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110728_3.Gemeinderat_2011.pdf

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5.<br />

Wasserverband Millstättersee: Antrag auf Vorlage von Unterlagen von Abrechnungen<br />

(Einnahmen und Ausgaben) welche die Marktgemeinde Millstatt betrifft. Weiters wird<br />

angefragt, warum ein Mitglied des Kontrollausschusses des Wasserverbandes von<br />

der Mehrheitspartei der Gemeinde gestellt wird?<br />

Vor der Belegsprüfung hat GR Mag. Wilfried Koller und EM Palle Dagmar die Sitzung<br />

vorzeitig verlassen (18.50 Uhr). Eine Belegsprüfung wurde durchgeführt. Die<br />

Rückstandsliste wurde überprüft.<br />

Wortmeldungen:<br />

Vorsitzender: Die Marktgemeinde Millstatt ist derzeit nicht berechtigt die Millstätter<br />

Bäderbetriebe GmbH zu prüfen, weil es laut GmbH – Gesetz eigene<br />

Kontrollmechanismen für die Gesellschaftsprüfung gibt. Das Finanzamt Spittal Villach<br />

hat die Bilanzen der Millstätter Bäderbetriebe GmbH der Jahre 2008, 2009 und 2010<br />

einer Prüfung unterzogen. Bis auf Kleinigkeiten, wie z. B. die Vorsteuerzurückholung<br />

für Inserate in ausländischen Zeitungen und Campingführern, wurden<br />

finanztechnisch keinerlei Mängel festgestellt. Der Pritschenwagen für die<br />

Gemeindegärtnerei ist kein Serienfahrzeug, weil der Aufbau tiefer gelegt ist, als bei<br />

Serienfahrzeugen. Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Millstatt hat den<br />

Ankauf des Pritschenwagens für die Gemeindegärtnerei in der Sitzung am 2.<br />

Dezember 2010 unter Tagesordnungspunkt 18 einstimmig beschlossen. Die<br />

Kaufsumme war im Budgetansatzposten „Bauhof“ veranschlagt. Laut<br />

Bundesvergabeordnung 2006 ist der Gemeindevorstand berechtigt, Aufträge bis zu<br />

einer Summe von € 100.000,- zu vergeben, wenn die Finanzmittel im Budgetansatz<br />

vorhanden sind.<br />

GR Hofer: Mir erscheint es unlogisch, dass der Ausschuss für die Kontrolle der<br />

Gebarung die Millstätter Bäderbetriebe GmbH nicht prüfen darf, wohl aber ein privat<br />

finanziertes Flugblatt der Namensliste NHK.<br />

Vorsitzender: Wir haben unter Tagesordnungspunkt 17 den Abtretungsvertrag<br />

zwischen der Marktgemeinde Millstatt und dem Millstätter Förderungs- und<br />

Verschönerungsverein genehmigt, dies bedeutet, dass nach der<br />

Mehrheitsverschiebung von 51% auf die Marktgemeinde Millstatt zukünftig der<br />

Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung die Millstätter Bäderbetriebe GmbH prüfen<br />

kann.<br />

GR Burgstaller: Zur Auszahlung der Alpungsprämie stelle ich fest, dass der<br />

diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1980 stammt. Bis 2009 erhielt<br />

die Marktgemeinde Millstatt die Auftriebslisten von der Kammer für Land- und<br />

Forstwirtschaft. Seit 2010 meldet der Obmann der jeweiligen Agrargemeinschaft die<br />

Auftriebszahlen an die Marktgemeinde.<br />

GV Nickmann: Die Obergrenze der Alpungsprämie ist mit € 6.000,- begrenzt. Dieser<br />

Betrag wird durch die Viehauftriebszahlen dividiert.<br />

GR Hofer: Die Marktgemeinde Millstatt zahlt auch für die aufgenommenen<br />

Fremdtiere die Alpungsprämie.<br />

GR Auer: Das Geld der Alpungsprämie bleibt bei der jeweiligen Agrargemeinschaft,<br />

es wird nicht an die einzelnen Landwirte ausbezahlt.<br />

GR Burgstaller: Dieses Geld wird zweckgebunden für die Erhaltung der jeweiligen<br />

Alm verwendet, der Anteil der aufgenommenen Tiere beträgt nicht einmal 20%.<br />

GR Friedrich: Es soll in Zukunft nicht Schule machen, dass Anträge in der Sitzung<br />

des Kontrollausschusses eingebracht werden, weil dadurch die Sitzungsdauer in die<br />

Länge gezogen wird. Diese Anträge sollten den offiziellen Weg über den<br />

Gemeinderat gehen.<br />

Vorsitzender: Über die Tagesordnung entscheidet der Ausschussobmann.<br />

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