Taxi Times München - November / Dezember 2019
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DIE BANANENREPUBLIK<br />
INHALT<br />
FOTO: Adobe Stock / Odua Images<br />
„Ein Rechtsstaat, der eindeutige Gesetzesverstöße nicht ahndet,<br />
verkommt zur Bananenrepublik.“ – Diese drastischen Worte wählte<br />
kein Geringerer als Michael Müller, Präsident des Bundesverbands<br />
<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V., während einer öffentlichen<br />
Verbandssitzung Anfang <strong>November</strong> in Koblenz.<br />
Gemeint sind damit die täglichen Verstöße der neuen Mitbewerber<br />
gegen die Rückkehrpflicht, allen voran der Mietwagenpartner<br />
von Uber und seit Neuestem auch von Free Now.<br />
Da der Staat in seiner Kontrollfunktion an diesem Punkt versagt,<br />
wehrt sich das <strong>Taxi</strong>gewerbe auf eigene Faust auf juristischem<br />
Weg. Zum einen durch Klagen gegen die einzelnen Partner, zum<br />
anderen aber auch gegen den App-Anbieter selbst. Drei Verfahren<br />
sind aktuell in der Schwebe und alle drei scheinen kurz vor dem<br />
Showdown zu stehen. Wir berichten über den aktuellen Zwischenstand<br />
aus Köln, Frankfurt und <strong>München</strong> ab Seite 6.<br />
Ein ganz entscheidender Punkt in allen drei Verfahren ist die<br />
Frage, wie die Fahrer über die Uber-App an die Aufträge kommen.<br />
Das Personenbeförderungsgesetz ist eindeutig, es schreibt vor,<br />
dass Mietwagen die Beförderungsaufträge nur ausführen dürfen,<br />
wenn diese am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers<br />
eingegangen sind. Genau diese Art der Auftragsannahme<br />
und auch die Sicherstellung der Rückkehrpflicht sind natürlich<br />
bei Uber gerade nicht Teil des Systems. Die <strong>Taxi</strong>branche bemängelt,<br />
dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag auch selbstständig<br />
annehmen kann, also nicht über den Betriebssitz des<br />
Unternehmens.<br />
Ein klarer Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz,<br />
sagen die Kläger gegen Uber. Die Münchner Richterin erweckte<br />
zuletzt den Eindruck, dass sie das ähnlich sieht, und wollte deshalb<br />
bei der letzten Verhandlung von den dort aufgerufenen Zeugen<br />
genau wissen, ob und wie eine Auftragsannahme am<br />
Betriebssitz vorbei technisch möglich ist. Das wurde klar belegt.<br />
Man darf gespannt sein, welche Schlüsse das Münchner Landgericht<br />
daraus nun zieht.<br />
Doch egal, wie in Frankfurt und <strong>München</strong> entschieden wird<br />
– Uber wird nicht klein beigeben und deren hoch dotierte Anwälte<br />
werden weiterhin allerlei Verzögerungstaktiken anwenden, um<br />
ein endgültiges Verbot zu umgehen. Es ist schon schizophren: Ein<br />
Unternehmen, dessen Geschäftskonzept nur auf Basis des Rechtsbruchs<br />
funktioniert, wendet jeden Winkelzug der Rechtsprechung<br />
an, um einer Verurteilung bzw. Bestrafung zu entgehen. Die<br />
Annahmeverweigerung der einstweiligen Verfügung aus Köln am<br />
Firmensitz in Amsterdam ist der blanke Hohn.<br />
Umso wichtiger ist es daher, dass die Behörden ihren Job<br />
machen und die Wildwest-Strukturen endlich wirksam bekämpfen<br />
– ganz speziell am Münchner Flughafen. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> hat die Untätigkeit<br />
des dortigen Landratsamts Erding deshalb in seiner letzten<br />
Ausgabe scharf kritisiert. Nun hat sich die Behörde in einem<br />
Leserbrief gewehrt (S. 19). Mit dem längst überfälligen Personalwechsel<br />
auf der früheren Position des Herrn Neudeckers scheint<br />
nun auch der Wille zur Kontrolle endlich vorhanden zu sein. Wo<br />
allerdings täglich gegen geltendes Recht verstoßen wird, genügt<br />
es nicht, vier Mal pro Jahr zu kontrollieren.<br />
– die Redaktion –<br />
VERSICHERUNG<br />
4 Misere eines Billiganbieters<br />
TITELSTORY: UBERS ENDE IN DREI AKTEN?<br />
6 Köln: Annahme verweigert<br />
8 Frankfurt: Blick auf Europa<br />
10 <strong>München</strong>: Aufklärende Zeugenaussagen<br />
11 Wien: Verbot für den Falschen<br />
SATIRESEITEN<br />
12 Uber-CEO in der Pampa ausgesetzt<br />
13 „Bild“-Beitrag als Realsatire<br />
BEHÖRDEN<br />
14 <strong>München</strong> bekommt weiteres Gutachten<br />
TAXIVERBAND MÜNCHEN TVM<br />
16 Der immer gleiche Status quo<br />
17 Neue Verkehrsart – aber bitte mit <strong>Taxi</strong><br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
18 Uber-Werbung am Flughafen<br />
LESERBRIEF<br />
19 Das Landratsamt Erding kontrolliert<br />
FELDFORSCHUNG<br />
20 Zwei Studentinnen im <strong>Taxi</strong><br />
ZUKUNFT UND E-TAXIS<br />
22 Die digitale Rolle des <strong>Taxi</strong>s<br />
24 Erfahrungen mit einem Tesla Model S<br />
26 Reaktionen auf ein London-<strong>Taxi</strong><br />
26 Impressum<br />
TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong><br />
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