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medimondi Geschäftsbericht 2009 - medimondi AG

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»zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente« werden Finanzinstrumente<br />

eingeordnet, wenn sie als solche designiert werden oder eine Zuordnung zu einer<br />

anderen Kategorie nicht möglich ist.<br />

Derivate sind grundsätzlich als zu Handelszwecken gehaltene fi nanzielle Vermögenswerte<br />

einzustufen, es sei denn, dass sie als effektives Sicherungsinstrument<br />

im Rahmen eines Hedge Accountings designiert wurden (Hedging Derivatives).<br />

Letztere sind keiner der vier oben genannten Kategorien zuzuordnen.<br />

Für die <strong>medimondi</strong>-Gruppe ist nur die Kategorie „Darlehen und Forderungen“<br />

(Loans and Receivables) relevant. Von der Möglichkeit, fi nanzielle Vermögenswerte<br />

bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu<br />

bewertende fi nanzielle Vermögenswerte (Financial Assets at Fair Value through<br />

profi t or lost) zu erfassen, wurde kein Gebrauch gemacht. Zudem sind am Bilanzstichtag<br />

keine aktiven derivativen Finanzinstrumente vorhanden.<br />

Bewertung fi nanzieller Vermögenswerte<br />

Bei der Bewertung fi nanzieller Vermögenswerte ist die Fair Value Hierarchie zu<br />

berücksichtigen. Da für die medimodi-Gruppe nur die Kategorie „Darlehen und<br />

Forderungen“ relevant ist, wird ausschließlich die Bewertung dieser Vermögenswerte<br />

beschrieben.<br />

Darlehen und Forderungen (Loans and Receivables) werden beim Erstansatz mit<br />

dem beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung etwaiger Transaktionskosten<br />

bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter<br />

Anwendung der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung notwendiger<br />

Wertberichtigungen.<br />

Wertberichtigungen werden vorgenommen, wenn nach der Zugangserfassung<br />

des fi nanziellen Vermögenswerts objektive Hinweise auf eine Wertminderung<br />

vorliegen, die Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme aus<br />

dem Finanzinstrument haben. Die Höhe des Wertminderungsverlusts entspricht<br />

dabei der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten<br />

Zahlungsströme.<br />

Kategorisierung fi nanzieller Verbindlichkeiten<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten sind beim erstmaligen Ansatz jeweils in eine der<br />

folgenden Kategorien einzustufen:<br />

• erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende fi nanzielle Verbindlichkeiten<br />

(Financial Liabilities at Fair Value through profi t or loss), differenziert<br />

nach solchen, die zu Handelszwecken gehalten werden (Held for Trading) und<br />

solchen, die bei Ersterfassung dieser Kategorie zugeordnet wurden (Designation),<br />

• nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Verbindlichkeiten<br />

Analog zur Vorgehensweise bei fi nanziellen Vermögenswerten hängt auch hier<br />

die Kategorisierung von dem jeweiligen Zweck ab. Wird eine Verbindlichkeit zu Handelszwecken<br />

gehalten, ist sie der Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden<br />

Zeitwert zu bewertende fi nanzielle Verbindlichkeiten« (Financial Liabilities at Fair<br />

Value through profi t or loss) zuzurechnen. Alle übrigen fi nanziellen Verbindlichkeiten<br />

sind als »nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Verbindlichkeiten«<br />

einzustufen.<br />

Derivate gelten grundsätzlich als zu Handelszwecken gehaltene fi nanzielle Verbindlichkeiten,<br />

es sei denn, dass sie als effektives Sicherungsinstrument im Rahmen<br />

eines Hedge Accountings designiert wurden (Hedging Derivatives). Letztere sind<br />

keiner der beiden oben genannten Kategorien zuzuordnen.<br />

Bewertung fi nanzieller Verbindlichkeiten<br />

Bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden fi nanziellen<br />

Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value through profi t or loss) erfolgen<br />

Erst- und Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert. Nicht zum beizulegenden<br />

Zeitwert bilanzierte fi nanzielle Verbindlichkeiten, werden beim Erstansatz mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert einschließlich Disagien unter Berücksichtigung etwaiger<br />

Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

unter Anwendung der Effektivzinsmethode.<br />

Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen<br />

Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern lediglich zur Absicherung der<br />

aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden<br />

Zinsrisiken eingesetzt. Die <strong>medimondi</strong>-Gruppe setzt ausschließlich Cash Flow<br />

Hedge zur Absicherung des Zinsrisikos ein. Erst- und Folgebewertung erfolgen<br />

zum beizulegenden Zeitwert. Das Bewertungsergebnis wird in einen effektiven<br />

und einen ineffektiven Teil zerlegt. Der effektive Teil wird erfolgsneutral in einer<br />

gesonderten Position im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil des Bewertungsergebnisses<br />

wird hingegen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die im<br />

Eigenkapital kumulierten Bewertungsergebnisse werden erfolgswirksam aufgelöst,<br />

wenn das gesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.<br />

Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten<br />

Ein Unternehmen hat bei seinen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert eine<br />

hierarchische Einstufung vorzunehmen, die der Erheblichkeit der in die Bewertungen<br />

einfl ießenden Faktoren Rechnung trägt. Diese umfasst drei Stufen: a)<br />

die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten<br />

notierten und unverändert übernommenen Preise (Stufe 1), b) Inputfaktoren, bei<br />

denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt,<br />

die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder<br />

indirekt durch Ableitung von Preisen beobachten lassen (Stufe 2) und c) nicht auf<br />

beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren für die Bewertung des Vermögenswertes<br />

oder der Verbindlichkeit (Stufe 3).<br />

Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Marktpreisen<br />

der fi nanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 1). Sofern<br />

keine Marktpreise verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter<br />

Bewertungsmodelle ermittelt (Stufe 2). Im <strong>medimondi</strong>-Konzern fallen lediglich die<br />

Finanzderivate in diese Kategorie. Der beizulegende Zeitwert wird hier mit Hilfe der<br />

DCF-Methode ermittelt. Als Eingangsparameter für diese Methode werden die am<br />

Bilanzstichtag beobachteten relevanten Marktpreise, Zinssätze und Zinsvolatilitäten<br />

verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden.<br />

4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte<br />

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaff-<br />

ungskosten einer Beteiligung und den zum Marktwert bewerteten, erworbenen<br />

Vermögenswerten abzüglich der Schulden. Sie sind jeweils einer „zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit“ (Cash Generating Unit) oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheiten zugeordnet, bei denen davon ausgegangen wird,<br />

dass diese einen Nutzen aus dem Zusammenschluss ziehen. Eine zahlungsmittelgenerierende<br />

Einheit stellt die kleinste identifi zierbare Gruppe von Vermögenswerten<br />

dar, die Mittelzufl üsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von anderen<br />

Gruppen von Vermögenswerten sind. Die Cash Generating Unit entspricht nicht<br />

unbedingt gesellschaftsrechtlichen Abgrenzungen. Sie werden auf der niedrigsten<br />

Ebene ermittelt, auf der eine Überwachung durchgeführt wird und sind niemals<br />

größer als ein Segment. Die Zuordnung erfolgt anhand von wirtschaftlichen<br />

Merkmalen.<br />

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