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mit den Be gabungen, die sie empfangen - Evangelische Kirche in ...

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Editorial FotoKunst Unsere Themen Diakonie und Sozialstaat Unsere Zahlen<br />

Diakonie zum sogenannten Dritten Weg wird für verschie<strong>den</strong>e<br />

Zielgruppen verständlich aufbereitet. Kommunikationsarbeit<br />

braucht zudem verlässliche und überprüfbare Fakten über <strong>den</strong><br />

Ist­Zustand. E<strong>in</strong>e Erhebung zu <strong>den</strong> Arbeitsverhältnissen der<br />

Diakonie wird deshalb durchgeführt. Das ist Grundlage dafür,<br />

dass Fehl<strong>in</strong>formationen korrigiert und <strong>in</strong>formative und überzeugende<br />

Botschaften verbreitet wer<strong>den</strong> können.<br />

Wer arbeitet hauptamtlich <strong>in</strong> der Diakonie?<br />

Mitarbeiten<strong>den</strong>statistik zum 1. September 2008<br />

2008 führte das Diakonische Werk der EKD e<strong>in</strong>e statistische<br />

Erhebung durch, bei der <strong>die</strong> aktuell verfügbaren Strukturdaten<br />

der Mitarbeiten<strong>den</strong> der Diakonie auf der Grundlage e<strong>in</strong>er<br />

repräsentativen, proportionalen Stichprobe <strong>mit</strong> dem Stichtag<br />

1. September 2008 bei etwa 1.500 E<strong>in</strong>richtungen der Diakonie<br />

erfasst wur<strong>den</strong>. Detaillierte Ergebnisse s<strong>in</strong>d festgehalten im<br />

Diakonie Text „Mitarbeiten<strong>den</strong>statistik zum 1. September 2008“.<br />

Demnach ist „der typische Mitarbeitende“ e<strong>in</strong>e Frau, um <strong>die</strong><br />

40 Jahre alt, evangelisch und arbeitet schon neun Jahre bei<br />

e<strong>in</strong>em diakonischen Träger. Sie ist teilzeitbeschäftigt und<br />

angestellt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Entgeltgruppen zwischen 5 bis 8 nach TVöD.<br />

Die <strong>in</strong> der Erhebung genannte Frauenquote von 78 Prozent<br />

schließt <strong>die</strong> Mitarbeiten<strong>den</strong> der K<strong>in</strong>dertagesstätten nicht e<strong>in</strong>.<br />

Die Mitarbeiten<strong>den</strong> der Diakonie s<strong>in</strong>d im Schnitt 43 Jahre alt.<br />

Da<strong>mit</strong> ist der Altersdurchschnitt im Vergleich zu 1994, dem<br />

Zeitpunkt der letzten Mitarbeiten<strong>den</strong>statistik um vier Jahre<br />

gestiegen. Über <strong>die</strong> Hälfte der <strong>Be</strong>schäftigten der Diakonie<br />

(53 Prozent) ist evangelisch. Gleichzeitig ist Integration für <strong>die</strong><br />

Diakonie e<strong>in</strong> hoher Wert und wird praktisch gelebt <strong>in</strong> der Zusammenarbeit<br />

<strong>mit</strong> Mitarbeiten<strong>den</strong> anderer Religionen und<br />

ohne Glaubens bekenntnis.<br />

Die durchschnittliche <strong>Be</strong>triebszugehörigkeit <strong>in</strong> der Diakonie<br />

beträgt etwa neun Jahre. Dar<strong>in</strong> kommen e<strong>in</strong>e hohe Mitarbeiterb<strong>in</strong>dung<br />

und e<strong>in</strong>e hohe I<strong>den</strong>tifikation der <strong>Be</strong>schäftigten <strong>mit</strong><br />

der Diakonie zum Ausdruck. Die im Vergleich <strong>mit</strong> gewerblichen<br />

Arbeitgebern größere Arbeitsplatzsicherheit und <strong>die</strong> fast flächendeckende<br />

Tarifentlohnung steigern <strong>die</strong> Attraktivität diakonischer<br />

Arbeitgeber.<br />

Die Arbeitsvertragsrichtl<strong>in</strong>ien des Diakonischen Werkes der<br />

EKD und <strong>die</strong> regionalen Arbeitsvertragsrichtl<strong>in</strong>ien waren <strong>mit</strong><br />

45,2 Prozent, bezogen auf <strong>die</strong> Zahl der <strong>Be</strong>schäftigten, schon<br />

im Jahr 2008 <strong>die</strong> am häufigsten angewendeten Tarifwerke. Der<br />

Anteil der Sondertarife <strong>in</strong> der Diakonie liegt unter 15,6 Prozent<br />

und ist da<strong>mit</strong> eher kle<strong>in</strong>. Die Tarife selbst bewegen sich über<br />

54/55<br />

der M<strong>in</strong>destlohnnorm. Die häufigsten Vergütungsgruppen entsprechen<br />

<strong>den</strong> Entgeltgruppen 6 bis 7 <strong>in</strong> <strong>den</strong> Arbeitsvertragsrichtl<strong>in</strong>ien<br />

des Diakonischen Werkes der EKD. Das zeigt e<strong>in</strong>en<br />

hohen Anteil qualifizierter Mitarbeitender <strong>in</strong> der Diakonie.<br />

Ungleichheiten <strong>in</strong> der Geschlechterdifferenzierung stammen<br />

noch aus dem geschichtlich prägen<strong>den</strong> konservativen Milieu<br />

im Protestantismus und wirken <strong>in</strong> der diakonischen Kultur<br />

nach. Die ehemalige Zuschreibung der diakonischen Arbeitsebene<br />

als „weiblich“ und der Leitungsebene als „männlich“<br />

ist <strong>in</strong> der Ten<strong>den</strong>z noch <strong>in</strong> der Verteilung der Vergütungsgruppen<br />

sichtbar.<br />

Der Großteil der Mitarbeiten<strong>den</strong> ist teilzeitangestellt (70 Prozent),<br />

25 Prozent s<strong>in</strong>d vollzeitbeschäftigt. Dies ist Ausdruck e<strong>in</strong>er<br />

Ent wicklung <strong>in</strong> <strong>den</strong> letzten Jahren, <strong>in</strong> der der Anteil von Teilzeit<strong>mit</strong>arbeiten<strong>den</strong><br />

an der Gesamtzahl der Mitarbeiten<strong>den</strong> gestiegen<br />

ist. Die häufigsten <strong>Be</strong>rufe <strong>in</strong> der Diakonie s<strong>in</strong>d Alten pfleger/<br />

­<strong>in</strong>nen, Sozialarbeiter/­<strong>in</strong>nen, Ehe­ und Erziehungs berater/<br />

­<strong>in</strong>nen (21 Prozent), Sozialpädagogen und Heilerzie hungspfleger/­<strong>in</strong>nen<br />

(18 Prozent) sowie Kranken schwestern/­pfleger<br />

und Krankenpflegehilfen <strong>mit</strong> 15 Prozent.<br />

E<strong>in</strong>e hohe Fachlichkeit ist <strong>in</strong> der Diakonie wichtig und drückt<br />

sich unter anderem <strong>in</strong> der hohen Zahl der Mitarbeiten<strong>den</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>Be</strong>rufsausbildung beziehungsweise Hochschulabschluss<br />

(81 Prozent) aus. Die diakonischen Träger geben aber auch<br />

Menschen e<strong>in</strong>e Chance, <strong>die</strong> ke<strong>in</strong>e berufliche Ausbildung<br />

vorweisen können (10 Prozent).<br />

<strong>Be</strong>schäftigungsdauer <strong>in</strong> Jahren<br />

0 10 20 30 40<br />

<strong>Be</strong>schäftigungsdauer<br />

<strong>in</strong> Jahren<br />

< 5 36,0<br />

5 – 9 23,9<br />

10 – 14 15,9<br />

15 – 19 12,6<br />

20 – 24 5,2<br />

25 – 29 3,4<br />

30 – 34 1,9<br />

35 – 39 0,9<br />

40 – 44 0,1<br />

Mitarbeitende <strong>in</strong> Prozent<br />

45 + 0,09<br />

Diakonie und<br />

Sozialstaat<br />

Den Rahmen liefern<br />

das Recht und politische<br />

Entscheidungen<br />

Zuwendungen zur Erfüllung satzungsgemäßer<br />

Aufgaben – das Zuwendungsrecht<br />

Wie viele andere Organisationen auch, erhält das Diakonische<br />

Werk der EKD selbst sowie als Zentralstelle <strong>mit</strong> koord<strong>in</strong>ierender<br />

und überwachender Funktion für se<strong>in</strong>e Landesverbände<br />

und deren E<strong>in</strong>richtungen freiwillige f<strong>in</strong>anzielle Leistungen des<br />

Bundes, sogenannte Zuwendungen, zur Erfüllung satzungsmäßiger<br />

Aufgaben und für <strong>die</strong> Umsetzung bestimmter Projekte.<br />

Die Geld<strong>mit</strong>tel wer<strong>den</strong> dem Empfänger <strong>mit</strong> e<strong>in</strong>em Zuwendungsbescheid<br />

zur Verfügung gestellt. Dieser ist <strong>mit</strong><br />

bestimmten <strong>Be</strong>d<strong>in</strong>gungen und Auflagen versehen. <strong>Be</strong>stand ­<br />

teil des <strong>Be</strong>scheids s<strong>in</strong>d ferner Verwaltungsvorschriften und<br />

all geme<strong>in</strong>e Nebenbestimmungen sowie weitere spezifische<br />

Auflagen zur Mittelverwendung, wobei <strong>in</strong> <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

e<strong>in</strong>e stetig steigende <strong>in</strong>haltliche Detailsteuerung durch <strong>den</strong><br />

Zuwendungsgeber zu beobachten ist.<br />

Diese zunehmende engmaschige Normierung von Auflagen<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> Zuwendungsbeschei<strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelner Förderbereiche<br />

birgt <strong>die</strong> Gefahr, e<strong>in</strong> Leistungsaustauschverhältnis und so<strong>mit</strong><br />

e<strong>in</strong>en umsatzsteuerpflichtigen Tatbestand zu begrün<strong>den</strong>.<br />

Erste Entscheidungen des Bundesf<strong>in</strong>anzhofs weisen <strong>in</strong> <strong>die</strong>se<br />

Richtung, auch wenn das Bundesm<strong>in</strong>isterium der F<strong>in</strong>anzen<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Umsatzsteuer­Anwendungserlass vom 1. Oktober<br />

2010 grundsätzlich festgestellt hat, dass Zuwendungen echte<br />

Zuschüsse und so<strong>mit</strong> nicht umsatzsteuerpflichtig s<strong>in</strong>d. Das<br />

Diakonische Werk der EKD hat sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er beim Deutschen<br />

Vere<strong>in</strong> für öffentliche und private Fürsorge e<strong>in</strong>gesetzten<br />

Arbeitsgruppe zusammen <strong>mit</strong> weiteren Zuwendungsempfängern<br />

auf Bundesebene dafür e<strong>in</strong>gesetzt, <strong>die</strong> bestehende und<br />

bewährte Differenzierung beizubehalten und <strong>die</strong> Abgrenzung<br />

im Umsatzsteuerrecht klarer zu fassen.<br />

Erhält das Diakonische Werk der EKD Mittel als Zentralstelle,<br />

wer<strong>den</strong> <strong>die</strong>se Mittel <strong>in</strong> Form von Weiterleitungsverträgen<br />

an <strong>die</strong> Zwischen­ beziehungsweise <strong>die</strong> sogenannten Letztempfänger<br />

weitergegeben.<br />

Im Verlauf der Jahre hat sich e<strong>in</strong>e ausdifferenzierte und divergierende<br />

Vertragspraxis entwickelt, und e<strong>in</strong>e Förder<strong>in</strong>stitution<br />

hat da<strong>mit</strong> begonnen, <strong>den</strong> Zuwendungsbeschei<strong>den</strong> eigene verb<strong>in</strong>dlich<br />

anzuwen<strong>den</strong>de Musterverträge beizufügen – obgleich<br />

<strong>die</strong> Verbände der Freien Wohlfahrtspflege <strong>den</strong> dar<strong>in</strong> vorgegebenen<br />

Vertragsbed<strong>in</strong>gungen aus tatsächlichen oder rechtlichen<br />

Grün<strong>den</strong> nicht nachkommen konnten. Inzwischen hat<br />

e<strong>in</strong>e von der F<strong>in</strong>anzkommission der Bundesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

der Freien Wohlfahrtspflege e<strong>in</strong>gesetzte Arbeitsgruppe<br />

unter Federführung des Diakonischen Werkes der EKD Musterweiterleitungsverträge<br />

erarbeitet, <strong>die</strong> der Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

der Mittelweiterleitung bei allen beteiligten Spitzenverbän<strong>den</strong><br />

<strong>die</strong>nen. Diese für <strong>die</strong> Migrationsberatung entwickelten Musterverträge<br />

s<strong>in</strong>d nach Abstimmung <strong>mit</strong> dem Bundesamt für<br />

Mi gration und Flüchtl<strong>in</strong>ge erstmals <strong>mit</strong> der Zuwendung<br />

für das Jahr 2011 dem <strong>Be</strong>scheid als verb<strong>in</strong>dliches Muster<br />

beigefügt wor<strong>den</strong>.<br />

Das Zuwendungsrecht muss flexibler und<br />

wirtschaftlicher wer<strong>den</strong><br />

Das staatliche Zuwendungsrecht ist <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Ausgestaltung<br />

unübersichtlich und durch e<strong>in</strong> Übermaß an Bürokratie gekennzeichnet.<br />

Das führt <strong>in</strong> der Praxis zu unwirtschaftlichem<br />

Arbeiten, <strong>Be</strong>schränkung der eigenständigen Aufgabenerfüllung<br />

der Zuwendungsempfänger und <strong>Be</strong>h<strong>in</strong>derung des bürgerschaftlichen<br />

Engagements. Die genannte Arbeitsgruppe<br />

beim Deutschen Vere<strong>in</strong> für öffentliche und private Fürsorge<br />

hat deshalb Vorschläge zur Reform des Zuwendungsrechts<br />

erarbeitet, <strong>die</strong> unter anderem auch an <strong>die</strong> Bundesregierung<br />

herangetragen wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d.<br />

Diese <strong>sie</strong>ht derzeit ke<strong>in</strong>en <strong>Be</strong>darf, das Zuwendungsrecht<br />

zu vere<strong>in</strong>fachen. Sie vertritt <strong>die</strong> Auffassung, dass <strong>die</strong> Ausgestaltung<br />

des Zuwendungsrechts im Spannungsfeld zwischen<br />

dem Interesse e<strong>in</strong>es ger<strong>in</strong>gen Verwaltungsaufwands für Zuwendungsempfänger<br />

und Zuwendungsgeber e<strong>in</strong>erseits und

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