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Schwerlasten unter Strom - MM Logistik - Vogel Business Media

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isikomanagement<br />

der gezeichneten Police, zum Beispiel nur<br />

500000 Euro oder sogar noch weniger Deckungssumme<br />

pro Fall und Jahr sein. Darüber<br />

hinaus könnte ein weiterer Fallstrick darin bestehen,<br />

dass die Deckung nur gilt, wenn der<br />

Lagerhalter seineObliegenheiten vorEintritt des<br />

Schadensfalles nachkommt. Dies könnte zum<br />

Beispiel dann derFall sein, wenn derLagerhalterWaren<br />

in einemLager <strong>unter</strong>bringt, dasnicht<br />

alarmüberwacht ist, gleichzeitig jedoch diese<br />

Sicherheitseinrichtung vomLagerhalter gemäß<br />

Versicherungsvertrag vorzuhalten ist, um den<br />

Versicherungsvertrag nicht zu verletzen.<br />

Sicherheitsanforderungen des Lagers<br />

sollten vertraglich festgeschrieben sein<br />

Tipp:Der Auftraggebersolltedarüber nachdenken,<br />

den Warenbestand mit einer entsprechenden<br />

Lagerversicherung abzusichern. Dies<br />

auch deshalb,weilnicht jeder Schadensfall beim<br />

Lagerhalter erfolgreich festgemacht werden<br />

kann, da er nicht fürjeden Claimhaftet.<br />

Zweite Perspektive: Neben der praktischen<br />

Sicherstellung, dass bestimmte risikoreduzierendeMaßnahmentatsächlichumgesetztwerden,<br />

ist esvon entscheidendem Vorteil, wenn<br />

derAuftraggeberdiesinden Vertragsverhandlungen<br />

aufnimmt und vertraglich festschreibt.<br />

Dazu gehört,welcheSicherheitsanforderungen<br />

dasLager erfüllen muss.Beispiel: Einbruchmeldeanlage<br />

mitAufschaltungauf ein Sicherheits<strong>unter</strong>nehmen.<br />

Darüberhinaussollteder Auftraggebervertraglichfestschreiben,dassder<br />

Lagerhalter mindestens<br />

einmal jährlicheineaktuelleVersicherungsbestätigung<br />

vorlegt. Außerdem sollte er<br />

vertraglich festzurren, dass er negative DeckungsänderungeninseinerLagerverkehrshaftungs-Police<br />

umgehend seinem Auftraggeber<br />

anzeigen muss. Umdie Ernsthaftigkeit dieser<br />

Verantwortungstärker herauszustellen, könnte<br />

der Auftraggeber darüber nachdenken, ob er<br />

mitdem Lagerhalter vereinbart,eineNichteinhaltung<br />

anSanktionen zuknüpfen. Beispielsweise,<br />

dass maneineVertragsstrafenabrede,die<br />

in Deutschlandrechtlichzulässigist,imFall der<br />

Nichteinhaltung trifft. Außerdem etwa, dass<br />

mansichdas Rechteinräumt, denLagervertrag<br />

gegebenenfalls zukündigen, wenn auch nach<br />

einer Abmahnung der vereinbarte Zustand<br />

nicht hergestellt wird.<br />

Dritte Perspektive: Welche Bedeutung die<br />

bisherigen Ausführungen haben, zeigt der folgendePraxisfall,der<br />

sichsoinNorddeutschland<br />

abgespielt hat. Ein Lagerhalter war für einen<br />

japanischen Hersteller vonUnterhaltungselektronik<br />

<strong>unter</strong> anderem als Lagerhalter verantwortlich<br />

tätig. Eskam, wie es <strong>unter</strong> den gege-<br />

ManageMent und It<br />

benenUmständen kommen musste:Aufgrund<br />

eines Einbruchdiebstahls im Lager wurden in<br />

einer Nacht von Sonntag auf Montag elektronische<br />

Produkte (TVund andere) im Wert von<br />

gut 500 000 Euro gestohlen. Der ebenfalls<br />

entwendete Lkw wurde einige Tage später im<br />

Hamburger Umland –leer natürlich –wieder<br />

aufgefunden. Die Täter konntenimÜbrigen bis<br />

heutenicht ermitteltwerden.<br />

Warum konnte eszum Einbruchdiebstahl<br />

kommen,obwohldas Lagervon 20000 m 2 Gesamtfläche<br />

miteiner Einbruchmeldeanlage ausgestattet<br />

war? Die Antwort ist ganz einfach:<br />

Aufgrund eines technischen Defekts war der<br />

Lagerhallenabschnitt,indem die Ware lagerte,<br />

im Gegensatz zuden übrigen sechs Hallenabschnitten<br />

nicht alarmgesichert.Der Hausmeis-<br />

Unternehmensstrategie<br />

<strong>unter</strong>nehmerrisiko<br />

kalkulierbar machen<br />

Fazit: Das Risikomanagement im Lagergeschäft<br />

hat strategische Bedeutung. Werhier<br />

„schläft“, setzt sich unkalkulierbaren Risiken<br />

aus, die einen erheblichen finanziellen Schaden<br />

verursachen können. Aus diesem Grund<br />

ist es eine gesicherte Erkenntnis, dass sich<br />

Investitionen im Risikomanagement schneller<br />

amortisieren, als einige Verantwortliche<br />

auf den ersten Blick vielleicht glauben<br />

mögen. Dies erkennen mehr und mehr<br />

Unternehmen aus Industrie, Handel und<br />

Dienstleistung.<br />

ter, der am Standort wohnte, wusste um den<br />

Defekt. Darüber hinaus konnte auch die Wartungsfirma<br />

der Anlage, die über die Hotline<br />

vom Hausmeister kontaktiert wurde, das Problem<br />

nicht lösen. VomWarendiebstahlkonnte<br />

der Hausmeister nichts bemerken, da er zur<br />

Tatzeit nicht an Ortund Stelle war.<br />

Fehlfunktion der einbruchmeldeanlage<br />

muss genaue Planabfolge auslösen<br />

Dieses Beispiel zeigt, wiewichtig dasRisikomanagement<br />

in der Praxis ist. Bei diesem Lagerhalter<br />

war das Risikomanagement lückenhaft<br />

ausgestaltet, denn es gabkeinen Maßnahmenplan<br />

für den Fall, dass die Alarmanlage, aus<br />

welchen Gründen auch immer, ausfällt. Nach<br />

diesemClaim musste natürlichder Lagerhalter<br />

handeln. Eine Maßnahme bestand darin, dass<br />

ein detaillierterPlanerarbeitetwurde,der genau<br />

<strong>MM</strong> <strong>Logistik</strong> · 5/2010 43

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