Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
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esteuerung gegenüber dem Finanzamt<br />
verzichtet werden.<br />
Diese Regelungen gelten auch für <strong>Kirchengemeinden</strong>,<br />
soweit sie einen land-<br />
o<strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten.<br />
Mahlzeitendienste („Essen auf Rä<strong>der</strong>n“),<br />
Sozialstationen<br />
Leistungen im Rahmen von „Essen auf<br />
Rä<strong>der</strong>n“, Sozialstationen, o.ä. kommen<br />
regelmäßig körperlich <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> wirtschaftlich<br />
hilfsbedürftigen Personen zugute.<br />
In Bezug auf die Besteuerung <strong>der</strong>artiger<br />
Dienste bedarf es einer Klärung<br />
im Einzelfall, ggf. auch in Abstimmung<br />
mit <strong>der</strong> örtlichen Finanzbehörde.<br />
Prinzipiell können diese Dienste als Gegenstand<br />
des kirchlichen Versorgungsauftrags<br />
<strong>und</strong> Ausdruck <strong>der</strong> tätigen<br />
Nächstenliebe verstanden werden <strong>und</strong><br />
dem kirchlich-hoheitlichem Bereich<br />
zugeordnet werden 13 , was die Steuer-<br />
13 vgl. BMF-Schreiben v. 05.02.2002 (IV C 6-S 2706-7/02<br />
befreiung zur Folge hat (vgl. Ziff. 2.).<br />
Zu beachten ist jedoch in Anbetracht<br />
entsprechen<strong>der</strong> Angebote von steuerpfl<br />
ichtigen Privatunternehmen eine<br />
ggf. steuerschädliche Wettbewerbsverzerrung.<br />
Zumindest lässt sich für ein<br />
kirchengemeindliches Angebot die Befreiung<br />
von <strong>der</strong> Ertragsteuer (§ 68 Nr. 1<br />
AO Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb)<br />
<strong>und</strong> ein ermäßigter Umsatzsteuersatz<br />
(zurzeit 7 %; § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG)<br />
erreichen.<br />
Für Mahlzeitendienste von einem amtlich<br />
anerkannten Verband <strong>der</strong> freien<br />
Wohlfahrtspfl ege o<strong>der</strong> von einer <strong>der</strong>artigen<br />
Verbänden angeschlossenen Körperschaft<br />
gelten beson<strong>der</strong>e Befreiungsvorschriften.<br />
Miet- <strong>und</strong> Pachtverhältnisse<br />
Die Kirchengemeinde tritt regelmäßig<br />
als Vermieterin o<strong>der</strong> Verpächterin von<br />
unbebautem Gr<strong>und</strong>besitz <strong>und</strong> bebauten<br />
Gr<strong>und</strong>stücken auf. Vermietungen <strong>und</strong><br />
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