110728_3.Gemeinderat_2011.pdf
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TO-Punkt 6<br />
Genehmigung der Vermessungsurkunde des DI Rudolf Missoni vom 17.5.2011,<br />
G. Zl. 9015/11 und Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />
Mit der gegenständlichen Vermessungsurkunde von Herrn DI Rudolf Missoni, Neuer<br />
Platz 15, 9800 Spittal/Drau, vom 17.05.2011, G.Zl. 9015/11, soll einerseits eine<br />
Grenzberichtigung bzw. Grenzkorrektur und andererseits ein Flächentausch<br />
durchgeführt werden. Bei dem Flächentausch besteht eine Differenz von 16 m². Aus<br />
dem öffentlichen Gut der Marktgemeinde Millstatt, Parz. 1176/3, KG Obermillstatt,<br />
wird das Trennstück Nr. 3 im Ausmaß von 135 m² der Parz. .76/1, KG Obermillstatt<br />
zugeschrieben. Aus dem Grundstück 174/2, KG Obermillstatt, werden das<br />
Trennstück Nr. 2 im Ausmaß von 6 m² der Parz. .76/1 und das Trennstück Nr. 1 im<br />
Ausmaß von 23 m² der Parz. 1176/3 (öffentliches Gut), KG Obermillstatt,<br />
zugeschrieben. Jene Flächen welche dem öffentlichen Gut zugeschrieben werden,<br />
müssen dem Gemeingebrauch gewidmet werden. Andererseits müsste eine<br />
Aufhebung der Allgemeinwidmung erfolgten, für jene Flächen, welche aus dem<br />
öffentlichen Gut entfernt werden.<br />
Antrag: Die Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Rudolf Missoni vom<br />
17.5.2011, G. Zl. 9015/2011 zu genehmigen und die<br />
Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />
zu beantragen. Als Abgeltung für das öffentliche Gut wird ein<br />
Pauschalbetrag von € 1.000,- eingefordert.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 7<br />
FF Millstatt – Austausch von Atemschutzgeräten und Ankauf einer<br />
Wärmebildkamera<br />
Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Millstatt vom 14. März 2011:<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren des<br />
Gemeinderates! Wie bereits mitgeteilt und im 6-Jahres-Plan veröffentlicht, müssen<br />
die Atemschutzgeräte der FF Millstatt im Jahr 2012 ausgetauscht werden. Aufgrund<br />
der bestehenden sowie in Planung stehenden Wohnanlagen, Hotelanlagen und<br />
Tiefgaragen kann mit den vorhandenen „200bar“ Geräten kein Auslangen mehr<br />
gefunden werden. Daher müsste im Zuge des Gerätetausches eine Umrüstung auf<br />
„300 bar Twin-Pack“ Geräte mit Composite-Flaschen stattfinden. Die rechnerische<br />
Einsatzzeit verlängert sich mit diesen Geräten um das Doppelte auf ca. 90 Minuten.<br />
Dies ist bei den langen Anmarschwegen speziell in Hotelanlagen und Tiefgaragen<br />
unbedingt erforderlich. Der Austausch der Grundkörper wird durch den Kärntner<br />
Landesfeuerwehrverband mit € 1.500,- gefördert. Die Pressluftflaschen werden nicht<br />
gefördert. Ebenfalls muss der bereits vorhandene Atemluftkompressor in Matzelsdorf<br />
auf die 300 bar Geräte umgerüstet werden. Die Halterungen für die<br />
Atemschutzgeräte im Tanklöschfahrzeug passen, lediglich die Halterungen für die<br />
Reserveflaschen müssen adaptiert werden. Die Gesamtkosten (Stand Jänner 2011)<br />
belaufen sich auf € 9.660,-.<br />
Die Förderung wurde bereits berücksichtigt. Da die Preise als Tagespreise<br />
ausgewiesen werden, können die Anschaffungskosten in einem Jahr ungefähr €<br />
1.000,- mehr betragen.<br />
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