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Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln

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6. Allgemeingültige<br />

Befreiungstatbestände<br />

des Umsatzsteuergesetzes<br />

Die nachfolgend dargestellten Ausnahmen<br />

von <strong>der</strong> Umsatzsteuerpflicht gelten<br />

nicht nur für jPdöR, son<strong>der</strong>n für alle Unternehmer<br />

im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.<br />

Steuerbefreiungen für<br />

bestimmte Umsätze<br />

Das Umsatzsteuergesetz sieht insbeson<strong>der</strong>e<br />

in § 4 allgemeine Steuerbefreiungen<br />

vor, die generell Anwendung<br />

finden. Demnach sind diese Umsätze<br />

auch bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit<br />

steuerlich begünstigt. Div. Leistungen<br />

sind zudem auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> jPdöR<br />

bereits im Rahmen <strong>der</strong> Vermögensverwaltung<br />

steuerbefreit (vgl. Ziff. 3.).<br />

§ 4 UStG erstreckt sich u.a. auf:<br />

• Umsätze des Geld- <strong>und</strong> Kapitalvermögens<br />

• Umsätze, die unter das Grun<strong>der</strong>werbsteuergesetz<br />

fallen<br />

• Vermietungs- <strong>und</strong> Verpachtungsumsätze<br />

(vgl. hierzu im Detail Ziff. 10.<br />

„ABC <strong>der</strong> Tätigkeiten“)<br />

• Umsätze kultureller Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Veranstaltungen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Hand, z.B. Konzerte, Museen,<br />

Archive, Büchereien, Denkmäler<br />

(entsprechende Einrichtungen <strong>der</strong><br />

<strong>Kirchengemeinden</strong> bedürfen einer<br />

Bescheinigung <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

als zuständiger Landesbehörde)<br />

• Umsätze aus Vorträgen, Kursen <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>en Veranstaltungen wissenschaftlicher<br />

<strong>und</strong> o<strong>der</strong> belehren<strong>der</strong><br />

Art, die von jPdöR, von Volkshochschulen,<br />

u.ä. Einrichtungen durchgeführt<br />

werden, wenn die Einnahmen<br />

überwiegend zur Kostendeckung<br />

verwendet werden 7<br />

7 § 4 Nr. 22 UStG<br />

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