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Weder der Lizenzgeber noch seine Lizenzgeber noch die Inhaber des Urheberrechts<br />
übernehmen jegliche Zusicherungen und Gewährleistungen – weder ausdrücklich noch<br />
stillschweigend – (abgesehen von denen, die hierin in Klausel 4 enthalten sind), die die<br />
Garantien der Funktionalität des Produkts zu einem bestimmten Zweck einschließen,<br />
ohne sich auf diese beschränken. Es besteht keine Garantie des Lizenzgebers oder<br />
einer anderen Partei, dass die in dem Produkt enthaltenen Funktionen Ihre<br />
Anforderungen oder Erwartungen erfüllen bzw. dass der Betrieb des Produkts frei von<br />
Fehlern oder Unterbrechungen erfolgt oder dass jegliche Defekte oder Fehler behoben<br />
werden. Sie übernehmen die volle Verantwortung für und jegliche Wagnisse bei der<br />
Auswahl des Produkts, um die beabsichtigten Ergebnisse erzielen, und/oder für die<br />
Installation, die Nutzung sowie die dabei erzielten Ergebnisse. Klausel 3 statuiert die<br />
gesamte Haftbarkeit des Lizenzgebers im Falle der Verletzung von Klausel 3 durch den<br />
Lizenzgeber.<br />
4. Haftungsgrenzen<br />
In keinem Fall ist der Lizenzgeber, seine Partner, seine Mitarbeiter oder seine<br />
Lizenzgeber für jegliche verlorenen Daten (einschließlich gesendeter Notfallmitteilungen<br />
oder sonstiger Positionsmitteilungen), für die Korrektheit der Position in dem Produkt<br />
oder der von dem Produkt gesendeten Position oder der von einem anderen Gerät<br />
empfangenen Position oder für die Kosten oder den Kauf eines Ersatzprodukts oder<br />
einer Ersatzdienstleistung, Sachschäden, Personenschäden oder jegliche spezielle<br />
direkte, indirekte, zufällige, wirtschaftliche, Deckungs-, strafrechtliche, besondere oder<br />
Folgeschäden haftbar, unabhängig davon, wodurch diese verursacht wurden und ob sie<br />
durch den Gebrauch des Produkts hervorgerufen wurden, selbst wenn dem Lizenzgeber<br />
oder seinen Lizenzgebern die Möglichkeit eines solchen Schadens bekannt war. Beide<br />
Parteien werden sich in vernünftigem Maße um den Ausgleich von erlittenen Verlusten<br />
bemühen.<br />
5. Gesamtvereinbarung und Übertragung<br />
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