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110728_3.Gemeinderat_2011.pdf

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Hierüber wurde von mir dieser Notariatsakt aufgenommen, den Parteien in deren<br />

gleichzeitiger und ununterbrochener Gegenwart vollinhaltlich vorgelesen, von ihnen<br />

als ihrem Willen entsprechend genehmigt und bestätigt und sohin mit der<br />

Bestimmung zur Hinausgabe auch wiederholter Ausfertigungen dieses<br />

Notariatsaktes an die Parteien, an die Gesellschaft selbst sowie deren<br />

Geschäftsführer und seinerzeitige Liquidatoren von ihnen vor mir, Notar, eigenhändig<br />

unterschrieben. Die Identität und die Geburtsdaten der Vertreter der Marktgemeinde<br />

Millstatt sowie des Obmannes des Millstätter Förderungs- und Verschönerungsverein<br />

für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen sind mir, Notar, persönlich bekannt.<br />

Diskussion:<br />

GR Hofer: Ich habe mich bei der Amtsleitung erkundigt, warum die Prozentzahl im<br />

notariellen Abtretungsvertrag nicht erwähnt ist. Der Amtsleiter hat mir mitgeteilt, dass<br />

dies erst danach im Firmenbuch ersichtlich gemacht wird.<br />

Vorsitzender: Das ist richtig. Der Abtretungsvertrag wird nach der Unterfertigung von<br />

Herrn Notar Mag. Johannes Fitzek beim Firmenbuch eingereicht, danach sind die<br />

verschobenen Prozentsätze (51% Marktgemeinde Millstatt bzw. 49% Millstätter<br />

Förderungs- und Verschönerungsverein) im Firmenbuch ersichtlich.<br />

Antrag: Den Abtretungsvertrag zwischen dem Millstätter Förderungs- und<br />

Verschönerungsverein für Bäder-, Kur- und Sporteinrichtungen<br />

und der Marktgemeinde Millstatt zu genehmigen.<br />

Abstimmung: 21 : 0<br />

TO-Punkt 18<br />

Regina Silbernagl – Ansuchen um Verlängerung des Mietvertrages um weitere<br />

zwei Jahre<br />

Schreiben von Frau Regina Silbernagl, Überfuhrgasse 142, 9872 Millstatt, vom 27.<br />

Juni 2011:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pleikner! Sehr geehrte Damen und Herren des<br />

Gemeindevorstandes und Gemeinderates! Ich bitte um Verlängerung meines<br />

Mietvertrages um weitere zwei Jahre. Mit der Bitte um positive Entscheidung<br />

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Regina Silbernagl.<br />

MIETVERTRAG abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Millstatt, Marktplatz 8,<br />

9872 Millstatt, als der Vermieterin einerseits und Frau Regina Silbernagl,<br />

Überfuhrgasse 142, 9872 Millstatt, als Mieterin andererseits.<br />

1. Die Marktgemeinde Millstatt vermietet an Frau Regina Silbernagl und diese mietet<br />

von Ersterer die im 1. Stock des Wohnhauses Millstatt, Überfuhrgasse 142, an der<br />

Westseite gelegene Wohnung, bestehend aus Vorraum, Küche, Bad und WC,<br />

Wohnzimmer und Schlafzimmer, mit einer Gesamtnutzfläche von 48,20 m², sowie<br />

dem dazugehörigen Kellerraum.<br />

2. Das Mietverhältnis wird vom 1. November 2011 bis zum 1. November 2013<br />

verlängert. Beide Vertragsteile sind berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit zum<br />

Monatsletzten – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat –<br />

aufzukündigen. Seitens der Vermieterin kann das Mietverhältnis nur aus den<br />

gesetzlichen Gründen aufgekündigt werden. Die Vermieterin ist jedoch berechtigt, die<br />

sofortige Auflösung dieses Mietverhältnisses zu fordern, wenn die Mieterin mit der<br />

Bezahlung des Mietzinses trotz Mahnung länger als 30 Tage säumig ist.<br />

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