110728_3.Gemeinderat_2011.pdf
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Die gegenständliche Fläche war ursprünglich vor den Baumaßnahmen meiner<br />
Mandanten ein unbrauchbarer Hang. Im Hinblick darauf und die gegebene Belastung<br />
kann hier selbst bei wohlwollenster Betrachtung sicherlich nicht von einem<br />
angemessenen Verkehrswert von € 100,- pro m² ausgegangen werden. Ihr<br />
Kaufangebot wird daher auf Basis der € 100,- pro m² nicht angenommen.<br />
Noch unverständlicher ist es, dass zusätzlich zu diesen an und für sich überhöhten<br />
Kaufpreis meine Mandanten „im Gegenzug“ noch auf einen bereits seit langen<br />
ersessenen Grundstücksstreifen noch dazu unentgeltlich verzichten sollen, wobei mit<br />
diesem Verzicht auch das Entfernen eines Eschenbaumes meiner Mandanten<br />
verbunden wäre. Wenn man sohin diese „Leistung im Gegenzug“ zu den<br />
angebotenen € 100,- pro m² noch hinzu rechnet, ist der Gesamtpreis Ihres<br />
Kaufangebotes geradezu unannehmlich. Dennoch bedanken sich meine Mandanten<br />
auf diesem Wege für Ihr Kaufangebot. Unter den gegebenen Umständen ziehen sich<br />
meine Mandanten auf den ursprünglichen Rechtsstandpunkt zurück. Ich darf Sie<br />
daher im Namen meiner Mandanten ersuchen, dass meine Mandanten zwar nicht<br />
Eigentümer jedoch Besitzer der gegenständlichen 38 m² sind und Eigentümer und<br />
Besitzer des gegenständlichen Eschenbaumes sowie der gegenständlichen<br />
gepflasterten Grundstücksfläche. Ich muss Sie auffordern, diese Besitz- und<br />
Eigentumsverhältnisse zu respektieren. Ich würde es bedauern, sollten Sie nochmals<br />
in die Besitz- bzw. Eigentumsrechte meiner Mandanten widerrechtlich eingreifen, sei<br />
dies auch nur weiteres Beschneiden eines der beiden Bäume, wäre ich gezwungen,<br />
ohne jede weitere Kontaktaufnahme im Interesse meiner Mandanten unverzüglich<br />
die gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten. Ich bitte um Kenntnisnahme und zeichne<br />
mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Arno Kempf.<br />
Schreiben des Bürgermeisters der Marktgemeinde Millstatt vom 8.11.2006 an Herrn<br />
Rechtsanwalt Dr. Arno Kempf:<br />
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 16.<br />
Oktober d. J., betreffend Spitzbichlweg in Großdombra – Familie Hössl, dürfen wir<br />
Ihnen mitteilen, dass Herr Bürgermeister Pleikner mit Herrn Hössl über die Ablöse<br />
von 38 m² gesprochen hat und auch der Ablösebetrag von € 100,- pro Quadratmeter<br />
festgelegt wurde. Die Marktgemeinde ist verwundert, dass von Ihrem Mandanten das<br />
Kaufangebot nunmehr nicht angenommen wird und behält sich vor, in dieser<br />
Angelegenheit den Rechtsweg zu beschreiten. Mit freundlichen Grüßen<br />
Bürgermeister Josef Pleikner.<br />
Diskussion:<br />
Antrag: Herr Bürgermeister Josef Pleikner wird vom Gemeinderat<br />
beauftragt, mit Herrn Dipl.-Ing. Hössl ein Gespräch zu führen<br />
um eine einvernehmliche Lösung zu finden.<br />
Abstimmung: 22 : 0<br />
TO-Punkt 2<br />
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und Fernwirksystem für das Wasserwerk<br />
Angebot der Fa. Dataview Systemberatungs GmbH, Kruppstraße 10, 2560 Berndorf,<br />
vom 14. März 2011:<br />
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