08/2009 - Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
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Amtsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 12 - Nr. 8/<strong>2009</strong><br />
Gemeinde Frauenprießnitz<br />
Konstituierende Sitzung des Gemeinderates<br />
Frauenprießnitz<br />
Am 13. Juli <strong>2009</strong> fand die konstituierende Sitzung des Gemeinderates<br />
Frauenprießnitz statt.<br />
Herr Tschäpe verpflichtete durch Handschlag alle anwesenden<br />
Gemeinderatsmitglieder zur gewissenhaften Erfüllung ihrer<br />
Pflichten als Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Frauenprießnitz.<br />
Danach wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. folgende<br />
Wahlergebnisse durch geheime Wahl erzielt:<br />
Wahl des Beigeordneten<br />
Herr Glaser, Werner wurde zum 1. Beigeordneten der Gemeinde<br />
gewählt.<br />
Beschluss: 15/0005/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> für die Vertretung nach § 48 (2)<br />
Satz 5 und 6 ThürKO in der Gemeinschaftsversammlung der<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />
Frau Ramona Weger und Frau Renate Westhäuser<br />
als deren Vertreterin<br />
sowie<br />
Herrn Uwe Fischer und Herrn Robby Mager<br />
als dessen Vertreter<br />
zu bestellen.<br />
Beschluss: 15/0007/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong>, den Hauptausschuss des Gemeinderates<br />
gemäß der Geschäftsordnung vom 21.11.2005 mit<br />
den Mitgliedern des Gemeinderates<br />
Herrn Vogel, Wilfried Herrn Tschäpe, Manfred<br />
Herrn Fischer, Uwe Frau Weger, Ramona<br />
Frau Westhäuser, Renate zu besetzen.<br />
Beschluss: 15/0006/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong>, den Bauausschuss des Gemeinderates<br />
gemäß der Geschäftsordnung vom 21.11.2005 mit den<br />
Mitgliedern des Gemeinderates<br />
Herrn Tschäpe, Manfred Herrn Lorbeer, Siegfried<br />
Herrn Reinhardt, Michael Herrn Glaser, Werner<br />
zu besetzen.<br />
Als beratende Mitglieder werden im Bauausschuss<br />
Herr Borrmann, Clemens Herr Seifert, Jürgen und<br />
Frau Czerniki-Uffelmann, Simona tätig sein.<br />
Beschluss: 15/0001/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> die Zustimmung zur Vergabe der<br />
Planungsleistungen in Verbindung mit der städtbebaulichen<br />
Ordnung der ehemaligen Ställe am östlichen Ortsrand von Frauenprießnitz<br />
an das Planungsbüro Helk aus Mellingen für vorläufige<br />
34.500,00 EUR brutto.<br />
Beschluss: 15/0002/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> die nachträgliche Zustimmung<br />
zur Vergabe der Planungsleistungen in Verbindung mit der Erneuerung<br />
des Anliegerweges in Rodameuschel, an das Planungsbüro<br />
Girwert und Partner für vorläufige 14.000,00 EUR<br />
brutto.<br />
Beschluss: 15/00<strong>08</strong>/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz beschließt in<br />
seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> das gemeindliche Einvernehmen<br />
zum Bauantrag Telle für die Nutzungsänderung der Scheune<br />
zum Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Frauenprießnitz,<br />
Flur 1, Flurstück 65.<br />
Beschluss: 15/0003/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> die Sitzungsniederschrift (öffentlicher<br />
Teil) der Sitzung vom 03.06.<strong>2009</strong>.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden folgende Beschlüsse<br />
gefasst:<br />
Beschluss: 15/0009/<strong>2009</strong><br />
Gesamtvergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten in Verbindung<br />
mit der Erneuerung des Anliegerweges in Rodameuschel<br />
Beschluss: 15/0004/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenprießnitz genehmigt in<br />
seiner Sitzung am 13.07.<strong>2009</strong> die Sitzungsniederschrift (nichtöffentlicher<br />
Teil) der Sitzung vom 03.06.<strong>2009</strong>.<br />
gez. Tschäpe<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Frauenprießnitz<br />
Landkreis Saale-Holzland-Kreis<br />
Wahlkreis 36<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 30. August <strong>2009</strong> findet die Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von <strong>08</strong>.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Frauenprießnitz bildet einen Wahlbezirk.<br />
Wahlbezirk Abgrenzung Lage des Wahlraumes<br />
des Wahlbezirkes<br />
01 Frauenprießnitz Karl-Marx-Str. 22<br />
Dorfgemeinschaftshaus<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 20. Juli <strong>2009</strong> bis 09. August <strong>2009</strong> übersandt worden<br />
sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in<br />
dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
um 18.00 Uhr im Landratsamt des Saale-Holzland-<br />
Kreises, Im Schloß, 07607 Eisenberg zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirkes<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigungen und ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei<br />
anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und<br />
rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die<br />
Kennzeichnung,<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />
diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der<br />
zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung<br />
einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt<br />
seine Wahlkreisstimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen<br />
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig<br />
kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
und seine Landesstimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in<br />
einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig<br />
kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll,<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes<br />
oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, <strong>Dornburg</strong>, Einwohner-