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Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln

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28<br />

Besichtigungen von Kirchen, Kirchenführungen,<br />

Kirchturmbesteigungen<br />

(„gegen Entgelt“)<br />

Ermöglicht eine Kirchengemeinde die<br />

Besichtigung ihrer Kirche(n) außerhalb<br />

von kirchlichen Anlässen <strong>und</strong> gegen<br />

Entgelt, erbringt sie regelmäßig eine<br />

steuerpfl ichtige Leistung, sofern ein Betrieb<br />

gewerblicher Art anzunehmen ist<br />

(vgl. Ziff. 4.). Nur ausnahmsweise dürfte<br />

eine Befreiung von <strong>der</strong> Umsatzsteuer<br />

basierend auf § 4 Nr. 20 UStG (vgl. Ziff.<br />

6. – Kirche als „anerkanntes Baudenkmal“<br />

– Vorbehalt: Bestätigung Bezirksregierung)<br />

in Betracht kommen.<br />

In Bezug auf die Körperschaftsteuerpfl<br />

icht (vgl. Ziff 8.) kann ggf. eine Steuerbefreiung<br />

erreicht werden (steuerfreier<br />

Zweckbetrieb i.S.v. § 52 Abs. 2 Satz<br />

1 Nr. 5 AO „För<strong>der</strong>ung von Kunst <strong>und</strong><br />

Kultur“), wobei weitergehende Vorgaben<br />

zu erfüllen sind.<br />

Kirchliche Büchereien – Ausleihe gegen<br />

Entgelt<br />

Vgl. Ziff. 6. – Allgemeine Befreiungstatbestände<br />

des Umsatzsteuergesetzes –<br />

<strong>und</strong> Ziff. 8. Körperschaftsteuer – steuerfreier<br />

Zweckbetrieb<br />

Die notwendige Bescheinigung <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

sollte beantragt werden,<br />

wenn an<strong>der</strong>nfalls hinsichtlich <strong>der</strong> Gewichtigkeit<br />

<strong>der</strong> entgeltlichen Medienüberlassung<br />

ggf. ein Betrieb gewerblicher<br />

Art (vgl. Ziff. 4.) anzunehmen wäre.<br />

Die Veräußerung von nicht mehr für die<br />

Entleihe benötigen Bücher durch Kirchliche<br />

Büchereien ist steuerfrei (§ 4 Nr.<br />

28 UStG).<br />

„Eine-Welt-Laden“, Gemeindetreff,<br />

„Frühschoppen“, Sonntagscafé, Kirchencafé,<br />

u.ä.<br />

Mit <strong>der</strong>artigen Angeboten entfaltet die<br />

Gemeinde unabhängig von <strong>der</strong> Verwendung<br />

<strong>der</strong> erzielten Gewinne wirtschaftliche<br />

<strong>und</strong> damit steuerpfl ichtige Akti-

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