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beru aktiengesellschaft jahresabschluss und lagebericht zum 31 ...

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Die BERU AG hat mittels zweier Konzernbetriebsvereinbarungen im Jahr 2006 ein beitrags-<br />

<strong>und</strong> kapitalorientiertes Versorgungssystem für die Mitarbeiter der BERU AG geschaffen.<br />

Dieses Versorgungssystem gilt nach Maßgabe der nachfolgend dargestellten<br />

Besonderheiten auch für die Vorstandsmitglieder Herrn Dr.-Ing. Thomas Waldhier <strong>und</strong> Herrn<br />

Marcus Knödler.<br />

Mit Herrn Knödler wurde anlässlich seiner <strong>zum</strong> 13. April 2007 erfolgten Bestellung <strong>zum</strong><br />

Vorstandsmitglied eine Vereinbarung zur Änderung der bestehenden betrieblichen<br />

Altersversorgung geschlossen, in der insbesondere die folgenden Zusagen erteilt wurden:<br />

- Der jährliche Beitrag <strong>zum</strong> Basiskonto für die betriebliche Altersversorgung von Herrn<br />

Knödler wurde auf 7,5 % der beitragsfähigen Bezüge erhöht. Beitragsfähig sind lediglich<br />

die Festbezüge, nicht aber variable Vergütungskomponenten.<br />

- Es wurde die sofortige vertragliche Unverfallbarkeit der Anwartschaft von Herrn Knödler<br />

auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vereinbart.<br />

- Es wurde eine Mindestrisikoleistung zugesichert, wonach für den Fall, dass das<br />

Versorgungsguthaben als Invaliden-, Witwen- oder Waisenleistung nicht mindestens das<br />

<strong>zum</strong> Zeitpunkt des Versorgungsfalls vereinbarte Jahresfestgehalt erreicht, das<br />

Versorgungsguthaben auf diesen Betrag angehoben wird.<br />

Mit Herrn Dr. Waldhier wurde anlässlich seiner <strong>zum</strong> 1. Oktober 2007 erfolgten Bestellung<br />

<strong>zum</strong> Vorstandsvorsitzenden eine Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung<br />

geschlossen, in der insbesondere die folgenden Zusagen erteilt wurden:<br />

- Der jährliche Beitrag <strong>zum</strong> Basiskonto für die betriebliche Altersversorgung von Herrn Dr.<br />

Waldhier beträgt 20,0 % der beitragsfähigen Bezüge, worunter ausschließlich das<br />

jährliche Festgehalt, nicht jedoch die Herrn Dr. Waldhier zustehende variable Vergütung<br />

fällt.<br />

- Es wurde die sofortige vertragliche Unverfallbarkeit der Anwartschaft von Herrn<br />

Dr. Waldhier auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vereinbart.<br />

- Es wurde eine Mindestrisikoleistung zugesichert, wonach für den Fall, dass das<br />

Versorgungsguthaben als Invaliden-, Witwen- oder Waisenleistung nicht mindestens das<br />

<strong>zum</strong> Zeitpunkt des Versorgungsfalls vereinbarte Jahresfestgehalt erreicht, das<br />

Versorgungsguthaben auf diesen Betrag angehoben wird.<br />

CHANGE-OF-CONTROL-ZUSAGEN<br />

Im Anstellungsvertrag mit dem in 2009 ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Herrn Dr.<br />

Meschkat wurde eine Change-of-Control-Zusage erteilt. Die Zusage gilt jeweils nur für den<br />

Fall, dass Herr Dr. Meschkat seine Vorstandsposition infolge eines vertraglich näher<br />

definierten Kontrollwechsels („Change of Control“) verliert. Die Vereinbarung sieht vor, dass<br />

Herr Dr. Meschkat als Abfindung sein Fixum bis <strong>zum</strong> regulären Vertragsende sowie seine<br />

erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile bis <strong>zum</strong> regulären Vertragsende auf Basis des<br />

letzten, dem Ausscheiden vorangegangenen Geschäftsjahres erhält.<br />

AKTIENOPTIONSPROGRAMM ODER SONSTIGE VERGÜTUNGSKOMPONENTEN MIT<br />

LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNG<br />

Ein Aktienoptionsprogramm besteht bei BERU nicht. Den Vorstandsmitgliedern werden von<br />

BERU auch keine sonstigen variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger<br />

Anreizwirkung <strong>und</strong> Risikocharakter gewährt. Nachdem nunmehr ein Beherrschungs- <strong>und</strong><br />

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