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Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln

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5. Umsatzsteuer<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong><br />

Umsatzbesteuerung<br />

Der Umsatzsteuer unterliegen u.a. Lieferungen<br />

(z.B. Verkäufe von Gegenständen)<br />

<strong>und</strong> sonstige Leistungen (z.B.<br />

Dienstleistungen), die ein Unternehmer<br />

im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines<br />

Unternehmens ausführt.<br />

Eine Leistung ist gr<strong>und</strong>sätzlich nur<br />

dann steuerpflichtig, wenn ein Leistungsaustausch<br />

stattgef<strong>und</strong>en hat. Der<br />

Leistungsaustausch setzt eine Leistung<br />

<strong>und</strong> eine Gegenleistung sowie eine<br />

wirtschaftliche Verknüpfung zwischen<br />

Leistung <strong>und</strong> Gegenleistung voraus.<br />

Fehlt es an <strong>der</strong> zweiten Person (Leisten<strong>der</strong>/Leistungsempfänger),<br />

findet kein<br />

Leistungsaustausch statt, son<strong>der</strong>n liegt<br />

ein nicht steuerbarer Innenumsatz vor.<br />

• Beispiel: Eine kirchengemeindliche<br />

Gruppe entrichtet für die Benutzung<br />

des Pfarrheimes zur Mitfinanzierung<br />

<strong>der</strong> Betriebskosten ein Entgelt an die<br />

‚Kirchenkasse’.<br />

Für Eingangsrechnungen, die seinen<br />

unternehmerischen Bereich betreffen,<br />

kann ein Unternehmer unter bestimmten<br />

Voraussetzungen die ausgewiesene<br />

Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner<br />

Umsatzsteuerschuld absetzen. Der Differenzbetrag<br />

(„Zahllast“) ist an die Finanzverwaltung<br />

abzuführen. Bei einem<br />

Vorsteuerüberhang erfolgt eine ausgleichende<br />

Erstattung durch die Finanzverwaltung.<br />

Die Kirchengemeinde<br />

als „Unternehmerin“<br />

Eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die Umsatzbesteuerung<br />

ist die Leistungserbringung<br />

durch einen Unternehmer.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> unternehmerischen<br />

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