medimondi Geschäftsbericht 2009 - medimondi AG
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zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die mit Ersterfassung vorgenommene<br />
Kategorisierung kann in späteren Perioden nur noch revidiert werden, sofern sich<br />
das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen der Vermögenswert gehalten wird, geändert<br />
hat. Der Standard sieht eine retrospektive Anwendung auf alle bestehenden<br />
fi nanziellen Vermögenswerte vor, wobei zur Kategorisierung nach den neuen<br />
Regelungen die Umstände am Tag der Erstanwendung des Standards maßgelblich<br />
sind. Zusätzlich wurden Erleichterungen durch verschiedene Übergangsregelungen<br />
geschaffen. Die Vorschriften müssen ab dem 01.01.2013 angewendet werden.<br />
Änderungen des IFRIC 14<br />
Im November <strong>2009</strong> hat das IASB eine Änderung des IFRIC 14 veröffentlicht. Nach<br />
dieser Änderung können Unternehmen, die Mindestdotierungsverpfl ichtungen<br />
unterliegen, den Vorteil aus Beitragsvorauszahlungen zur Erfüllung der Mindestdotierungsverpfl<br />
ichtungen als Vermögenswert erfassen. Die Änderung ist ab dem<br />
01.01.2011 anzuwenden.<br />
IFRIC 19<br />
Im November <strong>2009</strong> hat das IASB den IFRIC 19 veröffentlicht. Die Interpretation<br />
behandelt die Bilanzierung von ganzer oder teilweiser Tilgung fi nanzieller Verbindlichkeiten<br />
durch Ausgabe eigener Eigenkapitalinstrumente. Die Interpretation<br />
behandelt ausschließlich die Bilanzierung beim Schuldner, d.h. beim Emittenten der<br />
Eigenkapitalinstrumente. IFRIC 19 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder<br />
nach dem 01.07.2010 beginnen.<br />
Improvement Prozess<br />
Neben den ausführlich beschriebenen Änderungen existieren aus dem jährlichen<br />
Verbesserungsprozess („Improvement-Prozess“) mehrere kleinere Änderungen zu<br />
den verschiedenen Standards, welche für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die<br />
am oder nach dem 01.01.2010 bzw. am oder nach dem 01.07.<strong>2009</strong> beginnen. Auch<br />
hieraus werden sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage der Gruppe ergeben.<br />
C Konsolidierung, Bilanzierung<br />
und Bewertung<br />
Angewandte Methoden<br />
1. Konsolidierungsmethoden<br />
Der Bilanzstichtag der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der<br />
31.12.<strong>2009</strong>.<br />
Die lokalen Jahresabschlüsse der in- und ausländischen Tochtergesellschaften,<br />
die zum Konsolidierungskreis gehören, wurden unter Anwendung einheitlicher<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die mit denen der Muttergesellschaft<br />
übereinstimmen, angepasst, d. h. gemäß IAS 27 und IAS 31 aufgestellt.<br />
Die für den vorliegenden Abschluss angewandten Konsolidierungsmethoden sind,<br />
soweit nicht anders angegeben, gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Im<br />
Zusammenhang mit der weiteren Aufgliederung von Anhangsangaben zu den Posten<br />
sonstige Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten, sonstige betriebliche Erträge<br />
bzw. Aufwendungen wurden die Vorjahresangaben entsprechend der gewählten<br />
Zuordnung in <strong>2009</strong> angepasst.<br />
Tochterunternehmen<br />
Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss gemäß den Vorschriften<br />
über die Vollkonsolidierung einbezogen, sofern beherrschender Einfl uss durch den<br />
Konzern ausgeübt wird, der die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik des<br />
Tochterunternehmens bedeutet. Bei einem Anteil von mehr als 50 % des stimmberechtigten<br />
Eigenkapitals und im Falle der Verfügung über mehr als die Hälfte der<br />
Stimmrechte wird beherrschender Einfl uss angenommen. Potenzielle Stimmrechte,<br />
die zum Stichtag ausgeübt oder umgewandelt werden können, werden berücksichtigt.<br />
Sofern der Konzern die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens<br />
ohne das Vorliegen einer direkten Stimmrechtsmehrheit des Konzerns bestimmen<br />
kann, wird das betreffende Unternehmen ebenfalls in den Kreis der konsolidierten<br />
Unternehmen einbezogen. In solchen Fällen der de facto Beherrschung verweisen<br />
wir auf weitergehende Ausführungen zu kritischen Annahmen und Schätzungen.<br />
Der Zeitpunkt der erstmaligen bzw. letztmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss<br />
im Rahmen der Vollkonsolidierung richtet sich grundsätzlich nach dem<br />
Zeitpunkt, in dem der beherrschende Einfl uss erworben wird bzw. verloren geht.<br />
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode.<br />
Dabei werden – unabhängig vom Bestehen von Minderheitsanteilen<br />
– alle zum Erwerbszeitpunkt vorhandenen Vermögenswerte und Schulden sowie<br />
Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens mit ihren Zeitwerten<br />
angesetzt. Die Anschaffungskosten inklusive der dem Erwerb direkt zurechenbaren<br />
Anschaffungsnebenkosten werden mit dem entsprechenden anteiligen Eigenkapital<br />
des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den<br />
Konzernabschluss verrechnet. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten<br />
und dem anteiligen Eigenkapital wird zunächst den Vermögenswerten und<br />
Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten insoweit zugerechnet, als deren Zeitwert<br />
vom Buchwert im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung abweicht. Die im Rahmen<br />
eines Unternehmenszusammenschlusses daraus entstehenden latenten Steuereffekte<br />
werden ebenfalls berücksichtigt. Ein noch verbleibender Überschuss der<br />
Anschaffungskosten über das zu beizulegenden Zeitwerten bewertete, erworbene<br />
Nettovermögen, wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Dieser wird<br />
mit Hilfe eines jährlichen Niederstwerttests (Impairment-Test) auf Wertminderung<br />
geprüft und sofern notwendig auf den ermittelten niedrigeren Wert abgewertet.<br />
Die nicht der Konzernobergesellschaft zustehenden Anteile am Eigenkapital der<br />
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