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08/2009 - Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

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Amtsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 18 - Nr. 8/<strong>2009</strong><br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, <strong>Dornburg</strong>, Einwohnermeldebehörde,<br />

Markt 21, 07778 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> einen amtlichen<br />

Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen<br />

amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief<br />

mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und<br />

dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er<br />

dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />

kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Jenalöbnitz, den 14.<strong>08</strong>.<strong>2009</strong><br />

Gemeinde Jenalöbnitz<br />

gez. J. Geyer<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Lehesten<br />

Konstituierende Sitzung des Gemeinderates<br />

Lehesten<br />

Am 8. Juli <strong>2009</strong> fand die konstituierende Sitzung des Gemeinderates<br />

Lehesten statt.<br />

Herr Döring verpflichtete durch Handschlag alle anwesenden<br />

Gemeinderatsmitglieder zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer<br />

Pflichten als Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Lehesten.<br />

Die Wahl des 1. Beigeordneten wurde vertagt.<br />

Folgender Beschluss wurden gefasst:<br />

Beschluss: 06/0002/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten genehmigt in seiner<br />

Sitzung am <strong>08</strong>.07.<strong>2009</strong> die Niederschrift (öffentlicher Teil) der<br />

Sitzung vom 03.06.<strong>2009</strong>.<br />

gez. Döring, Bürgermeister<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vom<br />

29.07.<strong>2009</strong> und Wahl der Beigeordneten<br />

Wahl der Beigeordneten<br />

Herr Wünscher, Jürgen wurde zum 1. Beigeordneten der Gemeinde<br />

gewählt,<br />

Herr Jürgens, Jens wurde zum 2. Beigeordneten der Gemeinde<br />

gewählt.<br />

Beschluss: 06/0001/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten beschließt in seiner<br />

Sitzung am 29.07.<strong>2009</strong> für die Vertretung nach § 48 (2) Satz 5<br />

und 6 ThürKO in der Gemeinschaftsversammlung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />

Herrn Carsten John Wählergruppe Feuerwehrverein<br />

Nerkewitz und<br />

Herrn Dieter Schau Wählergruppe Feuerwehrverein<br />

Nerkewitz<br />

als dessen Stellvertreter<br />

zu bestellen.<br />

Beschluss: 06/0004/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 29.07.<strong>2009</strong> die Niederschrift der Sitzung vom<br />

<strong>08</strong>.07.<strong>2009</strong>.<br />

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgender<br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss: 06/0003/<strong>2009</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten genehmigt in seiner<br />

Sitzung am 29.07.<strong>2009</strong> die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)<br />

der Sitzung vom 03.06.<strong>2009</strong>.<br />

gez. Döring, Bürgermeister<br />

1. Ausfertigung - auszugsweise -<br />

Amt für Landentwicklung und<br />

Flurneuordnung Gera<br />

Az.: 2-6-0340 Gera, den 24.06.<strong>2009</strong><br />

Anordnungsbeschluss<br />

1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens Nerkewitz<br />

Nach § 54 i.V.m. § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />

(LwAnpG vorn 03.07.1991 BGBl. I S. 1418 zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 19.06.2001 BGBl. I S. 1149) wird das Verfahren<br />

für den freiwilligen Landtausch der unter 2. aufgeführten<br />

Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Lehesten, Nerkewitz<br />

und Rödigen Landkreis Saale-Holzland-Kreis, angeordnet.<br />

Das Verfahren wird unter der Leitung des Amtes für Landentwicklung<br />

und Flurneuordnung Gera durchgeführt.<br />

2. Grundstücke<br />

Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke<br />

Gemarkung Lehesten<br />

Flur 2<br />

Flurst. Nr. 169, 185/1, 177/1, 177/2<br />

Gemarkung Nerkewitz<br />

Flur 2<br />

Flurst. Nr. 132/2<br />

Flur 3<br />

Flurst. -Nr. 261<br />

Flur 4<br />

Flurst.-Nr. 438/2, 359, 366/1, 366/2, 376, 376/1<br />

Flur 5<br />

Flurst.-Nr. 463<br />

Gemarkung Rödigen<br />

Flur 3<br />

Flurst. Nr. 129/1, 470/61<br />

3. Anmeldung von Rechten<br />

Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem<br />

Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen<br />

Landtauschverfahren berechtigen, innerhalb von drei<br />

Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera<br />

Burgstraße 5, 07545 Gera<br />

anzumelden,<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so<br />

kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen<br />

Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.<br />

Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der<br />

Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten<br />

lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch<br />

Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden<br />

ist<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem<br />

Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />

oder zur Niederschrift beim<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera<br />

Burgstraße 5, 07545 Gera

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