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Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln

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10. ABC <strong>der</strong> Tätig-<br />

keiten in <strong>der</strong> Kirchengemeinde<br />

Altklei<strong>der</strong>verwertung, -sammlung,<br />

Einnahmen aus <strong>der</strong> Durchführung<br />

von Basaren, Flohmärkten (Verkauf<br />

von gebastelten o<strong>der</strong> gesammelten<br />

Gegenständen)<br />

Wenn die Kirchengemeinde erhaltene<br />

Gegenstände <strong>und</strong> Sachen nicht unmittelbar<br />

gemeinnützigen, kirchlichen<br />

o<strong>der</strong> mildtätigen Zwecken zuführt,<br />

son<strong>der</strong>n veräußert (Altklei<strong>der</strong>, Altpapier),<br />

handelt es sich um einen sog.<br />

„Mittelbeschaffungsbetrieb“. Diese<br />

Verwertung ist steuerpflichtig 9 , sofern<br />

ein Betrieb gewerblicher Art anzunehmen<br />

ist (vgl. Ziff. 4.). Unter diesen Voraussetzungen<br />

sieht auch die Körper-<br />

9 vgl. OFD Hannover v. 19.02.2004 (Az.: S 2706-<br />

165-StO-; S. 2706-209-StH 231); OFD Chemnitz v.<br />

05.07.2004 (Az.: S 2706-91/29-St 21)<br />

schaftsteuer <strong>und</strong> die Gewerbesteuer<br />

eine partielle Steuerpflicht vor.<br />

Hingegen ist <strong>der</strong> Verkauf von eigenem<br />

Inventar, gebrauchten Gegenständen,<br />

u.ä. regelmäßig steuerfrei (vgl. ‚Verkauf<br />

bzw. Verwertung von Gegenständen<br />

<strong>und</strong> Materialien’).<br />

Pfarrarchive <strong>und</strong> Archivstellen –<br />

Berechnung von Gebühren<br />

Die entgeltliche Nutzung <strong>der</strong> kirchlichen<br />

Archive beschränkt sich im Wesentlichen<br />

auf Personenstandsanfragen,<br />

die zeitlich vor <strong>der</strong> Schaffung von staatlichen<br />

Personenstandsregistern liegen.<br />

Demzufolge handelt es sich hier um<br />

eine hoheitliche – <strong>und</strong> damit steuerfreie<br />

– Aufgabenwahrnehmung.<br />

Vgl. im Übrigen auch Ziff. 6. - Allgemeine<br />

Befreiungstatbestände des Umsatzsteuergesetzes<br />

(sofern eine Bescheinigung<br />

<strong>der</strong> Bezirksregierung vorliegt);<br />

Ziff. 8. Körperschaftsteuer – steuerfreier<br />

Zweckbetrieb<br />

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