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08/2009 - Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

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Amtsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 12 - Nr. 8/<strong>2009</strong><br />

Gemeinde Frauenprießnitz<br />

Konstituierende Sitzung des Gemeinderates<br />

Frauenprießnitz<br />

Am 13. Juli <strong>2009</strong> fand die konstituierende Sitzung des Gemeinderates<br />

Frauenprießnitz statt.<br />

Herr Tschäpe verpflichtete durch Handschlag alle anwesenden<br />

Gemeinderatsmitglieder zur gewissenhaften Erfüllung ihrer<br />

Pflichten als Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Frauenprießnitz.<br />

Danach wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. folgende<br />

Wahlergebnisse durch geheime Wahl erzielt:<br />

Wahl des Beigeordneten<br />

Herr Glaser, Werner wurde zum 1. Beigeordneten der Gemeinde<br />

gewählt.<br />

Beschluss: 15/0005/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />

seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> für die Vertretung nach § 48 (2)<br />

Satz 5 und 6 ThürKO in der Gemeinschaftsversammlung der<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />

Frau Ramona Weger und Frau Renate Westhäuser<br />

als deren Vertreterin<br />

sowie<br />

Herrn Uwe Fischer und Herrn Robby Mager<br />

als dessen Vertreter<br />

zu bestellen.<br />

Beschluss: 15/0007/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />

seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong>, den Hauptausschuss des Gemeinderates<br />

gemäß der Geschäftsordnung vom 21.11.2005 mit<br />

den Mitgliedern des Gemeinderates<br />

Herrn Vogel, Wilfried Herrn Tschäpe, Manfred<br />

Herrn Fischer, Uwe Frau Weger, Ramona<br />

Frau Westhäuser, Renate zu besetzen.<br />

Beschluss: 15/0006/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />

seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong>, den Bauausschuss des Gemeinderates<br />

gemäß der Geschäftsordnung vom 21.11.2005 mit den<br />

Mitgliedern des Gemeinderates<br />

Herrn Tschäpe, Manfred Herrn Lorbeer, Siegfried<br />

Herrn Reinhardt, Michael Herrn Glaser, Werner<br />

zu besetzen.<br />

Als beratende Mitglieder werden im Bauausschuss<br />

Herr Borrmann, Clemens Herr Seifert, Jürgen und<br />

Frau Czerniki-Uffelmann, Simona tätig sein.<br />

Beschluss: 15/0001/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />

seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> die Zustimmung zur Vergabe der<br />

Planungsleistungen in Verbindung mit der städtbebaulichen<br />

Ordnung der ehemaligen Ställe am östlichen Ortsrand von Frauenprießnitz<br />

an das Planungsbüro Helk aus Mellingen für vorläufige<br />

34.500,00 EUR brutto.<br />

Beschluss: 15/0002/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />

seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> die nachträgliche Zustimmung<br />

zur Vergabe der Planungsleistungen in Verbindung mit der Erneuerung<br />

des Anliegerweges in Rodameuschel, an das Planungsbüro<br />

Girwert und Partner für vorläufige 14.000,00 EUR<br />

brutto.<br />

Beschluss: 15/00<strong>08</strong>/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />

seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> das gemeindliche Einvernehmen<br />

zum Bauantrag Telle für die Nutzungsänderung der Scheune<br />

zum Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Frauenprießnitz,<br />

Flur 1, Flurstück 65.<br />

Beschluss: 15/0003/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />

seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> die Sitzungsniederschrift (öffentlicher<br />

Teil) der Sitzung vom 03.06.<strong>2009</strong>.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

Beschluss: 15/0009/<strong>2009</strong><br />

Gesamtvergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten in Verbindung<br />

mit der Erneuerung des Anliegerweges in Rodameuschel<br />

Beschluss: 15/0004/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />

seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> die Sitzungsniederschrift (nichtöffentlicher<br />

Teil) der Sitzung vom 03.06.<strong>2009</strong>.<br />

gez. Tschäpe<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Frauenprießnitz<br />

Landkreis Saale-Holzland-Kreis<br />

Wahlkreis 36<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 30. August <strong>2009</strong> findet die Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von <strong>08</strong>.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Frauenprießnitz bildet einen Wahlbezirk.<br />

Wahlbezirk Abgrenzung Lage des Wahlraumes<br />

des Wahlbezirkes<br />

01 Frauenprießnitz Karl-Marx-Str. 22<br />

Dorfgemeinschaftshaus<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 20. Juli <strong>2009</strong> bis 09. August <strong>2009</strong> übersandt worden<br />

sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in<br />

dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

um 18.00 Uhr im Landratsamt des Saale-Holzland-<br />

Kreises, Im Schloß, 07607 Eisenberg zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirkes<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigungen und ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei<br />

anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und<br />

rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die<br />

Kennzeichnung,<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />

diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der<br />

zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt<br />

seine Wahlkreisstimme in der Weise ab,<br />

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen<br />

Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig<br />

kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

und seine Landesstimme in der Weise ab,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in<br />

einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig<br />

kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll,<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes<br />

oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, <strong>Dornburg</strong>, Einwohner-

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