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Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln

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esteuerung gegenüber dem Finanzamt<br />

verzichtet werden.<br />

Diese Regelungen gelten auch für <strong>Kirchengemeinden</strong>,<br />

soweit sie einen land-<br />

o<strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten.<br />

Mahlzeitendienste („Essen auf Rä<strong>der</strong>n“),<br />

Sozialstationen<br />

Leistungen im Rahmen von „Essen auf<br />

Rä<strong>der</strong>n“, Sozialstationen, o.ä. kommen<br />

regelmäßig körperlich <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> wirtschaftlich<br />

hilfsbedürftigen Personen zugute.<br />

In Bezug auf die Besteuerung <strong>der</strong>artiger<br />

Dienste bedarf es einer Klärung<br />

im Einzelfall, ggf. auch in Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> örtlichen Finanzbehörde.<br />

Prinzipiell können diese Dienste als Gegenstand<br />

des kirchlichen Versorgungsauftrags<br />

<strong>und</strong> Ausdruck <strong>der</strong> tätigen<br />

Nächstenliebe verstanden werden <strong>und</strong><br />

dem kirchlich-hoheitlichem Bereich<br />

zugeordnet werden 13 , was die Steuer-<br />

13 vgl. BMF-Schreiben v. 05.02.2002 (IV C 6-S 2706-7/02<br />

befreiung zur Folge hat (vgl. Ziff. 2.).<br />

Zu beachten ist jedoch in Anbetracht<br />

entsprechen<strong>der</strong> Angebote von steuerpfl<br />

ichtigen Privatunternehmen eine<br />

ggf. steuerschädliche Wettbewerbsverzerrung.<br />

Zumindest lässt sich für ein<br />

kirchengemeindliches Angebot die Befreiung<br />

von <strong>der</strong> Ertragsteuer (§ 68 Nr. 1<br />

AO Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb)<br />

<strong>und</strong> ein ermäßigter Umsatzsteuersatz<br />

(zurzeit 7 %; § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG)<br />

erreichen.<br />

Für Mahlzeitendienste von einem amtlich<br />

anerkannten Verband <strong>der</strong> freien<br />

Wohlfahrtspfl ege o<strong>der</strong> von einer <strong>der</strong>artigen<br />

Verbänden angeschlossenen Körperschaft<br />

gelten beson<strong>der</strong>e Befreiungsvorschriften.<br />

Miet- <strong>und</strong> Pachtverhältnisse<br />

Die Kirchengemeinde tritt regelmäßig<br />

als Vermieterin o<strong>der</strong> Verpächterin von<br />

unbebautem Gr<strong>und</strong>besitz <strong>und</strong> bebauten<br />

Gr<strong>und</strong>stücken auf. Vermietungen <strong>und</strong><br />

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