06.02.2013 Aufrufe

110728_3.Gemeinderat_2011.pdf

110728_3.Gemeinderat_2011.pdf

110728_3.Gemeinderat_2011.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die gegenständliche Fläche war ursprünglich vor den Baumaßnahmen meiner<br />

Mandanten ein unbrauchbarer Hang. Im Hinblick darauf und die gegebene Belastung<br />

kann hier selbst bei wohlwollenster Betrachtung sicherlich nicht von einem<br />

angemessenen Verkehrswert von € 100,- pro m² ausgegangen werden. Ihr<br />

Kaufangebot wird daher auf Basis der € 100,- pro m² nicht angenommen.<br />

Noch unverständlicher ist es, dass zusätzlich zu diesen an und für sich überhöhten<br />

Kaufpreis meine Mandanten „im Gegenzug“ noch auf einen bereits seit langen<br />

ersessenen Grundstücksstreifen noch dazu unentgeltlich verzichten sollen, wobei mit<br />

diesem Verzicht auch das Entfernen eines Eschenbaumes meiner Mandanten<br />

verbunden wäre. Wenn man sohin diese „Leistung im Gegenzug“ zu den<br />

angebotenen € 100,- pro m² noch hinzu rechnet, ist der Gesamtpreis Ihres<br />

Kaufangebotes geradezu unannehmlich. Dennoch bedanken sich meine Mandanten<br />

auf diesem Wege für Ihr Kaufangebot. Unter den gegebenen Umständen ziehen sich<br />

meine Mandanten auf den ursprünglichen Rechtsstandpunkt zurück. Ich darf Sie<br />

daher im Namen meiner Mandanten ersuchen, dass meine Mandanten zwar nicht<br />

Eigentümer jedoch Besitzer der gegenständlichen 38 m² sind und Eigentümer und<br />

Besitzer des gegenständlichen Eschenbaumes sowie der gegenständlichen<br />

gepflasterten Grundstücksfläche. Ich muss Sie auffordern, diese Besitz- und<br />

Eigentumsverhältnisse zu respektieren. Ich würde es bedauern, sollten Sie nochmals<br />

in die Besitz- bzw. Eigentumsrechte meiner Mandanten widerrechtlich eingreifen, sei<br />

dies auch nur weiteres Beschneiden eines der beiden Bäume, wäre ich gezwungen,<br />

ohne jede weitere Kontaktaufnahme im Interesse meiner Mandanten unverzüglich<br />

die gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten. Ich bitte um Kenntnisnahme und zeichne<br />

mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Arno Kempf.<br />

Schreiben des Bürgermeisters der Marktgemeinde Millstatt vom 8.11.2006 an Herrn<br />

Rechtsanwalt Dr. Arno Kempf:<br />

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 16.<br />

Oktober d. J., betreffend Spitzbichlweg in Großdombra – Familie Hössl, dürfen wir<br />

Ihnen mitteilen, dass Herr Bürgermeister Pleikner mit Herrn Hössl über die Ablöse<br />

von 38 m² gesprochen hat und auch der Ablösebetrag von € 100,- pro Quadratmeter<br />

festgelegt wurde. Die Marktgemeinde ist verwundert, dass von Ihrem Mandanten das<br />

Kaufangebot nunmehr nicht angenommen wird und behält sich vor, in dieser<br />

Angelegenheit den Rechtsweg zu beschreiten. Mit freundlichen Grüßen<br />

Bürgermeister Josef Pleikner.<br />

Diskussion:<br />

Antrag: Herr Bürgermeister Josef Pleikner wird vom Gemeinderat<br />

beauftragt, mit Herrn Dipl.-Ing. Hössl ein Gespräch zu führen<br />

um eine einvernehmliche Lösung zu finden.<br />

Abstimmung: 22 : 0<br />

TO-Punkt 2<br />

Dataview Systemberatungs GmbH – Angebot für das Überwachungs-, Berichts-<br />

und Fernwirksystem für das Wasserwerk<br />

Angebot der Fa. Dataview Systemberatungs GmbH, Kruppstraße 10, 2560 Berndorf,<br />

vom 14. März 2011:<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!