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Heimspiel für Holz - Mikado

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Eine „gering entlohnte Beschäftigung“<br />

liegt vor, wenn das regelmäßige<br />

monatliche Arbeitsentgelt<br />

400 Euro nicht übersteigt. Der Arbeitnehmer<br />

ist versicherungsfrei. Die Abgaben<br />

trägt der Arbeitgeber pauschal<br />

in Höhe von 30 Prozent: 15 Prozent<br />

<strong>für</strong> die Rentenversicherung, 13 <strong>für</strong> die<br />

Krankenversicherung und zwei als<br />

einheitliche Pauschalsteuer.<br />

Weil geringfügig Beschäftigte nur<br />

geringe Rentenansprüche erwerben,<br />

muss der Arbeitgeber zu Beginn des<br />

Beschäftigungsverhältnisses über die<br />

Möglichkeit der Aufstockung durch<br />

Zahlung eines Eigenanteils informieren.<br />

Gesetzliche Unfallversiche-<br />

Management Ihr gutes Recht<br />

400-Euro-Jobs<br />

Mindestlohn gilt auch <strong>für</strong> Aushilfskräfte<br />

Kaum ein Zimmereibetrieb kommt ohne Aushilfskräfte aus. Zwar hat<br />

der Gesetzgeber da<strong>für</strong> gesorgt, dass sich der bürokratische Aufwand in<br />

Grenzen hält, trotzdem ist bei „Minijobbern“ in der Praxis einiges zu beachten.<br />

Beispiel einer Vergütungsberechnung<br />

rungen wie die der BG-BAU behandeln<br />

„Minijobber“ wie normale Arbeitnehmer.<br />

Auch die Sozialkassenverfahren<br />

im Baugewerbe finden<br />

Anwendung. Für „Minijobber“ ist der<br />

Sozialkassenbeitrag inklusive der<br />

Winterbeschäftigungsumlage an die<br />

SOKA-BAU abzuführen. Da<strong>für</strong> erhält<br />

der Zimmereibetrieb Erstattungs-<br />

leistungen <strong>für</strong> die gezahlte Urlaubsvergütung.<br />

„Minijobber“ sind von<br />

dieser Beitragspflicht befreit.<br />

Bei Aushilfskräften, die auf Stundenlohnbasis<br />

beschäftigt sind, kann<br />

das monatliche Arbeitsentgelt erheblich<br />

schwanken. Der Arbeitgeber<br />

muss darauf achten, dass im Jahres-<br />

Geringfügig beschäftigter Zimmerer, in den alten Bundesländern, ohne<br />

13. Monatseinkommen, mit Anspruch auf den Mindestlohn 2, weil er fachlich<br />

begrenzte Arbeiten nach Anweisung ausführt.<br />

Durchschnittliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers:<br />

30 Stunden/Monat<br />

Monatliches Arbeitsentgelt:<br />

388,50 Euro<br />

Laufendes Arbeitsentgelt:<br />

10,5 Monate x 388,50 Euro/Monat = 4079,25 Euro<br />

Urlaubsentgelt/zusätzliches Urlaubsgeld:<br />

10,5 Monate x 388,50 Euro/Monat x 14,25 % = 581,30 Euro<br />

Vermögenswirksame Leistungen (Arbeitgeberzulage):<br />

10,5 Monate x 30 Stunden/Monat x 0,13 Euro/Stunde = 40,95 Euro<br />

Jahresverdienst:<br />

4701,50 Euro<br />

Durchschnittlicher Monatsverdienst:<br />

4701,50 Euro : 12 Monate = 391,79 Euro/Monat<br />

Vorgeschriebener Mindestlohn 2 (West) seit 1. September 2010:<br />

12,95 Euro/Stunde x 30 Stunden = 388, 50 Euro<br />

Die Berechnungen beanspruchen keine generelle Gültigkeit <strong>für</strong> jeden<br />

Einzelfall, sind vereinfacht und dienen lediglich der Veranschaulichung.<br />

Die jährliche Arbeitszeit wird pauschal mit 10,5 Monaten angesetzt, der<br />

tarifliche Urlaubsanspruch mit 1,5 Monaten.<br />

Autor<br />

durchschnitt die monatliche 400-Euro-Grenze<br />

nicht überschritten wird.<br />

Dabei sind auch einmalige oder gelegentliche<br />

Zahlungen zu berücksichtigen:<br />

die Urlaubsvergütung, vermögenswirksame<br />

Leistungen oder ein<br />

13. Monatseinkommen.<br />

Minijob ist ein vollwertiges<br />

Teilzeitarbeitsverhältnis<br />

Arbeitsrechtlich ist die „geringfügig<br />

entlohnte Beschäftigung“ ein vollwertiges<br />

Teilzeitarbeitsverhältnis.<br />

„Minijobber“ dürfen deshalb nicht<br />

schlechter gestellt sein als Vollzeitkräfte.<br />

Das gilt insbesondere <strong>für</strong> die<br />

Mindestlohntarifverträge im Baugewerbe.<br />

Die Einhaltung der Bau-Mindestlöhne<br />

ist zwingend. Ausnahme:<br />

Reinigungskräfte <strong>für</strong> die Büros.<br />

Der Arbeitgeber muss bei der Gestaltung<br />

der Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer<br />

sicherstellen, dass er<br />

▸ weder die Geringfügigkeitsgrenze<br />

von 400 Euro überschreitet<br />

▸ noch den gesetzlichen Mindestlohn<br />

unterschreitet.<br />

Um hier Fehler zu vermeiden,<br />

sollte er bei Abschluss des Arbeitsvertrags<br />

und bei Gesetzesänderungen<br />

den Stunden- und den durchschnittlichen<br />

Monatslohn seiner Aushilfskräfte<br />

immer genau überprüfen. ▪<br />

Ulf Mosenthin ist Rechtsanwalt und<br />

seit 1990 beim Verband Baugewerblicher<br />

Unternehmer Niedersachsen<br />

e.V. tätig. Er leitet dort die Abteilung<br />

„Arbeits- und Sozialrecht“.<br />

www.mikado-online.de 39

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