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Schwerlasten unter Strom - MM Logistik - Vogel Business Media

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44 <strong>MM</strong> <strong>Logistik</strong> · 5/2010<br />

einzuhalten war, wenn die Einbruchmeldeanlage nicht scharfgeschaltet<br />

werden konnte. In einem solchen Fall musste ein<br />

Alarmtechnikerangefordertwerden, um dasProblem zu lösen.<br />

Biszum Eintreffendes Technikers durfteder unscharfeBereich<br />

nicht unbemanntbleiben.<br />

Wardies–aus welchenGründen auch immer–nicht möglich,<br />

so musste Sicherheitspersonal geordertwerden. Dies bedeutete,<br />

dass ein bis zwei Sicherheitsmänner den unscharfen Lagerpart<br />

bis zum Eintreffen der Lagerfrühschicht zu bewachen hatten.<br />

DarüberhinauswurdenauchMaßnahmenmit derSicherheitsfirma<br />

vereinbart, wenn Alarm<br />

ausgelöst wurde. Vor dem Diebstahl<br />

warimÜbrigen die Halleauf<br />

den Wartungsbetrieb der Anlage<br />

aufgeschaltet, der zudem noch<br />

etwa 80 km vom Lagerstandort<br />

entfernt angesiedelt war. Außerdem<br />

gab es keinen Maßnahmenkatalog,<br />

welche abgestimmten<br />

MaßnahmeninRisikosituationen<br />

zu ergreifen waren.<br />

Garantierte Alarmierung<br />

innerhalb maximal 20 min<br />

Nach dem Claim wurde reagiert.<br />

Die Alarmanlage wurde auf ein<br />

Sicherheits<strong>unter</strong>nehmen aufgeschaltet.DasUnternehmengarantierte,<br />

nach Alarmauslösung innerhalb<br />

von maximal 20 min am<br />

Lagerstandort zu sein. SpätereErfahrungenzeigten,<br />

dass diese Zeit<br />

in denmeisten Fällen sogar<strong>unter</strong>schrittenwurde.AlsweitereMaßnahme<br />

wurde mit dem Sicherheits<strong>unter</strong>nehmen<br />

vereinbart,<br />

dass sofort die Polizei zu rufen<br />

war, wenn der Standort nach<br />

Wenn es keinen Maßnahmenplan<br />

für den Fall gibt, dass<br />

eine Alarmanlage ausfällt, ist<br />

das jeweilige Risikomanagement<br />

lückenhaft.<br />

Alarmmeldung nicht innerhalb einer Zeitspanne von 20min<br />

erreicht werden konnte. Außerdemdann, wenn sichamLagerstandort<br />

herausstellen sollte, dass es sich nicht um einen Fehlalarm<br />

handelte und verdächtige Personen am Lagerstandort<br />

gesehenwurden.<br />

Jedes Ereigniswar vonder Sicherheitsfirma zu dokumentieren.<br />

AußerdemwurdenZeitfenster definiert. Darinwurde festgelegt,wanneineHalleunscharfgeschaltetwerdendurftebeziehungsweise<br />

ab wann sie spätestens wieder alarmgesichert sein<br />

musste.Wenn dieScharfschaltung desLagerobjektes bereitseine<br />

Minute überfällig war, erfolgteeineReaktion.Beispielsweise,<br />

dass die Sicherheitsfirma sofort zum Lagerstandort fahren musste,wenn<br />

dieKontaktpersonen(Management/Geschäftsführung)<br />

desLagerhaltersnicht erreichbar waren, um denGrund dernoch<br />

nicht erfolgten Scharfschaltungzuerfahren. Umgekehrtwar es<br />

nicht anders: Wenn die Unscharf­Schaltung früher als gemäß<br />

Plan erfolgte, wurden bestimmte Prozesse ausgelöst. Tipp: Der<br />

Lagerhalter tut gut daran, wenn er auch in die Haftungspolice<br />

seines Sicherheits<strong>unter</strong>nehmens hineinsieht, sollte er einmal<br />

„patzen“. <strong>MM</strong><br />

Bild: APL

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