08/2009 - Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg
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Amtsblatt der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> - 18 - Nr. 8/<strong>2009</strong><br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>, <strong>Dornburg</strong>, Einwohnermeldebehörde,<br />
Markt 21, 07778 <strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong> einen amtlichen<br />
Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen<br />
amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief<br />
mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und<br />
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem<br />
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er<br />
dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
6.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Jenalöbnitz, den 14.<strong>08</strong>.<strong>2009</strong><br />
Gemeinde Jenalöbnitz<br />
gez. J. Geyer<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Lehesten<br />
Konstituierende Sitzung des Gemeinderates<br />
Lehesten<br />
Am 8. Juli <strong>2009</strong> fand die konstituierende Sitzung des Gemeinderates<br />
Lehesten statt.<br />
Herr Döring verpflichtete durch Handschlag alle anwesenden<br />
Gemeinderatsmitglieder zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer<br />
Pflichten als Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Lehesten.<br />
Die Wahl des 1. Beigeordneten wurde vertagt.<br />
Folgender Beschluss wurden gefasst:<br />
Beschluss: 06/0002/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten genehmigt in seiner<br />
Sitzung am <strong>08</strong>.07.<strong>2009</strong> die Niederschrift (öffentlicher Teil) der<br />
Sitzung vom 03.06.<strong>2009</strong>.<br />
gez. Döring, Bürgermeister<br />
Beschlüsse des Gemeinderates vom<br />
29.07.<strong>2009</strong> und Wahl der Beigeordneten<br />
Wahl der Beigeordneten<br />
Herr Wünscher, Jürgen wurde zum 1. Beigeordneten der Gemeinde<br />
gewählt,<br />
Herr Jürgens, Jens wurde zum 2. Beigeordneten der Gemeinde<br />
gewählt.<br />
Beschluss: 06/0001/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten beschließt in seiner<br />
Sitzung am 29.07.<strong>2009</strong> für die Vertretung nach § 48 (2) Satz 5<br />
und 6 ThürKO in der Gemeinschaftsversammlung der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>Dornburg</strong>-<strong>Camburg</strong>“<br />
Herrn Carsten John Wählergruppe Feuerwehrverein<br />
Nerkewitz und<br />
Herrn Dieter Schau Wählergruppe Feuerwehrverein<br />
Nerkewitz<br />
als dessen Stellvertreter<br />
zu bestellen.<br />
Beschluss: 06/0004/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 29.07.<strong>2009</strong> die Niederschrift der Sitzung vom<br />
<strong>08</strong>.07.<strong>2009</strong>.<br />
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde folgender<br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss: 06/0003/<strong>2009</strong><br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Lehesten genehmigt in seiner<br />
Sitzung am 29.07.<strong>2009</strong> die Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)<br />
der Sitzung vom 03.06.<strong>2009</strong>.<br />
gez. Döring, Bürgermeister<br />
1. Ausfertigung - auszugsweise -<br />
Amt für Landentwicklung und<br />
Flurneuordnung Gera<br />
Az.: 2-6-0340 Gera, den 24.06.<strong>2009</strong><br />
Anordnungsbeschluss<br />
1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens Nerkewitz<br />
Nach § 54 i.V.m. § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />
(LwAnpG vorn 03.07.1991 BGBl. I S. 1418 zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 19.06.2001 BGBl. I S. 1149) wird das Verfahren<br />
für den freiwilligen Landtausch der unter 2. aufgeführten<br />
Grundstücke in Teilen der Gemarkungen Lehesten, Nerkewitz<br />
und Rödigen Landkreis Saale-Holzland-Kreis, angeordnet.<br />
Das Verfahren wird unter der Leitung des Amtes für Landentwicklung<br />
und Flurneuordnung Gera durchgeführt.<br />
2. Grundstücke<br />
Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke<br />
Gemarkung Lehesten<br />
Flur 2<br />
Flurst. Nr. 169, 185/1, 177/1, 177/2<br />
Gemarkung Nerkewitz<br />
Flur 2<br />
Flurst. Nr. 132/2<br />
Flur 3<br />
Flurst. -Nr. 261<br />
Flur 4<br />
Flurst.-Nr. 438/2, 359, 366/1, 366/2, 376, 376/1<br />
Flur 5<br />
Flurst.-Nr. 463<br />
Gemarkung Rödigen<br />
Flur 3<br />
Flurst. Nr. 129/1, 470/61<br />
3. Anmeldung von Rechten<br />
Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem<br />
Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen<br />
Landtauschverfahren berechtigen, innerhalb von drei<br />
Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera<br />
Burgstraße 5, 07545 Gera<br />
anzumelden,<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so<br />
kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen<br />
Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.<br />
Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der<br />
Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten<br />
lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch<br />
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden<br />
ist<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem<br />
Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera<br />
Burgstraße 5, 07545 Gera