Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln
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Die Kirchengemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechts<br />
im Steuerrecht<br />
Die Tätigkeiten sind zu differenzieren nach<br />
hoheitliche Tätigkeiten<br />
(Ziff. 2.)<br />
vermögensverwaltenden<br />
Tätigkeiten<br />
(Ziff. 3.)<br />
wirtschaftlichen<br />
Tätigkeiten<br />
(Ziff. 4.)<br />
keine Betriebe<br />
gewerblicher Art<br />
Betriebe<br />
gewerblicher Art<br />
keine<br />
Steuerpflicht<br />
Steuerpflicht<br />
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