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beru aktiengesellschaft jahresabschluss und lagebericht zum 31 ...

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Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren<br />

Gegenständen vermindert um planmäßig degressive (bei Anschaffung vor dem 1. Januar<br />

2008) bzw. lineare Abschreibungen angesetzt. Es wird planmäßig von der degressiven auf die<br />

lineare Abschreibungsmethode übergegangen, wenn die gleichmäßige Verteilung des<br />

Restbuchwertes auf die verbleibende Nutzungsdauer zu höheren Abschreibungsbeträgen<br />

führt. Die degressive Abschreibung auf angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter ist auf<br />

das doppelte, für Anschaffungen in 2007 auf das dreifache, des linearen Abschreibungssatzes<br />

<strong>und</strong> höchstens 30 % des jeweiligen Buchwertes begrenzt. Ab 2008 wird nur noch die lineare<br />

Abschreibungsmethode verwendet. Den Abschreibungen auf Gebäude <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stückseinrichtungen ist eine Nutzungsdauer bis zu 50 Jahren zugr<strong>und</strong>e gelegt. Die<br />

Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen <strong>und</strong> Maschinen drei bis 15 Jahre, bei<br />

anderen Anlagen, Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattungen zwei bis 14 Jahre. Ab 2008 werden<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert zwischen 150 <strong>und</strong> 1000<br />

Euro wie steuerlich vorgeschrieben gebündelt <strong>und</strong> über 5 Jahre abgeschrieben. Für diese<br />

gebündelten GWG wird nach 5 Jahren der Abgang unterstellt. Wirtschaftsgüter mit einem<br />

Netto-Anschaffungswert unter 150 EUR werden ab 2008 direkt aufwandswirksam verbucht.<br />

Die Aktivierung von direkt zurechenbaren Fremdkapitalzinsen wird nicht<br />

vorgenommen.<br />

Bei Leasingverträgen über Vermögensgegenstände, deren wirtschaftlicher Eigentümer<br />

die Gesellschaft ist, erfolgt die bilanzielle Behandlung in Übereinstimmung mit den<br />

steuerlichen Leasingerlassen der Finanzverwaltung.<br />

Anteile an verb<strong>und</strong>enen Unternehmen <strong>und</strong> Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten,<br />

gegebenenfalls nach Abzug von Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert,<br />

angesetzt. Beim Wegfall der Abschreibungsgründe werden Wertaufholungen vorgenommen.<br />

Die Aufstellung der Anteilsbesitze der BERU AG ist dem Anhang als Anlage beigefügt<br />

<strong>und</strong> wird im elektronischen B<strong>und</strong>esanzeiger bekannt gemacht.<br />

Ausleihungen sind mit Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert<br />

bewertet.<br />

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den<br />

niedrigeren Werten am Abschlussstichtag angesetzt. In die Herstellungskosten sind neben<br />

den direkten Kosten auch angemessene Teile der Fertigungs- <strong>und</strong> Materialgemeinkosten<br />

einschließlich Abschreibungen sowie Verwaltungskosten einbezogen. Dabei werden das<br />

Niederstwertprinzip <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>satz der verlustfreien Bewertung beachtet. Die Bewertung<br />

erfolgt zu Standardpreisen.<br />

Bei Forderungen aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken<br />

durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine<br />

Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.<br />

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem<br />

niedrigeren Börsenkurs bewertet.<br />

Die übrigen Vermögenswerte sind mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens <strong>und</strong> dem<br />

Anspruch auf Rückdeckungsversicherung mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Das<br />

Körperschaftsteuerguthaben ist mit dem Barwert angesetzt; der Anspruch aus der<br />

Rückdeckungsversicherung ist mit dem Rückkaufswert angesetzt.<br />

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