Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6. Allgemeingültige<br />
Befreiungstatbestände<br />
des Umsatzsteuergesetzes<br />
Die nachfolgend dargestellten Ausnahmen<br />
von <strong>der</strong> Umsatzsteuerpflicht gelten<br />
nicht nur für jPdöR, son<strong>der</strong>n für alle Unternehmer<br />
im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.<br />
Steuerbefreiungen für<br />
bestimmte Umsätze<br />
Das Umsatzsteuergesetz sieht insbeson<strong>der</strong>e<br />
in § 4 allgemeine Steuerbefreiungen<br />
vor, die generell Anwendung<br />
finden. Demnach sind diese Umsätze<br />
auch bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit<br />
steuerlich begünstigt. Div. Leistungen<br />
sind zudem auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> jPdöR<br />
bereits im Rahmen <strong>der</strong> Vermögensverwaltung<br />
steuerbefreit (vgl. Ziff. 3.).<br />
§ 4 UStG erstreckt sich u.a. auf:<br />
• Umsätze des Geld- <strong>und</strong> Kapitalvermögens<br />
• Umsätze, die unter das Grun<strong>der</strong>werbsteuergesetz<br />
fallen<br />
• Vermietungs- <strong>und</strong> Verpachtungsumsätze<br />
(vgl. hierzu im Detail Ziff. 10.<br />
„ABC <strong>der</strong> Tätigkeiten“)<br />
• Umsätze kultureller Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Veranstaltungen <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Hand, z.B. Konzerte, Museen,<br />
Archive, Büchereien, Denkmäler<br />
(entsprechende Einrichtungen <strong>der</strong><br />
<strong>Kirchengemeinden</strong> bedürfen einer<br />
Bescheinigung <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />
als zuständiger Landesbehörde)<br />
• Umsätze aus Vorträgen, Kursen <strong>und</strong><br />
an<strong>der</strong>en Veranstaltungen wissenschaftlicher<br />
<strong>und</strong> o<strong>der</strong> belehren<strong>der</strong><br />
Art, die von jPdöR, von Volkshochschulen,<br />
u.ä. Einrichtungen durchgeführt<br />
werden, wenn die Einnahmen<br />
überwiegend zur Kostendeckung<br />
verwendet werden 7<br />
7 § 4 Nr. 22 UStG<br />
19