Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
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§ 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich<br />
des Absatzes 5 alle Einrichtungen,<br />
die einer nachhaltigen<br />
wirtschaftlichen Tätigkeit zur<br />
Erzielung von Einnahmen außerhalb<br />
<strong>der</strong> Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
dienen <strong>und</strong> die sich<br />
innerhalb <strong>der</strong> Gesamtbetätigung<br />
<strong>der</strong> juristischen Person wirtschaftlich<br />
herausheben. Die Absicht,<br />
Gewinn zu erzielen, <strong>und</strong><br />
die Beteiligung am allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Verkehr sind<br />
nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
…<br />
(4)Als Betrieb gewerblicher Art gilt<br />
die Verpachtung eines solchen<br />
Betriebs.<br />
(5)Zu den Betrieben gewerblicher<br />
Art gehören nicht Betriebe, die<br />
überwiegend <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong><br />
öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe).<br />
…<br />
…<br />
Sind we<strong>der</strong> die Voraussetzungen für<br />
eine hoheitliche noch für eine vermögensverwaltende<br />
Tätigkeit gegeben,<br />
handelt es sich gr<strong>und</strong>sätzlich um einen<br />
BgA. Hierdurch soll sichergestellt<br />
werden, dass jPdöR hinsichtlich ihrer<br />
nicht hoheitlichen bzw. vermögensverwaltenden<br />
Tätigkeit gegenüber<br />
<strong>der</strong> Privatwirtschaft nicht privilegiert<br />
werden.<br />
Entwicklungstendenz bei <strong>der</strong><br />
Umsatzbesteuerung <strong>der</strong> jPdöR<br />
Die nationale Ausgestaltung <strong>der</strong> Umsatzsteuer<br />
unterliegt den europäischen<br />
Vorgaben, die eine wettbewerbsneutrale<br />
Harmonisierung im Sinne eines<br />
gemeinsamen Mehrwertsteuersystems<br />
zum Ziel haben. So wird auch die Umsatzbesteuerung<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Hand<br />
durch die entsprechende EG-Richtlinie<br />
(Mehrwertsteuersystemrichtlinie) sowie<br />
die Rechtsprechung des Europäischen<br />
Gerichtshofes geprägt.