Heimspiel für Holz - Mikado
Heimspiel für Holz - Mikado
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Eine „gering entlohnte Beschäftigung“<br />
liegt vor, wenn das regelmäßige<br />
monatliche Arbeitsentgelt<br />
400 Euro nicht übersteigt. Der Arbeitnehmer<br />
ist versicherungsfrei. Die Abgaben<br />
trägt der Arbeitgeber pauschal<br />
in Höhe von 30 Prozent: 15 Prozent<br />
<strong>für</strong> die Rentenversicherung, 13 <strong>für</strong> die<br />
Krankenversicherung und zwei als<br />
einheitliche Pauschalsteuer.<br />
Weil geringfügig Beschäftigte nur<br />
geringe Rentenansprüche erwerben,<br />
muss der Arbeitgeber zu Beginn des<br />
Beschäftigungsverhältnisses über die<br />
Möglichkeit der Aufstockung durch<br />
Zahlung eines Eigenanteils informieren.<br />
Gesetzliche Unfallversiche-<br />
Management Ihr gutes Recht<br />
400-Euro-Jobs<br />
Mindestlohn gilt auch <strong>für</strong> Aushilfskräfte<br />
Kaum ein Zimmereibetrieb kommt ohne Aushilfskräfte aus. Zwar hat<br />
der Gesetzgeber da<strong>für</strong> gesorgt, dass sich der bürokratische Aufwand in<br />
Grenzen hält, trotzdem ist bei „Minijobbern“ in der Praxis einiges zu beachten.<br />
Beispiel einer Vergütungsberechnung<br />
rungen wie die der BG-BAU behandeln<br />
„Minijobber“ wie normale Arbeitnehmer.<br />
Auch die Sozialkassenverfahren<br />
im Baugewerbe finden<br />
Anwendung. Für „Minijobber“ ist der<br />
Sozialkassenbeitrag inklusive der<br />
Winterbeschäftigungsumlage an die<br />
SOKA-BAU abzuführen. Da<strong>für</strong> erhält<br />
der Zimmereibetrieb Erstattungs-<br />
leistungen <strong>für</strong> die gezahlte Urlaubsvergütung.<br />
„Minijobber“ sind von<br />
dieser Beitragspflicht befreit.<br />
Bei Aushilfskräften, die auf Stundenlohnbasis<br />
beschäftigt sind, kann<br />
das monatliche Arbeitsentgelt erheblich<br />
schwanken. Der Arbeitgeber<br />
muss darauf achten, dass im Jahres-<br />
Geringfügig beschäftigter Zimmerer, in den alten Bundesländern, ohne<br />
13. Monatseinkommen, mit Anspruch auf den Mindestlohn 2, weil er fachlich<br />
begrenzte Arbeiten nach Anweisung ausführt.<br />
Durchschnittliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers:<br />
30 Stunden/Monat<br />
Monatliches Arbeitsentgelt:<br />
388,50 Euro<br />
Laufendes Arbeitsentgelt:<br />
10,5 Monate x 388,50 Euro/Monat = 4079,25 Euro<br />
Urlaubsentgelt/zusätzliches Urlaubsgeld:<br />
10,5 Monate x 388,50 Euro/Monat x 14,25 % = 581,30 Euro<br />
Vermögenswirksame Leistungen (Arbeitgeberzulage):<br />
10,5 Monate x 30 Stunden/Monat x 0,13 Euro/Stunde = 40,95 Euro<br />
Jahresverdienst:<br />
4701,50 Euro<br />
Durchschnittlicher Monatsverdienst:<br />
4701,50 Euro : 12 Monate = 391,79 Euro/Monat<br />
Vorgeschriebener Mindestlohn 2 (West) seit 1. September 2010:<br />
12,95 Euro/Stunde x 30 Stunden = 388, 50 Euro<br />
Die Berechnungen beanspruchen keine generelle Gültigkeit <strong>für</strong> jeden<br />
Einzelfall, sind vereinfacht und dienen lediglich der Veranschaulichung.<br />
Die jährliche Arbeitszeit wird pauschal mit 10,5 Monaten angesetzt, der<br />
tarifliche Urlaubsanspruch mit 1,5 Monaten.<br />
Autor<br />
durchschnitt die monatliche 400-Euro-Grenze<br />
nicht überschritten wird.<br />
Dabei sind auch einmalige oder gelegentliche<br />
Zahlungen zu berücksichtigen:<br />
die Urlaubsvergütung, vermögenswirksame<br />
Leistungen oder ein<br />
13. Monatseinkommen.<br />
Minijob ist ein vollwertiges<br />
Teilzeitarbeitsverhältnis<br />
Arbeitsrechtlich ist die „geringfügig<br />
entlohnte Beschäftigung“ ein vollwertiges<br />
Teilzeitarbeitsverhältnis.<br />
„Minijobber“ dürfen deshalb nicht<br />
schlechter gestellt sein als Vollzeitkräfte.<br />
Das gilt insbesondere <strong>für</strong> die<br />
Mindestlohntarifverträge im Baugewerbe.<br />
Die Einhaltung der Bau-Mindestlöhne<br />
ist zwingend. Ausnahme:<br />
Reinigungskräfte <strong>für</strong> die Büros.<br />
Der Arbeitgeber muss bei der Gestaltung<br />
der Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer<br />
sicherstellen, dass er<br />
▸ weder die Geringfügigkeitsgrenze<br />
von 400 Euro überschreitet<br />
▸ noch den gesetzlichen Mindestlohn<br />
unterschreitet.<br />
Um hier Fehler zu vermeiden,<br />
sollte er bei Abschluss des Arbeitsvertrags<br />
und bei Gesetzesänderungen<br />
den Stunden- und den durchschnittlichen<br />
Monatslohn seiner Aushilfskräfte<br />
immer genau überprüfen. ▪<br />
Ulf Mosenthin ist Rechtsanwalt und<br />
seit 1990 beim Verband Baugewerblicher<br />
Unternehmer Niedersachsen<br />
e.V. tätig. Er leitet dort die Abteilung<br />
„Arbeits- und Sozialrecht“.<br />
www.mikado-online.de 39