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Steuerpflichten der Kirchengemeinden und ... - Erzbistum Köln

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Die Kirchengemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechts<br />

im Steuerrecht<br />

Die Tätigkeiten sind zu differenzieren nach<br />

hoheitliche Tätigkeiten<br />

(Ziff. 2.)<br />

vermögensverwaltenden<br />

Tätigkeiten<br />

(Ziff. 3.)<br />

wirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten<br />

(Ziff. 4.)<br />

keine Betriebe<br />

gewerblicher Art<br />

Betriebe<br />

gewerblicher Art<br />

keine<br />

Steuerpflicht<br />

Steuerpflicht<br />

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