medimondi Geschäftsbericht 2009 - medimondi AG
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»zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente« werden Finanzinstrumente<br />
eingeordnet, wenn sie als solche designiert werden oder eine Zuordnung zu einer<br />
anderen Kategorie nicht möglich ist.<br />
Derivate sind grundsätzlich als zu Handelszwecken gehaltene fi nanzielle Vermögenswerte<br />
einzustufen, es sei denn, dass sie als effektives Sicherungsinstrument<br />
im Rahmen eines Hedge Accountings designiert wurden (Hedging Derivatives).<br />
Letztere sind keiner der vier oben genannten Kategorien zuzuordnen.<br />
Für die <strong>medimondi</strong>-Gruppe ist nur die Kategorie „Darlehen und Forderungen“<br />
(Loans and Receivables) relevant. Von der Möglichkeit, fi nanzielle Vermögenswerte<br />
bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu<br />
bewertende fi nanzielle Vermögenswerte (Financial Assets at Fair Value through<br />
profi t or lost) zu erfassen, wurde kein Gebrauch gemacht. Zudem sind am Bilanzstichtag<br />
keine aktiven derivativen Finanzinstrumente vorhanden.<br />
Bewertung fi nanzieller Vermögenswerte<br />
Bei der Bewertung fi nanzieller Vermögenswerte ist die Fair Value Hierarchie zu<br />
berücksichtigen. Da für die medimodi-Gruppe nur die Kategorie „Darlehen und<br />
Forderungen“ relevant ist, wird ausschließlich die Bewertung dieser Vermögenswerte<br />
beschrieben.<br />
Darlehen und Forderungen (Loans and Receivables) werden beim Erstansatz mit<br />
dem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung etwaiger Transaktionskosten<br />
bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter<br />
Anwendung der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung notwendiger<br />
Wertberichtigungen.<br />
Wertberichtigungen werden vorgenommen, wenn nach der Zugangserfassung<br />
des fi nanziellen Vermögenswerts objektive Hinweise auf eine Wertminderung<br />
vorliegen, die Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme aus<br />
dem Finanzinstrument haben. Die Höhe des Wertminderungsverlusts entspricht<br />
dabei der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten<br />
Zahlungsströme.<br />
Kategorisierung fi nanzieller Verbindlichkeiten<br />
Finanzielle Verbindlichkeiten sind beim erstmaligen Ansatz jeweils in eine der<br />
folgenden Kategorien einzustufen:<br />
• erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende fi nanzielle Verbindlichkeiten<br />
(Financial Liabilities at Fair Value through profi t or loss), differenziert<br />
nach solchen, die zu Handelszwecken gehalten werden (Held for Trading) und<br />
solchen, die bei Ersterfassung dieser Kategorie zugeordnet wurden (Designation),<br />
• nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Verbindlichkeiten<br />
Analog zur Vorgehensweise bei fi nanziellen Vermögenswerten hängt auch hier<br />
die Kategorisierung von dem jeweiligen Zweck ab. Wird eine Verbindlichkeit zu Handelszwecken<br />
gehalten, ist sie der Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden<br />
Zeitwert zu bewertende fi nanzielle Verbindlichkeiten« (Financial Liabilities at Fair<br />
Value through profi t or loss) zuzurechnen. Alle übrigen fi nanziellen Verbindlichkeiten<br />
sind als »nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Verbindlichkeiten«<br />
einzustufen.<br />
Derivate gelten grundsätzlich als zu Handelszwecken gehaltene fi nanzielle Verbindlichkeiten,<br />
es sei denn, dass sie als effektives Sicherungsinstrument im Rahmen<br />
eines Hedge Accountings designiert wurden (Hedging Derivatives). Letztere sind<br />
keiner der beiden oben genannten Kategorien zuzuordnen.<br />
Bewertung fi nanzieller Verbindlichkeiten<br />
Bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden fi nanziellen<br />
Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value through profi t or loss) erfolgen<br />
Erst- und Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert. Nicht zum beizulegenden<br />
Zeitwert bilanzierte fi nanzielle Verbindlichkeiten, werden beim Erstansatz mit dem<br />
beizulegenden Zeitwert einschließlich Disagien unter Berücksichtigung etwaiger<br />
Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
unter Anwendung der Effektivzinsmethode.<br />
Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen<br />
Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern lediglich zur Absicherung der<br />
aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden<br />
Zinsrisiken eingesetzt. Die <strong>medimondi</strong>-Gruppe setzt ausschließlich Cash Flow<br />
Hedge zur Absicherung des Zinsrisikos ein. Erst- und Folgebewertung erfolgen<br />
zum beizulegenden Zeitwert. Das Bewertungsergebnis wird in einen effektiven<br />
und einen ineffektiven Teil zerlegt. Der effektive Teil wird erfolgsneutral in einer<br />
gesonderten Position im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil des Bewertungsergebnisses<br />
wird hingegen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die im<br />
Eigenkapital kumulierten Bewertungsergebnisse werden erfolgswirksam aufgelöst,<br />
wenn das gesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.<br />
Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten<br />
Ein Unternehmen hat bei seinen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert eine<br />
hierarchische Einstufung vorzunehmen, die der Erheblichkeit der in die Bewertungen<br />
einfl ießenden Faktoren Rechnung trägt. Diese umfasst drei Stufen: a)<br />
die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />
notierten und unverändert übernommenen Preise (Stufe 1), b) Inputfaktoren, bei<br />
denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt,<br />
die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder<br />
indirekt durch Ableitung von Preisen beobachten lassen (Stufe 2) und c) nicht auf<br />
beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes<br />
oder der Verbindlichkeit (Stufe 3).<br />
Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Marktpreisen<br />
der fi nanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 1). Sofern<br />
keine Marktpreise verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter<br />
Bewertungsmodelle ermittelt (Stufe 2). Im <strong>medimondi</strong>-Konzern fallen lediglich die<br />
Finanzderivate in diese Kategorie. Der beizulegende Zeitwert wird hier mit Hilfe der<br />
DCF-Methode ermittelt. Als Eingangsparameter für diese Methode werden die am<br />
Bilanzstichtag beobachteten relevanten Marktpreise, Zinssätze und Zinsvolatilitäten<br />
verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden.<br />
4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte<br />
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaff-<br />
ungskosten einer Beteiligung und den zum Marktwert bewerteten, erworbenen<br />
Vermögenswerten abzüglich der Schulden. Sie sind jeweils einer „zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit“ (Cash Generating Unit) oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheiten zugeordnet, bei denen davon ausgegangen wird,<br />
dass diese einen Nutzen aus dem Zusammenschluss ziehen. Eine zahlungsmittelgenerierende<br />
Einheit stellt die kleinste identifi zierbare Gruppe von Vermögenswerten<br />
dar, die Mittelzufl üsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von anderen<br />
Gruppen von Vermögenswerten sind. Die Cash Generating Unit entspricht nicht<br />
unbedingt gesellschaftsrechtlichen Abgrenzungen. Sie werden auf der niedrigsten<br />
Ebene ermittelt, auf der eine Überwachung durchgeführt wird und sind niemals<br />
größer als ein Segment. Die Zuordnung erfolgt anhand von wirtschaftlichen<br />
Merkmalen.<br />
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