen) verschoben werden. In der Hoffnung keine<br />

Fehlbitte getan zu haben, verbleibt mit besten Grüßen OBI Christian Göckler,<br />

Kommandant.<br />

Antrag: Die Atemschutzgeräte der FF Millstatt auszutauschen sowie eine<br />

Wärmebildkamera anzukaufen.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

TO-Punkt 8<br />

Goldeck Bergbahnen GmbH – Haftungserklärungen und Vereinbarung über die<br />

Inanspruchnahme der Haftung für die Jahre 2014, 2015 und 2016<br />

Schreiben der Goldeck Bergbahnen GmbH, Ortenburgerstraße 27, 9800 Spittal/Drau,<br />

vom 17. März 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Josef, wie anlässlich der Veranstaltung am<br />

14.3.2011 angekündigt, übermitteln wir den vorliegenden Entwurf, der wie berichtet<br />

mit der Gemeindeabteilung (Dr. Sturm, Mag. Burgstaller) akkordiert ist. Die BZ-Mittel<br />

außerhalb des Rahmens für die Jahre 2014, 2015 und 2016 wurden laut<br />

Gemeindeabteilung bereits vorgemerkt. Erbetene Vorgangsweise durch die<br />

Gemeinden: 1) Beschlussfassung im Gemeinderat zu a) beiliegender<br />

Haftungserklärung, b) beiliegender Vereinbarung, 2) Einholung der<br />

aufsichtsbehördlichen Zustimmung. Mit der höflichen Bitte, die unterschriebenen<br />

Unterlagen an uns zurückzusenden, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen! Goldeck<br />

Bergbahnen GmbH, Mag. Marcus Kaller.<br />

Haftungserklärung der Marktgemeinde Millstatt<br />

1)<br />

Der Abschluss der Haftungserklärung in Höhe von € 99.029,- gemäß dem<br />

vorliegenden Vertrag (Bürgschaft) der Volksbank Oberkärnten wird die Zustimmung<br />

erteilt.<br />

2) Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme der Haftung erfolgen wird und zwar auf<br />

Grundlage des Haftungsvertrages mit je 1/3 für die Jahre 2014, 2015 und 2016.<br />

9


3)<br />

Im Falle einer Inanspruchnahme steht dem Bürgen bzw. dem Garanten grundsätzlich<br />

ein Rückforderungsanspruch an den Kreditnehmer (Goldeck Bergbahnen GmbH)<br />

gemäß § 1358 ABGB zu. Um den nachhaltigen wirtschaftlichen Fortbestand des<br />

Unternehmens nicht zu gefährden beschließt der Gemeinderat auf die Rückforderung<br />

gegenüber der Goldeck Bergbahnen GmbH und auch gegenüber anderen mit der<br />

Goldeck Bergbahnen GmbH verbundenen Unternehmen aus welchem Titel auch<br />

immer, insbesondere gemäß § 1358 ABGB und aus allfälligen<br />

bereicherungsrechtlichen Ansprüchen nach § 1041 ABGB ausdrücklich und<br />

unwiderruflich rechtsgültig zu verzichten. Weiters beschließt der Gemeinderat, dass<br />

eine Zession des Rückforderungsanspruches gemäß § 1392 ff ABGB an Dritte<br />

ausdrücklich ausgeschlossen ist und stimmt der in Anlage zu dieser Erklärung<br />

genommenen Vereinbarung über ein Zessionsverbot gemäß § 1396 a zu. Auf<br />

Grundlage der bisherigen Gespräche mit dem Land Kärnten wird davon<br />

ausgegangen, dass die entsprechenden Mittel der Gemeinde vom Land Kärnten in<br />

Form von BZ zur Verfügung gestellt werden.<br />

Vereinbarung (Entwurf der Notare Dr. Kühnelt und Dr. Bäck)<br />

abgeschlossen zwischen 1) der Goldeck Bergbahnen GmbH, FN 69871b,<br />

Ortenburger Straße 27, 9800 Spittal/Drau, als Schuldnerin, und 2) der<br />

Marktgemeinde Millstatt, Marktplatz 8, 9872 Millstatt, wie folgt:<br />

1.<br />

Mit Kreditvertrag vom 6.11.2009 hat die Volksbank Oberkärnten registrierte<br />

Genossenschaft mit beschränkter Haftung der Goldeck Bergbahnen GmbH zu Konto<br />

Nr. 1069434-3800 einen Kredit in der Höhe von € 2.500.000,- gewährt. Zur<br />

Sicherstellung der Forderungen und Ansprüche aus Haupt- und<br />

Nebenverbindlichkeiten, die aus der Inanspruchnahme dieses Kredites erwachsen<br />

sind oder noch erwachsen werden, hat die nachstehende Vertragspartei die Haftung<br />

als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB zu den Bedingungen des angeführten<br />

Bürgschaftsvertrages übernommen:<br />

- Marktgemeinde Millstatt gemäß Bürgschaftsvertrag vom 6.11.2009 –<br />

2.<br />

Im Falle einer Inanspruchnahme steht dem Bürge und Zahler grundsätzlich ein<br />

Rückforderungsanspruch an den Kreditnehmer Goldeck Bergbahnen GmbH nach<br />

den Bestimmungen des § 1358 ABGB zu. Um den nachhaltigen wirtschaftlichen<br />

Fortbestand des Unternehmens Goldeck Bergbahnen GmbH nicht zu gefährden,<br />

verzichtet die oben angeführte Gemeinde auf die Geltendmachung von<br />

Rückforderungsansprüchen gegenüber der Goldeck Bergbahnen GmbH und andere<br />

mit der Goldeck Bergbahnen GmbH verbundenen Unternehmern, aus welchem Titel<br />

auch immer, insbesondere gemäß § 1358 ABGB und allfälligen<br />

bereichungsrechtlichen Ansprüchen nach § 1041 ABGB.<br />

3.<br />

Aufgrund der obenstehenden Verzichtserklärung auf Rückforderungsansprüche<br />

verpflichtet sich die oben genannte Gemeinde weiters, ihr allenfalls zustehende<br />

Forderungen gegenüber der Goldeck Bergbahnen GmbH im Zusammenhang mit der<br />

Inanspruchnahme als Bürge und Zahler auf Grundlage der oben bezeichneten<br />

Bürgschaftserklärung an Dritte vertraglich nicht abzutreten.<br />

Die oben genannte Gemeinde vereinbart daher mit der Goldeck Bergbahnen GmbH<br />

als Schuldnerin ein vertragliches Zessionsverbot gemäß § 1396a ABGB, sodass<br />

Geldforderungen der Gemeinde gegenüber der Goldeck Bergbahnen GmbH im<br />

Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der oben bezeichneten Bürgschaft nicht<br />

an Dritte abgetreten werden darf. Die Goldeck Bergbahnen GmbH nimmt dieses<br />

Zessionsverbot vertragsmäßig an.<br />

10


4.<br />

Den Parteien ist bekannt, dass im Fall der Insolvenz der Gemeinde ein von § 1396a<br />

ABGB erfasstes Zessionsverbot keine Wirkung entfaltet. Die Parteien erklären, dass<br />

die gegenständliche Vereinbarung ein zweiseitiges Unternehmensgeschäft darstellt,<br />

da die Gemeinde eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und die Goldeck<br />

Bergbahnen GmbH eine Firma mit Sitz in Österreich ist und sich allfällige<br />

Geldforderungen auf Grundlage dieser Vereinbarung auf unternehmerische<br />

Geschäfte der Goldeck Bergbahnen GmbH beziehen.<br />

Der Abschluss dieser Vereinbarung wurde entsprechend des nachstehend<br />

angeführten Gemeinderatsbeschlusses genehmigt. Von der Marktgemeinde Millstatt<br />

gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juli 2011, Tagesordnungspunkt 8.<br />

5.<br />

Die Urschrift dieser Vereinbarung gehört der Goldeck Bergbahnen GmbH. Die<br />

Gemeinde erhält eine Vertragskopie.<br />

6.<br />

Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages trägt die Goldeck Bergbahnen GmbH.<br />

Der zweiten Partei ist bekannt, dass sie hierfür gesetzlich nur ungeteilten Hand<br />

haftet.<br />

Antrag: Der Haftungserklärung und Vereinbarung über die<br />

Inanspruchnahme der Haftung für die Jahre 2014, 2015 und<br />

2016 der Goldeck Bergbahnen GmbH zuzustimmen.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

TO-Punkt 9<br />

Kärntner Gemeindebund – Umstellung des E-Mail Dienstes von der Telekom<br />

Austria zur GIZ-K GmbH – Vereinbarung<br />

Schreiben des Kärntner Gemeindebundes, Gabelsbergerstraße 5/1, 9020 Klagenfurt<br />

am Wörthersee, vom 30. März 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Mit der GIZ-K GmbH wurde für Städte und<br />

Gemeinden eine Serviceeinrichtung geschaffen, welche die Gemeinden in<br />

sämtlichen IT-Angelegenheiten unterstützt.<br />

Eigentümer der GIZ-K GmbH sind das Land Kärnten, der Kärntner Gemeindebund<br />

sowie die Städte Klagenfurt und Villach. Nunmehr kann den Gemeinden durch die<br />

Einrichtung eines so genannten Shared Service Centers von der Telekom an die<br />

GIZ-K GmbH ein umfassendes Dienstleistungspaket zu einem attraktiven Preis<br />

angeboten werden. Die neuen Postfächer haben den Leistungsumfang der<br />

bisherigen Telekom Austria „Elite“ Postfächer, allerdings zum Preis eines „Classic“<br />

Postfaches. Dies bringt der Gemeinde folgende Vorteile:<br />

o Das Postfach wird zentral durch die GIZ-K GmbH betrieben und gesichert.<br />

E-Mails, Kontakte und Kalendereinträge bleiben somit auch bei einem Ausfall<br />

des Büro-PCs erhalten.<br />

o Zugriff auf Mails von jedem PC via Internet (Web-Access).<br />

o Der Benutzer hat damit zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten auf seine E-Mails,<br />

Kontakte und Kalendereinträge über Handys und Tablet PCs (Blackberry,<br />

I-Phone, I-Pad, Android, Windows Phone).<br />

o Ein neu eingerichteter CNC Help Desk (Serviceline), betrieben durch die GIZ-K<br />

GmbH, unterstützt Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Verwendung und<br />

Konfiguration der E-Mail Postfächer.<br />

11


Während bei der Telekom für diesen Leistungsumfang netto € 10,70 (brutto: € 12,84)<br />

verrechnet wurde, bietet die GIZ-K diese Leistung um netto € 6,00 (brutto: € 6,60) pro<br />

Monat und Postfach an. In der Anlage finden Sie den Entwurf einer entsprechenden<br />

Vereinbarung für die Bereitstellung dieses E-Mail Dienstes durch die GIZ-K GmbH.<br />

Des Weiteren ist auch eine Kündigung des derzeitigen E-Mail Service an die<br />

Telekom Austria nötig.<br />

Ein vorgefertigtes Schreiben hierzu finden Sie ebenfalls in der Anlage. Um eine<br />

rasche Abwicklung zu ermöglichen, bitten wie Sie, die beigefügte Erklärung nach<br />

Möglichkeit bis 30. April 2011 an das Gemeindeinformatikzentrum Kärnten GIZ-K<br />

GmbH zu retournieren. Für Rückfragen bezüglich dieses Servicewechsels steht<br />

Ihnen das Team der GIZ-K GmbH unter der Telefonnummer 0463 240 280 oder<br />

unter office@giz-k.at zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen für den Präsidenten:<br />

gezeichnet Bgm. Valentin Happe, 1. Vizepräsident.<br />

Antrag: Die Umstellung des E-Mail-Dienstes von der Telekom Austria<br />

zur GIZ-K GmbH abzulehnen.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

TO-Punkt 10<br />

GR Josef Hofer – Antrag die Bäderbetriebe GmbH aufzulösen!<br />

Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 9. Mai 2011:<br />

Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle den Antrag die Bäderbetriebs<br />

GmbH aufzulösen. Nachdem der Vorstand nicht mehr handlungsfähig ist, wie es sich<br />

beim Ausscheiden und der Neubesetzung des Geschäftsführers gezeigt hat, ist<br />

dringender Handlungsbedarf gegeben. Für mich als Gemeinderat und<br />

Eigentumsvertreter ist es nicht mehr länger zumutbar, mit ansehen zu müssen, wie<br />

hier auf Gemeindekosten gewirtschaftet wird, ohne einen Rechenschaftsbericht<br />

vorzulegen. Die Gemeinde haftet zu 100% für die gesamten Schulden und jährliche<br />

Betriebsabgänge, genaue Zahlen kennen wir nicht, da uns keine Einsicht in die<br />

Bilanzen gewährt wird. Mit freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: In der Sitzung am 7. Juli 2011 hat der Vertreter der Süd-Ost-Treuhand<br />

GmbH, Herr Mag. Andreas Maier, einen dringenden Handlungsbedarf bezüglich der<br />

Millstätter Bäderbetriebe GmbH bestätigt. Es soll danach getrachtet werden, bei der<br />

Stunde null zu beginnen. Dem Gemeinderat wurde die Bilanz der Millstätter<br />

Bäderbetriebe GmbH der letzten 3 Jahre nicht vorgelegt. Eine Sicherheit, dass sich<br />

in der Millstätter Bäderbetriebe GmbH etwas ändert, sehe ich nach wie vor nicht.<br />

Vzbgm. Maier: Es besteht ein absoluter Handlungsbedarf. Eine Auflösung der<br />

Millstätter Bäderbetriebe ist nicht möglich, weil zuvor alle Verbindlichkeiten beseitigt<br />

werden müssten und die Marktgemeinde Millstatt zu 100% haftet. Daher ist eine<br />

Entschuldung über einen Konkurs nicht möglich. Durch eine Auflösung zum jetzigen<br />

Zeitpunkt würde ein großer Schaden für die Marktgemeinde Millstatt entstehen.<br />

GR Gratzer: Wenn die Schuldenlast bereinigt ist, können wir bei der Stunde null mit<br />

einem Neustart beginnen.<br />

GR Hofer: Die Situation der Millstätter Bäderbetriebe GmbH wird seit Jahren im<br />

Gemeinderat immer wieder diskutiert, in der Sache selbst ist jedoch bis jetzt nicht<br />

wirklich etwas geschehen. Ob diese Problematik bis zum Jahresende 2011 einer<br />

Lösung zugeführt werden kann glaube ich derzeit nicht.<br />

12


Vzbgm. Maier: Die Marktgemeinde Millstatt hätte die Möglichkeit, dieses Problem<br />

durch eine Entschuldung selbst zu lösen. Eine Altlastenbereinigung durch<br />

Entschuldung ist notwendig. Dies sollte noch heuer geschehen.<br />

Vorsitzender: Wir haben über dieses Thema im letzten und im heurigen Jahr bereits<br />

intensive Diskussionen geführt und ich darf mich bei allen für die bisher geführte<br />

offene und konstruktive Diskussion bedanken. Als Partner bei diesem Thema<br />

unterstützten uns das Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung 3 –<br />

Kompetenzzentrum), die Süd-Ost-Treuhand GmbH und die Kärntner<br />

Sanierungsgesellschaft mbH. Dadurch ist für mich sichergestellt, dass hier Profis in<br />

eine Problemlösung eingebunden sind. Als nächsten Schritt wird es eine weitere<br />

Besprechung mit der Süd-Ost-Treuhand GmbH geben und eine<br />

Abschlussbesprechung mit der Kohl & Partner Tourismusberatung GmbH zum<br />

ausgearbeiteten Zukunftskonzept für die Bäder der Millstätter Bäderbetriebe GmbH.<br />

Die Marktgemeinde Millstatt hat sich für die Errichtung des Kärntner Badehauses<br />

beworben, es wurde diesbezüglich in den letzten 3 Wochen Knochenarbeit geleistet<br />

um die Antragsunterlagen auszufüllen und alle notwendigen Beilagen beizubringen.<br />

Vzbgm. Maier: Mit dem Projekt Kärntner Badehaus wäre Millstatt auf einen guten und<br />

richtigen Weg in die Zukunft. Vieles wäre uns möglich, wenn wir uns entschulden und<br />

damit auch Eigenkapital hätten für zukünftige Investitionen.<br />

GV Nickmann: Herr Mag. Andreas Maier von der Süd-Ost-Treuhand GmbH hat in der<br />

Besprechung am 7. Juli 2011 unter anderem gesagt, dass die Marktgemeinde<br />

Millstatt die Möglichkeit zu einer Entschuldung hat.<br />

Antrag: Den Antrag von Herrn GR Josef Hofer um Auflösung der<br />

Millstätter Bäderbetriebe GmbH abzulehnen.<br />

Abstimmung: 21 : 1 (Gegenstimme: GR Hofer)<br />

TO-Punkt 11<br />

Effects Garden GmbH – Richtangebot zur Erstellung eines Filmprojektes<br />

„Millstatt – Früher und Heute“<br />

Angebot der Effects Garden GmbH, Lakeside B06a, 9020 Klagenfurt am Wörthersee,<br />

für „Millstatt Früher und Heute – ein Museumsfilm mit touristischem Background“,<br />

vom 15. Juni 2011:<br />

Vorerst möchten wir uns für Ihre Anfrage, die damit verbundenen persönlichen<br />

Gespräche und Ihren offenen Kommunikationsstil bedanken.<br />

Wir freuen uns daher Ihnen folgendes verbindliches Offert unterbreiten zu dürfen.<br />

Ihre Ansprechpartner für dieses Projekt sind: Kaufmännisch: Ing. Daniel Brandstätter,<br />

Technisch: Ing. Martin Weber, Projektleiterin: Dipl.-Ing. (FH) Iris Schmidt<br />

Position 1:<br />

Konzeption, Entwicklung Storyboard, Animatic, Projektleitung,<br />

Koordination € 5.500,-<br />

Position 2:<br />

Filmaufnahmen mit RED 4 k // 5 x Drehtage in Millstatt und<br />

Umgebung inkl. dem gesamten Filmequipment € 12.500,-<br />

Position 3:<br />

Postproduktion, Farbkorrektur/Coloring, Schnittlänge 8–12 min. € 7.500,-<br />

Position 4:<br />

Vertonung, Sprecher, Soundeffekte, Musik € 4.500,-<br />

13


Position 5:<br />

Ausstattung / Requisiten € 2.500,-<br />

Position 6:<br />

3 D – Animation & Rekonstruktion € 17.000,-<br />

Position 7:<br />

Animation & Rekonstruktion € 9.000,-<br />

Position 8:<br />

Reisekosten / Spesen € 1.500,-<br />

Summe: € 60.000,-<br />

Zuzüglich 20% MwSt. € 12.000,-<br />

Gesamtsumme € 72.000,-<br />

Zahlungsbedingungen: 50% Anzahlung nach Bestelleingang sofort nach Erhalt der<br />

Rechnung ohne Abzug. 50% Zahlung nach Erhalt der Endabrechnung (spätestens<br />

31.12.2011) sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Wir würden uns freuen,<br />

wenn Ihnen unser Richtangebot zusagt und verbleiben mit freundlichen Grüßen Ing.<br />

Daniel Brandstätter.<br />

Antrag: Das Richtangebot der Effects Garden GmbH zur Erstellung des<br />

Filmprojektes „Millstatt – Früher und Heute“ zurückzustellen.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

Herr GR Karl Klinar verlässt den Sitzungssaal um 19.35 Uhr.<br />

TO-Punkt 12<br />

Administrator Ronald Pleikner – Notwendige Serverumstellung durch den<br />

Ankauf von neuer Serversoftware und Hardware<br />

E-Mail von Herrn Ronald Pleikner an den Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt<br />

zu Handen Herrn Bürgermeister Josef Pleikner vom 18. Mai 2011:<br />

Sehr geehrter Gemeinderat! Da unser Server schon in die Jahre gekommen ist, die<br />

Festplatten voll werden, die Software aus dem Jahr 2000 ist und anfängt Probleme<br />

zu machen und auch zum Teil nicht mehr von Microsoft gewartet wird (Updates),<br />

möchte ich darauf hinweisen, dass es nötig wird, neue Serversoftware und Hardware<br />

anzukaufen.<br />

Neue Hardware deswegen, da die neueste Serversoftware (Windows Server 2011)<br />

eine 64bit Software ist und unser 6 Jahre alter Server nicht 64bit fähig ist. Die Kosten<br />

für die Serverumstellung werden sich ca. auf Euro 10.000,- + 20% MwSt. belaufen (=<br />

€ 12.000,-). Datenübernahme und Installationskosten werden zusätzlich nach<br />

Aufwand verrechnet. Ich bitte daher den Gemeinderat um eine positive Erledigung<br />

dieses Ansuchens, damit der ordentliche EDV-Betrieb für die nächsten Jahre<br />

gesichert ist. Mit freundlichen Grüßen Ronald Pleikner.<br />

Antrag: Eine Serverumstellung durch Ankauf von neuer Serversoftware<br />

und Hardware durchzuführen.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

14


TO-Punkt 13<br />

Genehmigung des Förderungsvertrages zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />

und der Dorfgemeinschaft Matzelsdorf<br />

Förderungsvertrag abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />

(Förderungsgeberin) und der Dorfgemeinschaft Matzelsdorf (Förderungswerber):<br />

01. Gegenstand des Förderungsvertrages:<br />

Gegenstand dieses Vertrages ist die Förderung der nachstehend umschriebenen<br />

Maßnahme unter den nachstehend umschriebenen Voraussetzungen: Errichtung<br />

einer Aufbahrungshalle am Friedhof Matzelsdorf.<br />

02. Art und Höhe der Förderung:<br />

Die gewährte Förderung für die unter Punkt 1 beschriebene Maßnahme beträgt €<br />

25.300,-.<br />

Finanzierungsplan:<br />

3.1 Der Förderungswerber bestätigt die Aufbringung der nachstehend im<br />

Finanzierungsplan dargestellten Geldmittel: Eigenmittel Dorfgemeinschaft<br />

Matzelsdorf € 25.350,-; Pfarre Obermillstatt-Matzelsdorf € 25.350,-.<br />

Bedarfszuweisungsmittel € 25.300,- sind Gesamtinvestitionskosten von € 76.000,-<br />

3.2 Der Förderungswerber verpflichtet sich, durch Eigenmittel in der Höhe von €<br />

50.700,- im Ausmaß von 66,71% finanziell zur Durchführung des beschriebenen<br />

Projektes beizutragen.<br />

3.3 Das Zustandekommen des Vertrages ist dadurch aufschiebend bedingt, dass der<br />

Förderungswerber der Förderungsgeberin alle Zuwendungen schriftlich mitteilt, die er<br />

für die vertragsgegenständliche Maßnahme in den letzten fünf Jahren vor Abschluss<br />

dieses Vertrages auf öffentlichen Mitteln (unter Einschluss von Mitteln der<br />

Europäischen Union) erhalten hat, um deren Gewährung angesucht worden ist sowie<br />

um deren Gewährung der Förderungswerber noch ansuchen will. Stellt der<br />

Förderungswerber später ein zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages noch<br />

nicht geplantes Förderungsansuchen oder erhält er eine Förderung, hat er auch das<br />

der Förderungsgeberin unverzüglich mitzuteilen.<br />

Mitteilungspflichtige Zuwendungen sind auch dem Förderungswerber individuell<br />

gewährte Steuerbefreiungen und – erleichterungen sowie Entlastungen von anderen<br />

öffentlichen Lasten.<br />

3. Europarecht<br />

4.1 Der Förderungsvertrag ist dadurch aufschiebend bedingt, dass die Förderung<br />

von der Kommission nach Art. 88 Abs. 3 EGV genehmigt wird, wegen Nichtäußerung<br />

der Kommission als genehmigt gilt oder die Kommission feststellt, dass keine Beihilfe<br />

vorliegt. Im Text folgen weitere Regelungen für den Fall einer De-minimis-Beihilfe<br />

und für den Fall einer regionalen Investitionsbeihilfe.<br />

4. Durchführung:<br />

5.1 Der Förderungswerber verpflichtet sich, bei Vorliegen der Voraussetzungen des §<br />

3 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006 – BvergG die Bestimmungen dieses<br />

Bundesgesetzes im Oberschwellenbereich einzuhalten. Im Text folgen 7 weitere<br />

Durchführungsbestimmungen.<br />

5. Auszahlung:<br />

6.1 Die Auszahlung der jeweils aliquoten Fördermittel erfolgt – nach Verfügbarkeit –<br />

in Teilbeträgen nach Maßgabe des Baufortschrittes auf Grundlage der vom<br />

Förderungswerber vorzulegenden anerkannten und saldierten Originalrechnungen<br />

bzw. tatsächlich geleisteten Zahlungen.<br />

6.2 Akontozahlungen können nur auf Grundlage tatsächlich geleisteter Zahlungen<br />

ausbezahlt werden. Im Text folgen 4 weitere Auszahlungsbestimmungen.<br />

15


6. Einstellung und Rückerstattung:<br />

7.1 Über Aufforderung der Förderungsgeberin hat der Förderungswerber innerhalb<br />

von 4 Wochen die gewährten Förderungsmittel gänzlich oder teilweise, bei<br />

Verzinsung vom Tag der Auszahlung mit 4 vH über dem Basiszinssatz, zurück zu<br />

erstatten, wenn: es folgen im Text 17 Gründe für Rückerstattungen bzw.<br />

Einstellungen.<br />

7. Sicherstellung:<br />

Der Förderungswerber hat allfällige Rückzahlungsansprüche durch die Bestellung<br />

einer abstrakten Bankgarantie eines österreichischen Kreditinstitutes oder eines<br />

Kreditinstitutes mit Sitz in der europäischen Union in Höhe der ausbezahlten<br />

Fördermittel für die vertragliche Dauer sicherzustellen.<br />

Das Zustandekommen des Vertrages ist durch die Überreichung der Urkunde über<br />

die Bankgarantie an die Förderungsgeberin bedingt.<br />

8. Rechtsnachfolge:<br />

Überträgt der Förderungswerber das geförderte Unternehmen / Objekt / den<br />

geförderten Betrieb vor vollständiger Verwirklichung des vereinbarten Förderzwecks /<br />

der vereinbarten Maßnahme an einen Dritten im Wege der Einzelrechtsnachfolge,<br />

worunter auch die Verpachtung oder Vermietung fällt, so hat er sicherzustellen, dass<br />

der Einzelrechtsnachfolger die Verpflichtungen dieses Förderungsvertrages<br />

übernimmt. Für allfällige Rückforderungsansprüche bleibt der Überträger der<br />

Förderungsgeberin als Gesamtschuldner verpflichtet.<br />

9. Abtretung, Anweisung oder Verpfändung:<br />

Der Förderungswerber verpflichtet sich, weder durch Abtretung, Anweisung oder<br />

Verpfändung noch auf andere Weise über die gewährte Förderung zu verfügen.<br />

10. Haftungsausschluss:<br />

Eine Haftung der Fördergeberin wegen allfälliger Verletzungen dieses Vertrages und<br />

für vor dem Vertragsabschluss getätigte Äußerungen oder Zusicherungen und für<br />

eine Fehlbeurteilung der EG-rechtlichen Voraussetzungen wird auf grobes<br />

Verschulden beschränkt.<br />

11. Datenschutz:<br />

Der Förderungswerber erteilt seine Zustimmung, dass die gewährten Fördermittel<br />

den zuständigen Landesstellen, dem Landesrechnungshof, dem Rechnungshof der<br />

Republik Österreich und den Organen der EU für Kontrollzwecke übermittelt werden<br />

dürfen.<br />

12. Rechtswahl und Gerichtsstand:<br />

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der<br />

Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand in allen aus der<br />

Gewährung einer Förderung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich<br />

zuständige Gericht in Klagenfurt. Der Förderungsgeberin ist vorbehalten, den<br />

Förderungswerber auch bei seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.<br />

13. Allgemeine Bestimmungen:<br />

14.1 Der Förderungswerber erklärt diesen Förderungsvertrag vorbehaltlos<br />

anzunehmen.<br />

14. Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften angefertigt, wovon je eine<br />

Gleichschrift der Förderungswerber und die Förderungsgeberin erhalten.<br />

14.2 Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Antrag: Den Förderungsantrag zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />

und der Dorfgemeinschaft Matzelsdorf zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

16


TO-Punkt 14<br />

Immobilienvertrieb Post Immobilien GmbH – Kaufvertragsentwurf zum<br />

Kaufpreis von € 130.000,- für das ehemalige Postamt in Millstatt<br />

E-Mail der Amtsleitung der Marktgemeinde Millstatt an die Post Immobilien GmbH<br />

vom 27. Mai 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Franz Lamprecht! Im Auftrag von Herrn Bürgermeister Josef<br />

Pleikner teile ich Ihnen in der Angelegenheit „Ehemaliges Postamt Millstatt“<br />

Folgendes mit: Aufgrund des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 3. März<br />

2011 hat die Marktgemeinde Millstatt für den Ankauf der oben angeführten Immobilie<br />

den Betrag von € 100.000,- angeboten. Aufgrund verschiedener Umstände kehrt die<br />

Marktgemeinde Millstatt zum ursprünglichen Kaufangebot für diese Immobilie von €<br />

125.000,- zurück und ersucht die Post Immobilien GmbH um eine Rückantwort. Mit<br />

freundlichem Gruß Ferdinand Joham, Amtsleiter.<br />

E-Mail des Immobilienvertrieb der Post Immobilien GmbH an die Marktgemeinde<br />

Millstatt vom 27. Mai 2011:<br />

Sehr geehrte Gemeinde Millstatt, das von Ihnen abgegebene Angebot in der Höhe<br />

von € 125.000,- ist leider zu gering, ich würde Sie ersuchen in einem allerletzten<br />

Angebot (dies auch so zu benennen) Ihren Kaufpreis zu erhöhen um als möglicher<br />

Bestbieter den Verkaufszuschlag zu erhalten. Sonst wird das Verkaufsverfahren<br />

abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Franz Lamprecht.<br />

E-Mail der Amtsleitung der Marktgemeinde Millstatt an die Post Immobilien GmbH<br />

vom 30. Mai 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Franz Lamprecht! Unter Bezugnahme auf das E-Mail des<br />

Immobilienvertrieb der Post Immobilien GmbH soll ich Ihnen im Auftrag von Herrn<br />

Bürgermeister Josef Pleikner mitteilen, dass die Marktgemeinde Millstatt laut § 8 des<br />

Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 18.9.1969 und 25.9.1969 auf jeden<br />

Fall das eingetragene Vorkaufsrecht geltend machen wird. Mit freundlichen Grüßen<br />

Ferdinand Joham, Amtsleiter.<br />

E-Mail des Immobilienvertrieb der Post Immobilien GmbH an die Marktgemeinde<br />

Millstatt vom 1. Juni 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Amtsleiter, sehr geehrte<br />

Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf Ihr E-Mail vom 30.5.2011 und den<br />

bisherigen Schriftverkehr sowie die angeführten Gespräche dürfen wir Ihnen die<br />

kaufgegenständlichen 1122/10.000 Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an<br />

Erdgeschoss, an der EZ 414, Grundbuch 73209 Millstatt, BG Spittal an der Drau,<br />

zum Kaufpreis von netto € 130.000,- laut beiliegendem Kaufvertragsentwurf zum<br />

Kauf anbieten und Sie höflich auffordern, binnen 30 Tagen mitzuteilen, ob Sie von<br />

diesem Angebot Gebrauch machen oder nicht. In Erwartung Ihrer geschätzten<br />

Rückmeldung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen. Franz Valentin Lamprecht,<br />

Immobilienvertrieb Post Immobilien GmbH.<br />

Finanzierungsplan für das ao. Vorhaben Ankauf Postamt:<br />

Ankaufspreis (netto, MwSt. wird laut Post AG keine verrechnet) € 130.000,-<br />

Grunderwerbssteuer, Maklergebühr, Eintragungsgebühr € 9.700,-<br />

Summe € 139.700,-<br />

Finanzierung:<br />

Landeszuschuss Dr. Martinz / Mag. Dobernig € 50.000,-<br />

BZ – Änderung ao. „Pier One“ € 50.700,-<br />

Schulbaufondsbeitrag € 39.000,-<br />

Summe € 139.700,-<br />

17


Diskussion:<br />

Vzbgm. Maier: Die Angelegenheit zum Ankauf des ehemaligen Postamtes in Millstatt<br />

hat in den letzten Monaten eine sehr positive Entwicklung genommen. Es gab einen<br />

gemeinsamen Ortsaugenschein mit Vertretern der Bürgermusik Millstatt, in weiterer<br />

Folge wurde ein Innenausbaukonzept vorgelegt. Herr Landesrat Mag. Harald<br />

Dobernig hat nach einem Gespräch eine Förderung von € 50.000,- mit Unterstützung<br />

von Herrn Landesrat Dr. Josef Martinz in Aussicht gestellt.<br />

GR Hofer: Ich habe den geplanten Ankauf von Anfang an unterstützt und auch selbst<br />

einen Antrag auf Ankauf gestellt, weil das ehemalige Postamt ein Teil des<br />

gemeindeeigenen Kurhauses ist.<br />

GR Friedrich: Stellen die Landesräte Mag. Dobernig und Dr. Martinz die Förderung<br />

von € 50.000,- gemeinsam zur Verfügung und wie erfolgt die Innenadaptierung?<br />

Vzbgm. Maier: Die Förderung wird von den Landesräten gemeinsam zur Verfügung<br />

gestellt. Die Innenausbauarbeiten werden durch Musiker der Bürgermusik Millstatt<br />

als Eigenleistung erbracht, zusätzlich möchte die Bürgermusik Millstatt eine<br />

Bausteinaktion ins Leben rufen.<br />

GV Mag. Theuermann: Eine öffentlich, kulturelle Nutzung im eigenen<br />

Wirkungsbereich der Marktgemeinde Millstatt sollte zusätzlich möglich sein.<br />

Vorsitzender: Dieses wird dann im nachfolgenden Nutzungsvertrag zwischen der<br />

Marktgemeinde Millstatt und der Bürgermusik Millstatt geregelt.<br />

GR Gratzer: Es ist gut und richtig, dass das ehemalige Postamt von der<br />

Marktgemeinde angekauft wird, wir müssen uns aber im Klaren sein, dass für den<br />

Innenausbau noch Folgekosten für die Marktgemeinde entstehen werden.<br />

Antrag: Das ehemalige Postamt in Millstatt zum Kaufpreis von<br />

€ 130.000,- von der Post Immobilien GmbH auf der Grundlage<br />

des vorliegenden Finanzierungsplanes anzukaufen.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

TO-Punkt 15<br />

Vzbgm. Florian Maier – Antrag zum Ankauf der Räumlichkeiten des ehemaligen<br />

Postamtes in Millstatt und Zurverfügungstellung der Bürgermusik Millstatt und<br />

der Musikschule Millstatt als Proberäumlichkeiten<br />

Antrag von Herrn Vzbgm. Florian Maier, Sappl 38, 9872 Millstatt, für die<br />

Freiheitlichen in Millstatt vom 14. Juni 2011: Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />

Geschätzte Gemeinderatskollegen! Seitens der Post Immobilien GmbH wurde der<br />

Marktgemeinde Millstatt das ehemalige Postamt im Kurhaus zum Kauf angeboten.<br />

Aus meiner Sicht wäre der Erwerb der Immobilie aus zweierlei Gründen sinnvoll und<br />

notwendig:<br />

1) Da das Kurhaus eine räumliche Einheit darstellt, sollte es auch ausschließlich<br />

einen Besitzer geben. Bei mehreren Eigentümern könnte es aufgrund der vielen<br />

öffentlichen Veranstaltungen zu Schwierigkeiten mit einem neuen Miteigentümer<br />

kommen, daher wäre es von Vorteil, wenn die Marktgemeinde Millstatt zu 100%<br />

Eigentümerin des Kurhauses wäre.<br />

2) Ein weiterer sinnvoller Grund die Immobilie zu erwerben wäre, die Räumlichkeiten<br />

der Bürgermusik Millstatt und der Musikschule Millstatt als Proberäumlichkeiten zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

18


Nach Rücksprache mit der Leitung der Bürgermusik würden sich die bestehenden<br />

Räume sehr gut für den Umbau zu Proberäumlichkeiten eignen. Die Bürgermusik<br />

würde sich auch bei den Ankauf- und Umbaukosten beteiligen.<br />

Seitens der Bürgermusik wurde diesbezüglich bereits ein erstes, grobes Konzept<br />

erarbeitet. Bei einem persönlichen Gespräch mit Landesrat Mag. Harald Dobernig<br />

wurde das Vorhaben positiv bewertet und eine Förderung für die Musik im Ausmaß<br />

von € 40.000,- bis € 50.000,- zugesichert. Ich stelle daher den Antrag, die<br />

Räumlichkeiten des ehemaligen Postamtes in Millstatt seitens der Gemeinde Millstatt<br />

unter den oben beschriebenen Voraussetzungen anzukaufen und in Folge der<br />

Bürgermusik Millstatt und der Musikschule Millstatt als Proberäumlichkeiten zur<br />

Verfügung zu stellen. Mit der Bitte um konstruktive Diskussion und Zustimmung im<br />

zuständigen Ausschuss verbleibe ich mit freundlichen Grüßen für die Ortsgruppe der<br />

Freiheitlichen in Millstatt Vzbgm. Florian Maier.<br />

E-Mail von Herrn Mag. (FH) Reinhold Pobaschnig, Amt der Kärntner<br />

Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden, Unterabteilung Fondsverwaltung,<br />

Kärntner Schulbaufonds, vom 21. Juni 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die Fördermöglichkeiten des Kärntner<br />

Schulbaufonds umfassen auch den Ankauf von Schulgebäuden (auch<br />

Musikschulen).<br />

Durch den Ankauf des ehemaligen Postamtes soll der Raumbedarf der Musikschule,<br />

der Musikkapelle und eventuell auch sonstiger Vereine abgedeckt werden. Die<br />

Schulbaufondsförderung würde sich nach dem Nutzungsanteil der Musikschule<br />

richten. Auch erforderliche Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen wären<br />

förderbar. Der Fördersatz kann bis zu 75% betragen. Demonstrative<br />

Kostenaufteilung: Kaufpreis Postamt € 130.000,-, minus Nutzungs-/Kostenanteil<br />

Musikschule 40% € 52.000,-, minus Nutzungs-/Kostenanteil Musikkapelle 40% €<br />

52.000,-, minus Nutzungs-/Kostenanteil Vereine 20% € 26.000,-.<br />

Demonstrative Finanzierungsberechnung: Kaufpreis Postamt € 130.000,-, davon<br />

SBF-Förderung € 39.000,-, davon Musikförderung LR Mag. Dobernig € 50.000,-,<br />

davon Eigenmittel Marktgemeinde Millstatt € 41.000,-. Nach dem vorstehenden<br />

Muster wird die SBF-Förderung berechnet. Zuerst muss jedoch das<br />

Nutzungsverhältnis (%) der Musikschule abgeklärt werden.<br />

Für die Adapierung von Räumlichkeiten der Musikschule in der VS Millstatt sowie die<br />

Generalsanierung der VS Millstatt können ebenfalls SBF-Fördermittel (Fördersatz<br />

max. 75%) lukriert werden. Wenn nun tatsächlich das Postamt angekauft wird, sollte<br />

kritisch hinterfragt werden, ob eine behindertengerechte Erschließung des<br />

Volksschulturnsaales in Millstatt tatsächlich erforderlich ist. Öffentliche<br />

Veranstaltungen der Musikschule finden dann im ehemaligen Postamt statt und sollte<br />

ein gehbehindertes Kind beschult werden, so könnte dieses eventuell in der VS<br />

Obermillstatt beschult werden, da dort eine behindertengerechte Erschließung auf<br />

einfache Weise möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen Mag. (FH) Reinhold<br />

Pobaschnig.<br />

Antrag: Die Räumlichkeiten des ehemaligen Postamtes in Millstatt<br />

anzukaufen, der Bürgermusik Millstatt und der Musikschule<br />

Millstatt zur Verfügung zu stellen und im Nutzungsvertrag<br />

festzuhalten, dass auch eine öffentlich, kulturelle Nutzung im<br />

eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde notwendig ist.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

19


TO-Punkt 16<br />

Genehmigung der BZ – Mittel von € 20.000,- für das ao. Vorhaben „L 17a –<br />

Verbreiterung Kleindombra Landesstraße“<br />

Amtsvermerk des Finanzverwalters Manfred Leinthaler vom 9. Juni 2011:<br />

Für das Bauvorhaben L 17a – Verbreiterung Kleindombra Landesstraße (Fieg)<br />

wurden von Herrn Landesrat Dr. Josef Martinz als Beitrag der Marktgemeinde €<br />

20.000,- an BZ-Mittel zugesagt. Die Verwendung dafür wäre auch vom Gemeinderat<br />

zu beschließen und dann bei der Abteilung 3 – Gemeinderevision, Herrn Reg. Rat<br />

Zußner, mittels eines formlosen Schreibens um aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />

anzusuchen.<br />

Antrag: Die BZ-Mittel von € 20.000,- für das ao. Vorhaben „L 17a –<br />

Verbreiterung der Kleindombra Landesstraße“ zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

TO-Punkt 17<br />

Genehmigung des Abtretungsvertrages zwischen dem Millstätter Förderungs-<br />

und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen und der<br />

Marktgemeinde Millstatt<br />

Auszug aus dem Entwurf des Abtretungsvertrages von Herrn Notar Mag. Johannes<br />

Fitzek:<br />

Erstens: Die Firma Millstätter Bäderbetriebe GmbH mit dem Sitz in der politischen<br />

Gemeinde Millstatt ist im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt zu<br />

Firmenbuchnummer 141011 w eingetragen.<br />

Gesellschafter dieser Firma sind die Marktgemeinde Millstatt, entsprechend einer zur<br />

Gänze einbezahlten Stammeinlage von ATS 245.000,- und der Millstätter<br />

Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen,<br />

entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage von ATS 255.000,-.<br />

Zweitens: Der Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und<br />

Sporteinrichtungen tritt hiemit von seinem vorangeführten Geschäftsanteil der Firma<br />

Millstätter Bäderbetriebe GmbH einen Teil, entsprechend einer zur Gänze<br />

einbezahlten Stammeinlage von ATS 10.000,- schenkungsweise an die<br />

Marktgemeinde Millstatt ab und erklärt letztere die Vertragsannahme.<br />

Siebentens: Die Parteien halten fest, dass im Sinne des § 7 des<br />

Gesellschaftsvertrages vom 4.12.1995 für die gegenständliche Abtretung keine<br />

weitere Zustimmung erforderlich ist. Die Parteien wurden über die Bestimmungen<br />

des § 12a Mietrechtsgesetz rechtsbelehrt. Diesem Rechtsgeschäft liegt ein gültiger<br />

Gemeinderatsbeschluss der Marktgemeinde Millstatt zugrunde.<br />

Neuntens: Die Parteien erklären Inländer im Sinne des Kärntner<br />

Grundverkehrsgesetzes zu sein. Ferner erteilen die Parteien ihre Zustimmung, dass<br />

diese Urkunde gemäß den Bestimmungen des § 140 b und e der geltenden<br />

Notariatsordnung im Urkundenarchiv des Österreichischen Notariates, das mit Hilfe<br />

einer Datenverarbeitungsanlage geführt wird, unter voller Wahrung der notariellen<br />

Verschwiegenheitspflicht gebührenpflichtig elektronisch gespeichert wird.<br />

20


Hierüber wurde von mir dieser Notariatsakt aufgenommen, den Parteien in deren<br />

gleichzeitiger und ununterbrochener Gegenwart vollinhaltlich vorgelesen, von ihnen<br />

als ihrem Willen entsprechend genehmigt und bestätigt und sohin mit der<br />

Bestimmung zur Hinausgabe auch wiederholter Ausfertigungen dieses<br />

Notariatsaktes an die Parteien, an die Gesellschaft selbst sowie deren<br />

Geschäftsführer und seinerzeitige Liquidatoren von ihnen vor mir, Notar, eigenhändig<br />

unterschrieben. Die Identität und die Geburtsdaten der Vertreter der Marktgemeinde<br />

Millstatt sowie des Obmannes des Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein<br />

für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen sind mir, Notar, persönlich bekannt.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Ich habe mich bei der Amtsleitung erkundigt, warum die Prozentzahl im<br />

notariellen Abtretungsvertrag nicht erwähnt ist. Der Amtsleiter hat mir mitgeteilt, dass<br />

dies erst danach im Firmenbuch ersichtlich gemacht wird.<br />

Vorsitzender: Das ist richtig. Der Abtretungsvertrag wird nach der Unterfertigung von<br />

Herrn Notar Mag. Johannes Fitzek beim Firmenbuch eingereicht, danach sind die<br />

verschobenen Prozentsätze (51% Marktgemeinde Millstatt bzw. 49% Millstätter<br />

Förderungs- und Verschönerungsverein) im Firmenbuch ersichtlich.<br />

Antrag: Den Abtretungsvertrag zwischen dem Millstätter Förderungs- und<br />

Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen<br />

und der Marktgemeinde Millstatt zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

TO-Punkt 18<br />

Regina Silbernagl – Ansuchen um Verlängerung des Mietvertrages um weitere<br />

zwei Jahre<br />

Schreiben von Frau Regina Silbernagl, Überfuhrgasse 142, 9872 Millstatt, vom 27.<br />

Juni 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pleikner! Sehr geehrte Damen und Herren des<br />

Gemeindevorstandes und Gemeinderates! Ich bitte um Verlängerung meines<br />

Mietvertrages um weitere zwei Jahre. Mit der Bitte um positive Entscheidung<br />

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Regina Silbernagl.<br />

MIETVERTRAG abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Millstatt, Marktplatz 8,<br />

9872 Millstatt, als der Vermieterin einerseits und Frau Regina Silbernagl,<br />

Überfuhrgasse 142, 9872 Millstatt, als Mieterin andererseits.<br />

1. Die Marktgemeinde Millstatt vermietet an Frau Regina Silbernagl und diese mietet<br />

von Ersterer die im 1. Stock des Wohnhauses Millstatt, Überfuhrgasse 142, an der<br />

Westseite gelegene Wohnung, bestehend aus Vorraum, Küche, Bad und WC,<br />

Wohnzimmer und Schlafzimmer, mit einer Gesamtnutzfläche von 48,20 m², sowie<br />

dem dazugehörigen Kellerraum.<br />

2. Das Mietverhältnis wird vom 1. November 2011 bis zum 1. November 2013<br />

verlängert. Beide Vertragsteile sind berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit zum<br />

Monatsletzten – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat –<br />

aufzukündigen. Seitens der Vermieterin kann das Mietverhältnis nur aus den<br />

gesetzlichen Gründen aufgekündigt werden. Die Vermieterin ist jedoch berechtigt, die<br />

sofortige Auflösung dieses Mietverhältnisses zu fordern, wenn die Mieterin mit der<br />

Bezahlung des Mietzinses trotz Mahnung länger als 30 Tage säumig ist.<br />

21


3. Der vereinbarte Mietzins beträgt monatlich € 3,64 für den Quadratmeter, das sind<br />

insgesamt € 175,- und ist im Vorhinein bis längstens 5. jeden Monats an die<br />

Vermieterin fällig. Zusätzlich zum Mietzins stellt die Vermieterin der Mieterin die<br />

gesetzliche Umsatzsteuer anlässlich der monatlichen Mietzinszahlung in Rechnung.<br />

Die Mieterin ist verpflichtet, die Umsatzsteuer bei Bezahlung des Mietzinses<br />

gesondert auszuweisen. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Mietzinses<br />

vereinbart. Der Mietpreis ist wertgesichert nach dem Verbrauchpreisindex 2055 der<br />

Statisik Austria, Basiswert November 2010, festgelegt.<br />

4. Die Mieterin ist verpflichtet, zu den Betriebskosten des Wohnhauses<br />

Überfuhrgasse 142, das sind Heizung, Wasserzins, Kanalbenützungsgebühren,<br />

Kosten der Müllabfuhr und des Rauchfangkehrers sowie<br />

Feuerversicherungsprämien, anteilsmäßig beizutragen.<br />

5. Die Mieterin verpflichtet sich, das Mitobjekt auf ihre Kosten in gutem Zustand zu<br />

erhalten und allenfalls auftretende Schäden, ausgenommen ernste Schäden des<br />

Hauses, unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Für schuldhafte<br />

Beschädigungen des Mietobjektes aus eigenem Verschulden haftet ausschließlich<br />

die Mieterin. Sollten am Mietobjekt Schäden auftreten, die von der Vermieterin zu<br />

beheben sind, so hat ihr dies die Mieterin unverzüglich anzuzeigen.<br />

6. Bauliche Veränderungen am Mietobjekt durch die Mieterin sind nur mit vorheriger<br />

schriftlicher Genehmigung der Vermieterin gestattet. Anlässlich der Einholung einer<br />

solchen Genehmigung ist von den Vertragsteilen die Kostenaufteilung für derartige<br />

Maßnahmen zu regeln. Die Mieterin ist berechtigt, im Mietobjekt getätigte<br />

Investitionen zu entfernen, falls die Wegnahme ohne Beschädigung des<br />

Bestandsobjektes möglich ist und sie den Vorzustand auf ihre Kosten wiederherstellt.<br />

Investitionen, welche die Mieterin nicht auf diese Weise entfernt, fallen mangels<br />

gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />

ersatzlos in das Eigentum der Vermieterin. Nach Ablauf des Mietverhältnisses ist das<br />

Mietobjekt von der Mieterin in gutem Zustand, jedoch unter Berücksichtigung der mit<br />

dem ordentlichen Gebrauch verbundenen Abnützung, geräumt und gereinigt der<br />

Vermieterin zurückzustellen.<br />

7. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin darf das Bestandsobjekt<br />

weder ganz noch teilweise untervermietet oder entgeltlich bzw. unentgeltlich, in<br />

welcher Rechtsform immer, dritten Personen überlassen werden.<br />

8. Alle Rechten und Pflichten aus diesem Mietvertrag gehen auf die Erben bzw.<br />

Rechtsnachfolger der Mieterin über.<br />

9. Änderungen oder Zusatzvereinbarungen zu diesem Mietvertrag bedürfen zu ihrer<br />

Gültigkeit der Schriftform, sodass sich keiner der Vertragsteile einseitig auf<br />

mündliche Nebenverabredungen berufen kann.<br />

10. Die Urschrift dieses Vertrages gehört der Mieterin, bei der Vermieterin verbleibt<br />

eine Kopie desselben. Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten<br />

und Gebühren werden zur Gänze von der Mieterin getragen.<br />

Antrag: Den Mietvertrag von Frau Regina Silbernagl, Überfuhrgasse 142,<br />

um weitere zwei Jahre zu verlängern.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

22


TO-Punkt 19<br />

Ankauf Unimog für den Bauhof<br />

Angebote der Fa. Pappas Automobil AG, Industriezentrum NÖ-Süd, Straße 4, 2355<br />

Wiener Neudorf, vom 4.4.2011 über UNIMOG U 400 (Lagerfahrzeug) über €<br />

150.000,- und Aufsatzstreugerät über € 34.257,- ergibt eine Gesamtsumme von €<br />

184.257,60. Für diese Summe liegen zwei Leasingangebote vor und zwar von der<br />

Volksbank Leasing mit einer Anzahlungssumme von € 42.000,-, einer Leasingrate<br />

von € 1.782,10 auf 72 Monate und einem kalkulierten Restwert von € 50.400,-.Das<br />

zweite Leasingangebot ist von der Raiffeisen Leasing GmbH mit einer<br />

Anzahlungssumme von € 55.277,28 einer Leasingrate von € 1.459,34 auf 96 Monate<br />

und einen kalkulierten Restwert von einer Rate in der Höhe von € 1.495,34.<br />

Hinweis: Gemäß § 104 Abs. 1 lit. a der K-AGO bedürfen nachstehende<br />

Rechtsgeschäfte der Gemeinde der Genehmigung der Landesregierung: die<br />

Aufnahme von Darlehen und der Abschluss von Leasingverträgen.<br />

Finanzierungsplan für das ao. Vorhaben Ankauf Unimog:<br />

Anzahlung Leasingvariante (Investition 2011 ao. Haushalt) € 55.227,-<br />

Finanzierung BZ Mittel Rest 2011-07-28 € 55.300,-<br />

Folgekostenrechnung:<br />

Ankaufspreis mit Aufbau für Schneeräumung € 184.257,60<br />

von 2012 bis 2019 sind jeweils 12 Leasingraten jährlich von € 17.512,08<br />

im ordentlichen Voranschlag aufzunehmen.<br />

96 Leasingraten (8 Jahre) a € 1.459,34 € 140.096,64<br />

mit der Anzahlung 2011 € 55.227,-<br />

Gesamtkosten nach 8 Jahren (keine Restrate) € 195.323,64<br />

Antrag: Für den Bauhof einen Unimog U 400 laut Angebot anzukaufen,<br />

diesen mit der Leasingvariante der Raiffeisen Leasing GmbH<br />

auf der Grundlage des vorliegenden Finanzierungsplanes zu<br />

finanzieren und um die aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />

anzusuchen.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

TO-Punkt 20<br />

GR Ing. Marco Lagger – Verzicht auf das Mandat als Mitglied des<br />

Gemeinderates gemäß § 30 Abs. 2 der K-AGO<br />

Schreiben von Herrn GR Ing. Marco Lagger, Kleindombra 13, 9872 Millstatt, vom 30.<br />

Mai 2011:<br />

Betreff: Verzichtserklärung. Auf Grund einer auswärtigen Berufsausbildung verzichte<br />

ich auf meine Mandate im Gemeinderat und in den Ausschüssen der Marktgemeinde<br />

Millstatt mit 31.5.2011. Weiters stimme ich jeder Rückreihung auf der Namensliste<br />

„LIM“ zu. Hochachtungsvoll Marco Lagger.<br />

Der Gemeinderat nimmt den Verzicht auf das Mandat als Mitglied des<br />

Gemeinderates von Herrn GR Ing. Marco Lagger zur Kenntnis.<br />

23


TO-Punkt 21<br />

GR Maximilian Mansbart – Verzicht auf das Mandat als Mitglied des<br />

Gemeinderates gemäß § 30 Abs. 2 der K-AGO<br />

Schreiben von Herrn GR Maximilian Mansbart, Mirnockstraße 110, 9872 Millstatt,<br />

vom 30. Mai 2011:<br />

Verzichtserklärung. Auf Grund der bevorstehenden Übersiedelung nach Wien<br />

verzichte ich auf meine Mandate im Gemeinderat und in Ausschüssen der<br />

Marktgemeinde Millstatt mit Ende Mai 2011. Weiters stimme ich jeder Rückreihung<br />

auf der Parteiliste der LIM zu. Mit freundlichem Gruß Maximilian Mansbart.<br />

Der Gemeinderat nimmt den Verzicht auf das Mandat als Mitglied des<br />

Gemeinderates von Herrn GR Maximilian Mansbart zur Kenntnis.<br />

TO-Punkt 22<br />

Bericht des Obmannes des Ausschusses für die Kontrolle der Gebarung<br />

Der Obmann des Ausschusses für die Kontrolle der Gebarung, Herr GR Gerhard<br />

Friedrich, verliest die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für die<br />

Kontrolle der Gebarung vom 25. Juli 2011:<br />

Die Bargeldkasse wurde überprüft und der festgestellte Betrag von € 1.676,99 stimmt<br />

mit dem im Kassenbestandsausweis vom 25. Juli 2011 überein. Die Kassenbestände<br />

und Bankbestände wurden überprüft und für in Ordnung befunden.<br />

EM Strauss Franz stellt zu Beginn der Sitzung den Antrag, dass die schriftlich<br />

eingebrachten Anträge von Herrn GR Josef Hofer, welche am 10. Mai 2011 schriftlich<br />

bei der Marktgemeinde eingebracht wurden, nicht auf der Tagesordnung sind und die<br />

Anträge auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Kontrollausschusses<br />

aufgenommen werden, und zwar:<br />

1. Überprüfung der Bäderbilanz 2010:<br />

Herr Obmann, ich ersuche um eine Überprüfung der Bäderbetriebsbilanz von 2010!<br />

Die Bilanz der Bäderbetriebs GmbH für 2010 wurde den Gemeinderat noch immer<br />

nicht vorgelegt, daher ist es notwendig, dass der Kontrollausschuss eine<br />

Überprüfung durchführt. Dazu ist es aber erforderlich, dass der Steuerberater<br />

anwesend ist und uns für offene Fragen zur Verfügung steht.<br />

2. Auf Überprüfung der Anwesenheit der Vorstandsmitglieder bei Sitzungen:<br />

Herr Obmann, ich ersuche um eine Prüfung der Anwesenheit der<br />

Vorstandsmitglieder an den Sitzungen. Nachdem die Vorstandsmitglieder eine<br />

schöne Aufwandsentschädigung pro Monat bekommen, ist es Aufgabe des<br />

Kontrollausschusses die dafür erbrachte Leistung zu prüfen.<br />

Zu Punkt 1:<br />

Nach Diskussion wird zu diesem Punkt folgendes beantragt, dass die erforderlichen<br />

Unterlagen bis zum Bilanzjahr 2008 vorgelegt werden und diese von einer<br />

zuständigen Person bzw. Steuerberater dem Kontrollausschuss erläutert werden.<br />

Zu Punkt 2:<br />

Zu diesem Punkt wird folgendes beantragt, dass bei der nächsten Kontrollausschuss-<br />

Sitzung die Anwesenheitslisten von den Gemeindevorstandssitzungen vorgelegt wird<br />

und deshalb die Mehrkosten überprüft werden können, wenn ein Gemeindevorstand<br />

durch ein Gemeinderatsmitglied vertreten wird.<br />

24


Weiters werden folgende Anträge von EM Strauss – NHK eingebracht:<br />

1.<br />

Feststellung der Zuständigkeit bei der letzten Kontrollausschuss-Sitzung über das<br />

Flugblatt der NHK. Hiezu wird die Stellungnahme der Rechtsauskunft des Amtes der<br />

Kärntner Landesregierung, Abteilung 3, vom 19. Juli 2011, als Beilage diesem<br />

Protokoll angeschlossen. Festgehalten wird vom Kontrollausschuss, dass diese<br />

Stellungnahme aufgrund einer Anfrage der NHK erfolgt ist. Mein Antrag lautet wie<br />

folgt, dass der Kontrollausschuss nicht zuständig war und solche politischen<br />

Angelegenheiten im Gemeinderat behandelt werden.<br />

GR Pertl Anton, GR Mag. Wilfried Koller, GR Friedrich Gerhard und EM Palle<br />

Dagmar geben folgende Stellungnahme ab:<br />

Das zitierte Schreiben des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3, vom<br />

19. Juli 2011, dass während der Sitzung des Kontrollausschusses vorgelegt worden<br />

ist, wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und hierbei in dieser Rechtsauskunft<br />

auf den auch den Absatz diskutiert, der wiedergegeben wird: „Wenn der<br />

Kontrollausschuss die Gebarung der Gemeinde anhand der Inhalte eines Flugblattes<br />

diskutiert, so ist ihm dies jedenfalls unbenommen“. Um so mehr wird auf diesen<br />

Absatz hingewiesen, als im Flugblatt die Behauptungen aufgestellt worden sind, dass<br />

1. ein Feuerwehrauto bestellt wurde (ohne GR-Beschluss) und<br />

2. die Gemeinde keine Darlehens-Rückzahlungen bzw. Tilgungen für die<br />

Bäderbetriebs GmbH getätigt hat.<br />

EM Strauss beantragt zusätzlich, dass der Inhalt der folgenden Absätze in das<br />

Protokoll aufgenommen wird:<br />

In diesem Zusammenhang ist auf § 92 K-AGO zu verweisen. Nach dieser<br />

Bestimmung hat der Kontrollausschuss seine Prüfungsaufgaben grundsätzlich von<br />

Amts wegen wahrzunehmen und ist dabei keinem anderen Gemeindeorgan<br />

unterstellt. Dem Kontrollausschuss sind sämtliche (von ihm geforderte) Unterlagen<br />

zugänglich zu machen, die einen gebarungsrelevanten Inhalt haben. Nach der<br />

Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes ist der Begriff der „Gebarung“ in<br />

einem sehr weiten Sinn zu verstehen und erfasst jede Tätigkeit von<br />

Gemeindeorganen, die finanzielle Auswirkungen auf Einnahmen, Ausgaben oder auf<br />

das Gemeindeeigentum nach sich zieht,<br />

2.<br />

Ankauf eines weiteren Pritschenwagens für die Gärtnerei bei der Fa. Nowak ohne<br />

Gemeinderatsbeschluss und ohne Ausschreibung. Ich beantrage die Überprüfung.<br />

3.<br />

Überprüfung hinsichtlich der Auszahlung von Alpungsprämien: 45 Anträge sind im<br />

Jahr 2010 ausbezahlt worden, wobei 17 Fälle teilweise überprüft wurden. Dabei<br />

wurde festgestellt, dass es Differenzen hinsichtlich des tatsächlichen Viehbestandes<br />

und des Alpungsbestandes gibt. Dazu wird beantragt, im Rahmen der<br />

wechselseitigen Hilfeleistung nach Bundesverfassungsgesetz Artikel 22 die<br />

erforderlichen Unterlagen der AMA, Tierlisten mit Tiernummern beim<br />

Bundesministerium für Landwirtschaft über das Marktgemeindeamt anzufordern.<br />

Dazu ist anzuführen, nach welchen Kriterien diese Alpungsprämie ausgezahlt wird.<br />

Es wird beantragt, den Gemeinderatsbeschluss über die Auszahlung der<br />

Alpungsprämie dem Kontrollausschuss vorzulegen. Hinsichtlich der Förderung ist<br />

anzumerken, dass die Förderung stückbezogen ist und nicht pauschal ausgezahlt<br />

werden soll.<br />

4.<br />

Waterclimber: Welche Kosten entstanden der Marktgemeinde bezüglich der<br />

Anschaffung und inwieweit ist dies in die Haftung durch die Bäderbetriebe GmbH<br />

übernommen worden?<br />

25


5.<br />

Wasserverband Millstättersee: Antrag auf Vorlage von Unterlagen von Abrechnungen<br />

(Einnahmen und Ausgaben) welche die Marktgemeinde Millstatt betrifft. Weiters wird<br />

angefragt, warum ein Mitglied des Kontrollausschusses des Wasserverbandes von<br />

der Mehrheitspartei der Gemeinde gestellt wird?<br />

Vor der Belegsprüfung hat GR Mag. Wilfried Koller und EM Palle Dagmar die Sitzung<br />

vorzeitig verlassen (18.50 Uhr). Eine Belegsprüfung wurde durchgeführt. Die<br />

Rückstandsliste wurde überprüft.<br />

Wortmeldungen:<br />

Vorsitzender: Die Marktgemeinde Millstatt ist derzeit nicht berechtigt die Millstätter<br />

Bäderbetriebe GmbH zu prüfen, weil es laut GmbH – Gesetz eigene<br />

Kontrollmechanismen für die Gesellschaftsprüfung gibt. Das Finanzamt Spittal Villach<br />

hat die Bilanzen der Millstätter Bäderbetriebe GmbH der Jahre 2008, 2009 und 2010<br />

einer Prüfung unterzogen. Bis auf Kleinigkeiten, wie z. B. die Vorsteuerzurückholung<br />

für Inserate in ausländischen Zeitungen und Campingführern, wurden<br />

finanztechnisch keinerlei Mängel festgestellt. Der Pritschenwagen für die<br />

Gemeindegärtnerei ist kein Serienfahrzeug, weil der Aufbau tiefer gelegt ist, als bei<br />

Serienfahrzeugen. Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Millstatt hat den<br />

Ankauf des Pritschenwagens für die Gemeindegärtnerei in der Sitzung am 2.<br />

Dezember 2010 unter Tagesordnungspunkt 18 einstimmig beschlossen. Die<br />

Kaufsumme war im Budgetansatzposten „Bauhof“ veranschlagt. Laut<br />

Bundesvergabeordnung 2006 ist der Gemeindevorstand berechtigt, Aufträge bis zu<br />

einer Summe von € 100.000,- zu vergeben, wenn die Finanzmittel im Budgetansatz<br />

vorhanden sind.<br />

GR Hofer: Mir erscheint es unlogisch, dass der Ausschuss für die Kontrolle der<br />

Gebarung die Millstätter Bäderbetriebe GmbH nicht prüfen darf, wohl aber ein privat<br />

finanziertes Flugblatt der Namensliste NHK.<br />

Vorsitzender: Wir haben unter Tagesordnungspunkt 17 den Abtretungsvertrag<br />

zwischen der Marktgemeinde Millstatt und dem Millstätter Förderungs- und<br />

Verschönerungsverein genehmigt, dies bedeutet, dass nach der<br />

Mehrheitsverschiebung von 51% auf die Marktgemeinde Millstatt zukünftig der<br />

Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung die Millstätter Bäderbetriebe GmbH prüfen<br />

kann.<br />

GR Burgstaller: Zur Auszahlung der Alpungsprämie stelle ich fest, dass der<br />

diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1980 stammt. Bis 2009 erhielt<br />

die Marktgemeinde Millstatt die Auftriebslisten von der Kammer für Land- und<br />

Forstwirtschaft. Seit 2010 meldet der Obmann der jeweiligen Agrargemeinschaft die<br />

Auftriebszahlen an die Marktgemeinde.<br />

GV Nickmann: Die Obergrenze der Alpungsprämie ist mit € 6.000,- begrenzt. Dieser<br />

Betrag wird durch die Viehauftriebszahlen dividiert.<br />

GR Hofer: Die Marktgemeinde Millstatt zahlt auch für die aufgenommenen<br />

Fremdtiere die Alpungsprämie.<br />

GR Auer: Das Geld der Alpungsprämie bleibt bei der jeweiligen Agrargemeinschaft,<br />

es wird nicht an die einzelnen Landwirte ausbezahlt.<br />

GR Burgstaller: Dieses Geld wird zweckgebunden für die Erhaltung der jeweiligen<br />

Alm verwendet, der Anteil der aufgenommenen Tiere beträgt nicht einmal 20%.<br />

GR Friedrich: Es soll in Zukunft nicht Schule machen, dass Anträge in der Sitzung<br />

des Kontrollausschusses eingebracht werden, weil dadurch die Sitzungsdauer in die<br />

Länge gezogen wird. Diese Anträge sollten den offiziellen Weg über den<br />

Gemeinderat gehen.<br />

Vorsitzender: Über die Tagesordnung entscheidet der Ausschussobmann.<br />

26


Erweiterung der Tagesordnung<br />

GR Manfred Gratzer – Antrag auf Übernahme der Materialkosten von ca. € 700,-<br />

für die Mauer beim Dorfplatz in Tschierweg<br />

Antrag von Herrn GR Manfred Gratzer, Tschierweg 8, 9872 Millstatt, vom 11. Juli<br />

2011:<br />

Betreff: Übernahme der Materialkosten von ca. € 700,- für die Mauer beim Dorfplatz<br />

Tschierweg.<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte Damen und Herren des<br />

Gemeinderates! Nach Aufstellung des Granitbrunnens beim Dorfplatz Tschierweg<br />

soll hinter dem Brunnen eine Granitmauer errichtet werden. Die Arbeiten würden von<br />

der Dorfgemeinschaft übernommen werden. Ich stelle daher den Antrag, die<br />

Materialkosten von ca. € 700,- seitens der Marktgemeinde zu übernehmen. Mit<br />

freundlichen Grüßen GR Gratzer Manfred.<br />

Antrag: Die Materialkosten von ca. € 700,- für die Mauer beim Dorfplatz<br />

Tschierweg zu übernehmen und aus dem Straßenhaushalt zu<br />

bedecken.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

Erweiterung der Tagesordnung<br />

Nachnominierung von 2 Ersatzmitgliedern der SPÖ & Unabhängige,<br />

Kurzbezeichnung LIM, in den Gemeinderat<br />

Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass die Gemeindewahlbehörde in ihrer<br />

Sitzung vom 28. Juli 2011 um 18.00 Uhr Herrn Markus Graf, Laubendorferstraße<br />

150, 9872 Millstatt und Herrn Robert Franz, Obermillstätter Straße 169, 9872<br />

Millstatt, aufgrund der Reihung in der dem Wahlvorschlag angeschlossenen<br />

Parteiliste vom 23. Jänner 2009, einstimmig zu Gemeinderäten gewählt hat.<br />

Das Wahlergebnis der Gemeindewahlbehörde wird vom Gemeinderat zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Nicht öffentlicher Teil: ausgeblendet<br />

Herr Bürgermeister Josef Pleikner bedankt sich bei den Mitgliedern des<br />

Gemeinderates für die Mitarbeit und beendet die Sitzung des Gemeinderates um<br />

20.25 Uhr.<br />

Protokollführerin: Der Vorsitzende:<br />

27


Edith Eder Bgm. Josef Pleikner<br />

Der für den Inhalt verantwortliche:<br />

AL Ferdinand Joham<br />

Protokollunterfertiger: Protokollunterfertiger:<br />

Vzbgm. Florian Maier: GR Josef Hofer<br />

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