Schwerlasten unter Strom - MM Logistik - Vogel Business Media
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isikomanagement<br />
der gezeichneten Police, zum Beispiel nur<br />
500000 Euro oder sogar noch weniger Deckungssumme<br />
pro Fall und Jahr sein. Darüber<br />
hinaus könnte ein weiterer Fallstrick darin bestehen,<br />
dass die Deckung nur gilt, wenn der<br />
Lagerhalter seineObliegenheiten vorEintritt des<br />
Schadensfalles nachkommt. Dies könnte zum<br />
Beispiel dann derFall sein, wenn derLagerhalterWaren<br />
in einemLager <strong>unter</strong>bringt, dasnicht<br />
alarmüberwacht ist, gleichzeitig jedoch diese<br />
Sicherheitseinrichtung vomLagerhalter gemäß<br />
Versicherungsvertrag vorzuhalten ist, um den<br />
Versicherungsvertrag nicht zu verletzen.<br />
Sicherheitsanforderungen des Lagers<br />
sollten vertraglich festgeschrieben sein<br />
Tipp:Der Auftraggebersolltedarüber nachdenken,<br />
den Warenbestand mit einer entsprechenden<br />
Lagerversicherung abzusichern. Dies<br />
auch deshalb,weilnicht jeder Schadensfall beim<br />
Lagerhalter erfolgreich festgemacht werden<br />
kann, da er nicht fürjeden Claimhaftet.<br />
Zweite Perspektive: Neben der praktischen<br />
Sicherstellung, dass bestimmte risikoreduzierendeMaßnahmentatsächlichumgesetztwerden,<br />
ist esvon entscheidendem Vorteil, wenn<br />
derAuftraggeberdiesinden Vertragsverhandlungen<br />
aufnimmt und vertraglich festschreibt.<br />
Dazu gehört,welcheSicherheitsanforderungen<br />
dasLager erfüllen muss.Beispiel: Einbruchmeldeanlage<br />
mitAufschaltungauf ein Sicherheits<strong>unter</strong>nehmen.<br />
Darüberhinaussollteder Auftraggebervertraglichfestschreiben,dassder<br />
Lagerhalter mindestens<br />
einmal jährlicheineaktuelleVersicherungsbestätigung<br />
vorlegt. Außerdem sollte er<br />
vertraglich festzurren, dass er negative DeckungsänderungeninseinerLagerverkehrshaftungs-Police<br />
umgehend seinem Auftraggeber<br />
anzeigen muss. Umdie Ernsthaftigkeit dieser<br />
Verantwortungstärker herauszustellen, könnte<br />
der Auftraggeber darüber nachdenken, ob er<br />
mitdem Lagerhalter vereinbart,eineNichteinhaltung<br />
anSanktionen zuknüpfen. Beispielsweise,<br />
dass maneineVertragsstrafenabrede,die<br />
in Deutschlandrechtlichzulässigist,imFall der<br />
Nichteinhaltung trifft. Außerdem etwa, dass<br />
mansichdas Rechteinräumt, denLagervertrag<br />
gegebenenfalls zukündigen, wenn auch nach<br />
einer Abmahnung der vereinbarte Zustand<br />
nicht hergestellt wird.<br />
Dritte Perspektive: Welche Bedeutung die<br />
bisherigen Ausführungen haben, zeigt der folgendePraxisfall,der<br />
sichsoinNorddeutschland<br />
abgespielt hat. Ein Lagerhalter war für einen<br />
japanischen Hersteller vonUnterhaltungselektronik<br />
<strong>unter</strong> anderem als Lagerhalter verantwortlich<br />
tätig. Eskam, wie es <strong>unter</strong> den gege-<br />
ManageMent und It<br />
benenUmständen kommen musste:Aufgrund<br />
eines Einbruchdiebstahls im Lager wurden in<br />
einer Nacht von Sonntag auf Montag elektronische<br />
Produkte (TVund andere) im Wert von<br />
gut 500 000 Euro gestohlen. Der ebenfalls<br />
entwendete Lkw wurde einige Tage später im<br />
Hamburger Umland –leer natürlich –wieder<br />
aufgefunden. Die Täter konntenimÜbrigen bis<br />
heutenicht ermitteltwerden.<br />
Warum konnte eszum Einbruchdiebstahl<br />
kommen,obwohldas Lagervon 20000 m 2 Gesamtfläche<br />
miteiner Einbruchmeldeanlage ausgestattet<br />
war? Die Antwort ist ganz einfach:<br />
Aufgrund eines technischen Defekts war der<br />
Lagerhallenabschnitt,indem die Ware lagerte,<br />
im Gegensatz zuden übrigen sechs Hallenabschnitten<br />
nicht alarmgesichert.Der Hausmeis-<br />
Unternehmensstrategie<br />
<strong>unter</strong>nehmerrisiko<br />
kalkulierbar machen<br />
Fazit: Das Risikomanagement im Lagergeschäft<br />
hat strategische Bedeutung. Werhier<br />
„schläft“, setzt sich unkalkulierbaren Risiken<br />
aus, die einen erheblichen finanziellen Schaden<br />
verursachen können. Aus diesem Grund<br />
ist es eine gesicherte Erkenntnis, dass sich<br />
Investitionen im Risikomanagement schneller<br />
amortisieren, als einige Verantwortliche<br />
auf den ersten Blick vielleicht glauben<br />
mögen. Dies erkennen mehr und mehr<br />
Unternehmen aus Industrie, Handel und<br />
Dienstleistung.<br />
ter, der am Standort wohnte, wusste um den<br />
Defekt. Darüber hinaus konnte auch die Wartungsfirma<br />
der Anlage, die über die Hotline<br />
vom Hausmeister kontaktiert wurde, das Problem<br />
nicht lösen. VomWarendiebstahlkonnte<br />
der Hausmeister nichts bemerken, da er zur<br />
Tatzeit nicht an Ortund Stelle war.<br />
Fehlfunktion der einbruchmeldeanlage<br />
muss genaue Planabfolge auslösen<br />
Dieses Beispiel zeigt, wiewichtig dasRisikomanagement<br />
in der Praxis ist. Bei diesem Lagerhalter<br />
war das Risikomanagement lückenhaft<br />
ausgestaltet, denn es gabkeinen Maßnahmenplan<br />
für den Fall, dass die Alarmanlage, aus<br />
welchen Gründen auch immer, ausfällt. Nach<br />
diesemClaim musste natürlichder Lagerhalter<br />
handeln. Eine Maßnahme bestand darin, dass<br />
ein detaillierterPlanerarbeitetwurde,der genau<br />
<strong>MM</strong> <strong>Logistik</strong> · 5/2010 43