Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
willig Bücher führt <strong>und</strong> regelmäßige<br />
Abschlüsse macht, ist <strong>der</strong> Gewinn durch<br />
Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln.<br />
Zum Schluss des Wirtschaftsjahres<br />
sind eine Bilanz sowie eine Gewinn-<br />
<strong>und</strong> Verlustrechnung aufzustellen. In<br />
den übrigen Fällen ist lediglich eine<br />
Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen.<br />
Zweckbetrieb<br />
Bei Annahme eines BgAs kann dieser<br />
neben dem voll steuerpflichtigen Bereich<br />
unter Umständen auch über einen<br />
steuerbegünstigten Zweckbetrieb verfügen.<br />
Sofern nicht bereits die Voraussetzungen<br />
eines Katalog-Zweckbetriebs<br />
im Sinne <strong>der</strong> §§ 66 – 68 Abgabenordnung<br />
(AO) vorliegen, kann sich ein<br />
Zweckbetrieb auch nach den Voraussetzungen<br />
des § 65 AO ergeben.<br />
Beispiele für entsprechende Zweckbetriebe<br />
sind:<br />
• Kirchliche Büchereien<br />
• Pfarrarchive<br />
• Mahlzeitendienste, Sozialstationen<br />
– vgl. hierzu auch Ausführungen unter<br />
Ziff. 10. „ABC <strong>der</strong> Tätigkeiten in <strong>der</strong> Kirchengemeinde<br />
–<br />
Diese Zweckbetriebe unterliegen nicht<br />
<strong>der</strong> Körperschaft- (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)<br />
<strong>und</strong> Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 GewStG).<br />
Bei <strong>der</strong> Umsatzsteuer kommt <strong>der</strong> ermäßigte<br />
Steuersatz in Höhe von zurzeit<br />
7 % zur Anwendung (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 a<br />
UStG), wenn keine Umsatzsteuerbefreiung<br />
greift.<br />
25