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2. Irak-Giftgasprozeß:<br />

Bayer-Gutachter wollen<br />

Angeklagte entlasten<br />

Die Giftgasopfer: Von 5.000 bis zu 20.000 reichen unterschiedliche Schätzungen. Am 17. <strong>und</strong> 18. März 1988 setzte Saddam Hussein die mörderische Waffe ein. Vor Gericht<br />

stehen noch immer die Lieferanten der Produktionsanlagen von Samarra, allerdings nur wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz – nicht wegen Beihilfe zum Völkermord<br />

(Foto: Agentur)<br />

Am 17.1. 94 ist der sogenannte Irak-Giftgasprozeß<br />

vor der 13. Strafkammer des<br />

Darmstädter Landgerichts wiedereröff<strong>net</strong><br />

worden. Über ein halbes Jahr hat es damit<br />

gedauert, acht der ehemals zehn angeklagten<br />

Manager <strong>und</strong> Mitarbeiter der Firmengruppe<br />

Karl-Kolb (Dreieich) <strong>und</strong> W.E.T.<br />

(Hamburg) erneut vor Gericht zu stellen,<br />

wo sie sich wegen angeblich illegaler<br />

Exporte in den Irak zu verantworten haben<br />

– nicht etwa wegen Beihilfe zum Völkermord.<br />

Die Vorwürfe der Anklage spalten die<br />

Beschuldigten in den sogenannten Südkomplex<br />

<strong>und</strong> den Nordkomplex. Die Angeklagten<br />

des sogenannten Südkomplexes,<br />

Manager <strong>und</strong> Mitarbeiter der Karl-Kolb Firmengruppe<br />

mit Sitz in Dreieich, sollen zwischen<br />

1983 <strong>und</strong> 1985 drei Chemieanlagen<br />

in den Irak geliefert haben, die von Mitarbeiter<br />

Ewald Langer so umgebaut wurden,<br />

daß sie zur Herstellung chemischer Kampfstoffe<br />

besonders geeig<strong>net</strong> waren.<br />

Gasangriffe auf Kurden<br />

Nachdem die B<strong>und</strong>esregierung 1984 auf<br />

massiven Druck aus dem Ausland versucht<br />

hatte, die Lieferungen durch eine Verschärfung<br />

der Außenwirtschaftsverordnung zu<br />

stoppen, führten die Angeklagten Joachim<br />

Fraenzel <strong>und</strong> Helmut Maier laut Staatsanwaltschaft<br />

die Exporte über das Ausland<br />

vor, <strong>und</strong> halfen dem Irak so weiterhin beim<br />

Aufbau seiner Giftgasfabrik in Samarra.<br />

Fraenzel wird außerdem vorgeworfen, zwischen<br />

Dezember 1986 <strong>und</strong> Herbst 1988<br />

beim Export einer Anlage zur Beschichtung<br />

von Bomben gegen aggressive Chemikalien<br />

federführend tätig gewesen zu sein. In dieser<br />

Zeit erreichte der von Saddam Hussein<br />

befehligte Völkermord gegen die Kurden im<br />

eigenen Land seinen Höhepunkt: Dutzende<br />

kurdischer Dörfer <strong>und</strong> Städte wurden von<br />

der irakischen Luftwaffe mit Giftgasgranaten<br />

bombardiert. 1989, ein Jahr nachdem<br />

die Bilder verwüsteter kurdischer Städte<br />

<strong>und</strong> Dörfer durch die Weltpresse gegangen<br />

waren, nachdem allein beim Giftgasangriff<br />

auf das kurdische Halabdija nach offiziellen<br />

Angaben mindestens 5.000 Menschen<br />

grausam vergiftet worden waren, soll<br />

Fraenzel noch Ersatzteile für die Bombenbeschichtungsanlage<br />

geliefert haben.<br />

Zum Tode verurteilter Vermittler<br />

Die Angeklagten des sogenannten Nordkomplexes,<br />

die Manager der Firma W.E.T<br />

mit Sitz in Hamburg, brachten 1984 eine<br />

Maschine in den Irak, die zur Herstellung<br />

einer Bombenfertigungsstraße gedacht<br />

war. Zwei Jahre später folgte ein Kühlcontainer<br />

für die Konservierung chemischer<br />

Kampfstoffe. Der ehemalige Preussag Mitarbeiter<br />

Al Kadhi, der bei den genannten<br />

Lieferungen als Vermittler zwischen<br />

Deutschland <strong>und</strong> dem Irak fungiert hatte,<br />

soll 1986 zudem eine Bombenverschraubungsanlage<br />

in den Irak geliefert haben.<br />

1987 <strong>und</strong> 1988 führten die W.E.T. laut<br />

Anklageschrift eine Kampfstoffanlage in 28<br />

Teillieferungen in den Irak aus. Der<br />

Deutsch-lraker Al Kadhi wirkte bei dieser<br />

Ausfuhr nicht mehr mit; er war 1986 im Irak<br />

inhaftiert <strong>und</strong> zum Tode verurteilt worden,<br />

weil er – ein wahrer Geschäftsmann – Gasmasken<br />

an den Kriegsgegner des Irak, den<br />

Iran geliefert hatte. Ein Gnadengesuch<br />

Weizsäckers befreite Al Kadhi schließlich<br />

aus der Todeszelle.<br />

Der erste Giftgas-Prozeß<br />

Bei der Wiedereröffnung des Prozesses<br />

sitzt Al Kadhi nicht mehr auf der Anklagebank.<br />

Auch, wenn im Prozeß-Jargon vom<br />

„gesondert verfolgten“ Al Kadhi gesprochen<br />

wird – tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit<br />

gering, daß er sich noch einmal vor<br />

Gericht wird verantworten müssen, nachdem<br />

er im ersten Verfahren wegen mysteriöser,<br />

medizinisch nicht nachweisbarer<br />

„Absencen“ nach Hause geschickt worden<br />

war.<br />

Überhaupt war der erste Irak-Giftgasprozeß<br />

bis zu seinem oft prognostizierten <strong>und</strong><br />

schließlich doch plötzlichen Ende nicht<br />

gerade fruchtbar. Die Verteidigung hielt die<br />

Kammer mit ständigen Einstellungs-<br />

Abtrennungs - <strong>und</strong> Aussetzungsanträgen in<br />

Atem. Zur Sache wurde kaum verhandelt,<br />

<strong>und</strong> wenn es doch geschah, dann in einer<br />

Art, die Staatsanwalt Thomas Brand mit der<br />

Bemerkung kommentierte, er schätze,<br />

höchstens 5 Prozent der Verhandlungsteilnehmer<br />

verstünden die Prozeßführung des<br />

Vorsitzenden. Brands Kollege Staatsanwalt<br />

Thorer empfahl Richter Alfred Pani gar,<br />

eine Strafrechtsvorlesung des ersten<br />

Semesters zu besuchen.<br />

Als im September 1992 alle Sachverständigen<br />

beurlaubt wurden, geriet die Verhandlung<br />

zur Farce: Alle zehn Tage wurde eine<br />

kurze Hauptverhandlung anberaumt, um<br />

die Fristen zu wahren. Oft verlas die Kammer<br />

dann nur ein einziges Schriftstück,<br />

getreu der vom Richter ausgegebenen<br />

Parole: „Wir dürfen hier nicht zu viel<br />

machen.“<br />

Im November 1992 beantragte die Verteidigung<br />

mal wieder erfolglos die Aussetzung<br />

des Verfahrens, diesmal, weil das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

die Verfassungsbeschwerde<br />

der Firma Kolb wegen der Außenwirtschaftsverordnung<br />

angenommen hatte.<br />

Auch einen Befangenheitsantrag der Verteidigung<br />

gegen die Sachverständigen Knipfelberg,<br />

Jäger <strong>und</strong> Hallmann – sie sollten<br />

vor allem die vom Nordkomplex gelieferten<br />

Anlagen begutachten – lehnte die Kammer<br />

ab.<br />

Streit um Gutachter<br />

Ende Januar 1993 stand dann fest, was alle<br />

befürchtet hatten: Der Gutachter der Staatsanwaltschaft,<br />

Professor Richarz, dessen<br />

Gutachten zur Eröffnung des Prozesses<br />

geführt hatte, bat aus ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Gründen um seine Entlassung. Die Staatsanwaltschaft<br />

sah zu Recht den Gr<strong>und</strong>satz<br />

der Waffengleichheit verletzt, als das<br />

Gericht verkündete, sich allein auf den<br />

Sachverständigen Prof. Dialer verlassen zu<br />

wollen. Dialer war anders als Richarz zu<br />

dem Ergebnis gekommen, die vom Südkomplex<br />

exportierten Anlagen seien für die<br />

Giftgasherstellung nicht besonders konstruiert<br />

worden. Die „besondere Konstruktion“<br />

– entscheidende Frage für die Straf-<br />

barkeit<br />

– war<br />

bis zur Verschärfung<br />

der<br />

Außenwirtschaftsverordnung<br />

1984 bedingend für die<br />

Genehmigungspflicht eines Exportes.<br />

Dialer wurde aus diesem Gr<strong>und</strong> als<br />

„Gutachter der Verteidigung“ gehandelt.<br />

Kein W<strong>und</strong>er also, daß die Staatsanwaltschaft<br />

dies Anfang Februar l993 mit einem<br />

Ablehnungsantrag gegen die drei Berufsrichter<br />

<strong>und</strong> die beiden Schöffen quittierte.<br />

Die zur Entscheidung berufene 9. Strafkammer<br />

lehnte diesen Antrag jedoch nachlässig<br />

begründet ab.<br />

Hoffnung auf neuen Prozeß<br />

Im Juni 1993 gab die Kammer unter dem<br />

Vorsitz Panis dem Antrag der Staatsanwaltschaft<br />

nach, auch Professor Dialer als Gutachter<br />

zu entbinden. Vorausgegangen war<br />

eine Anhörung des Sachverständigen für<br />

Chemieanlagen, bei der Zweifel an seiner<br />

Sachk<strong>und</strong>e aufkamen. Dialer gestand ein,<br />

sein Wissen vornehmlich aus Büchern über<br />

Pestizidherstellung entnommen zu haben,<br />

in denen jedoch wegen Geheimhaltung vieles<br />

verschwiegen werde. Dennoch kam der<br />

Entschluß der Kammer, den Prozeß abzusetzen,<br />

für die Staatsanwaltschaft überraschend.<br />

Nach Ansicht des Staatsanwalts<br />

Brand hätte ohne weiteres zunächst ohne<br />

Gutachter für Chemieanlagen verhandelt<br />

werden können. Eine Beschwerde der<br />

Staatsanwaltschaft gegen die Absetzung<br />

des Prozesses vor dem OLG Frankfurt blieb<br />

erfolglos: der Giftgasprozeß war nach fast<br />

80 Verhandlungstagen, die uns SteuerzahlerInnen<br />

zwischen drei <strong>und</strong> fünf Millionen<br />

Mark kosteten, zunächst beendet. So<br />

unglücklich war die Staatsanwaltschaft<br />

jedoch über das Platzen des Prozesses<br />

nicht; Brand verband mit einer Neueröffnung<br />

des Prozesses die Hoffnung, man<br />

werde die Verhandlung straffer führen <strong>und</strong><br />

alte Fehler vermeiden.<br />

Geeig<strong>net</strong> oder nicht?<br />

Am 17.1. war es dann soweit; der Prozeß<br />

wurde vor der gleichen Kammer des Darmstädter<br />

Landgerichts wiedereröff<strong>net</strong>. Geändert<br />

hatten sich jedoch die Vorzeichen.<br />

Bereits im Dezember 1993 war in der Presse<br />

die Rede davon, nach den neuen Gutachten<br />

sei selbst der Staatsanwalt von einem<br />

Freispruch für die Angeklagten überzeugt.<br />

Auch Richter Pani eröff<strong>net</strong>e die Verhandlung<br />

mit den Worten, die Verteidigung<br />

Fraenzels werde nun ja von der Staatsanwaltschaft<br />

übernommen. Richtig ist, daß<br />

die Gutachten der Professoren Dr. Hellmut<br />

Hoffmann (vom Verband der chemischen<br />

Industrie, Wuppertal) <strong>und</strong> Dr. Wolfgang<br />

Swodenk (von den Bayer-Werken, Odhental<br />

bei Leverkusen) zu dem Ergebnis kommen,<br />

die fraglichen Chemieanlagen seien für die<br />

Produktion der Kampfstoffe Lost, Tabun<br />

<strong>und</strong> Sarin „schlecht geeig<strong>net</strong>“ gewesen. Die<br />

beiden als Ersatz für Richarz <strong>und</strong> Dialer<br />

vom Gericht bestellten Gutachter, die früher<br />

als Manager bei der Bayer AG tätig waren,<br />

vertreten nach Angaben der Staatsanwaltschaft<br />

in ihrer nur elfseitigen Untersuchung<br />

zudem die Ansicht, der ganze in Samarra<br />

befindliche Chemie-Anlagenkomplex sei<br />

nicht für die Kampfstoffherstellung besonders<br />

konstruiert gewesen – was auf Gr<strong>und</strong><br />

des Arbeitgebers auch wenig w<strong>und</strong>ert. Vermutlich<br />

habe man auf diesen Anlagen<br />

Pflanzenschutzmittel produziert. Diesen<br />

Schluß zogen die beiden Sachverständigen<br />

vor allem aus dem Fehlen elementarer<br />

Sicherheitsvorkehrungen, ohne die eine<br />

Giftgasproduktion nicht möglich sei. Der<br />

Schweizer Gutachter Richarz war in seinem<br />

Gutachten zu der Überzeugung gekommen,<br />

daß die Anlagen zur Giftgasherstellung<br />

nicht nur geeig<strong>net</strong>, sondern sogar speziell<br />

konstruiert waren.<br />

Anklagevorwürfe<br />

unbeeinträchtigt<br />

Ein Freispruch für „die Angeklagten“ folgt<br />

jedoch auch aus dem Gutachten Swodenks<br />

(bereits im Imhausen-Prozeß als Sachverständiger<br />

tätig) <strong>und</strong> Hoffmanns (ehemaliger<br />

Berater der B<strong>und</strong>esregierung bei der<br />

Abrüstungskonferenz für Chemiewaffen<br />

1991 in Genf) keineswegs. Die Angeklagten<br />

des Nordkomplexes, Leifer, Holzer <strong>und</strong><br />

Krauskopf sind von den neuen Gutachten<br />

nicht betroffen. Eine Entlastung bringen<br />

diese lediglich für die drei Hauptangeklagten<br />

des Südkomplexes Fraenzel, Maier <strong>und</strong><br />

Nummer 62 · 28.1.1994 · Seite 4<br />

Darmstädter Landgericht eröff<strong>net</strong><br />

Prozeß gegen Waffenhändler<br />

mit neuen Fachleuten<br />

Langer.<br />

Die<br />

Angeklagten der<br />

Firma Karl Kolb (Südkomplex)<br />

sind nicht aus<br />

dem Schneider. Für eine Verurteilung<br />

reicht aus, wenn die Anlagen<br />

zur Giftgasproduktion geeig<strong>net</strong> waren, ein<br />

besondere Konstruktion ist für die Genehmigungspflicht<br />

nicht erforderlich. Geschaffen<br />

wurde das „Lex Kolb“ 1984, allerdings<br />

in dem sogenannten Umlaufverschweigungsverfahren,<br />

d. h. ohne ausdrückliche<br />

Zustimmung der Minister. Ob dies zur<br />

Unwirksamkeit der Verordnung führt, soll<br />

ein für April erwartetes Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

klären. Aber auch,<br />

wenn das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht die<br />

Verordnung von 1984 für unwirksam hält,<br />

entfällt die Strafbarkeit der Manager wegen<br />

der gelieferten Anlagen nicht.<br />

BVG-Urteil wird erwartet<br />

Am 1.1.1987 wurde die Änderung der<br />

Außenwirtschaftsverordnung offiziell nachvollzogen,<br />

indem die Minister abstimmten.<br />

Die Verfassungsbeschwerde rügt allerdings<br />

nicht nur das Verfahren, sondern hält die<br />

Änderung auch materiell-rechtlich für<br />

unwirksam. So verstoße der Begriff der<br />

„Geeig<strong>net</strong>heit“, durch den auch der Export<br />

sogenannten dual-use Waren genehmigungspflichtig<br />

gemacht werden sollte,<br />

sowohl gegen den verfassungsrechtlichen<br />

Bestimmtheitsgr<strong>und</strong>satz als auch gegen<br />

das Übermaßverbot. Es ist demnach möglich,<br />

daß das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht die<br />

Änderung der Außenwirtschaftverordnung<br />

auch nach der Heilung des Verordnungsgebungsverfahrens<br />

vom 1. 1. 1987 für<br />

unwirksam hält <strong>und</strong> damit alle Kolb-Lieferungen<br />

am Maßstab der „besonderen Konstruktion“<br />

gemessen werden müssen.<br />

Betrug von Kolb<br />

Selbst dann bleibt jedoch zumindest nach<br />

Ansicht der Staatsanwaltschaft der<br />

Betrugsvorwurf unbeeinträchtigt, den die<br />

Anklageschrift gegen Maier <strong>und</strong> Fraenzel<br />

erhebt. Die beiden Kolb-Manager spiegelten<br />

Vertretern der B<strong>und</strong>esrepublik vor,<br />

ihnen stünde eine Schadensersatzforderung<br />

zu, weil sie nach 1984 zu Unrecht veranlaßt<br />

worden seien, ihre Lieferungen in<br />

den Irak zu unterlassen. In Wirklichkeit entstand<br />

der Firma kein Schaden, auch nach<br />

der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung<br />

stellte sie ihre Lieferungen an den Irak<br />

nicht ein. Zwar kam es letztlich nicht zur<br />

Auszahlung der ausgehandelten Schadensersatzsumme<br />

<strong>und</strong> damit zur Vollendung<br />

des Betrugs, die B<strong>und</strong>esregierung hatte<br />

jedoch bereits 1,6 Millionen DM zur Erfüllung<br />

ihrer angeblichen Pflichten in den B<strong>und</strong>eshaushalt<br />

eingestellt. Allerdings kann<br />

sich die Kammer mit dem Urteil in Sachen<br />

Betrug nicht allzuviel Zeit lassen, denn nach<br />

fünf Jahren – somit Ende 1994 – verjährt<br />

diese Tat.<br />

Auf ein Neues<br />

Die Wirtschaftsstrafkammer des Darmstädter<br />

Landgerichts ist offensichtlich entschlossen,<br />

diesmal alles besser zu machen.<br />

Pani eröff<strong>net</strong>e den Prozeß daher folgerichtig<br />

mit Hinweisen zum geplanten Ablauf.<br />

Das Gericht will diesmal gleich zu Beginn<br />

des Prozesses die Gutachter hören. Die<br />

Gutachten sollen, erläuterte Pani, in der<br />

hypothetischen Annahme gehört werden,<br />

die Anklagevorwürfe träfen zu. Je nach<br />

dem, zu welchem Ergebnis die Gutachter<br />

kämen, könne das Verfahren gegen den<br />

Südkomplex „erheblich verkürzt werden“.<br />

Im Klartext: Sollte eine Strafbarkeit der<br />

Manager wegen mangelnder Eignung der<br />

gelieferten Anlagen selbst bei berechtigter<br />

Anklage zu verneinen sein, könne man sich<br />

das Nachprüfen der Anklagevorwürfe – was<br />

wurde wann, von wem geliefert – ersparen.<br />

Für den Nordkomplex wollte Pani an diesem<br />

ersten Verhandlungstag, „noch keine<br />

Prognose wagen“.<br />

☛ Fortsetzung auf folgender Seite

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