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2. Irak-Giftgasprozeß:<br />
Bayer-Gutachter wollen<br />
Angeklagte entlasten<br />
Die Giftgasopfer: Von 5.000 bis zu 20.000 reichen unterschiedliche Schätzungen. Am 17. <strong>und</strong> 18. März 1988 setzte Saddam Hussein die mörderische Waffe ein. Vor Gericht<br />
stehen noch immer die Lieferanten der Produktionsanlagen von Samarra, allerdings nur wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz – nicht wegen Beihilfe zum Völkermord<br />
(Foto: Agentur)<br />
Am 17.1. 94 ist der sogenannte Irak-Giftgasprozeß<br />
vor der 13. Strafkammer des<br />
Darmstädter Landgerichts wiedereröff<strong>net</strong><br />
worden. Über ein halbes Jahr hat es damit<br />
gedauert, acht der ehemals zehn angeklagten<br />
Manager <strong>und</strong> Mitarbeiter der Firmengruppe<br />
Karl-Kolb (Dreieich) <strong>und</strong> W.E.T.<br />
(Hamburg) erneut vor Gericht zu stellen,<br />
wo sie sich wegen angeblich illegaler<br />
Exporte in den Irak zu verantworten haben<br />
– nicht etwa wegen Beihilfe zum Völkermord.<br />
Die Vorwürfe der Anklage spalten die<br />
Beschuldigten in den sogenannten Südkomplex<br />
<strong>und</strong> den Nordkomplex. Die Angeklagten<br />
des sogenannten Südkomplexes,<br />
Manager <strong>und</strong> Mitarbeiter der Karl-Kolb Firmengruppe<br />
mit Sitz in Dreieich, sollen zwischen<br />
1983 <strong>und</strong> 1985 drei Chemieanlagen<br />
in den Irak geliefert haben, die von Mitarbeiter<br />
Ewald Langer so umgebaut wurden,<br />
daß sie zur Herstellung chemischer Kampfstoffe<br />
besonders geeig<strong>net</strong> waren.<br />
Gasangriffe auf Kurden<br />
Nachdem die B<strong>und</strong>esregierung 1984 auf<br />
massiven Druck aus dem Ausland versucht<br />
hatte, die Lieferungen durch eine Verschärfung<br />
der Außenwirtschaftsverordnung zu<br />
stoppen, führten die Angeklagten Joachim<br />
Fraenzel <strong>und</strong> Helmut Maier laut Staatsanwaltschaft<br />
die Exporte über das Ausland<br />
vor, <strong>und</strong> halfen dem Irak so weiterhin beim<br />
Aufbau seiner Giftgasfabrik in Samarra.<br />
Fraenzel wird außerdem vorgeworfen, zwischen<br />
Dezember 1986 <strong>und</strong> Herbst 1988<br />
beim Export einer Anlage zur Beschichtung<br />
von Bomben gegen aggressive Chemikalien<br />
federführend tätig gewesen zu sein. In dieser<br />
Zeit erreichte der von Saddam Hussein<br />
befehligte Völkermord gegen die Kurden im<br />
eigenen Land seinen Höhepunkt: Dutzende<br />
kurdischer Dörfer <strong>und</strong> Städte wurden von<br />
der irakischen Luftwaffe mit Giftgasgranaten<br />
bombardiert. 1989, ein Jahr nachdem<br />
die Bilder verwüsteter kurdischer Städte<br />
<strong>und</strong> Dörfer durch die Weltpresse gegangen<br />
waren, nachdem allein beim Giftgasangriff<br />
auf das kurdische Halabdija nach offiziellen<br />
Angaben mindestens 5.000 Menschen<br />
grausam vergiftet worden waren, soll<br />
Fraenzel noch Ersatzteile für die Bombenbeschichtungsanlage<br />
geliefert haben.<br />
Zum Tode verurteilter Vermittler<br />
Die Angeklagten des sogenannten Nordkomplexes,<br />
die Manager der Firma W.E.T<br />
mit Sitz in Hamburg, brachten 1984 eine<br />
Maschine in den Irak, die zur Herstellung<br />
einer Bombenfertigungsstraße gedacht<br />
war. Zwei Jahre später folgte ein Kühlcontainer<br />
für die Konservierung chemischer<br />
Kampfstoffe. Der ehemalige Preussag Mitarbeiter<br />
Al Kadhi, der bei den genannten<br />
Lieferungen als Vermittler zwischen<br />
Deutschland <strong>und</strong> dem Irak fungiert hatte,<br />
soll 1986 zudem eine Bombenverschraubungsanlage<br />
in den Irak geliefert haben.<br />
1987 <strong>und</strong> 1988 führten die W.E.T. laut<br />
Anklageschrift eine Kampfstoffanlage in 28<br />
Teillieferungen in den Irak aus. Der<br />
Deutsch-lraker Al Kadhi wirkte bei dieser<br />
Ausfuhr nicht mehr mit; er war 1986 im Irak<br />
inhaftiert <strong>und</strong> zum Tode verurteilt worden,<br />
weil er – ein wahrer Geschäftsmann – Gasmasken<br />
an den Kriegsgegner des Irak, den<br />
Iran geliefert hatte. Ein Gnadengesuch<br />
Weizsäckers befreite Al Kadhi schließlich<br />
aus der Todeszelle.<br />
Der erste Giftgas-Prozeß<br />
Bei der Wiedereröffnung des Prozesses<br />
sitzt Al Kadhi nicht mehr auf der Anklagebank.<br />
Auch, wenn im Prozeß-Jargon vom<br />
„gesondert verfolgten“ Al Kadhi gesprochen<br />
wird – tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit<br />
gering, daß er sich noch einmal vor<br />
Gericht wird verantworten müssen, nachdem<br />
er im ersten Verfahren wegen mysteriöser,<br />
medizinisch nicht nachweisbarer<br />
„Absencen“ nach Hause geschickt worden<br />
war.<br />
Überhaupt war der erste Irak-Giftgasprozeß<br />
bis zu seinem oft prognostizierten <strong>und</strong><br />
schließlich doch plötzlichen Ende nicht<br />
gerade fruchtbar. Die Verteidigung hielt die<br />
Kammer mit ständigen Einstellungs-<br />
Abtrennungs - <strong>und</strong> Aussetzungsanträgen in<br />
Atem. Zur Sache wurde kaum verhandelt,<br />
<strong>und</strong> wenn es doch geschah, dann in einer<br />
Art, die Staatsanwalt Thomas Brand mit der<br />
Bemerkung kommentierte, er schätze,<br />
höchstens 5 Prozent der Verhandlungsteilnehmer<br />
verstünden die Prozeßführung des<br />
Vorsitzenden. Brands Kollege Staatsanwalt<br />
Thorer empfahl Richter Alfred Pani gar,<br />
eine Strafrechtsvorlesung des ersten<br />
Semesters zu besuchen.<br />
Als im September 1992 alle Sachverständigen<br />
beurlaubt wurden, geriet die Verhandlung<br />
zur Farce: Alle zehn Tage wurde eine<br />
kurze Hauptverhandlung anberaumt, um<br />
die Fristen zu wahren. Oft verlas die Kammer<br />
dann nur ein einziges Schriftstück,<br />
getreu der vom Richter ausgegebenen<br />
Parole: „Wir dürfen hier nicht zu viel<br />
machen.“<br />
Im November 1992 beantragte die Verteidigung<br />
mal wieder erfolglos die Aussetzung<br />
des Verfahrens, diesmal, weil das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
die Verfassungsbeschwerde<br />
der Firma Kolb wegen der Außenwirtschaftsverordnung<br />
angenommen hatte.<br />
Auch einen Befangenheitsantrag der Verteidigung<br />
gegen die Sachverständigen Knipfelberg,<br />
Jäger <strong>und</strong> Hallmann – sie sollten<br />
vor allem die vom Nordkomplex gelieferten<br />
Anlagen begutachten – lehnte die Kammer<br />
ab.<br />
Streit um Gutachter<br />
Ende Januar 1993 stand dann fest, was alle<br />
befürchtet hatten: Der Gutachter der Staatsanwaltschaft,<br />
Professor Richarz, dessen<br />
Gutachten zur Eröffnung des Prozesses<br />
geführt hatte, bat aus ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Gründen um seine Entlassung. Die Staatsanwaltschaft<br />
sah zu Recht den Gr<strong>und</strong>satz<br />
der Waffengleichheit verletzt, als das<br />
Gericht verkündete, sich allein auf den<br />
Sachverständigen Prof. Dialer verlassen zu<br />
wollen. Dialer war anders als Richarz zu<br />
dem Ergebnis gekommen, die vom Südkomplex<br />
exportierten Anlagen seien für die<br />
Giftgasherstellung nicht besonders konstruiert<br />
worden. Die „besondere Konstruktion“<br />
– entscheidende Frage für die Straf-<br />
barkeit<br />
– war<br />
bis zur Verschärfung<br />
der<br />
Außenwirtschaftsverordnung<br />
1984 bedingend für die<br />
Genehmigungspflicht eines Exportes.<br />
Dialer wurde aus diesem Gr<strong>und</strong> als<br />
„Gutachter der Verteidigung“ gehandelt.<br />
Kein W<strong>und</strong>er also, daß die Staatsanwaltschaft<br />
dies Anfang Februar l993 mit einem<br />
Ablehnungsantrag gegen die drei Berufsrichter<br />
<strong>und</strong> die beiden Schöffen quittierte.<br />
Die zur Entscheidung berufene 9. Strafkammer<br />
lehnte diesen Antrag jedoch nachlässig<br />
begründet ab.<br />
Hoffnung auf neuen Prozeß<br />
Im Juni 1993 gab die Kammer unter dem<br />
Vorsitz Panis dem Antrag der Staatsanwaltschaft<br />
nach, auch Professor Dialer als Gutachter<br />
zu entbinden. Vorausgegangen war<br />
eine Anhörung des Sachverständigen für<br />
Chemieanlagen, bei der Zweifel an seiner<br />
Sachk<strong>und</strong>e aufkamen. Dialer gestand ein,<br />
sein Wissen vornehmlich aus Büchern über<br />
Pestizidherstellung entnommen zu haben,<br />
in denen jedoch wegen Geheimhaltung vieles<br />
verschwiegen werde. Dennoch kam der<br />
Entschluß der Kammer, den Prozeß abzusetzen,<br />
für die Staatsanwaltschaft überraschend.<br />
Nach Ansicht des Staatsanwalts<br />
Brand hätte ohne weiteres zunächst ohne<br />
Gutachter für Chemieanlagen verhandelt<br />
werden können. Eine Beschwerde der<br />
Staatsanwaltschaft gegen die Absetzung<br />
des Prozesses vor dem OLG Frankfurt blieb<br />
erfolglos: der Giftgasprozeß war nach fast<br />
80 Verhandlungstagen, die uns SteuerzahlerInnen<br />
zwischen drei <strong>und</strong> fünf Millionen<br />
Mark kosteten, zunächst beendet. So<br />
unglücklich war die Staatsanwaltschaft<br />
jedoch über das Platzen des Prozesses<br />
nicht; Brand verband mit einer Neueröffnung<br />
des Prozesses die Hoffnung, man<br />
werde die Verhandlung straffer führen <strong>und</strong><br />
alte Fehler vermeiden.<br />
Geeig<strong>net</strong> oder nicht?<br />
Am 17.1. war es dann soweit; der Prozeß<br />
wurde vor der gleichen Kammer des Darmstädter<br />
Landgerichts wiedereröff<strong>net</strong>. Geändert<br />
hatten sich jedoch die Vorzeichen.<br />
Bereits im Dezember 1993 war in der Presse<br />
die Rede davon, nach den neuen Gutachten<br />
sei selbst der Staatsanwalt von einem<br />
Freispruch für die Angeklagten überzeugt.<br />
Auch Richter Pani eröff<strong>net</strong>e die Verhandlung<br />
mit den Worten, die Verteidigung<br />
Fraenzels werde nun ja von der Staatsanwaltschaft<br />
übernommen. Richtig ist, daß<br />
die Gutachten der Professoren Dr. Hellmut<br />
Hoffmann (vom Verband der chemischen<br />
Industrie, Wuppertal) <strong>und</strong> Dr. Wolfgang<br />
Swodenk (von den Bayer-Werken, Odhental<br />
bei Leverkusen) zu dem Ergebnis kommen,<br />
die fraglichen Chemieanlagen seien für die<br />
Produktion der Kampfstoffe Lost, Tabun<br />
<strong>und</strong> Sarin „schlecht geeig<strong>net</strong>“ gewesen. Die<br />
beiden als Ersatz für Richarz <strong>und</strong> Dialer<br />
vom Gericht bestellten Gutachter, die früher<br />
als Manager bei der Bayer AG tätig waren,<br />
vertreten nach Angaben der Staatsanwaltschaft<br />
in ihrer nur elfseitigen Untersuchung<br />
zudem die Ansicht, der ganze in Samarra<br />
befindliche Chemie-Anlagenkomplex sei<br />
nicht für die Kampfstoffherstellung besonders<br />
konstruiert gewesen – was auf Gr<strong>und</strong><br />
des Arbeitgebers auch wenig w<strong>und</strong>ert. Vermutlich<br />
habe man auf diesen Anlagen<br />
Pflanzenschutzmittel produziert. Diesen<br />
Schluß zogen die beiden Sachverständigen<br />
vor allem aus dem Fehlen elementarer<br />
Sicherheitsvorkehrungen, ohne die eine<br />
Giftgasproduktion nicht möglich sei. Der<br />
Schweizer Gutachter Richarz war in seinem<br />
Gutachten zu der Überzeugung gekommen,<br />
daß die Anlagen zur Giftgasherstellung<br />
nicht nur geeig<strong>net</strong>, sondern sogar speziell<br />
konstruiert waren.<br />
Anklagevorwürfe<br />
unbeeinträchtigt<br />
Ein Freispruch für „die Angeklagten“ folgt<br />
jedoch auch aus dem Gutachten Swodenks<br />
(bereits im Imhausen-Prozeß als Sachverständiger<br />
tätig) <strong>und</strong> Hoffmanns (ehemaliger<br />
Berater der B<strong>und</strong>esregierung bei der<br />
Abrüstungskonferenz für Chemiewaffen<br />
1991 in Genf) keineswegs. Die Angeklagten<br />
des Nordkomplexes, Leifer, Holzer <strong>und</strong><br />
Krauskopf sind von den neuen Gutachten<br />
nicht betroffen. Eine Entlastung bringen<br />
diese lediglich für die drei Hauptangeklagten<br />
des Südkomplexes Fraenzel, Maier <strong>und</strong><br />
Nummer 62 · 28.1.1994 · Seite 4<br />
Darmstädter Landgericht eröff<strong>net</strong><br />
Prozeß gegen Waffenhändler<br />
mit neuen Fachleuten<br />
Langer.<br />
Die<br />
Angeklagten der<br />
Firma Karl Kolb (Südkomplex)<br />
sind nicht aus<br />
dem Schneider. Für eine Verurteilung<br />
reicht aus, wenn die Anlagen<br />
zur Giftgasproduktion geeig<strong>net</strong> waren, ein<br />
besondere Konstruktion ist für die Genehmigungspflicht<br />
nicht erforderlich. Geschaffen<br />
wurde das „Lex Kolb“ 1984, allerdings<br />
in dem sogenannten Umlaufverschweigungsverfahren,<br />
d. h. ohne ausdrückliche<br />
Zustimmung der Minister. Ob dies zur<br />
Unwirksamkeit der Verordnung führt, soll<br />
ein für April erwartetes Urteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />
klären. Aber auch,<br />
wenn das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht die<br />
Verordnung von 1984 für unwirksam hält,<br />
entfällt die Strafbarkeit der Manager wegen<br />
der gelieferten Anlagen nicht.<br />
BVG-Urteil wird erwartet<br />
Am 1.1.1987 wurde die Änderung der<br />
Außenwirtschaftsverordnung offiziell nachvollzogen,<br />
indem die Minister abstimmten.<br />
Die Verfassungsbeschwerde rügt allerdings<br />
nicht nur das Verfahren, sondern hält die<br />
Änderung auch materiell-rechtlich für<br />
unwirksam. So verstoße der Begriff der<br />
„Geeig<strong>net</strong>heit“, durch den auch der Export<br />
sogenannten dual-use Waren genehmigungspflichtig<br />
gemacht werden sollte,<br />
sowohl gegen den verfassungsrechtlichen<br />
Bestimmtheitsgr<strong>und</strong>satz als auch gegen<br />
das Übermaßverbot. Es ist demnach möglich,<br />
daß das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht die<br />
Änderung der Außenwirtschaftverordnung<br />
auch nach der Heilung des Verordnungsgebungsverfahrens<br />
vom 1. 1. 1987 für<br />
unwirksam hält <strong>und</strong> damit alle Kolb-Lieferungen<br />
am Maßstab der „besonderen Konstruktion“<br />
gemessen werden müssen.<br />
Betrug von Kolb<br />
Selbst dann bleibt jedoch zumindest nach<br />
Ansicht der Staatsanwaltschaft der<br />
Betrugsvorwurf unbeeinträchtigt, den die<br />
Anklageschrift gegen Maier <strong>und</strong> Fraenzel<br />
erhebt. Die beiden Kolb-Manager spiegelten<br />
Vertretern der B<strong>und</strong>esrepublik vor,<br />
ihnen stünde eine Schadensersatzforderung<br />
zu, weil sie nach 1984 zu Unrecht veranlaßt<br />
worden seien, ihre Lieferungen in<br />
den Irak zu unterlassen. In Wirklichkeit entstand<br />
der Firma kein Schaden, auch nach<br />
der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung<br />
stellte sie ihre Lieferungen an den Irak<br />
nicht ein. Zwar kam es letztlich nicht zur<br />
Auszahlung der ausgehandelten Schadensersatzsumme<br />
<strong>und</strong> damit zur Vollendung<br />
des Betrugs, die B<strong>und</strong>esregierung hatte<br />
jedoch bereits 1,6 Millionen DM zur Erfüllung<br />
ihrer angeblichen Pflichten in den B<strong>und</strong>eshaushalt<br />
eingestellt. Allerdings kann<br />
sich die Kammer mit dem Urteil in Sachen<br />
Betrug nicht allzuviel Zeit lassen, denn nach<br />
fünf Jahren – somit Ende 1994 – verjährt<br />
diese Tat.<br />
Auf ein Neues<br />
Die Wirtschaftsstrafkammer des Darmstädter<br />
Landgerichts ist offensichtlich entschlossen,<br />
diesmal alles besser zu machen.<br />
Pani eröff<strong>net</strong>e den Prozeß daher folgerichtig<br />
mit Hinweisen zum geplanten Ablauf.<br />
Das Gericht will diesmal gleich zu Beginn<br />
des Prozesses die Gutachter hören. Die<br />
Gutachten sollen, erläuterte Pani, in der<br />
hypothetischen Annahme gehört werden,<br />
die Anklagevorwürfe träfen zu. Je nach<br />
dem, zu welchem Ergebnis die Gutachter<br />
kämen, könne das Verfahren gegen den<br />
Südkomplex „erheblich verkürzt werden“.<br />
Im Klartext: Sollte eine Strafbarkeit der<br />
Manager wegen mangelnder Eignung der<br />
gelieferten Anlagen selbst bei berechtigter<br />
Anklage zu verneinen sein, könne man sich<br />
das Nachprüfen der Anklagevorwürfe – was<br />
wurde wann, von wem geliefert – ersparen.<br />
Für den Nordkomplex wollte Pani an diesem<br />
ersten Verhandlungstag, „noch keine<br />
Prognose wagen“.<br />
☛ Fortsetzung auf folgender Seite