betriebswirtschaft - IHK Nürnberg für Mittelfranken
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Zulassungsvoraussetzungen <strong>für</strong> <strong>IHK</strong>-Fortbildungsprüfungen<br />
Geprüfte/r Meister/in <strong>für</strong> Lagerwirtschaft <strong>IHK</strong><br />
(1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer<br />
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem<br />
Bereich Lager-, Transport- oder Versandwesen zugeordnet werden kann, und danach eine<br />
Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung <strong>für</strong> den Ausbildungsberuf<br />
vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt<br />
oder<br />
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten gewerblichtechnischen<br />
oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige<br />
Berufspraxis<br />
oder<br />
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.<br />
Die Berufspraxis muß im Lager-, Transport- oder Versandwesen erbracht worden sein.<br />
(2) Abweichend von Absatz (1) kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage<br />
von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und<br />
Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.<br />
Geprüfte/r Meister/in <strong>für</strong> Schutz und Sicherheit <strong>IHK</strong><br />
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:<br />
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft <strong>für</strong> Schutz und Sicherheit oder in<br />
einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet<br />
werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis<br />
oder<br />
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf<br />
und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis<br />
oder<br />
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis<br />
oder<br />
4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.<br />
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes<br />
nachweist:<br />
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre<br />
zurückliegt,<br />
und<br />
2. zu den in Absatz (1) Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.<br />
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen (1) und (2) soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines<br />
Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin <strong>für</strong> Schutz und Sicherheit haben.<br />
(4) Abweichend von den in den Absätzen (1) und (2) Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur<br />
Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder<br />
auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben,<br />
die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.<br />
<strong>IHK</strong> – Die Weiterbildung 203<br />
INFORMATIONEN<br />
Prüfungsgebühr (Stand Januar 2010)<br />
480,- C.<br />
Gebühr <strong>für</strong> Prüfungen nach dem<br />
1. August 2010: 504,- C.<br />
Prüfungsgebühr (Stand Januar 2010)<br />
351,- C.<br />
Gebühr <strong>für</strong> Prüfungen nach dem<br />
1. August 2010: 370,- C.<br />
BETRIEBS-<br />
WIRTSCHAFT<br />
TECHNIK/<br />
BEWACHUNG<br />
IT UND NEUE MEDIEN<br />
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AUSBILDUNG<br />
INTERNATIONAL/<br />
AUSSENHANDEL<br />
INFORMATIONEN