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vention der USA im Irak, veröffentlicht<br />

wurden, die dann auch <strong>als</strong> Flugblätter<br />

und Plakate zum Herunterladen angeboten<br />

wurden. Im Frühjahr dieses Jahres<br />

erschien eine Homepage des „Freien<br />

Widerstandes Bergisches Land“, auf<br />

der sich der wegen Volksverhetzung 33<br />

Monate in Haft sitzende Neonazi-„Gauleiter“<br />

von Köln, Axel Reitz, mit einem<br />

Interview aus der Justiz-Vollzugsanstalt<br />

Rheinbach zu Wort melden konnte.<br />

Der „Freie Widerstand“ ist vor allem<br />

durch den raschen Wechsel der speziellen<br />

Seiten mit Aufrufen zu Aktionen<br />

und Veranstaltungen charakterisiert.<br />

So erschienen Webseiten zur Mobilisierung<br />

für die Naziaufmärsche in Halbe,<br />

für die Gedenkkundgebungen in Wunsiedel<br />

anlässlich des Todestages von<br />

Rudolf Heß oder auch für die Dortmunder<br />

Großkundgebung der Neonazis am<br />

1. Mai 2007 in Dortmund. Als Ausrichter<br />

für den 5. Thüringentag der „nationalen<br />

Jugend“ riefen im Vorjahr die „Nationalen<br />

Sozialisten Altenburger Land“<br />

im Internet auf. Parallel zum „Heldengedenken“<br />

in Halbe wurde am 18. November<br />

2006 erstmalig von Neonazis<br />

auch eine „Internet-Demonstration“<br />

durchgeführt. Das „Organisationskomitee“<br />

versuchte mit Unterstützung eines<br />

speziellen Computerprogramms, die gegen<br />

die Nazi-Großveranstaltung gerichtete<br />

Homepage des antifaschistischen<br />

Aktionsbündnisses zu blockieren, was<br />

allerdings an den entsprechenden Vorkehrungen<br />

auf dieser Seite der Barrikade<br />

nicht gelang.<br />

Vielfältig nutzt zum anderen der „Nationale<br />

Widerstand“ (vor allem zur Debatte)<br />

das Stoertebeker-Netz. Da vom<br />

„Freien Widerstand“ zahlreiche Gewalttaten<br />

ausgehen, besteht in dessen Verlautbarungen<br />

natürlich ein großes Bestreben,<br />

die Dinge anders darzustellen,<br />

das Opfer-Täter-Verhältnis umzukehren<br />

und die antifaschistischen Gegner zu<br />

verleumden.<br />

Andere neonazistische<br />

Aktivitäten im Netz<br />

Mit den bisher dargestellten Beispielen<br />

ist das Spektrum neonazistischer Aktivitäten<br />

im Internet bei weitem nicht<br />

erschöpft. Zu erwähnen ist zunächst,<br />

dass es eine ganze Reihe neonazistischer<br />

Grüppchen und Einzelpersonen<br />

gibt, die ihre antisemitischen, rassistischen<br />

und den Nation<strong>als</strong>ozialismus verherrlichenden<br />

Absonderungen ins Internet<br />

einspeisen. In diese Reihe gehören<br />

seit Jahren die Ergüsse des „Deutschen<br />

Kolleg“ (Horst Mahler, Reinhold Oberlercher,<br />

Uwe Meenen), die von großen Teilen<br />

der Neonaziszene inzwischen selbst<br />

verschmähten, unerträglichen antisemitischen<br />

Hetztiraden von Mahler auf<br />

dessen Homepage, die eher lächerlich<br />

anmutenden Erklärungen der sogenannten<br />

„Deutschen Reichsregierung“,<br />

aber auch der wegen Volksverhetzung<br />

und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener<br />

rechtskräftig verurteilte frühere<br />

Herausgeber der „Staatsbriefe“,<br />

Hans-<strong>Die</strong>trich Sander. <strong>Die</strong>ser hat nicht<br />

nur seine Publikationen vollständig auf<br />

die Internetausgabe umgestellt, sondern<br />

versucht in jüngster Zeit auch wieder<br />

über andere Kanäle wie z. B. Artikel<br />

bzw. Interviews in der NPD-Zeitung<br />

„Deutsche Stimme“ oder der österreichischen<br />

Zeitschrift „Neue Ordnung“<br />

Gehör zu finden. Selbstverständlich verzichtet<br />

auch Christian Worch neben seinen<br />

anderen Auftritten nicht auf eine eigene<br />

Seite im Netz.<br />

Weit wichtiger sind jedoch die nicht nur<br />

propagandistischen Zwecken dienenden,<br />

sondern vor allem auf Werbung<br />

und Profit abgestellten umfangreichen<br />

Seiten im Netz mit Neonazi-Musik, Angeboten<br />

des Versandhandels und der<br />

Verlage. <strong>Die</strong> besonders für Jugendliche<br />

gedachten „Schulhof-CD“, von denen<br />

allein die NPD auf ihren Seiten drei<br />

zum Herunterladen bereit hält, werden<br />

dabei nicht verkauft, sondern kostenlos<br />

abgegeben und verteilt. Geworben wird<br />

im Internet für zahlreiche größere Konzerte<br />

der Rechtsrockszene, für die Platten<br />

der Nazibands sowie für die Songs<br />

der neonazistischen Liedermacher. Für<br />

eine Veranstaltung am 31. März 2007<br />

in Neufeld bei Brunsbüttel, Eingeweihte<br />

sprechen vom neuen „Mekka“ der<br />

Rechtsrockszene, wurde mit glorifiziertem<br />

Kopf der nicht mehr existierenden<br />

britischen Neonaziband „Screwdriver“<br />

unter „No surrender day“ von einem Label<br />

aus Lauderdale in den USA geworben<br />

– Grundlage dazu sind die Seiten<br />

von „Blood and Honour“.<br />

Der Hamburger Journalist Patrick Gensing<br />

urteilt: „Der Handel mit Musik und<br />

Szeneartikeln entwickelte sich in den<br />

vergangenen Jahren zum wichtigsten<br />

wirtschaftlichen Standbein der Neonazi-Bewegung,<br />

neben dem Geld aus der<br />

Parteienfinanzierung der NPD.“ 4 Als<br />

Beispiel für eifrige Nazihändler ist neben<br />

den NPD-Vorstandsmitgliedern Doris<br />

Zutt und Thorsten Heise in jüngster<br />

Zeit besonders der im sächsischen Wurzen<br />

ansässige Thomas Persdorf mit seinem<br />

kleinen Firmenimperium aufgefallen,<br />

der 10 bis 15 Leute beschäftigen<br />

soll. Verlage mit rechtsextremer und<br />

neonazistischer Literatur im Angebot<br />

sind im Internet praktisch von A bis Z<br />

zu finden.<br />

Widerstand gegen Neonazis im Netz<br />

Der Widerstand gegen und die Zurückdrängung<br />

von menschenverachtender<br />

Hetze im Internet, die ja letztlich zu<br />

entsprechenden Gewalt-Taten führen<br />

kann, ist zu einer der wichtigsten Seiten<br />

im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus<br />

und Neonazismus geworden.<br />

Über die offiziellen Gegenstrategien hat<br />

Klaus Parker im „Handbuch Rechtsradikalismus“<br />

aussagekräftig informiert. 5<br />

Er geht dort nicht nur auf die Möglichkeiten<br />

der Filterung von Software und die<br />

Sperrung rechtsextremistischer Seiten<br />

durch Zugangsanbieter ein, sondern behandelt<br />

auch ausführlich die Rechtslage<br />

und die Wirksamkeit von Gegenstrategien.<br />

Auch wenn das Internet seinen eigenen<br />

technischen Grundlagen zufolge<br />

jegliche nation<strong>als</strong>taatliche Grenzen und<br />

damit auch die Rechtsordnungen ignoriert,<br />

sind die Neonazis dort nicht ungestört.<br />

Nach dem internationalen Pakt<br />

vom 19. Dezember 1966 verpflichten<br />

sich die Vertragsstaaten, jedes Eintreten<br />

für nationalistischen, rassistischen<br />

oder religiösen Hass, durch welches<br />

zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder<br />

Gewalt aufgestachelt wird, zu verbieten.<br />

Der Konvention sind 154 Staaten beigetreten,<br />

in der rechtlichen Ausgestaltung<br />

kommen Österreich, die Schweiz,<br />

Frankreich, die Niederlande und Israel<br />

der rechtlichen Situation in Deutschland<br />

sehr nahe. <strong>Die</strong> größte Lücke besteht<br />

in Bezug auf die USA, die zwar der<br />

Konvention ebenfalls beitraten, wo aber<br />

durch den ersten Zusatzartikel zur Verfassung<br />

durch die unbeschränkte Redefreiheit<br />

das Tor auch für die Verbreitung<br />

faschistischer Propaganda ins Ausland<br />

weit offen bleibt. Mit dem sogenannten<br />

Thoben-Entscheid des Bundesgerichtshofes<br />

vom 12. Dezember 2001 gilt jedoch<br />

das deutsche Strafrecht auch bei<br />

Volksverhetzungsdelikten, wenn der Täter<br />

die strafbaren Inhalte vom Ausland<br />

her ins Netz gestellt hat, sofern diese<br />

in Deutschland abrufbar sind und<br />

die Inhalte gerade auf das Publikum in<br />

Deutschland zugeschnitten sind.<br />

<strong>Die</strong> Folgen dieser Entscheidung sind<br />

weitreichend, vor allem durch indirekte<br />

Wirkungen. Rechtsextremisten in<br />

Deutschland, die ja von der Person her<br />

unschwer zu identifizieren sind, sind gezwungen,<br />

ihr Internetangebot knapp unter<br />

der Grenze der Strafbarkeit zu halten.<br />

Wo nicht, gibt es nicht nur Verfolgungsdruck<br />

durch kritische Organisationen,<br />

sondern auch durch staatliche Instanzen.<br />

Im Frühjahr wurde der ehemalige<br />

NPD-Kreisvorsitzende von Ostvorpommern/Greiswald,<br />

Christian Deichen, zu<br />

einer Geldstrafe und Einzug von Compu-<br />

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