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Unsere Leistungen - KreisVolkshochschule Neuwied

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AGB<br />

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Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich mit<br />

der im Programmheft beiliegenden Anmeldekarte<br />

bei den Anmeldestellen in den Verbandsgemeindeverwaltungen<br />

zu erfolgen, kann aber auch telefonisch,<br />

persönlich oder per Internet (www.kvhsneuwied.de)<br />

erfolgen.<br />

Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet<br />

grundsätzlich zur Zahlung der Kursgebühr.<br />

Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.<br />

Wird ein Kurs abgesagt oder verschoben<br />

bzw. ist er bereits belegt, so werden die angemeldeten<br />

Teilnehmenden telefonisch oder schriftlich<br />

informiert.<br />

Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge<br />

des Eingangs berücksichtigt.<br />

In Ausnahmefällen, z.B. bei nicht voll belegten<br />

Kursen, können Anmeldungen auch noch nach<br />

Beginn des Kurses erfolgen. Die rechtzeitige Anmeldung<br />

VOR Kursbeginn stellt jedoch sicher,<br />

dass keine Veranstaltungen mangels Teilnehmenden<br />

abgesagt werden, die schließlich doch<br />

hätten stattfinden können.<br />

Die Teilnahme an Veranstaltungen der kvhs <strong>Neuwied</strong><br />

und ihrer örtlichen Einrichtungen verpflichtet<br />

zur Eintragung in die Teilnahmeliste. Die Kursleitenden<br />

sind verpflichtet, die Unterschrift der Teilnehmenden<br />

in die Liste aufzunehmen und die<br />

Anwesenheit bei jedem Kurstermin zu vermerken.<br />

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Für die Kursgebühr ist bei der Anmeldung grundsätzlich<br />

das Einverständnis zur Abbuchung im<br />

Lastschriftverfahren zu erteilen. Die Höhe der<br />

Kursgebühr ist i.d.R. aus dem Programmheft ersichtlich.<br />

Die Kursgebühr wird zu Beginn des Kurses fällig<br />

und muss bis spätestens zum zweiten Kurstermin<br />

bezahlt sein. Ausnahmen sind besonders gekennzeichnet.<br />

Zahlungsbelege sind der Kursleitung vorzulegen<br />

und gelten als Hörerkarte, die auf Verlangen vorzuzeigen<br />

ist.<br />

Materialkosten sind grundsätzlich nicht in der<br />

Kursgebühr enthalten.<br />

Kurse mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl<br />

(i.d.R. 8 Personen) werden grundsätzlich nur<br />

durchgeführt, wenn die Teilnehmenden bereit<br />

sind, die Kursgebühr der fehlenden Personen<br />

anteilig zu übernehmen oder wenn die Zahl der<br />

Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt wird.<br />

Durch Versäumnisse des/der Teilnehmenden<br />

oder unbegründetes Abbrechen der Teilnahme an<br />

den Veranstaltungen entsteht kein Anspruch auf<br />

Erstattung oder Nachlass der Gebühr (s.a. Rücktritt).<br />

Werden Kursgebühren nicht bezahlt, fallen<br />

ab der zweiten Zahlungserinnerung Mahngebühren<br />

in Höhe von jeweils 5,00 Euro an.<br />

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firmen<br />

und Organisationen, die unser jeweils aktuelles<br />

Programmheft mit einer Anzeige unterstützt haben,<br />

räumen wir auf die Kursgebühren einen<br />

Preisnachlass von 10% ein. Ein entsprechender<br />

Nachweis muss der Anmeldung beigefügt werden.<br />

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Die kvhs <strong>Neuwied</strong> e.V. und ihre örtlichen Einrichtungen<br />

können wegen mangelnder Beteiligung/Nichterreichen<br />

der Mindestteilnehmerzahl,<br />

Ausfall einer/eines Kursleiters/Kursleiterin oder<br />

aus anderen Gründen eine Veranstaltung absagen.<br />

In diesem Fall werden alle im Voraus geleisteten<br />

Zahlungen erstattet. Weiter gehende Ansprüche<br />

gegen die kvhs <strong>Neuwied</strong> e.V. sind ausgeschlossen.<br />

Abmeldungen von Teilnehmenden sind grundsätzlich<br />

nur bis zu Beginn der Veranstaltung möglich.<br />

In begründeten Ausnahmefällen können Teilnehmende<br />

nach der zweiten Unterrichtsstunde eines<br />

Kurses schriftlich ihren Rücktritt vom Kurs mitteilen.<br />

Ausgenommen davon sind alle Veranstaltungen<br />

mit maximal 4 Kursterminen, Tages- und<br />

Wochenendkurse, Einzelveranstaltungen, Studienreisen<br />

und Exkursionen. In diesen Fällen<br />

muss die Abmeldung eine Woche vor Beginn, in<br />

besonders gekennzeichneten Ausnahmen auch<br />

früher, erklärt werden.<br />

Die Abmeldung muss der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung<br />

oder dem/der Leiter/-in der<br />

örtlichen Einrichtung schriftlich mitgeteilt werden.<br />

Kursleitende sind nicht berechtigt, Abmeldungen<br />

entgegen zu nehmen.<br />

Erfolgt keine form- und fristgerechte Abmeldung,<br />

so müssen bei Fernbleiben/Abbruch des Kurses<br />

die gesamten Kursgebühren gezahlt werden; es<br />

besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder<br />

Erlass.<br />

Bei begründeten Abmeldungen nach Kursbeginn<br />

ist eine Kursgebühr in Höhe der anteilig erteilten<br />

Unterrichtsstunden sowie eine Verwaltungsgebühr<br />

in Höhe von 5.00 Euro zu zahlen.<br />

Der Wechsel vom ursprünglich belegten Kurs in<br />

einen anderen kann nur in Absprache mit der<br />

Außenstellenleitung erfolgen.<br />

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Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch<br />

ausgestellt, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden<br />

eines Kurses besucht wurden.<br />

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Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen<br />

sind nicht erlaubt. Lehrmaterial darf<br />

ohne Genehmigung der kvhs <strong>Neuwied</strong> e.V. nur zu<br />

privaten Zwecken genutzt werden.

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