Schwerlasten unter Strom - MM Logistik - Vogel Business Media
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44 <strong>MM</strong> <strong>Logistik</strong> · 5/2010<br />
einzuhalten war, wenn die Einbruchmeldeanlage nicht scharfgeschaltet<br />
werden konnte. In einem solchen Fall musste ein<br />
Alarmtechnikerangefordertwerden, um dasProblem zu lösen.<br />
Biszum Eintreffendes Technikers durfteder unscharfeBereich<br />
nicht unbemanntbleiben.<br />
Wardies–aus welchenGründen auch immer–nicht möglich,<br />
so musste Sicherheitspersonal geordertwerden. Dies bedeutete,<br />
dass ein bis zwei Sicherheitsmänner den unscharfen Lagerpart<br />
bis zum Eintreffen der Lagerfrühschicht zu bewachen hatten.<br />
DarüberhinauswurdenauchMaßnahmenmit derSicherheitsfirma<br />
vereinbart, wenn Alarm<br />
ausgelöst wurde. Vor dem Diebstahl<br />
warimÜbrigen die Halleauf<br />
den Wartungsbetrieb der Anlage<br />
aufgeschaltet, der zudem noch<br />
etwa 80 km vom Lagerstandort<br />
entfernt angesiedelt war. Außerdem<br />
gab es keinen Maßnahmenkatalog,<br />
welche abgestimmten<br />
MaßnahmeninRisikosituationen<br />
zu ergreifen waren.<br />
Garantierte Alarmierung<br />
innerhalb maximal 20 min<br />
Nach dem Claim wurde reagiert.<br />
Die Alarmanlage wurde auf ein<br />
Sicherheits<strong>unter</strong>nehmen aufgeschaltet.DasUnternehmengarantierte,<br />
nach Alarmauslösung innerhalb<br />
von maximal 20 min am<br />
Lagerstandort zu sein. SpätereErfahrungenzeigten,<br />
dass diese Zeit<br />
in denmeisten Fällen sogar<strong>unter</strong>schrittenwurde.AlsweitereMaßnahme<br />
wurde mit dem Sicherheits<strong>unter</strong>nehmen<br />
vereinbart,<br />
dass sofort die Polizei zu rufen<br />
war, wenn der Standort nach<br />
Wenn es keinen Maßnahmenplan<br />
für den Fall gibt, dass<br />
eine Alarmanlage ausfällt, ist<br />
das jeweilige Risikomanagement<br />
lückenhaft.<br />
Alarmmeldung nicht innerhalb einer Zeitspanne von 20min<br />
erreicht werden konnte. Außerdemdann, wenn sichamLagerstandort<br />
herausstellen sollte, dass es sich nicht um einen Fehlalarm<br />
handelte und verdächtige Personen am Lagerstandort<br />
gesehenwurden.<br />
Jedes Ereigniswar vonder Sicherheitsfirma zu dokumentieren.<br />
AußerdemwurdenZeitfenster definiert. Darinwurde festgelegt,wanneineHalleunscharfgeschaltetwerdendurftebeziehungsweise<br />
ab wann sie spätestens wieder alarmgesichert sein<br />
musste.Wenn dieScharfschaltung desLagerobjektes bereitseine<br />
Minute überfällig war, erfolgteeineReaktion.Beispielsweise,<br />
dass die Sicherheitsfirma sofort zum Lagerstandort fahren musste,wenn<br />
dieKontaktpersonen(Management/Geschäftsführung)<br />
desLagerhaltersnicht erreichbar waren, um denGrund dernoch<br />
nicht erfolgten Scharfschaltungzuerfahren. Umgekehrtwar es<br />
nicht anders: Wenn die UnscharfSchaltung früher als gemäß<br />
Plan erfolgte, wurden bestimmte Prozesse ausgelöst. Tipp: Der<br />
Lagerhalter tut gut daran, wenn er auch in die Haftungspolice<br />
seines Sicherheits<strong>unter</strong>nehmens hineinsieht, sollte er einmal<br />
„patzen“. <strong>MM</strong><br />
Bild: APL