Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
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5. Umsatzsteuer<br />
Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong><br />
Umsatzbesteuerung<br />
Der Umsatzsteuer unterliegen u.a. Lieferungen<br />
(z.B. Verkäufe von Gegenständen)<br />
<strong>und</strong> sonstige Leistungen (z.B.<br />
Dienstleistungen), die ein Unternehmer<br />
im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines<br />
Unternehmens ausführt.<br />
Eine Leistung ist gr<strong>und</strong>sätzlich nur<br />
dann steuerpflichtig, wenn ein Leistungsaustausch<br />
stattgef<strong>und</strong>en hat. Der<br />
Leistungsaustausch setzt eine Leistung<br />
<strong>und</strong> eine Gegenleistung sowie eine<br />
wirtschaftliche Verknüpfung zwischen<br />
Leistung <strong>und</strong> Gegenleistung voraus.<br />
Fehlt es an <strong>der</strong> zweiten Person (Leisten<strong>der</strong>/Leistungsempfänger),<br />
findet kein<br />
Leistungsaustausch statt, son<strong>der</strong>n liegt<br />
ein nicht steuerbarer Innenumsatz vor.<br />
• Beispiel: Eine kirchengemeindliche<br />
Gruppe entrichtet für die Benutzung<br />
des Pfarrheimes zur Mitfinanzierung<br />
<strong>der</strong> Betriebskosten ein Entgelt an die<br />
‚Kirchenkasse’.<br />
Für Eingangsrechnungen, die seinen<br />
unternehmerischen Bereich betreffen,<br />
kann ein Unternehmer unter bestimmten<br />
Voraussetzungen die ausgewiesene<br />
Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner<br />
Umsatzsteuerschuld absetzen. Der Differenzbetrag<br />
(„Zahllast“) ist an die Finanzverwaltung<br />
abzuführen. Bei einem<br />
Vorsteuerüberhang erfolgt eine ausgleichende<br />
Erstattung durch die Finanzverwaltung.<br />
Die Kirchengemeinde<br />
als „Unternehmerin“<br />
Eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die Umsatzbesteuerung<br />
ist die Leistungserbringung<br />
durch einen Unternehmer.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> unternehmerischen<br />
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