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vention der USA im Irak, veröffentlicht<br />
wurden, die dann auch <strong>als</strong> Flugblätter<br />
und Plakate zum Herunterladen angeboten<br />
wurden. Im Frühjahr dieses Jahres<br />
erschien eine Homepage des „Freien<br />
Widerstandes Bergisches Land“, auf<br />
der sich der wegen Volksverhetzung 33<br />
Monate in Haft sitzende Neonazi-„Gauleiter“<br />
von Köln, Axel Reitz, mit einem<br />
Interview aus der Justiz-Vollzugsanstalt<br />
Rheinbach zu Wort melden konnte.<br />
Der „Freie Widerstand“ ist vor allem<br />
durch den raschen Wechsel der speziellen<br />
Seiten mit Aufrufen zu Aktionen<br />
und Veranstaltungen charakterisiert.<br />
So erschienen Webseiten zur Mobilisierung<br />
für die Naziaufmärsche in Halbe,<br />
für die Gedenkkundgebungen in Wunsiedel<br />
anlässlich des Todestages von<br />
Rudolf Heß oder auch für die Dortmunder<br />
Großkundgebung der Neonazis am<br />
1. Mai 2007 in Dortmund. Als Ausrichter<br />
für den 5. Thüringentag der „nationalen<br />
Jugend“ riefen im Vorjahr die „Nationalen<br />
Sozialisten Altenburger Land“<br />
im Internet auf. Parallel zum „Heldengedenken“<br />
in Halbe wurde am 18. November<br />
2006 erstmalig von Neonazis<br />
auch eine „Internet-Demonstration“<br />
durchgeführt. Das „Organisationskomitee“<br />
versuchte mit Unterstützung eines<br />
speziellen Computerprogramms, die gegen<br />
die Nazi-Großveranstaltung gerichtete<br />
Homepage des antifaschistischen<br />
Aktionsbündnisses zu blockieren, was<br />
allerdings an den entsprechenden Vorkehrungen<br />
auf dieser Seite der Barrikade<br />
nicht gelang.<br />
Vielfältig nutzt zum anderen der „Nationale<br />
Widerstand“ (vor allem zur Debatte)<br />
das Stoertebeker-Netz. Da vom<br />
„Freien Widerstand“ zahlreiche Gewalttaten<br />
ausgehen, besteht in dessen Verlautbarungen<br />
natürlich ein großes Bestreben,<br />
die Dinge anders darzustellen,<br />
das Opfer-Täter-Verhältnis umzukehren<br />
und die antifaschistischen Gegner zu<br />
verleumden.<br />
Andere neonazistische<br />
Aktivitäten im Netz<br />
Mit den bisher dargestellten Beispielen<br />
ist das Spektrum neonazistischer Aktivitäten<br />
im Internet bei weitem nicht<br />
erschöpft. Zu erwähnen ist zunächst,<br />
dass es eine ganze Reihe neonazistischer<br />
Grüppchen und Einzelpersonen<br />
gibt, die ihre antisemitischen, rassistischen<br />
und den Nation<strong>als</strong>ozialismus verherrlichenden<br />
Absonderungen ins Internet<br />
einspeisen. In diese Reihe gehören<br />
seit Jahren die Ergüsse des „Deutschen<br />
Kolleg“ (Horst Mahler, Reinhold Oberlercher,<br />
Uwe Meenen), die von großen Teilen<br />
der Neonaziszene inzwischen selbst<br />
verschmähten, unerträglichen antisemitischen<br />
Hetztiraden von Mahler auf<br />
dessen Homepage, die eher lächerlich<br />
anmutenden Erklärungen der sogenannten<br />
„Deutschen Reichsregierung“,<br />
aber auch der wegen Volksverhetzung<br />
und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener<br />
rechtskräftig verurteilte frühere<br />
Herausgeber der „Staatsbriefe“,<br />
Hans-<strong>Die</strong>trich Sander. <strong>Die</strong>ser hat nicht<br />
nur seine Publikationen vollständig auf<br />
die Internetausgabe umgestellt, sondern<br />
versucht in jüngster Zeit auch wieder<br />
über andere Kanäle wie z. B. Artikel<br />
bzw. Interviews in der NPD-Zeitung<br />
„Deutsche Stimme“ oder der österreichischen<br />
Zeitschrift „Neue Ordnung“<br />
Gehör zu finden. Selbstverständlich verzichtet<br />
auch Christian Worch neben seinen<br />
anderen Auftritten nicht auf eine eigene<br />
Seite im Netz.<br />
Weit wichtiger sind jedoch die nicht nur<br />
propagandistischen Zwecken dienenden,<br />
sondern vor allem auf Werbung<br />
und Profit abgestellten umfangreichen<br />
Seiten im Netz mit Neonazi-Musik, Angeboten<br />
des Versandhandels und der<br />
Verlage. <strong>Die</strong> besonders für Jugendliche<br />
gedachten „Schulhof-CD“, von denen<br />
allein die NPD auf ihren Seiten drei<br />
zum Herunterladen bereit hält, werden<br />
dabei nicht verkauft, sondern kostenlos<br />
abgegeben und verteilt. Geworben wird<br />
im Internet für zahlreiche größere Konzerte<br />
der Rechtsrockszene, für die Platten<br />
der Nazibands sowie für die Songs<br />
der neonazistischen Liedermacher. Für<br />
eine Veranstaltung am 31. März 2007<br />
in Neufeld bei Brunsbüttel, Eingeweihte<br />
sprechen vom neuen „Mekka“ der<br />
Rechtsrockszene, wurde mit glorifiziertem<br />
Kopf der nicht mehr existierenden<br />
britischen Neonaziband „Screwdriver“<br />
unter „No surrender day“ von einem Label<br />
aus Lauderdale in den USA geworben<br />
– Grundlage dazu sind die Seiten<br />
von „Blood and Honour“.<br />
Der Hamburger Journalist Patrick Gensing<br />
urteilt: „Der Handel mit Musik und<br />
Szeneartikeln entwickelte sich in den<br />
vergangenen Jahren zum wichtigsten<br />
wirtschaftlichen Standbein der Neonazi-Bewegung,<br />
neben dem Geld aus der<br />
Parteienfinanzierung der NPD.“ 4 Als<br />
Beispiel für eifrige Nazihändler ist neben<br />
den NPD-Vorstandsmitgliedern Doris<br />
Zutt und Thorsten Heise in jüngster<br />
Zeit besonders der im sächsischen Wurzen<br />
ansässige Thomas Persdorf mit seinem<br />
kleinen Firmenimperium aufgefallen,<br />
der 10 bis 15 Leute beschäftigen<br />
soll. Verlage mit rechtsextremer und<br />
neonazistischer Literatur im Angebot<br />
sind im Internet praktisch von A bis Z<br />
zu finden.<br />
Widerstand gegen Neonazis im Netz<br />
Der Widerstand gegen und die Zurückdrängung<br />
von menschenverachtender<br />
Hetze im Internet, die ja letztlich zu<br />
entsprechenden Gewalt-Taten führen<br />
kann, ist zu einer der wichtigsten Seiten<br />
im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus<br />
und Neonazismus geworden.<br />
Über die offiziellen Gegenstrategien hat<br />
Klaus Parker im „Handbuch Rechtsradikalismus“<br />
aussagekräftig informiert. 5<br />
Er geht dort nicht nur auf die Möglichkeiten<br />
der Filterung von Software und die<br />
Sperrung rechtsextremistischer Seiten<br />
durch Zugangsanbieter ein, sondern behandelt<br />
auch ausführlich die Rechtslage<br />
und die Wirksamkeit von Gegenstrategien.<br />
Auch wenn das Internet seinen eigenen<br />
technischen Grundlagen zufolge<br />
jegliche nation<strong>als</strong>taatliche Grenzen und<br />
damit auch die Rechtsordnungen ignoriert,<br />
sind die Neonazis dort nicht ungestört.<br />
Nach dem internationalen Pakt<br />
vom 19. Dezember 1966 verpflichten<br />
sich die Vertragsstaaten, jedes Eintreten<br />
für nationalistischen, rassistischen<br />
oder religiösen Hass, durch welches<br />
zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder<br />
Gewalt aufgestachelt wird, zu verbieten.<br />
Der Konvention sind 154 Staaten beigetreten,<br />
in der rechtlichen Ausgestaltung<br />
kommen Österreich, die Schweiz,<br />
Frankreich, die Niederlande und Israel<br />
der rechtlichen Situation in Deutschland<br />
sehr nahe. <strong>Die</strong> größte Lücke besteht<br />
in Bezug auf die USA, die zwar der<br />
Konvention ebenfalls beitraten, wo aber<br />
durch den ersten Zusatzartikel zur Verfassung<br />
durch die unbeschränkte Redefreiheit<br />
das Tor auch für die Verbreitung<br />
faschistischer Propaganda ins Ausland<br />
weit offen bleibt. Mit dem sogenannten<br />
Thoben-Entscheid des Bundesgerichtshofes<br />
vom 12. Dezember 2001 gilt jedoch<br />
das deutsche Strafrecht auch bei<br />
Volksverhetzungsdelikten, wenn der Täter<br />
die strafbaren Inhalte vom Ausland<br />
her ins Netz gestellt hat, sofern diese<br />
in Deutschland abrufbar sind und<br />
die Inhalte gerade auf das Publikum in<br />
Deutschland zugeschnitten sind.<br />
<strong>Die</strong> Folgen dieser Entscheidung sind<br />
weitreichend, vor allem durch indirekte<br />
Wirkungen. Rechtsextremisten in<br />
Deutschland, die ja von der Person her<br />
unschwer zu identifizieren sind, sind gezwungen,<br />
ihr Internetangebot knapp unter<br />
der Grenze der Strafbarkeit zu halten.<br />
Wo nicht, gibt es nicht nur Verfolgungsdruck<br />
durch kritische Organisationen,<br />
sondern auch durch staatliche Instanzen.<br />
Im Frühjahr wurde der ehemalige<br />
NPD-Kreisvorsitzende von Ostvorpommern/Greiswald,<br />
Christian Deichen, zu<br />
einer Geldstrafe und Einzug von Compu-<br />
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