110728_3.Gemeinderat_2011.pdf
110728_3.Gemeinderat_2011.pdf
110728_3.Gemeinderat_2011.pdf
- TAGS
- johannschuster.at
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
N I E D E R S C H R I F T<br />
über die Sitzung Nr. 03/2011<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde Millstatt<br />
Datum: Donnerstag, 28. Juli 2011<br />
Dauer: 19.00 Uhr bis 20.25 Uhr<br />
Ort: Kur- und Kongresshaus in Millstatt, Blauer Saal<br />
Anwesende: Bürgermeister Josef Pleikner<br />
Vzbgm. Heribert Dertnig, Vzbgm. Florian Maier, GV Mag. Erwin Theuermann, GV<br />
Anneliese Nickmann, EM Franz Steiner für GV DI Johann Schuster, GR Albert<br />
Burgstaller, GR Mag. Norbert Santner, GR Manfred Gratzer, GR Mag. Wilfried Koller,<br />
EM Robert Egger für GR Monika Untermoser, EM Roland Marchetti für GR Mag. Eva<br />
Sichrowsky, GR Melanie Esterl, GR Otto Glanznig, GR Alois Auer, GR Mag. Michael<br />
Printschler, GR Gerhard Friedrich, EM bzw. GR Markus Graf für GR Ing. Marco<br />
Lagger, EM Franz Politzer für GR Maximilian Mansbart, GR Josef Hofer, GR Anton<br />
Pertl, GR Karl Klinar (bis 19.35 Uhr).<br />
Entschuldigt haben sich:<br />
GV DI Johann Schuster Ersatz: EM Franz Steiner<br />
GR Monika Untermoser Ersatz: EM Robert Egger<br />
GR Mag. Eva Sichrowsky Ersatz: EM Roland Marchetti<br />
GR Ferdinand Wögerbauer Ersatz: kein Ersatz<br />
GR Ing. Marco Lagger Ersatz: EM bzw. GR Markus Graf<br />
GR Maximilian Mansbart Ersatz: EM Franz Politzer<br />
Zu Niederschriftsunterfertigern werden Herr Vzbgm. Florian Maier und Herr GR Josef<br />
Hofer bestellt.<br />
Protokollführerin: Edith Eder<br />
Für den Inhalt verantwortlich: AL Ferdinand Joham<br />
Herr Bürgermeister Josef Pleikner gibt bekannt, dass 2 Erweiterungen der<br />
Tagesordnung vorliegen und zwar:<br />
a) GR Manfred Gratzer – Antrag auf Übernahme der Materialkosten von ca. € 700,-<br />
für die Mauer beim Dorfplatz Tschierweg;<br />
b) Nachnominierung von 2 Ersatzmitgliedern der SPÖ & Unabhängige,<br />
Kurzbezeichnung LIM, in den Gemeinderat.<br />
Die Erweiterungen werden nach der Tagesordnung im öffentlichen Teil behandelt.<br />
Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung: 22 : 0<br />
Herr Bürgermeister Josef Pleikner nimmt die Angelobung nachstehender Personen<br />
der SPÖ & Unabhängige, Kurzbezeichnung LIM, vor. Nachstehende Personen<br />
leisten vor dem Gemeinderat und in die Hand des Bürgermeisters das Gelöbnis: Herr<br />
Markus Graf als Gemeinderat, Herr Franz Politzer als Ersatzmitglied des<br />
Gemeinderates, Herr Helmut Untermoser als Ersatzmitglied des Gemeinderates und<br />
Herr Franz Steiner als Ersatzmitglied des Gemeinderates.<br />
1
Markus Graf (Angelobung als Gemeinderat):<br />
„Ich gelobe, die Verfassung der Republik Österreich und dem Lande Kärnten die<br />
Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten,<br />
meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende<br />
Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und<br />
Gewissen zu fördern.<br />
Franz Politzer (Angelobung als Ersatzmitglied):<br />
„Ich gelobe, die Verfassung der Republik Österreich und dem Lande Kärnten die<br />
Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten,<br />
meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende<br />
Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und<br />
Gewissen zu fördern.<br />
Helmut Untermoser (Angelobung als Ersatzmitglied des Gemeinderates):<br />
„Ich gelobe, die Verfassung der Republik Österreich und dem Lande Kärnten die<br />
Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten,<br />
meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende<br />
Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und<br />
Gewissen zu fördern.<br />
Franz Steiner (Angelobung als Ersatzmitglied des Gemeinderates):<br />
„Ich gelobe, die Verfassung der Republik Österreich und dem Lande Kärnten die<br />
Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten,<br />
meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende<br />
Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und<br />
Gewissen zu fördern.<br />
Der Vorsitzende geht in die Fragestunde ein.<br />
Öffentlicher Teil:<br />
Fragestunde gemäß § 46 der K-AGO<br />
1) Anfrage von Herrn GR Josef Hofer an Frau GV Anneliese Nickmann vom 13. Mai<br />
2011:<br />
Anfrage: Frau Finanzreferentin hast du am 31.3.2011 den Gemeinderat angelogen?<br />
Nachdem Herr Schmölzer wiederholt bestätigt hat, dass du in Gegenwart seiner Frau<br />
gesagt hast Pesenthein ist schon zu 99% verkauft, entspricht deine Behauptung<br />
vorm Gemeinderat („Eine Aussage meinerseits, dass Pesenthein schon zu 99%<br />
verkauft ist, gibt es nicht“!) wohl nicht der Wahrheit? Ich ersuche um Beantwortung<br />
meiner Frage in der nächsten öffentlichen Gemeinderatsitzung. Mit freundlichen<br />
Grüßen GR Sepp Hofer.<br />
Antwort von Frau GV Anneliese Nickmann:<br />
Ich habe bereits in der letzten Gemeinderatsitzung gesagt, dass ich sehr wohl mit<br />
Freunden über die prekäre finanzielle Situation der Bäderbetriebe diskutiert habe und<br />
Herrn Schmölzer und seine Frau zähle ich zu meinen Freunden. Dass dabei über<br />
einen möglichen Verkauf von Pesenthein gesprochen wurde, ist naheliegend. Ob<br />
dabei eine Prozentzahl gefallen ist, daran kann ich mich nicht erinnern, wenn ja,<br />
dann war das der „Wunschgedanke“ meinerseits.<br />
2
Die Entschuldung der Bäderbetriebe GmbH ist für mich nach wie vor das vorrangige<br />
Thema in der Gemeindestube.<br />
Wortmeldung von Herrn GR Josef Hofer:<br />
Frau Finanzreferentin, für mich war es in der letzten Fragestunde problematisch, weil<br />
du ein vorgefertigtes Schreiben unter anderem mit dem Wortlaut ….“eine Aussage<br />
meinerseits, dass Pesenthein schon zu 99% verkauft ist, gibt es nicht“, verlesen hast.<br />
Wenn eine solche Aussage getätigt wurde, soll diese auch eingestanden werden.<br />
2) Anfrage von Herrn GR Josef Hofer an Frau GV Anneliese Nickmann vom 13. Mai<br />
2011:<br />
Anfrage: Frau Finanzreferentin welche Person habe ich denunziert?<br />
Frau Finanzreferentin du behauptest in der öffentlichen Gemeinderatsitzung, dass ich<br />
Personen denunziere, ohne dafür einen Beweis vorzulegen. Wenn du die<br />
Kontrollpflicht des Gemeinderates als denunzieren betrachtest, so bezweifle ich dein<br />
Amtsverständnis. Dann wäre ja das Aufdecken deines Amtsmissbrauches dem<br />
Bürgermeister als Pächter des Hallenbadcafes ohne einen Beschluss 8.700,- Euro<br />
Pachtnachlass zu gewähren schon eine Denunzierung? Mit freundlichen Grüßen GR<br />
Sepp Hofer.<br />
Antwort von Frau GV Anneliese Nickmann:<br />
Zur Beantwortung deiner Anfrage braucht man nur den Begriff „denunzieren“ näher<br />
zu definieren, spätestens dann wird jeder hier verstehen, warum ich diese<br />
Bezeichnung mit dir in Verbindung gebracht habe; „denunzieren“: ausliefern,<br />
angeben, preisgeben, anzeigen, eingestehen, ausschwatzen, verraten, zutragen ….<br />
Besser könnte man deine übliche Art Politik zu machen, glaube ich, nicht<br />
bezeichnen.<br />
Um Beweise zu erbringen, möchte ich hier folgende Beispiele aufzählen – und es<br />
handelt sich dabei nur um einen kleinen Auszug:<br />
27.3.2010: Brief an die Gemeindeabteilung über die Aussprache mit Herrn Zußner,<br />
Dr. Ortner, in welchem besagte Beamte, Bauleiter Ing. Dienesch und der<br />
Bürgermeister angegriffen werden, weil ihnen vorgeworfen wurde, dass diese<br />
Beamte die Zumutbarkeitsgrenze überschritten hätten, weil sie einen unabhängigen<br />
Gemeinderat sogar Verhaltensregeln vorschreiben wollten. Ing. Dienesch die<br />
Verantwortung der Kostenüberschreitung beim Zimmermannweg trägt, die auf Grund<br />
von schlechter Organisation zurückzuführen sei und vom Bürgermeister gedeckt<br />
wird.<br />
04.09.2010: Brief an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10, -<br />
wiederum wird Bauleiter Ing. Dienesch angeschwärzt, weil du behauptest, dass der<br />
Bauleiter die Kostenübernahme der Errichtung einer privaten Steinmauer und<br />
Asphaltierung eines privaten Parkplatzes auf Kosten des Straßenprojektes hätte<br />
verweigern müssen.<br />
17.09.2010: Brief an die Gemeindeabteilung – Gemeindeaufsicht, Finanzreferentin<br />
und Bürgermeister werden bezüglich des Schuldenstandes der Bäderbetriebe GmbH<br />
beschuldigt, nichts für den Schuldenabbau getan zu haben.<br />
12.04.2011: Brief an Herrn Landeshauptmann Gerhard Dörfler, in welchem Dörfler<br />
als ehemaliger Straßenreferent bei der Begehung Fieg beleidigt wird, indem du<br />
wörtlich schreibst: „Ein Landesrat kommt zu einer Aussprache, springt aus dem Auto<br />
heraus und spult seine vorgefasste Meinung herunter und ist nicht bereit, die<br />
Meinung des Gemeindevertreters anzuhören ….<br />
3
Ich könnte jetzt noch viele Beschwerdeschreiben deinerseits aufzählen, die allesamt<br />
keine Konsequenzen für die Betroffenen zur Folge hatten. Von meiner Seite aus<br />
wäre dazu alles gesagt.<br />
Wortmeldung von GR Josef Hofer:<br />
Wenn ich einen Landesbeamten für Aufklärungszwecke zur Rede stelle, kann dies<br />
nicht als denunzieren bezeichnet werden. Ebenso darf der damalige Landesrat und<br />
jetzige Landeshauptmann Gerhard Dörfler einen Gemeindevertreter nicht<br />
„zusammenputzen“ zumal ich damals Straßenreferent der Marktgemeinde Millstatt<br />
war.<br />
Antwort von Frau GV Anneliese Nickmann:<br />
Das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3, hat in ihren Schreiben<br />
mehrmals ausgeführt: „Seitens der Gemeindeaufsicht wurde die Ansicht vertreten,<br />
dass die politischen Diskussionen grundsätzlich vor Ort und in den dafür<br />
vorgesehenen Gremien zu führen sind.“<br />
Vorsitzender:<br />
Die Fragestunde soll in keine Diskussionsstunde ausarten.<br />
Der Vorsitzende geht in der Tagesordnung ein.<br />
TO-Punkt 1<br />
GR Josef Hofer – Antrag auf Regelung für die Benützung vom öffentlichen<br />
Grund<br />
Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 8.<br />
September 2010:<br />
Antrag auf Regelung für die Benützung vom öffentlichen Grund.<br />
Ich stelle den Antrag Herrn DI Wolfgang Hössl, Großdombra 35, für die Benützung<br />
des öffentlichen Gutes seit 1966 einen entsprechenden Pachtzins zu verrechnen<br />
oder ein Kaufangebot zu machen.<br />
Es kann doch wohl nicht so sein, dass der Herr DI Hössl seine Stützmauer und den<br />
Zaun auf öffentlichen Grund errichtet und dafür keine Benützungsgebühr bezahlt! Mit<br />
freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />
Textauszug aus dem Vorakt des Jahres 2006:<br />
Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Arno Kempf, Bahnhofstraße 17, 9800<br />
Spittal/Drau, vom 16.10.2006, an die Marktgemeinde Millstatt:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderäte!<br />
In obiger Angelegenheit (Spitzbichlweg – Großdombra) darf zu Ihrem Schreiben vom<br />
10.10.2006 wie folgt Stellung beziehen: Ich möchte hier nochmals im Namen meiner<br />
Mandanten in Anlehnung an die Vorkorrespondenz feststellen, dass der Ankauf der<br />
gegenständlichen 38 m² ein Entgegenkommen meiner Mandanten gegenüber der<br />
Marktgemeinde Millstatt ist. Dies deshalb, da auf Grund getroffener Vereinbarungen<br />
zwischen der Marktgemeinde Millstatt und meiner Mandanten die Nutzung dieser 38<br />
m² auch weiterhin wie bisher sohin auch ohne Kauf erfolgen kann und wird. Die<br />
gegenständlichen 38 m² sind sohin zweifelsfrei durch die gegenständliche<br />
Nutzungsregelung bzw. Dienstbarkeit zugunsten meiner Mandanten belastet.<br />
Außerdem sind meine Mandanten mehr als überrascht über den angebotenen<br />
Kaufpreis von € 100,- pro m².<br />
4
Die gegenständliche Fläche war ursprünglich vor den Baumaßnahmen meiner<br />
Mandanten ein unbrauchbarer Hang. Im Hinblick darauf und die gegebene Belastung<br />
kann hier selbst bei wohlwollenster Betrachtung sicherlich nicht von einem<br />
angemessenen Verkehrswert von € 100,- pro m² ausgegangen werden. Ihr<br />
Kaufangebot wird daher auf Basis der € 100,- pro m² nicht angenommen.<br />
Noch unverständlicher ist es, dass zusätzlich zu diesen an und für sich überhöhten<br />
Kaufpreis meine Mandanten „im Gegenzug“ noch auf einen bereits seit langen<br />
ersessenen Grundstücksstreifen noch dazu unentgeltlich verzichten sollen, wobei mit<br />
diesem Verzicht auch das Entfernen eines Eschenbaumes meiner Mandanten<br />
verbunden wäre. Wenn man sohin diese „Leistung im Gegenzug“ zu den<br />
angebotenen € 100,- pro m² noch hinzu rechnet, ist der Gesamtpreis Ihres<br />
Kaufangebotes geradezu unannehmlich. Dennoch bedanken sich meine Mandanten<br />
auf diesem Wege für Ihr Kaufangebot. Unter den gegebenen Umständen ziehen sich<br />
meine Mandanten auf den ursprünglichen Rechtsstandpunkt zurück. Ich darf Sie<br />
daher im Namen meiner Mandanten ersuchen, dass meine Mandanten zwar nicht<br />
Eigentümer jedoch Besitzer der gegenständlichen 38 m² sind und Eigentümer und<br />
Besitzer des gegenständlichen Eschenbaumes sowie der gegenständlichen<br />
gepflasterten Grundstücksfläche. Ich muss Sie auffordern, diese Besitz- und<br />
Eigentumsverhältnisse zu respektieren. Ich würde es bedauern, sollten Sie nochmals<br />
in die Besitz- bzw. Eigentumsrechte meiner Mandanten widerrechtlich eingreifen, sei<br />
dies auch nur weiteres Beschneiden eines der beiden Bäume, wäre ich gezwungen,<br />
ohne jede weitere Kontaktaufnahme im Interesse meiner Mandanten unverzüglich<br />
die gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten. Ich bitte um Kenntnisnahme und zeichne<br />
mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Arno Kempf.<br />
Schreiben des Bürgermeisters der Marktgemeinde Millstatt vom 8.11.2006 an Herrn<br />
Rechtsanwalt Dr. Arno Kempf:<br />
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 16.<br />
Oktober d. J., betreffend Spitzbichlweg in Großdombra – Familie Hössl, dürfen wir<br />
Ihnen mitteilen, dass Herr Bürgermeister Pleikner mit Herrn Hössl über die Ablöse<br />
von 38 m² gesprochen hat und auch der Ablösebetrag von € 100,- pro Quadratmeter<br />
festgelegt wurde. Die Marktgemeinde ist verwundert, dass von Ihrem Mandanten das<br />
Kaufangebot nunmehr nicht angenommen wird und behält sich vor, in dieser<br />
Angelegenheit den Rechtsweg zu beschreiten. Mit freundlichen Grüßen<br />
Bürgermeister Josef Pleikner.<br />
Diskussion:<br />
Antrag: Herr Bürgermeister Josef Pleikner wird vom Gemeinderat<br />
beauftragt, mit Herrn Dipl.-Ing. Hössl ein Gespräch zu führen<br />
um eine einvernehmliche Lösung zu finden.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 2<br />
Dataview Systemberatungs GmbH – Angebot für das Überwachungs-, Berichts-<br />
und Fernwirksystem für das Wasserwerk<br />
Angebot der Fa. Dataview Systemberatungs GmbH, Kruppstraße 10, 2560 Berndorf,<br />
vom 14. März 2011:<br />
5
Das Angebot der Fa. Dataview Systemberatungs GmbH umfasst folgende<br />
Leistungen: Ausrüstung der Außenstation, Stationseinbindungen, Einbindung<br />
Fernarchiv, zentrale Überwachung, Schulung, Optimierung, Dokumentation und<br />
Regieleistungen für die Installierung eines Überwachungs-, Berichts- und<br />
Fernwirksystem für das Wasserwerk der Marktgemeinde Millstatt. Die<br />
Bruttoangebotssumme beträgt € 69.088,80.<br />
Antrag: Das Angebot für das Überwachungs-, Berichts- und<br />
Fernwirksystem für das Wasserwerk von der Fa. Dataview<br />
Systemberatungs GmbH vom 14.3.2011 zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 22 :0<br />
TO-Punkt 3<br />
DI (FH) Renate u. DI Peter Henoch – Ansuchen auf Einleitungsgenehmigung<br />
der anfallenden Niederschlagswässer in das vorhandene öffentliche<br />
Entsorgungsnetz der Straßenentwässerung<br />
Schreiben von Frau u. Herrn DI (FH) Renate u. DI Peter Henoch, Buschwaldstraße<br />
17, 69242 Mühlhausen, Deutschland, vom 26. März 2011:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ersuchen wir den Rat der Gemeinde<br />
Millstatt um die Zustimmung zur Einleitung der anfallenden Niederschlagwässer /<br />
Oberflächenwässer unseres Wohnneubauvorhabens in das örtliche<br />
Oberlächenwasserentsorgungssystem, entgegen Punkt 11 der Baubewilligung vom<br />
16.03.2011 wonach Sickerschächte zu errichten sind. Nach Informationen unserer<br />
angrenzenden Grundstückseigentümer sind deren Grundstücke ebenfalls an das<br />
Oberflächenentwässerungssystem angeschlossen. Ein Anschlusspunkt für das<br />
örtliche Kanalsystem zur Ableitung anfallender Oberflächenwässer ist an der<br />
Grundstücksgrenze mit ausreichender Kapazität vorhanden.<br />
Da der Beginn der Baumaßnahme für den April 2011 geplant ist, bitten wir<br />
freundlichst um eine alsbaldige Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Renate und<br />
Peter Henoch.<br />
Antrag: Das Ansuchen von DI (FH) Renate und DI Peter Henoch auf<br />
Einleitungsgenehmigung der anfallenden Niederschlagswässer<br />
in das vorhandene öffentliche Entsorgungsnetz der<br />
Straßenentwässerung abzulehnen.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 4<br />
Reinhard Palle – Ansuchen um Aufstellung von Verkehrszeichen am<br />
Ortschaftsweg Palleweg<br />
Ansuchen von Herrn Reinhard Palle, Grantsch 8, 9872 Millstatt, vom 31. März 2011:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche die Marktgemeinde Millstatt um die<br />
Aufstellung des Straßenverkehrszeichens „Halte- und Parkverbot“ mit dem Zusatz<br />
„Umkehrplatz“ auf dem Ortschaftsweg Palleweg in Grantsch nördlich meines<br />
Anwesens.<br />
6
In diesem Bereich ist ein ausreichender Umkehrplatz in der Natur vorhanden. Derzeit<br />
wenden und Parken fast alle Fahrzeuge in der Zufahrt zu meinen Feldern. Einer<br />
wohlwollenden Entscheidung entgegensehend verbleibt mit freundlichen Grüßen<br />
Reinhard Palle.<br />
Wortmeldungen:<br />
GR Hofer: Ich habe mir die Situation gemeinsam mit Herrn GR Anton Pertl<br />
angesehen und wir haben mit dem Eigentümer kurz über die Angelegenheit<br />
gesprochen. Der Umkehrplatz am Ende des Weges hinter dem Stallbereich ist mit<br />
landwirtschaftlichen Gerätschaften von Herrn Palle belegt. Der Antragsteller hat das<br />
Verkehrszeichen ursprünglich für einen darunter liegenden Kurvenbereich begehrt,<br />
primär geht es darum, dass durch den gemeindeeigenen Schneepflug im Zuge der<br />
Schneeräumung nicht Schottermaterial in die Wiese geschoben wird. Die Aufstellung<br />
eines Verkehrszeichens ist nicht notwendig.<br />
Vorsitzender: Dann stelle ich den Abänderungsantrag, das Ansuchen von Herrn<br />
Reinhard Palle um Aufstellung von Verkehrszeichen am Ortschaftsweg Palleweg<br />
nicht zurückzustellen sondern abzulehnen.<br />
Abänderungs-<br />
Antrag: Das Ansuchen von Herrn Reinhard Palle um Aufstellung von<br />
Verkehrszeichen am Ortschaftsweg Palleweg abzulehnen.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 5<br />
GR Josef Hofer – Antrag auf Sanierung der Siedlungsstraße Kanzelweg<br />
Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 10. Mai<br />
2011:<br />
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, im Auftrag der Anrainer von unserer Siedlung<br />
ersuche ich um Sanierung der sehr desolaten Straße.<br />
Bei der gemeinsamen Maiandacht wurde die Frage gestellt, wieso unsere Straße<br />
immer noch nicht saniert wurde.<br />
Durch den Sportplatz ist sie eine der stärksten belastete Straße in der Gemeinde und<br />
in diesem Zustand eine Zumutung für die Anrainer. Im Bereich Haus Rieser ist schon<br />
wieder ein Längsriss aufgebrochen, weil die alte Trockenmauer den Schwerverkehr<br />
nicht mehr stand hält. Mit freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />
Diskussion:<br />
Vorsitzender: Im Zuge der Diskussion im Ausschuss für Bau / Strassen wurde das<br />
Thema „Prioritätenreihung“ für Straßen neuerlich angesprochen.<br />
GR Hofer: Das Ansuchen auf Sanierung der Siedlungsstraße Kanzelweg wurde<br />
bereits im Jahr 2001 eingebracht und ist seit damals auf der Warteliste. Im Jahr 2003<br />
haben alle Weganrainer neuerlich um die Sanierung angesucht. Heuer hatten wir<br />
Weganrainer wiederum eine Besprechung, bei der ich gebeten wurde, einen<br />
weiteren Antrag auf Sanierung an den Gemeinderat zu stellen.<br />
Antrag: Den Antrag von Herrn GR Josef Hofer auf Sanierung der<br />
Siedlungsstraße Kanzelweg zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
7
TO-Punkt 6<br />
Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Rudolf Missoni vom 17.5.2011,<br />
G. Zl. 9015/11 und Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />
Mit der gegenständlichen Vermessungsurkunde von Herrn DI Rudolf Missoni, Neuer<br />
Platz 15, 9800 Spittal/Drau, vom 17.05.2011, G.Zl. 9015/11, soll einerseits eine<br />
Grenzberichtigung bzw. Grenzkorrektur und andererseits ein Flächentausch<br />
durchgeführt werden. Bei dem Flächentausch besteht eine Differenz von 16 m². Aus<br />
dem öffentlichen Gut der Marktgemeinde Millstatt, Parz. 1176/3, KG Obermillstatt,<br />
wird das Trennstück Nr. 3 im Ausmaß von 135 m² der Parz. .76/1, KG Obermillstatt<br />
zugeschrieben. Aus dem Grundstück 174/2, KG Obermillstatt, werden das<br />
Trennstück Nr. 2 im Ausmaß von 6 m² der Parz. .76/1 und das Trennstück Nr. 1 im<br />
Ausmaß von 23 m² der Parz. 1176/3 (öffentliches Gut), KG Obermillstatt,<br />
zugeschrieben. Jene Flächen welche dem öffentlichen Gut zugeschrieben werden,<br />
müssen dem Gemeingebrauch gewidmet werden. Andererseits müsste eine<br />
Aufhebung der Allgemeinwidmung erfolgten, für jene Flächen, welche aus dem<br />
öffentlichen Gut entfernt werden.<br />
Antrag: Die Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Rudolf Missoni vom<br />
17.5.2011, G. Zl. 9015/2011 zu genehmigen und die<br />
Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />
zu beantragen. Als Abgeltung für das öffentliche Gut wird ein<br />
Pauschalbetrag von € 1.000,- eingefordert.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 7<br />
FF Millstatt – Austausch von Atemschutzgeräten und Ankauf einer<br />
Wärmebildkamera<br />
Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Millstatt vom 14. März 2011:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren des<br />
Gemeinderates! Wie bereits mitgeteilt und im 6-Jahres-Plan veröffentlicht, müssen<br />
die Atemschutzgeräte der FF Millstatt im Jahr 2012 ausgetauscht werden. Aufgrund<br />
der bestehenden sowie in Planung stehenden Wohnanlagen, Hotelanlagen und<br />
Tiefgaragen kann mit den vorhandenen „200bar“ Geräten kein Auslangen mehr<br />
gefunden werden. Daher müsste im Zuge des Gerätetausches eine Umrüstung auf<br />
„300 bar Twin-Pack“ Geräte mit Composite-Flaschen stattfinden. Die rechnerische<br />
Einsatzzeit verlängert sich mit diesen Geräten um das Doppelte auf ca. 90 Minuten.<br />
Dies ist bei den langen Anmarschwegen speziell in Hotelanlagen und Tiefgaragen<br />
unbedingt erforderlich. Der Austausch der Grundkörper wird durch den Kärntner<br />
Landesfeuerwehrverband mit € 1.500,- gefördert. Die Pressluftflaschen werden nicht<br />
gefördert. Ebenfalls muss der bereits vorhandene Atemluftkompressor in Matzelsdorf<br />
auf die 300 bar Geräte umgerüstet werden. Die Halterungen für die<br />
Atemschutzgeräte im Tanklöschfahrzeug passen, lediglich die Halterungen für die<br />
Reserveflaschen müssen adaptiert werden. Die Gesamtkosten (Stand Jänner 2011)<br />
belaufen sich auf € 9.660,-.<br />
Die Förderung wurde bereits berücksichtigt. Da die Preise als Tagespreise<br />
ausgewiesen werden, können die Anschaffungskosten in einem Jahr ungefähr €<br />
1.000,- mehr betragen.<br />
8
Weiters wird mit 2012 auch der Ankauf einer Wärmebildkamera pro Gemeinde mit<br />
40% vom Kärntner Landesfeuerwehrverband gefördert. Auch hier wäre es dringend<br />
notwendig ein derartiges Gerät unter anderem für die oben genannten Einsätze<br />
anzuschaffen. Kosten im Jahr 2011 ca. € 8.000,- abzüglich 40% (= € 4.800,-).<br />
Anzumerken wäre noch, dass der Atemluftkompressor im heurigen Jahr zur Wartung<br />
und Überprüfung ansteht. Die Umrüstung müsste daher aus wirtschaftlichen Gründen<br />
bereits bei dieser Wartung durchgeführt werden, da die eingebauten Ersatzteile bei<br />
der Umrüstung nicht weiter verwendet werden können. Die Kosten für diese<br />
Umrüstung betragen ca. € 2.200,-. Dies verringert natürlich die oben genannten<br />
Gesamtkosten für das nächste Jahr. Die Förderanträge für 2012 müssen spätestens<br />
am 30. September 2011 beim Kärntner Landesfeuerwehrverband einlangen. Wir<br />
weisen nochmals darauf hin, dass der Austausch der Hydraulikschläuche (3 Haspeln<br />
a 20 m) des hydraulischen Rettungssatzes aus rechtlichen Gründen im Jahr 2013<br />
erfolgen muss. Auch dieser Austausch wird vom Kärntner Landesfeuerwehrverband<br />
mit 40% gefördert. Nach neuesten Erkenntnissen, Herstellerangabe der Firma Vetter,<br />
sind die vorhandenen Hebekissen erst nach 15 Jahren auszutauschen. Der im 6jahres-Plan<br />
angeführte Austausch im Jahr 2012 kann daher auf 2017<br />
(Beschädigungen ausgenommen) verschoben werden. In der Hoffnung keine<br />
Fehlbitte getan zu haben, verbleibt mit besten Grüßen OBI Christian Göckler,<br />
Kommandant.<br />
Antrag: Die Atemschutzgeräte der FF Millstatt auszutauschen sowie eine<br />
Wärmebildkamera anzukaufen.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 8<br />
Goldeck Bergbahnen GmbH – Haftungserklärungen und Vereinbarung über die<br />
Inanspruchnahme der Haftung für die Jahre 2014, 2015 und 2016<br />
Schreiben der Goldeck Bergbahnen GmbH, Ortenburgerstraße 27, 9800 Spittal/Drau,<br />
vom 17. März 2011:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Josef, wie anlässlich der Veranstaltung am<br />
14.3.2011 angekündigt, übermitteln wir den vorliegenden Entwurf, der wie berichtet<br />
mit der Gemeindeabteilung (Dr. Sturm, Mag. Burgstaller) akkordiert ist. Die BZ-Mittel<br />
außerhalb des Rahmens für die Jahre 2014, 2015 und 2016 wurden laut<br />
Gemeindeabteilung bereits vorgemerkt. Erbetene Vorgangsweise durch die<br />
Gemeinden: 1) Beschlussfassung im Gemeinderat zu a) beiliegender<br />
Haftungserklärung, b) beiliegender Vereinbarung, 2) Einholung der<br />
aufsichtsbehördlichen Zustimmung. Mit der höflichen Bitte, die unterschriebenen<br />
Unterlagen an uns zurückzusenden, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen! Goldeck<br />
Bergbahnen GmbH, Mag. Marcus Kaller.<br />
Haftungserklärung der Marktgemeinde Millstatt<br />
1)<br />
Der Abschluss der Haftungserklärung in Höhe von € 99.029,- gemäß dem<br />
vorliegenden Vertrag (Bürgschaft) der Volksbank Oberkärnten wird die Zustimmung<br />
erteilt.<br />
2) Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme der Haftung erfolgen wird und zwar auf<br />
Grundlage des Haftungsvertrages mit je 1/3 für die Jahre 2014, 2015 und 2016.<br />
9
3)<br />
Im Falle einer Inanspruchnahme steht dem Bürgen bzw. dem Garanten grundsätzlich<br />
ein Rückforderungsanspruch an den Kreditnehmer (Goldeck Bergbahnen GmbH)<br />
gemäß § 1358 ABGB zu. Um den nachhaltigen wirtschaftlichen Fortbestand des<br />
Unternehmens nicht zu gefährden beschließt der Gemeinderat auf die Rückforderung<br />
gegenüber der Goldeck Bergbahnen GmbH und auch gegenüber anderen mit der<br />
Goldeck Bergbahnen GmbH verbundenen Unternehmen aus welchem Titel auch<br />
immer, insbesondere gemäß § 1358 ABGB und aus allfälligen<br />
bereicherungsrechtlichen Ansprüchen nach § 1041 ABGB ausdrücklich und<br />
unwiderruflich rechtsgültig zu verzichten. Weiters beschließt der Gemeinderat, dass<br />
eine Zession des Rückforderungsanspruches gemäß § 1392 ff ABGB an Dritte<br />
ausdrücklich ausgeschlossen ist und stimmt der in Anlage zu dieser Erklärung<br />
genommenen Vereinbarung über ein Zessionsverbot gemäß § 1396 a zu. Auf<br />
Grundlage der bisherigen Gespräche mit dem Land Kärnten wird davon<br />
ausgegangen, dass die entsprechenden Mittel der Gemeinde vom Land Kärnten in<br />
Form von BZ zur Verfügung gestellt werden.<br />
Vereinbarung (Entwurf der Notare Dr. Kühnelt und Dr. Bäck)<br />
abgeschlossen zwischen 1) der Goldeck Bergbahnen GmbH, FN 69871b,<br />
Ortenburger Straße 27, 9800 Spittal/Drau, als Schuldnerin, und 2) der<br />
Marktgemeinde Millstatt, Marktplatz 8, 9872 Millstatt, wie folgt:<br />
1.<br />
Mit Kreditvertrag vom 6.11.2009 hat die Volksbank Oberkärnten registrierte<br />
Genossenschaft mit beschränkter Haftung der Goldeck Bergbahnen GmbH zu Konto<br />
Nr. 1069434-3800 einen Kredit in der Höhe von € 2.500.000,- gewährt. Zur<br />
Sicherstellung der Forderungen und Ansprüche aus Haupt- und<br />
Nebenverbindlichkeiten, die aus der Inanspruchnahme dieses Kredites erwachsen<br />
sind oder noch erwachsen werden, hat die nachstehende Vertragspartei die Haftung<br />
als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB zu den Bedingungen des angeführten<br />
Bürgschaftsvertrages übernommen:<br />
- Marktgemeinde Millstatt gemäß Bürgschaftsvertrag vom 6.11.2009 –<br />
2.<br />
Im Falle einer Inanspruchnahme steht dem Bürge und Zahler grundsätzlich ein<br />
Rückforderungsanspruch an den Kreditnehmer Goldeck Bergbahnen GmbH nach<br />
den Bestimmungen des § 1358 ABGB zu. Um den nachhaltigen wirtschaftlichen<br />
Fortbestand des Unternehmens Goldeck Bergbahnen GmbH nicht zu gefährden,<br />
verzichtet die oben angeführte Gemeinde auf die Geltendmachung von<br />
Rückforderungsansprüchen gegenüber der Goldeck Bergbahnen GmbH und andere<br />
mit der Goldeck Bergbahnen GmbH verbundenen Unternehmern, aus welchem Titel<br />
auch immer, insbesondere gemäß § 1358 ABGB und allfälligen<br />
bereichungsrechtlichen Ansprüchen nach § 1041 ABGB.<br />
3.<br />
Aufgrund der obenstehenden Verzichtserklärung auf Rückforderungsansprüche<br />
verpflichtet sich die oben genannte Gemeinde weiters, ihr allenfalls zustehende<br />
Forderungen gegenüber der Goldeck Bergbahnen GmbH im Zusammenhang mit der<br />
Inanspruchnahme als Bürge und Zahler auf Grundlage der oben bezeichneten<br />
Bürgschaftserklärung an Dritte vertraglich nicht abzutreten.<br />
Die oben genannte Gemeinde vereinbart daher mit der Goldeck Bergbahnen GmbH<br />
als Schuldnerin ein vertragliches Zessionsverbot gemäß § 1396a ABGB, sodass<br />
Geldforderungen der Gemeinde gegenüber der Goldeck Bergbahnen GmbH im<br />
Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der oben bezeichneten Bürgschaft nicht<br />
an Dritte abgetreten werden darf. Die Goldeck Bergbahnen GmbH nimmt dieses<br />
Zessionsverbot vertragsmäßig an.<br />
10
4.<br />
Den Parteien ist bekannt, dass im Fall der Insolvenz der Gemeinde ein von § 1396a<br />
ABGB erfasstes Zessionsverbot keine Wirkung entfaltet. Die Parteien erklären, dass<br />
die gegenständliche Vereinbarung ein zweiseitiges Unternehmensgeschäft darstellt,<br />
da die Gemeinde eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und die Goldeck<br />
Bergbahnen GmbH eine Firma mit Sitz in Österreich ist und sich allfällige<br />
Geldforderungen auf Grundlage dieser Vereinbarung auf unternehmerische<br />
Geschäfte der Goldeck Bergbahnen GmbH beziehen.<br />
Der Abschluss dieser Vereinbarung wurde entsprechend des nachstehend<br />
angeführten Gemeinderatsbeschlusses genehmigt. Von der Marktgemeinde Millstatt<br />
gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juli 2011, Tagesordnungspunkt 8.<br />
5.<br />
Die Urschrift dieser Vereinbarung gehört der Goldeck Bergbahnen GmbH. Die<br />
Gemeinde erhält eine Vertragskopie.<br />
6.<br />
Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages trägt die Goldeck Bergbahnen GmbH.<br />
Der zweiten Partei ist bekannt, dass sie hierfür gesetzlich nur ungeteilten Hand<br />
haftet.<br />
Antrag: Der Haftungserklärung und Vereinbarung über die<br />
Inanspruchnahme der Haftung für die Jahre 2014, 2015 und<br />
2016 der Goldeck Bergbahnen GmbH zuzustimmen.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 9<br />
Kärntner Gemeindebund – Umstellung des E-Mail Dienstes von der Telekom<br />
Austria zur GIZ-K GmbH – Vereinbarung<br />
Schreiben des Kärntner Gemeindebundes, Gabelsbergerstraße 5/1, 9020 Klagenfurt<br />
am Wörthersee, vom 30. März 2011:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Mit der GIZ-K GmbH wurde für Städte und<br />
Gemeinden eine Serviceeinrichtung geschaffen, welche die Gemeinden in<br />
sämtlichen IT-Angelegenheiten unterstützt.<br />
Eigentümer der GIZ-K GmbH sind das Land Kärnten, der Kärntner Gemeindebund<br />
sowie die Städte Klagenfurt und Villach. Nunmehr kann den Gemeinden durch die<br />
Einrichtung eines so genannten Shared Service Centers von der Telekom an die<br />
GIZ-K GmbH ein umfassendes Dienstleistungspaket zu einem attraktiven Preis<br />
angeboten werden. Die neuen Postfächer haben den Leistungsumfang der<br />
bisherigen Telekom Austria „Elite“ Postfächer, allerdings zum Preis eines „Classic“<br />
Postfaches. Dies bringt der Gemeinde folgende Vorteile:<br />
o Das Postfach wird zentral durch die GIZ-K GmbH betrieben und gesichert.<br />
E-Mails, Kontakte und Kalendereinträge bleiben somit auch bei einem Ausfall<br />
des Büro-PCs erhalten.<br />
o Zugriff auf Mails von jedem PC via Internet (Web-Access).<br />
o Der Benutzer hat damit zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten auf seine E-Mails,<br />
Kontakte und Kalendereinträge über Handys und Tablet PCs (Blackberry,<br />
I-Phone, I-Pad, Android, Windows Phone).<br />
o Ein neu eingerichteter CNC Help Desk (Serviceline), betrieben durch die GIZ-K<br />
GmbH, unterstützt Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Verwendung und<br />
Konfiguration der E-Mail Postfächer.<br />
11
Während bei der Telekom für diesen Leistungsumfang netto € 10,70 (brutto: € 12,84)<br />
verrechnet wurde, bietet die GIZ-K diese Leistung um netto € 6,00 (brutto: € 6,60) pro<br />
Monat und Postfach an. In der Anlage finden Sie den Entwurf einer entsprechenden<br />
Vereinbarung für die Bereitstellung dieses E-Mail Dienstes durch die GIZ-K GmbH.<br />
Des Weiteren ist auch eine Kündigung des derzeitigen E-Mail Service an die<br />
Telekom Austria nötig.<br />
Ein vorgefertigtes Schreiben hierzu finden Sie ebenfalls in der Anlage. Um eine<br />
rasche Abwicklung zu ermöglichen, bitten wie Sie, die beigefügte Erklärung nach<br />
Möglichkeit bis 30. April 2011 an das Gemeindeinformatikzentrum Kärnten GIZ-K<br />
GmbH zu retournieren. Für Rückfragen bezüglich dieses Servicewechsels steht<br />
Ihnen das Team der GIZ-K GmbH unter der Telefonnummer 0463 240 280 oder<br />
unter office@giz-k.at zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen für den Präsidenten:<br />
gezeichnet Bgm. Valentin Happe, 1. Vizepräsident.<br />
Antrag: Die Umstellung des E-Mail-Dienstes von der Telekom Austria<br />
zur GIZ-K GmbH abzulehnen.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 10<br />
GR Josef Hofer – Antrag die Bäderbetriebe GmbH aufzulösen!<br />
Antrag von Herrn GR Josef Hofer, Obermillstatt 140, 9872 Millstatt, vom 9. Mai 2011:<br />
Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle den Antrag die Bäderbetriebs<br />
GmbH aufzulösen. Nachdem der Vorstand nicht mehr handlungsfähig ist, wie es sich<br />
beim Ausscheiden und der Neubesetzung des Geschäftsführers gezeigt hat, ist<br />
dringender Handlungsbedarf gegeben. Für mich als Gemeinderat und<br />
Eigentumsvertreter ist es nicht mehr länger zumutbar, mit ansehen zu müssen, wie<br />
hier auf Gemeindekosten gewirtschaftet wird, ohne einen Rechenschaftsbericht<br />
vorzulegen. Die Gemeinde haftet zu 100% für die gesamten Schulden und jährliche<br />
Betriebsabgänge, genaue Zahlen kennen wir nicht, da uns keine Einsicht in die<br />
Bilanzen gewährt wird. Mit freundlichen Grüßen GR Sepp Hofer.<br />
Diskussion:<br />
GR Hofer: In der Sitzung am 7. Juli 2011 hat der Vertreter der Süd-Ost-Treuhand<br />
GmbH, Herr Mag. Andreas Maier, einen dringenden Handlungsbedarf bezüglich der<br />
Millstätter Bäderbetriebe GmbH bestätigt. Es soll danach getrachtet werden, bei der<br />
Stunde null zu beginnen. Dem Gemeinderat wurde die Bilanz der Millstätter<br />
Bäderbetriebe GmbH der letzten 3 Jahre nicht vorgelegt. Eine Sicherheit, dass sich<br />
in der Millstätter Bäderbetriebe GmbH etwas ändert, sehe ich nach wie vor nicht.<br />
Vzbgm. Maier: Es besteht ein absoluter Handlungsbedarf. Eine Auflösung der<br />
Millstätter Bäderbetriebe ist nicht möglich, weil zuvor alle Verbindlichkeiten beseitigt<br />
werden müssten und die Marktgemeinde Millstatt zu 100% haftet. Daher ist eine<br />
Entschuldung über einen Konkurs nicht möglich. Durch eine Auflösung zum jetzigen<br />
Zeitpunkt würde ein großer Schaden für die Marktgemeinde Millstatt entstehen.<br />
GR Gratzer: Wenn die Schuldenlast bereinigt ist, können wir bei der Stunde null mit<br />
einem Neustart beginnen.<br />
GR Hofer: Die Situation der Millstätter Bäderbetriebe GmbH wird seit Jahren im<br />
Gemeinderat immer wieder diskutiert, in der Sache selbst ist jedoch bis jetzt nicht<br />
wirklich etwas geschehen. Ob diese Problematik bis zum Jahresende 2011 einer<br />
Lösung zugeführt werden kann glaube ich derzeit nicht.<br />
12
Vzbgm. Maier: Die Marktgemeinde Millstatt hätte die Möglichkeit, dieses Problem<br />
durch eine Entschuldung selbst zu lösen. Eine Altlastenbereinigung durch<br />
Entschuldung ist notwendig. Dies sollte noch heuer geschehen.<br />
Vorsitzender: Wir haben über dieses Thema im letzten und im heurigen Jahr bereits<br />
intensive Diskussionen geführt und ich darf mich bei allen für die bisher geführte<br />
offene und konstruktive Diskussion bedanken. Als Partner bei diesem Thema<br />
unterstützten uns das Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung 3 –<br />
Kompetenzzentrum), die Süd-Ost-Treuhand GmbH und die Kärntner<br />
Sanierungsgesellschaft mbH. Dadurch ist für mich sichergestellt, dass hier Profis in<br />
eine Problemlösung eingebunden sind. Als nächsten Schritt wird es eine weitere<br />
Besprechung mit der Süd-Ost-Treuhand GmbH geben und eine<br />
Abschlussbesprechung mit der Kohl & Partner Tourismusberatung GmbH zum<br />
ausgearbeiteten Zukunftskonzept für die Bäder der Millstätter Bäderbetriebe GmbH.<br />
Die Marktgemeinde Millstatt hat sich für die Errichtung des Kärntner Badehauses<br />
beworben, es wurde diesbezüglich in den letzten 3 Wochen Knochenarbeit geleistet<br />
um die Antragsunterlagen auszufüllen und alle notwendigen Beilagen beizubringen.<br />
Vzbgm. Maier: Mit dem Projekt Kärntner Badehaus wäre Millstatt auf einen guten und<br />
richtigen Weg in die Zukunft. Vieles wäre uns möglich, wenn wir uns entschulden und<br />
damit auch Eigenkapital hätten für zukünftige Investitionen.<br />
GV Nickmann: Herr Mag. Andreas Maier von der Süd-Ost-Treuhand GmbH hat in der<br />
Besprechung am 7. Juli 2011 unter anderem gesagt, dass die Marktgemeinde<br />
Millstatt die Möglichkeit zu einer Entschuldung hat.<br />
Antrag: Den Antrag von Herrn GR Josef Hofer um Auflösung der<br />
Millstätter Bäderbetriebe GmbH abzulehnen.<br />
Abstimmung: 21 : 1 (Gegenstimme: GR Hofer)<br />
TO-Punkt 11<br />
Effects Garden GmbH – Richtangebot zur Erstellung eines Filmprojektes<br />
„Millstatt – Früher und Heute“<br />
Angebot der Effects Garden GmbH, Lakeside B06a, 9020 Klagenfurt am Wörthersee,<br />
für „Millstatt Früher und Heute – ein Museumsfilm mit touristischem Background“,<br />
vom 15. Juni 2011:<br />
Vorerst möchten wir uns für Ihre Anfrage, die damit verbundenen persönlichen<br />
Gespräche und Ihren offenen Kommunikationsstil bedanken.<br />
Wir freuen uns daher Ihnen folgendes verbindliches Offert unterbreiten zu dürfen.<br />
Ihre Ansprechpartner für dieses Projekt sind: Kaufmännisch: Ing. Daniel Brandstätter,<br />
Technisch: Ing. Martin Weber, Projektleiterin: Dipl.-Ing. (FH) Iris Schmidt<br />
Position 1:<br />
Konzeption, Entwicklung Storyboard, Animatic, Projektleitung,<br />
Koordination € 5.500,-<br />
Position 2:<br />
Filmaufnahmen mit RED 4 k // 5 x Drehtage in Millstatt und<br />
Umgebung inkl. dem gesamten Filmequipment € 12.500,-<br />
Position 3:<br />
Postproduktion, Farbkorrektur/Coloring, Schnittlänge 8–12 min. € 7.500,-<br />
Position 4:<br />
Vertonung, Sprecher, Soundeffekte, Musik € 4.500,-<br />
13
Position 5:<br />
Ausstattung / Requisiten € 2.500,-<br />
Position 6:<br />
3 D – Animation & Rekonstruktion € 17.000,-<br />
Position 7:<br />
Animation & Rekonstruktion € 9.000,-<br />
Position 8:<br />
Reisekosten / Spesen € 1.500,-<br />
Summe: € 60.000,-<br />
Zuzüglich 20% MwSt. € 12.000,-<br />
Gesamtsumme € 72.000,-<br />
Zahlungsbedingungen: 50% Anzahlung nach Bestelleingang sofort nach Erhalt der<br />
Rechnung ohne Abzug. 50% Zahlung nach Erhalt der Endabrechnung (spätestens<br />
31.12.2011) sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Wir würden uns freuen,<br />
wenn Ihnen unser Richtangebot zusagt und verbleiben mit freundlichen Grüßen Ing.<br />
Daniel Brandstätter.<br />
Antrag: Das Richtangebot der Effects Garden GmbH zur Erstellung des<br />
Filmprojektes „Millstatt – Früher und Heute“ zurückzustellen.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
Herr GR Karl Klinar verlässt den Sitzungssaal um 19.35 Uhr.<br />
TO-Punkt 12<br />
Administrator Ronald Pleikner – Notwendige Serverumstellung durch den<br />
Ankauf von neuer Serversoftware und Hardware<br />
E-Mail von Herrn Ronald Pleikner an den Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt<br />
zu Handen Herrn Bürgermeister Josef Pleikner vom 18. Mai 2011:<br />
Sehr geehrter Gemeinderat! Da unser Server schon in die Jahre gekommen ist, die<br />
Festplatten voll werden, die Software aus dem Jahr 2000 ist und anfängt Probleme<br />
zu machen und auch zum Teil nicht mehr von Microsoft gewartet wird (Updates),<br />
möchte ich darauf hinweisen, dass es nötig wird, neue Serversoftware und Hardware<br />
anzukaufen.<br />
Neue Hardware deswegen, da die neueste Serversoftware (Windows Server 2011)<br />
eine 64bit Software ist und unser 6 Jahre alter Server nicht 64bit fähig ist. Die Kosten<br />
für die Serverumstellung werden sich ca. auf Euro 10.000,- + 20% MwSt. belaufen (=<br />
€ 12.000,-). Datenübernahme und Installationskosten werden zusätzlich nach<br />
Aufwand verrechnet. Ich bitte daher den Gemeinderat um eine positive Erledigung<br />
dieses Ansuchens, damit der ordentliche EDV-Betrieb für die nächsten Jahre<br />
gesichert ist. Mit freundlichen Grüßen Ronald Pleikner.<br />
Antrag: Eine Serverumstellung durch Ankauf von neuer Serversoftware<br />
und Hardware durchzuführen.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
14
TO-Punkt 13<br />
Genehmigung des Förderungsvertrages zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />
und der Dorfgemeinschaft Matzelsdorf<br />
Förderungsvertrag abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />
(Förderungsgeberin) und der Dorfgemeinschaft Matzelsdorf (Förderungswerber):<br />
01. Gegenstand des Förderungsvertrages:<br />
Gegenstand dieses Vertrages ist die Förderung der nachstehend umschriebenen<br />
Maßnahme unter den nachstehend umschriebenen Voraussetzungen: Errichtung<br />
einer Aufbahrungshalle am Friedhof Matzelsdorf.<br />
02. Art und Höhe der Förderung:<br />
Die gewährte Förderung für die unter Punkt 1 beschriebene Maßnahme beträgt €<br />
25.300,-.<br />
Finanzierungsplan:<br />
3.1 Der Förderungswerber bestätigt die Aufbringung der nachstehend im<br />
Finanzierungsplan dargestellten Geldmittel: Eigenmittel Dorfgemeinschaft<br />
Matzelsdorf € 25.350,-; Pfarre Obermillstatt-Matzelsdorf € 25.350,-.<br />
Bedarfszuweisungsmittel € 25.300,- sind Gesamtinvestitionskosten von € 76.000,-<br />
3.2 Der Förderungswerber verpflichtet sich, durch Eigenmittel in der Höhe von €<br />
50.700,- im Ausmaß von 66,71% finanziell zur Durchführung des beschriebenen<br />
Projektes beizutragen.<br />
3.3 Das Zustandekommen des Vertrages ist dadurch aufschiebend bedingt, dass der<br />
Förderungswerber der Förderungsgeberin alle Zuwendungen schriftlich mitteilt, die er<br />
für die vertragsgegenständliche Maßnahme in den letzten fünf Jahren vor Abschluss<br />
dieses Vertrages auf öffentlichen Mitteln (unter Einschluss von Mitteln der<br />
Europäischen Union) erhalten hat, um deren Gewährung angesucht worden ist sowie<br />
um deren Gewährung der Förderungswerber noch ansuchen will. Stellt der<br />
Förderungswerber später ein zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages noch<br />
nicht geplantes Förderungsansuchen oder erhält er eine Förderung, hat er auch das<br />
der Förderungsgeberin unverzüglich mitzuteilen.<br />
Mitteilungspflichtige Zuwendungen sind auch dem Förderungswerber individuell<br />
gewährte Steuerbefreiungen und – erleichterungen sowie Entlastungen von anderen<br />
öffentlichen Lasten.<br />
3. Europarecht<br />
4.1 Der Förderungsvertrag ist dadurch aufschiebend bedingt, dass die Förderung<br />
von der Kommission nach Art. 88 Abs. 3 EGV genehmigt wird, wegen Nichtäußerung<br />
der Kommission als genehmigt gilt oder die Kommission feststellt, dass keine Beihilfe<br />
vorliegt. Im Text folgen weitere Regelungen für den Fall einer De-minimis-Beihilfe<br />
und für den Fall einer regionalen Investitionsbeihilfe.<br />
4. Durchführung:<br />
5.1 Der Förderungswerber verpflichtet sich, bei Vorliegen der Voraussetzungen des §<br />
3 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006 – BvergG die Bestimmungen dieses<br />
Bundesgesetzes im Oberschwellenbereich einzuhalten. Im Text folgen 7 weitere<br />
Durchführungsbestimmungen.<br />
5. Auszahlung:<br />
6.1 Die Auszahlung der jeweils aliquoten Fördermittel erfolgt – nach Verfügbarkeit –<br />
in Teilbeträgen nach Maßgabe des Baufortschrittes auf Grundlage der vom<br />
Förderungswerber vorzulegenden anerkannten und saldierten Originalrechnungen<br />
bzw. tatsächlich geleisteten Zahlungen.<br />
6.2 Akontozahlungen können nur auf Grundlage tatsächlich geleisteter Zahlungen<br />
ausbezahlt werden. Im Text folgen 4 weitere Auszahlungsbestimmungen.<br />
15
6. Einstellung und Rückerstattung:<br />
7.1 Über Aufforderung der Förderungsgeberin hat der Förderungswerber innerhalb<br />
von 4 Wochen die gewährten Förderungsmittel gänzlich oder teilweise, bei<br />
Verzinsung vom Tag der Auszahlung mit 4 vH über dem Basiszinssatz, zurück zu<br />
erstatten, wenn: es folgen im Text 17 Gründe für Rückerstattungen bzw.<br />
Einstellungen.<br />
7. Sicherstellung:<br />
Der Förderungswerber hat allfällige Rückzahlungsansprüche durch die Bestellung<br />
einer abstrakten Bankgarantie eines österreichischen Kreditinstitutes oder eines<br />
Kreditinstitutes mit Sitz in der europäischen Union in Höhe der ausbezahlten<br />
Fördermittel für die vertragliche Dauer sicherzustellen.<br />
Das Zustandekommen des Vertrages ist durch die Überreichung der Urkunde über<br />
die Bankgarantie an die Förderungsgeberin bedingt.<br />
8. Rechtsnachfolge:<br />
Überträgt der Förderungswerber das geförderte Unternehmen / Objekt / den<br />
geförderten Betrieb vor vollständiger Verwirklichung des vereinbarten Förderzwecks /<br />
der vereinbarten Maßnahme an einen Dritten im Wege der Einzelrechtsnachfolge,<br />
worunter auch die Verpachtung oder Vermietung fällt, so hat er sicherzustellen, dass<br />
der Einzelrechtsnachfolger die Verpflichtungen dieses Förderungsvertrages<br />
übernimmt. Für allfällige Rückforderungsansprüche bleibt der Überträger der<br />
Förderungsgeberin als Gesamtschuldner verpflichtet.<br />
9. Abtretung, Anweisung oder Verpfändung:<br />
Der Förderungswerber verpflichtet sich, weder durch Abtretung, Anweisung oder<br />
Verpfändung noch auf andere Weise über die gewährte Förderung zu verfügen.<br />
10. Haftungsausschluss:<br />
Eine Haftung der Fördergeberin wegen allfälliger Verletzungen dieses Vertrages und<br />
für vor dem Vertragsabschluss getätigte Äußerungen oder Zusicherungen und für<br />
eine Fehlbeurteilung der EG-rechtlichen Voraussetzungen wird auf grobes<br />
Verschulden beschränkt.<br />
11. Datenschutz:<br />
Der Förderungswerber erteilt seine Zustimmung, dass die gewährten Fördermittel<br />
den zuständigen Landesstellen, dem Landesrechnungshof, dem Rechnungshof der<br />
Republik Österreich und den Organen der EU für Kontrollzwecke übermittelt werden<br />
dürfen.<br />
12. Rechtswahl und Gerichtsstand:<br />
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der<br />
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand in allen aus der<br />
Gewährung einer Förderung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich<br />
zuständige Gericht in Klagenfurt. Der Förderungsgeberin ist vorbehalten, den<br />
Förderungswerber auch bei seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.<br />
13. Allgemeine Bestimmungen:<br />
14.1 Der Förderungswerber erklärt diesen Förderungsvertrag vorbehaltlos<br />
anzunehmen.<br />
14. Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften angefertigt, wovon je eine<br />
Gleichschrift der Förderungswerber und die Förderungsgeberin erhalten.<br />
14.2 Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Antrag: Den Förderungsantrag zwischen der Marktgemeinde Millstatt<br />
und der Dorfgemeinschaft Matzelsdorf zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
16
TO-Punkt 14<br />
Immobilienvertrieb Post Immobilien GmbH – Kaufvertragsentwurf zum<br />
Kaufpreis von € 130.000,- für das ehemalige Postamt in Millstatt<br />
E-Mail der Amtsleitung der Marktgemeinde Millstatt an die Post Immobilien GmbH<br />
vom 27. Mai 2011:<br />
Sehr geehrter Herr Franz Lamprecht! Im Auftrag von Herrn Bürgermeister Josef<br />
Pleikner teile ich Ihnen in der Angelegenheit „Ehemaliges Postamt Millstatt“<br />
Folgendes mit: Aufgrund des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 3. März<br />
2011 hat die Marktgemeinde Millstatt für den Ankauf der oben angeführten Immobilie<br />
den Betrag von € 100.000,- angeboten. Aufgrund verschiedener Umstände kehrt die<br />
Marktgemeinde Millstatt zum ursprünglichen Kaufangebot für diese Immobilie von €<br />
125.000,- zurück und ersucht die Post Immobilien GmbH um eine Rückantwort. Mit<br />
freundlichem Gruß Ferdinand Joham, Amtsleiter.<br />
E-Mail des Immobilienvertrieb der Post Immobilien GmbH an die Marktgemeinde<br />
Millstatt vom 27. Mai 2011:<br />
Sehr geehrte Gemeinde Millstatt, das von Ihnen abgegebene Angebot in der Höhe<br />
von € 125.000,- ist leider zu gering, ich würde Sie ersuchen in einem allerletzten<br />
Angebot (dies auch so zu benennen) Ihren Kaufpreis zu erhöhen um als möglicher<br />
Bestbieter den Verkaufszuschlag zu erhalten. Sonst wird das Verkaufsverfahren<br />
abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Franz Lamprecht.<br />
E-Mail der Amtsleitung der Marktgemeinde Millstatt an die Post Immobilien GmbH<br />
vom 30. Mai 2011:<br />
Sehr geehrter Herr Franz Lamprecht! Unter Bezugnahme auf das E-Mail des<br />
Immobilienvertrieb der Post Immobilien GmbH soll ich Ihnen im Auftrag von Herrn<br />
Bürgermeister Josef Pleikner mitteilen, dass die Marktgemeinde Millstatt laut § 8 des<br />
Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 18.9.1969 und 25.9.1969 auf jeden<br />
Fall das eingetragene Vorkaufsrecht geltend machen wird. Mit freundlichen Grüßen<br />
Ferdinand Joham, Amtsleiter.<br />
E-Mail des Immobilienvertrieb der Post Immobilien GmbH an die Marktgemeinde<br />
Millstatt vom 1. Juni 2011:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Amtsleiter, sehr geehrte<br />
Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf Ihr E-Mail vom 30.5.2011 und den<br />
bisherigen Schriftverkehr sowie die angeführten Gespräche dürfen wir Ihnen die<br />
kaufgegenständlichen 1122/10.000 Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an<br />
Erdgeschoss, an der EZ 414, Grundbuch 73209 Millstatt, BG Spittal an der Drau,<br />
zum Kaufpreis von netto € 130.000,- laut beiliegendem Kaufvertragsentwurf zum<br />
Kauf anbieten und Sie höflich auffordern, binnen 30 Tagen mitzuteilen, ob Sie von<br />
diesem Angebot Gebrauch machen oder nicht. In Erwartung Ihrer geschätzten<br />
Rückmeldung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen. Franz Valentin Lamprecht,<br />
Immobilienvertrieb Post Immobilien GmbH.<br />
Finanzierungsplan für das ao. Vorhaben Ankauf Postamt:<br />
Ankaufspreis (netto, MwSt. wird laut Post AG keine verrechnet) € 130.000,-<br />
Grunderwerbssteuer, Maklergebühr, Eintragungsgebühr € 9.700,-<br />
Summe € 139.700,-<br />
Finanzierung:<br />
Landeszuschuss Dr. Martinz / Mag. Dobernig € 50.000,-<br />
BZ – Änderung ao. „Pier One“ € 50.700,-<br />
Schulbaufondsbeitrag € 39.000,-<br />
Summe € 139.700,-<br />
17
Diskussion:<br />
Vzbgm. Maier: Die Angelegenheit zum Ankauf des ehemaligen Postamtes in Millstatt<br />
hat in den letzten Monaten eine sehr positive Entwicklung genommen. Es gab einen<br />
gemeinsamen Ortsaugenschein mit Vertretern der Bürgermusik Millstatt, in weiterer<br />
Folge wurde ein Innenausbaukonzept vorgelegt. Herr Landesrat Mag. Harald<br />
Dobernig hat nach einem Gespräch eine Förderung von € 50.000,- mit Unterstützung<br />
von Herrn Landesrat Dr. Josef Martinz in Aussicht gestellt.<br />
GR Hofer: Ich habe den geplanten Ankauf von Anfang an unterstützt und auch selbst<br />
einen Antrag auf Ankauf gestellt, weil das ehemalige Postamt ein Teil des<br />
gemeindeeigenen Kurhauses ist.<br />
GR Friedrich: Stellen die Landesräte Mag. Dobernig und Dr. Martinz die Förderung<br />
von € 50.000,- gemeinsam zur Verfügung und wie erfolgt die Innenadaptierung?<br />
Vzbgm. Maier: Die Förderung wird von den Landesräten gemeinsam zur Verfügung<br />
gestellt. Die Innenausbauarbeiten werden durch Musiker der Bürgermusik Millstatt<br />
als Eigenleistung erbracht, zusätzlich möchte die Bürgermusik Millstatt eine<br />
Bausteinaktion ins Leben rufen.<br />
GV Mag. Theuermann: Eine öffentlich, kulturelle Nutzung im eigenen<br />
Wirkungsbereich der Marktgemeinde Millstatt sollte zusätzlich möglich sein.<br />
Vorsitzender: Dieses wird dann im nachfolgenden Nutzungsvertrag zwischen der<br />
Marktgemeinde Millstatt und der Bürgermusik Millstatt geregelt.<br />
GR Gratzer: Es ist gut und richtig, dass das ehemalige Postamt von der<br />
Marktgemeinde angekauft wird, wir müssen uns aber im Klaren sein, dass für den<br />
Innenausbau noch Folgekosten für die Marktgemeinde entstehen werden.<br />
Antrag: Das ehemalige Postamt in Millstatt zum Kaufpreis von<br />
€ 130.000,- von der Post Immobilien GmbH auf der Grundlage<br />
des vorliegenden Finanzierungsplanes anzukaufen.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
TO-Punkt 15<br />
Vzbgm. Florian Maier – Antrag zum Ankauf der Räumlichkeiten des ehemaligen<br />
Postamtes in Millstatt und Zurverfügungstellung der Bürgermusik Millstatt und<br />
der Musikschule Millstatt als Proberäumlichkeiten<br />
Antrag von Herrn Vzbgm. Florian Maier, Sappl 38, 9872 Millstatt, für die<br />
Freiheitlichen in Millstatt vom 14. Juni 2011: Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />
Geschätzte Gemeinderatskollegen! Seitens der Post Immobilien GmbH wurde der<br />
Marktgemeinde Millstatt das ehemalige Postamt im Kurhaus zum Kauf angeboten.<br />
Aus meiner Sicht wäre der Erwerb der Immobilie aus zweierlei Gründen sinnvoll und<br />
notwendig:<br />
1) Da das Kurhaus eine räumliche Einheit darstellt, sollte es auch ausschließlich<br />
einen Besitzer geben. Bei mehreren Eigentümern könnte es aufgrund der vielen<br />
öffentlichen Veranstaltungen zu Schwierigkeiten mit einem neuen Miteigentümer<br />
kommen, daher wäre es von Vorteil, wenn die Marktgemeinde Millstatt zu 100%<br />
Eigentümerin des Kurhauses wäre.<br />
2) Ein weiterer sinnvoller Grund die Immobilie zu erwerben wäre, die Räumlichkeiten<br />
der Bürgermusik Millstatt und der Musikschule Millstatt als Proberäumlichkeiten zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
18
Nach Rücksprache mit der Leitung der Bürgermusik würden sich die bestehenden<br />
Räume sehr gut für den Umbau zu Proberäumlichkeiten eignen. Die Bürgermusik<br />
würde sich auch bei den Ankauf- und Umbaukosten beteiligen.<br />
Seitens der Bürgermusik wurde diesbezüglich bereits ein erstes, grobes Konzept<br />
erarbeitet. Bei einem persönlichen Gespräch mit Landesrat Mag. Harald Dobernig<br />
wurde das Vorhaben positiv bewertet und eine Förderung für die Musik im Ausmaß<br />
von € 40.000,- bis € 50.000,- zugesichert. Ich stelle daher den Antrag, die<br />
Räumlichkeiten des ehemaligen Postamtes in Millstatt seitens der Gemeinde Millstatt<br />
unter den oben beschriebenen Voraussetzungen anzukaufen und in Folge der<br />
Bürgermusik Millstatt und der Musikschule Millstatt als Proberäumlichkeiten zur<br />
Verfügung zu stellen. Mit der Bitte um konstruktive Diskussion und Zustimmung im<br />
zuständigen Ausschuss verbleibe ich mit freundlichen Grüßen für die Ortsgruppe der<br />
Freiheitlichen in Millstatt Vzbgm. Florian Maier.<br />
E-Mail von Herrn Mag. (FH) Reinhold Pobaschnig, Amt der Kärntner<br />
Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden, Unterabteilung Fondsverwaltung,<br />
Kärntner Schulbaufonds, vom 21. Juni 2011:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die Fördermöglichkeiten des Kärntner<br />
Schulbaufonds umfassen auch den Ankauf von Schulgebäuden (auch<br />
Musikschulen).<br />
Durch den Ankauf des ehemaligen Postamtes soll der Raumbedarf der Musikschule,<br />
der Musikkapelle und eventuell auch sonstiger Vereine abgedeckt werden. Die<br />
Schulbaufondsförderung würde sich nach dem Nutzungsanteil der Musikschule<br />
richten. Auch erforderliche Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen wären<br />
förderbar. Der Fördersatz kann bis zu 75% betragen. Demonstrative<br />
Kostenaufteilung: Kaufpreis Postamt € 130.000,-, minus Nutzungs-/Kostenanteil<br />
Musikschule 40% € 52.000,-, minus Nutzungs-/Kostenanteil Musikkapelle 40% €<br />
52.000,-, minus Nutzungs-/Kostenanteil Vereine 20% € 26.000,-.<br />
Demonstrative Finanzierungsberechnung: Kaufpreis Postamt € 130.000,-, davon<br />
SBF-Förderung € 39.000,-, davon Musikförderung LR Mag. Dobernig € 50.000,-,<br />
davon Eigenmittel Marktgemeinde Millstatt € 41.000,-. Nach dem vorstehenden<br />
Muster wird die SBF-Förderung berechnet. Zuerst muss jedoch das<br />
Nutzungsverhältnis (%) der Musikschule abgeklärt werden.<br />
Für die Adapierung von Räumlichkeiten der Musikschule in der VS Millstatt sowie die<br />
Generalsanierung der VS Millstatt können ebenfalls SBF-Fördermittel (Fördersatz<br />
max. 75%) lukriert werden. Wenn nun tatsächlich das Postamt angekauft wird, sollte<br />
kritisch hinterfragt werden, ob eine behindertengerechte Erschließung des<br />
Volksschulturnsaales in Millstatt tatsächlich erforderlich ist. Öffentliche<br />
Veranstaltungen der Musikschule finden dann im ehemaligen Postamt statt und sollte<br />
ein gehbehindertes Kind beschult werden, so könnte dieses eventuell in der VS<br />
Obermillstatt beschult werden, da dort eine behindertengerechte Erschließung auf<br />
einfache Weise möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen Mag. (FH) Reinhold<br />
Pobaschnig.<br />
Antrag: Die Räumlichkeiten des ehemaligen Postamtes in Millstatt<br />
anzukaufen, der Bürgermusik Millstatt und der Musikschule<br />
Millstatt zur Verfügung zu stellen und im Nutzungsvertrag<br />
festzuhalten, dass auch eine öffentlich, kulturelle Nutzung im<br />
eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde notwendig ist.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
19
TO-Punkt 16<br />
Genehmigung der BZ – Mittel von € 20.000,- für das ao. Vorhaben „L 17a –<br />
Verbreiterung Kleindombra Landesstraße“<br />
Amtsvermerk des Finanzverwalters Manfred Leinthaler vom 9. Juni 2011:<br />
Für das Bauvorhaben L 17a – Verbreiterung Kleindombra Landesstraße (Fieg)<br />
wurden von Herrn Landesrat Dr. Josef Martinz als Beitrag der Marktgemeinde €<br />
20.000,- an BZ-Mittel zugesagt. Die Verwendung dafür wäre auch vom Gemeinderat<br />
zu beschließen und dann bei der Abteilung 3 – Gemeinderevision, Herrn Reg. Rat<br />
Zußner, mittels eines formlosen Schreibens um aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />
anzusuchen.<br />
Antrag: Die BZ-Mittel von € 20.000,- für das ao. Vorhaben „L 17a –<br />
Verbreiterung der Kleindombra Landesstraße“ zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
TO-Punkt 17<br />
Genehmigung des Abtretungsvertrages zwischen dem Millstätter Förderungs-<br />
und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen und der<br />
Marktgemeinde Millstatt<br />
Auszug aus dem Entwurf des Abtretungsvertrages von Herrn Notar Mag. Johannes<br />
Fitzek:<br />
Erstens: Die Firma Millstätter Bäderbetriebe GmbH mit dem Sitz in der politischen<br />
Gemeinde Millstatt ist im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt zu<br />
Firmenbuchnummer 141011 w eingetragen.<br />
Gesellschafter dieser Firma sind die Marktgemeinde Millstatt, entsprechend einer zur<br />
Gänze einbezahlten Stammeinlage von ATS 245.000,- und der Millstätter<br />
Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen,<br />
entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage von ATS 255.000,-.<br />
Zweitens: Der Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und<br />
Sporteinrichtungen tritt hiemit von seinem vorangeführten Geschäftsanteil der Firma<br />
Millstätter Bäderbetriebe GmbH einen Teil, entsprechend einer zur Gänze<br />
einbezahlten Stammeinlage von ATS 10.000,- schenkungsweise an die<br />
Marktgemeinde Millstatt ab und erklärt letztere die Vertragsannahme.<br />
Siebentens: Die Parteien halten fest, dass im Sinne des § 7 des<br />
Gesellschaftsvertrages vom 4.12.1995 für die gegenständliche Abtretung keine<br />
weitere Zustimmung erforderlich ist. Die Parteien wurden über die Bestimmungen<br />
des § 12a Mietrechtsgesetz rechtsbelehrt. Diesem Rechtsgeschäft liegt ein gültiger<br />
Gemeinderatsbeschluss der Marktgemeinde Millstatt zugrunde.<br />
Neuntens: Die Parteien erklären Inländer im Sinne des Kärntner<br />
Grundverkehrsgesetzes zu sein. Ferner erteilen die Parteien ihre Zustimmung, dass<br />
diese Urkunde gemäß den Bestimmungen des § 140 b und e der geltenden<br />
Notariatsordnung im Urkundenarchiv des Österreichischen Notariates, das mit Hilfe<br />
einer Datenverarbeitungsanlage geführt wird, unter voller Wahrung der notariellen<br />
Verschwiegenheitspflicht gebührenpflichtig elektronisch gespeichert wird.<br />
20
Hierüber wurde von mir dieser Notariatsakt aufgenommen, den Parteien in deren<br />
gleichzeitiger und ununterbrochener Gegenwart vollinhaltlich vorgelesen, von ihnen<br />
als ihrem Willen entsprechend genehmigt und bestätigt und sohin mit der<br />
Bestimmung zur Hinausgabe auch wiederholter Ausfertigungen dieses<br />
Notariatsaktes an die Parteien, an die Gesellschaft selbst sowie deren<br />
Geschäftsführer und seinerzeitige Liquidatoren von ihnen vor mir, Notar, eigenhändig<br />
unterschrieben. Die Identität und die Geburtsdaten der Vertreter der Marktgemeinde<br />
Millstatt sowie des Obmannes des Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein<br />
für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen sind mir, Notar, persönlich bekannt.<br />
Diskussion:<br />
GR Hofer: Ich habe mich bei der Amtsleitung erkundigt, warum die Prozentzahl im<br />
notariellen Abtretungsvertrag nicht erwähnt ist. Der Amtsleiter hat mir mitgeteilt, dass<br />
dies erst danach im Firmenbuch ersichtlich gemacht wird.<br />
Vorsitzender: Das ist richtig. Der Abtretungsvertrag wird nach der Unterfertigung von<br />
Herrn Notar Mag. Johannes Fitzek beim Firmenbuch eingereicht, danach sind die<br />
verschobenen Prozentsätze (51% Marktgemeinde Millstatt bzw. 49% Millstätter<br />
Förderungs- und Verschönerungsverein) im Firmenbuch ersichtlich.<br />
Antrag: Den Abtretungsvertrag zwischen dem Millstätter Förderungs- und<br />
Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen<br />
und der Marktgemeinde Millstatt zu genehmigen.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
TO-Punkt 18<br />
Regina Silbernagl – Ansuchen um Verlängerung des Mietvertrages um weitere<br />
zwei Jahre<br />
Schreiben von Frau Regina Silbernagl, Überfuhrgasse 142, 9872 Millstatt, vom 27.<br />
Juni 2011:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pleikner! Sehr geehrte Damen und Herren des<br />
Gemeindevorstandes und Gemeinderates! Ich bitte um Verlängerung meines<br />
Mietvertrages um weitere zwei Jahre. Mit der Bitte um positive Entscheidung<br />
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Regina Silbernagl.<br />
MIETVERTRAG abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Millstatt, Marktplatz 8,<br />
9872 Millstatt, als der Vermieterin einerseits und Frau Regina Silbernagl,<br />
Überfuhrgasse 142, 9872 Millstatt, als Mieterin andererseits.<br />
1. Die Marktgemeinde Millstatt vermietet an Frau Regina Silbernagl und diese mietet<br />
von Ersterer die im 1. Stock des Wohnhauses Millstatt, Überfuhrgasse 142, an der<br />
Westseite gelegene Wohnung, bestehend aus Vorraum, Küche, Bad und WC,<br />
Wohnzimmer und Schlafzimmer, mit einer Gesamtnutzfläche von 48,20 m², sowie<br />
dem dazugehörigen Kellerraum.<br />
2. Das Mietverhältnis wird vom 1. November 2011 bis zum 1. November 2013<br />
verlängert. Beide Vertragsteile sind berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit zum<br />
Monatsletzten – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat –<br />
aufzukündigen. Seitens der Vermieterin kann das Mietverhältnis nur aus den<br />
gesetzlichen Gründen aufgekündigt werden. Die Vermieterin ist jedoch berechtigt, die<br />
sofortige Auflösung dieses Mietverhältnisses zu fordern, wenn die Mieterin mit der<br />
Bezahlung des Mietzinses trotz Mahnung länger als 30 Tage säumig ist.<br />
21
3. Der vereinbarte Mietzins beträgt monatlich € 3,64 für den Quadratmeter, das sind<br />
insgesamt € 175,- und ist im Vorhinein bis längstens 5. jeden Monats an die<br />
Vermieterin fällig. Zusätzlich zum Mietzins stellt die Vermieterin der Mieterin die<br />
gesetzliche Umsatzsteuer anlässlich der monatlichen Mietzinszahlung in Rechnung.<br />
Die Mieterin ist verpflichtet, die Umsatzsteuer bei Bezahlung des Mietzinses<br />
gesondert auszuweisen. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Mietzinses<br />
vereinbart. Der Mietpreis ist wertgesichert nach dem Verbrauchpreisindex 2055 der<br />
Statisik Austria, Basiswert November 2010, festgelegt.<br />
4. Die Mieterin ist verpflichtet, zu den Betriebskosten des Wohnhauses<br />
Überfuhrgasse 142, das sind Heizung, Wasserzins, Kanalbenützungsgebühren,<br />
Kosten der Müllabfuhr und des Rauchfangkehrers sowie<br />
Feuerversicherungsprämien, anteilsmäßig beizutragen.<br />
5. Die Mieterin verpflichtet sich, das Mitobjekt auf ihre Kosten in gutem Zustand zu<br />
erhalten und allenfalls auftretende Schäden, ausgenommen ernste Schäden des<br />
Hauses, unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben. Für schuldhafte<br />
Beschädigungen des Mietobjektes aus eigenem Verschulden haftet ausschließlich<br />
die Mieterin. Sollten am Mietobjekt Schäden auftreten, die von der Vermieterin zu<br />
beheben sind, so hat ihr dies die Mieterin unverzüglich anzuzeigen.<br />
6. Bauliche Veränderungen am Mietobjekt durch die Mieterin sind nur mit vorheriger<br />
schriftlicher Genehmigung der Vermieterin gestattet. Anlässlich der Einholung einer<br />
solchen Genehmigung ist von den Vertragsteilen die Kostenaufteilung für derartige<br />
Maßnahmen zu regeln. Die Mieterin ist berechtigt, im Mietobjekt getätigte<br />
Investitionen zu entfernen, falls die Wegnahme ohne Beschädigung des<br />
Bestandsobjektes möglich ist und sie den Vorzustand auf ihre Kosten wiederherstellt.<br />
Investitionen, welche die Mieterin nicht auf diese Weise entfernt, fallen mangels<br />
gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />
ersatzlos in das Eigentum der Vermieterin. Nach Ablauf des Mietverhältnisses ist das<br />
Mietobjekt von der Mieterin in gutem Zustand, jedoch unter Berücksichtigung der mit<br />
dem ordentlichen Gebrauch verbundenen Abnützung, geräumt und gereinigt der<br />
Vermieterin zurückzustellen.<br />
7. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vermieterin darf das Bestandsobjekt<br />
weder ganz noch teilweise untervermietet oder entgeltlich bzw. unentgeltlich, in<br />
welcher Rechtsform immer, dritten Personen überlassen werden.<br />
8. Alle Rechten und Pflichten aus diesem Mietvertrag gehen auf die Erben bzw.<br />
Rechtsnachfolger der Mieterin über.<br />
9. Änderungen oder Zusatzvereinbarungen zu diesem Mietvertrag bedürfen zu ihrer<br />
Gültigkeit der Schriftform, sodass sich keiner der Vertragsteile einseitig auf<br />
mündliche Nebenverabredungen berufen kann.<br />
10. Die Urschrift dieses Vertrages gehört der Mieterin, bei der Vermieterin verbleibt<br />
eine Kopie desselben. Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten<br />
und Gebühren werden zur Gänze von der Mieterin getragen.<br />
Antrag: Den Mietvertrag von Frau Regina Silbernagl, Überfuhrgasse 142,<br />
um weitere zwei Jahre zu verlängern.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
22
TO-Punkt 19<br />
Ankauf Unimog für den Bauhof<br />
Angebote der Fa. Pappas Automobil AG, Industriezentrum NÖ-Süd, Straße 4, 2355<br />
Wiener Neudorf, vom 4.4.2011 über UNIMOG U 400 (Lagerfahrzeug) über €<br />
150.000,- und Aufsatzstreugerät über € 34.257,- ergibt eine Gesamtsumme von €<br />
184.257,60. Für diese Summe liegen zwei Leasingangebote vor und zwar von der<br />
Volksbank Leasing mit einer Anzahlungssumme von € 42.000,-, einer Leasingrate<br />
von € 1.782,10 auf 72 Monate und einem kalkulierten Restwert von € 50.400,-.Das<br />
zweite Leasingangebot ist von der Raiffeisen Leasing GmbH mit einer<br />
Anzahlungssumme von € 55.277,28 einer Leasingrate von € 1.459,34 auf 96 Monate<br />
und einen kalkulierten Restwert von einer Rate in der Höhe von € 1.495,34.<br />
Hinweis: Gemäß § 104 Abs. 1 lit. a der K-AGO bedürfen nachstehende<br />
Rechtsgeschäfte der Gemeinde der Genehmigung der Landesregierung: die<br />
Aufnahme von Darlehen und der Abschluss von Leasingverträgen.<br />
Finanzierungsplan für das ao. Vorhaben Ankauf Unimog:<br />
Anzahlung Leasingvariante (Investition 2011 ao. Haushalt) € 55.227,-<br />
Finanzierung BZ Mittel Rest 2011-07-28 € 55.300,-<br />
Folgekostenrechnung:<br />
Ankaufspreis mit Aufbau für Schneeräumung € 184.257,60<br />
von 2012 bis 2019 sind jeweils 12 Leasingraten jährlich von € 17.512,08<br />
im ordentlichen Voranschlag aufzunehmen.<br />
96 Leasingraten (8 Jahre) a € 1.459,34 € 140.096,64<br />
mit der Anzahlung 2011 € 55.227,-<br />
Gesamtkosten nach 8 Jahren (keine Restrate) € 195.323,64<br />
Antrag: Für den Bauhof einen Unimog U 400 laut Angebot anzukaufen,<br />
diesen mit der Leasingvariante der Raiffeisen Leasing GmbH<br />
auf der Grundlage des vorliegenden Finanzierungsplanes zu<br />
finanzieren und um die aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />
anzusuchen.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
TO-Punkt 20<br />
GR Ing. Marco Lagger – Verzicht auf das Mandat als Mitglied des<br />
Gemeinderates gemäß § 30 Abs. 2 der K-AGO<br />
Schreiben von Herrn GR Ing. Marco Lagger, Kleindombra 13, 9872 Millstatt, vom 30.<br />
Mai 2011:<br />
Betreff: Verzichtserklärung. Auf Grund einer auswärtigen Berufsausbildung verzichte<br />
ich auf meine Mandate im Gemeinderat und in den Ausschüssen der Marktgemeinde<br />
Millstatt mit 31.5.2011. Weiters stimme ich jeder Rückreihung auf der Namensliste<br />
„LIM“ zu. Hochachtungsvoll Marco Lagger.<br />
Der Gemeinderat nimmt den Verzicht auf das Mandat als Mitglied des<br />
Gemeinderates von Herrn GR Ing. Marco Lagger zur Kenntnis.<br />
23
TO-Punkt 21<br />
GR Maximilian Mansbart – Verzicht auf das Mandat als Mitglied des<br />
Gemeinderates gemäß § 30 Abs. 2 der K-AGO<br />
Schreiben von Herrn GR Maximilian Mansbart, Mirnockstraße 110, 9872 Millstatt,<br />
vom 30. Mai 2011:<br />
Verzichtserklärung. Auf Grund der bevorstehenden Übersiedelung nach Wien<br />
verzichte ich auf meine Mandate im Gemeinderat und in Ausschüssen der<br />
Marktgemeinde Millstatt mit Ende Mai 2011. Weiters stimme ich jeder Rückreihung<br />
auf der Parteiliste der LIM zu. Mit freundlichem Gruß Maximilian Mansbart.<br />
Der Gemeinderat nimmt den Verzicht auf das Mandat als Mitglied des<br />
Gemeinderates von Herrn GR Maximilian Mansbart zur Kenntnis.<br />
TO-Punkt 22<br />
Bericht des Obmannes des Ausschusses für die Kontrolle der Gebarung<br />
Der Obmann des Ausschusses für die Kontrolle der Gebarung, Herr GR Gerhard<br />
Friedrich, verliest die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für die<br />
Kontrolle der Gebarung vom 25. Juli 2011:<br />
Die Bargeldkasse wurde überprüft und der festgestellte Betrag von € 1.676,99 stimmt<br />
mit dem im Kassenbestandsausweis vom 25. Juli 2011 überein. Die Kassenbestände<br />
und Bankbestände wurden überprüft und für in Ordnung befunden.<br />
EM Strauss Franz stellt zu Beginn der Sitzung den Antrag, dass die schriftlich<br />
eingebrachten Anträge von Herrn GR Josef Hofer, welche am 10. Mai 2011 schriftlich<br />
bei der Marktgemeinde eingebracht wurden, nicht auf der Tagesordnung sind und die<br />
Anträge auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Kontrollausschusses<br />
aufgenommen werden, und zwar:<br />
1. Überprüfung der Bäderbilanz 2010:<br />
Herr Obmann, ich ersuche um eine Überprüfung der Bäderbetriebsbilanz von 2010!<br />
Die Bilanz der Bäderbetriebs GmbH für 2010 wurde den Gemeinderat noch immer<br />
nicht vorgelegt, daher ist es notwendig, dass der Kontrollausschuss eine<br />
Überprüfung durchführt. Dazu ist es aber erforderlich, dass der Steuerberater<br />
anwesend ist und uns für offene Fragen zur Verfügung steht.<br />
2. Auf Überprüfung der Anwesenheit der Vorstandsmitglieder bei Sitzungen:<br />
Herr Obmann, ich ersuche um eine Prüfung der Anwesenheit der<br />
Vorstandsmitglieder an den Sitzungen. Nachdem die Vorstandsmitglieder eine<br />
schöne Aufwandsentschädigung pro Monat bekommen, ist es Aufgabe des<br />
Kontrollausschusses die dafür erbrachte Leistung zu prüfen.<br />
Zu Punkt 1:<br />
Nach Diskussion wird zu diesem Punkt folgendes beantragt, dass die erforderlichen<br />
Unterlagen bis zum Bilanzjahr 2008 vorgelegt werden und diese von einer<br />
zuständigen Person bzw. Steuerberater dem Kontrollausschuss erläutert werden.<br />
Zu Punkt 2:<br />
Zu diesem Punkt wird folgendes beantragt, dass bei der nächsten Kontrollausschuss-<br />
Sitzung die Anwesenheitslisten von den Gemeindevorstandssitzungen vorgelegt wird<br />
und deshalb die Mehrkosten überprüft werden können, wenn ein Gemeindevorstand<br />
durch ein Gemeinderatsmitglied vertreten wird.<br />
24
Weiters werden folgende Anträge von EM Strauss – NHK eingebracht:<br />
1.<br />
Feststellung der Zuständigkeit bei der letzten Kontrollausschuss-Sitzung über das<br />
Flugblatt der NHK. Hiezu wird die Stellungnahme der Rechtsauskunft des Amtes der<br />
Kärntner Landesregierung, Abteilung 3, vom 19. Juli 2011, als Beilage diesem<br />
Protokoll angeschlossen. Festgehalten wird vom Kontrollausschuss, dass diese<br />
Stellungnahme aufgrund einer Anfrage der NHK erfolgt ist. Mein Antrag lautet wie<br />
folgt, dass der Kontrollausschuss nicht zuständig war und solche politischen<br />
Angelegenheiten im Gemeinderat behandelt werden.<br />
GR Pertl Anton, GR Mag. Wilfried Koller, GR Friedrich Gerhard und EM Palle<br />
Dagmar geben folgende Stellungnahme ab:<br />
Das zitierte Schreiben des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3, vom<br />
19. Juli 2011, dass während der Sitzung des Kontrollausschusses vorgelegt worden<br />
ist, wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und hierbei in dieser Rechtsauskunft<br />
auf den auch den Absatz diskutiert, der wiedergegeben wird: „Wenn der<br />
Kontrollausschuss die Gebarung der Gemeinde anhand der Inhalte eines Flugblattes<br />
diskutiert, so ist ihm dies jedenfalls unbenommen“. Um so mehr wird auf diesen<br />
Absatz hingewiesen, als im Flugblatt die Behauptungen aufgestellt worden sind, dass<br />
1. ein Feuerwehrauto bestellt wurde (ohne GR-Beschluss) und<br />
2. die Gemeinde keine Darlehens-Rückzahlungen bzw. Tilgungen für die<br />
Bäderbetriebs GmbH getätigt hat.<br />
EM Strauss beantragt zusätzlich, dass der Inhalt der folgenden Absätze in das<br />
Protokoll aufgenommen wird:<br />
In diesem Zusammenhang ist auf § 92 K-AGO zu verweisen. Nach dieser<br />
Bestimmung hat der Kontrollausschuss seine Prüfungsaufgaben grundsätzlich von<br />
Amts wegen wahrzunehmen und ist dabei keinem anderen Gemeindeorgan<br />
unterstellt. Dem Kontrollausschuss sind sämtliche (von ihm geforderte) Unterlagen<br />
zugänglich zu machen, die einen gebarungsrelevanten Inhalt haben. Nach der<br />
Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes ist der Begriff der „Gebarung“ in<br />
einem sehr weiten Sinn zu verstehen und erfasst jede Tätigkeit von<br />
Gemeindeorganen, die finanzielle Auswirkungen auf Einnahmen, Ausgaben oder auf<br />
das Gemeindeeigentum nach sich zieht,<br />
2.<br />
Ankauf eines weiteren Pritschenwagens für die Gärtnerei bei der Fa. Nowak ohne<br />
Gemeinderatsbeschluss und ohne Ausschreibung. Ich beantrage die Überprüfung.<br />
3.<br />
Überprüfung hinsichtlich der Auszahlung von Alpungsprämien: 45 Anträge sind im<br />
Jahr 2010 ausbezahlt worden, wobei 17 Fälle teilweise überprüft wurden. Dabei<br />
wurde festgestellt, dass es Differenzen hinsichtlich des tatsächlichen Viehbestandes<br />
und des Alpungsbestandes gibt. Dazu wird beantragt, im Rahmen der<br />
wechselseitigen Hilfeleistung nach Bundesverfassungsgesetz Artikel 22 die<br />
erforderlichen Unterlagen der AMA, Tierlisten mit Tiernummern beim<br />
Bundesministerium für Landwirtschaft über das Marktgemeindeamt anzufordern.<br />
Dazu ist anzuführen, nach welchen Kriterien diese Alpungsprämie ausgezahlt wird.<br />
Es wird beantragt, den Gemeinderatsbeschluss über die Auszahlung der<br />
Alpungsprämie dem Kontrollausschuss vorzulegen. Hinsichtlich der Förderung ist<br />
anzumerken, dass die Förderung stückbezogen ist und nicht pauschal ausgezahlt<br />
werden soll.<br />
4.<br />
Waterclimber: Welche Kosten entstanden der Marktgemeinde bezüglich der<br />
Anschaffung und inwieweit ist dies in die Haftung durch die Bäderbetriebe GmbH<br />
übernommen worden?<br />
25
5.<br />
Wasserverband Millstättersee: Antrag auf Vorlage von Unterlagen von Abrechnungen<br />
(Einnahmen und Ausgaben) welche die Marktgemeinde Millstatt betrifft. Weiters wird<br />
angefragt, warum ein Mitglied des Kontrollausschusses des Wasserverbandes von<br />
der Mehrheitspartei der Gemeinde gestellt wird?<br />
Vor der Belegsprüfung hat GR Mag. Wilfried Koller und EM Palle Dagmar die Sitzung<br />
vorzeitig verlassen (18.50 Uhr). Eine Belegsprüfung wurde durchgeführt. Die<br />
Rückstandsliste wurde überprüft.<br />
Wortmeldungen:<br />
Vorsitzender: Die Marktgemeinde Millstatt ist derzeit nicht berechtigt die Millstätter<br />
Bäderbetriebe GmbH zu prüfen, weil es laut GmbH – Gesetz eigene<br />
Kontrollmechanismen für die Gesellschaftsprüfung gibt. Das Finanzamt Spittal Villach<br />
hat die Bilanzen der Millstätter Bäderbetriebe GmbH der Jahre 2008, 2009 und 2010<br />
einer Prüfung unterzogen. Bis auf Kleinigkeiten, wie z. B. die Vorsteuerzurückholung<br />
für Inserate in ausländischen Zeitungen und Campingführern, wurden<br />
finanztechnisch keinerlei Mängel festgestellt. Der Pritschenwagen für die<br />
Gemeindegärtnerei ist kein Serienfahrzeug, weil der Aufbau tiefer gelegt ist, als bei<br />
Serienfahrzeugen. Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Millstatt hat den<br />
Ankauf des Pritschenwagens für die Gemeindegärtnerei in der Sitzung am 2.<br />
Dezember 2010 unter Tagesordnungspunkt 18 einstimmig beschlossen. Die<br />
Kaufsumme war im Budgetansatzposten „Bauhof“ veranschlagt. Laut<br />
Bundesvergabeordnung 2006 ist der Gemeindevorstand berechtigt, Aufträge bis zu<br />
einer Summe von € 100.000,- zu vergeben, wenn die Finanzmittel im Budgetansatz<br />
vorhanden sind.<br />
GR Hofer: Mir erscheint es unlogisch, dass der Ausschuss für die Kontrolle der<br />
Gebarung die Millstätter Bäderbetriebe GmbH nicht prüfen darf, wohl aber ein privat<br />
finanziertes Flugblatt der Namensliste NHK.<br />
Vorsitzender: Wir haben unter Tagesordnungspunkt 17 den Abtretungsvertrag<br />
zwischen der Marktgemeinde Millstatt und dem Millstätter Förderungs- und<br />
Verschönerungsverein genehmigt, dies bedeutet, dass nach der<br />
Mehrheitsverschiebung von 51% auf die Marktgemeinde Millstatt zukünftig der<br />
Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung die Millstätter Bäderbetriebe GmbH prüfen<br />
kann.<br />
GR Burgstaller: Zur Auszahlung der Alpungsprämie stelle ich fest, dass der<br />
diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1980 stammt. Bis 2009 erhielt<br />
die Marktgemeinde Millstatt die Auftriebslisten von der Kammer für Land- und<br />
Forstwirtschaft. Seit 2010 meldet der Obmann der jeweiligen Agrargemeinschaft die<br />
Auftriebszahlen an die Marktgemeinde.<br />
GV Nickmann: Die Obergrenze der Alpungsprämie ist mit € 6.000,- begrenzt. Dieser<br />
Betrag wird durch die Viehauftriebszahlen dividiert.<br />
GR Hofer: Die Marktgemeinde Millstatt zahlt auch für die aufgenommenen<br />
Fremdtiere die Alpungsprämie.<br />
GR Auer: Das Geld der Alpungsprämie bleibt bei der jeweiligen Agrargemeinschaft,<br />
es wird nicht an die einzelnen Landwirte ausbezahlt.<br />
GR Burgstaller: Dieses Geld wird zweckgebunden für die Erhaltung der jeweiligen<br />
Alm verwendet, der Anteil der aufgenommenen Tiere beträgt nicht einmal 20%.<br />
GR Friedrich: Es soll in Zukunft nicht Schule machen, dass Anträge in der Sitzung<br />
des Kontrollausschusses eingebracht werden, weil dadurch die Sitzungsdauer in die<br />
Länge gezogen wird. Diese Anträge sollten den offiziellen Weg über den<br />
Gemeinderat gehen.<br />
Vorsitzender: Über die Tagesordnung entscheidet der Ausschussobmann.<br />
26
Erweiterung der Tagesordnung<br />
GR Manfred Gratzer – Antrag auf Übernahme der Materialkosten von ca. € 700,-<br />
für die Mauer beim Dorfplatz in Tschierweg<br />
Antrag von Herrn GR Manfred Gratzer, Tschierweg 8, 9872 Millstatt, vom 11. Juli<br />
2011:<br />
Betreff: Übernahme der Materialkosten von ca. € 700,- für die Mauer beim Dorfplatz<br />
Tschierweg.<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte Damen und Herren des<br />
Gemeinderates! Nach Aufstellung des Granitbrunnens beim Dorfplatz Tschierweg<br />
soll hinter dem Brunnen eine Granitmauer errichtet werden. Die Arbeiten würden von<br />
der Dorfgemeinschaft übernommen werden. Ich stelle daher den Antrag, die<br />
Materialkosten von ca. € 700,- seitens der Marktgemeinde zu übernehmen. Mit<br />
freundlichen Grüßen GR Gratzer Manfred.<br />
Antrag: Die Materialkosten von ca. € 700,- für die Mauer beim Dorfplatz<br />
Tschierweg zu übernehmen und aus dem Straßenhaushalt zu<br />
bedecken.<br />
Abstimmung: 21 : 0<br />
Erweiterung der Tagesordnung<br />
Nachnominierung von 2 Ersatzmitgliedern der SPÖ & Unabhängige,<br />
Kurzbezeichnung LIM, in den Gemeinderat<br />
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass die Gemeindewahlbehörde in ihrer<br />
Sitzung vom 28. Juli 2011 um 18.00 Uhr Herrn Markus Graf, Laubendorferstraße<br />
150, 9872 Millstatt und Herrn Robert Franz, Obermillstätter Straße 169, 9872<br />
Millstatt, aufgrund der Reihung in der dem Wahlvorschlag angeschlossenen<br />
Parteiliste vom 23. Jänner 2009, einstimmig zu Gemeinderäten gewählt hat.<br />
Das Wahlergebnis der Gemeindewahlbehörde wird vom Gemeinderat zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Nicht öffentlicher Teil: ausgeblendet<br />
Herr Bürgermeister Josef Pleikner bedankt sich bei den Mitgliedern des<br />
Gemeinderates für die Mitarbeit und beendet die Sitzung des Gemeinderates um<br />
20.25 Uhr.<br />
Protokollführerin: Der Vorsitzende:<br />
27
Edith Eder Bgm. Josef Pleikner<br />
Der für den Inhalt verantwortliche:<br />
AL Ferdinand Joham<br />
Protokollunterfertiger: Protokollunterfertiger:<br />
Vzbgm. Florian Maier: GR Josef Hofer<br />
28