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betriebswirtschaft - IHK Nürnberg für Mittelfranken

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Zulassungsvoraussetzungen <strong>für</strong> <strong>IHK</strong>-Fortbildungsprüfungen<br />

Geprüfte/r Meister/in <strong>für</strong> Lagerwirtschaft <strong>IHK</strong><br />

(1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer<br />

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem<br />

Bereich Lager-, Transport- oder Versandwesen zugeordnet werden kann, und danach eine<br />

Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung <strong>für</strong> den Ausbildungsberuf<br />

vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt<br />

oder<br />

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten gewerblichtechnischen<br />

oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige<br />

Berufspraxis<br />

oder<br />

3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.<br />

Die Berufspraxis muß im Lager-, Transport- oder Versandwesen erbracht worden sein.<br />

(2) Abweichend von Absatz (1) kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage<br />

von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und<br />

Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.<br />

Geprüfte/r Meister/in <strong>für</strong> Schutz und Sicherheit <strong>IHK</strong><br />

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:<br />

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft <strong>für</strong> Schutz und Sicherheit oder in<br />

einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet<br />

werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis<br />

oder<br />

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf<br />

und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis<br />

oder<br />

3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis<br />

oder<br />

4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.<br />

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes<br />

nachweist:<br />

1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre<br />

zurückliegt,<br />

und<br />

2. zu den in Absatz (1) Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.<br />

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen (1) und (2) soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines<br />

Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin <strong>für</strong> Schutz und Sicherheit haben.<br />

(4) Abweichend von den in den Absätzen (1) und (2) Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur<br />

Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder<br />

auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben,<br />

die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.<br />

<strong>IHK</strong> – Die Weiterbildung 203<br />

INFORMATIONEN<br />

Prüfungsgebühr (Stand Januar 2010)<br />

480,- C.<br />

Gebühr <strong>für</strong> Prüfungen nach dem<br />

1. August 2010: 504,- C.<br />

Prüfungsgebühr (Stand Januar 2010)<br />

351,- C.<br />

Gebühr <strong>für</strong> Prüfungen nach dem<br />

1. August 2010: 370,- C.<br />

BETRIEBS-<br />

WIRTSCHAFT<br />

TECHNIK/<br />

BEWACHUNG<br />

IT UND NEUE MEDIEN<br />

<strong>IHK</strong>.ONLINE-<br />

AKADEMIE<br />

GASTRONOMIE<br />

TOURISTIK<br />

EXISTENZGRÜNDUNG/<br />

JUNGUNTERNEHMER<br />

AUSBILDERFÖRDERUNG<br />

AUSBILDUNG<br />

INTERNATIONAL/<br />

AUSSENHANDEL<br />

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