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Leuchtend zeigt sich der Juni - Eigentümerjournal

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G u t z u w i s s e n<br />

Preisbindungsrechtes können „Anhaltspunkte<br />

entnommen werden.“ 6<br />

Hieraus folgt, dass <strong>der</strong> Vorwegab -<br />

zug für fast alle Betriebskostenarten<br />

gilt. 7 Praktisch wird dies namentlich<br />

bei <strong>der</strong> Grundsteuer, dem<br />

Wasserverbrauch und <strong>der</strong> Abwas -<br />

serentsorgung, den Aufzugskos -<br />

ten, <strong>der</strong> Gebäu<strong>der</strong>einigung, <strong>der</strong><br />

Müllabfuhr, 8 den Ver<strong>sich</strong>erungsprämien<br />

9 und den Heizkosten. 10<br />

Die gewerbliche Nutzung kann –<br />

nicht: muss – zu einem höheren<br />

Betriebskostenanteil <strong>der</strong> Wohnraummieter<br />

führen.<br />

a) Entbehrlicher Vorwegabzug<br />

Bei von vornherein garnicht entstehenden<br />

Mehrkosten gibt es<br />

keinen Grund für einen Vorwegabzug.<br />

So, wenn gewerblich verursachte<br />

Müllkosten deshalb nicht<br />

in die Abrechnung <strong>der</strong> Wohnraummieter<br />

einfließen, weil <strong>der</strong><br />

Ge werbemüll über eigene abschließbare<br />

Mülltonnen des Ge -<br />

werberaummieters separat abgerechnet<br />

wird. 11 Das gilt glei cher -<br />

maßen, wenn die gewerblichen<br />

Kosten annäherungsweise denen<br />

einer Wohnraumnutzung entsprechen.<br />

12 Daher macht die<br />

gewerbliche Vermietung zum Betrieb<br />

eines Wohnheims den Vor-<br />

Heizöltank-<br />

BERATUNG · SERVICE<br />

Pietroch GmbH<br />

Tankanlagenbau · Tankschutz<br />

A-Z, Tor & Zaun GmbH<br />

Am Walzwerk 40 · 45527 Hattingen · Fon: 0 23 24 - 68 57 20-0 · Fax: 0 23 24 - 68 57 20-10<br />

http://www.tor-und-zaun.de · E-Mail: info@tor-und-zaun.de<br />

14 <strong>Eigentümerjournal</strong> | <strong>Juni</strong> 2011<br />

wegabzug entbehrlich, da dies <strong>der</strong><br />

Wohnnutzung vergleichbar ist. 13<br />

Folgerichtig ist auch <strong>der</strong> Vorwegabzug<br />

innerhalb eines reinen<br />

Wohnhauses nicht erfor<strong>der</strong>lich; 14<br />

an<strong>der</strong>s kann es bei <strong>der</strong> Zusam -<br />

men fassung zweier Gebäude zu<br />

einer Bewirtschaftungseinheit<br />

sein. 15<br />

Ein Vorwegabzug muss jedoch so<br />

o<strong>der</strong> so erfolgen, wenn dies vereinbart<br />

ist; 16 was mangels Nachteil<br />

für den Wohnraummieter auch<br />

formularmäßig möglich ist.<br />

b) Nichtbetroffene Betriebskosten<br />

Bei einigen Betriebskostenarten<br />

scheint es zunächst plausibel, dass<br />

eine Gewerbenutzung auf ihre<br />

Höhe keinen Einfluss hat. So z.B.<br />

bei den Antennenbetriebskosten:<br />

Ob <strong>der</strong> Fernseher im Gewerbeo<strong>der</strong><br />

im Wohnraum genutzt wird,<br />

hat auf den Betriebsstrom <strong>der</strong> Antenne<br />

keinen Einfluss.<br />

Die Wartung <strong>der</strong> Blitzschutzanlage<br />

wird nicht dadurch teurer, dass im<br />

Haus neben den zwölf Wohnparteien<br />

noch ein kleines Textilgeschäft<br />

betrieben wird.<br />

Bedarf jedoch <strong>der</strong> Gewerbebetrieb<br />

wegen elektronischer Geräte,<br />

Com puter usw. einer höheren<br />

Blitzschutzklasse, dann ist eben<br />

• Reinigung und<br />

• Überprüfung<br />

• Tankdruckproben<br />

• mit TÜV-Abnahme<br />

42349 Wuppertal<br />

Hahnerberger Straße 279<br />

� 02 02/400097/40540<br />

doch ein Vorwegabzug erfor<strong>der</strong> -<br />

lich.<br />

3. Vorwegabzug unter Gewer be -<br />

mietern<br />

Der Vorwegabzug gilt gleicher -<br />

maßen im Verhältnis <strong>der</strong> Gewerbe -<br />

raummieter untereinan<strong>der</strong>. So<br />

müssen bei einem beson<strong>der</strong>s hohe<br />

Kosten verursachenden Gewerbebetrieb<br />

dessen – höhere – Kosten<br />

vorweg herausgerechnet werden.<br />

So ist ein Vorwegabzug zwischen<br />

den Gewerbemietern erfor<strong>der</strong>lich,<br />

wenn in einem Gewerbekomplex<br />

ein Supermarkt und eine Pension<br />

betrieben werden. 17 Kein Vorwegabzug<br />

zwischen Gewerbemietern<br />

ist erfor<strong>der</strong>lich, wenn in einem<br />

Haus eine Obdachlosenpension<br />

und ein Kin<strong>der</strong>garten betrieben<br />

werden. 18<br />

4. Keine prozentualen Grenzwerte<br />

Da die Erheblichkeit einzelfallorientiert<br />

zu ermitteln ist, macht<br />

<strong>der</strong> BGH folgerichtig keine Zah -<br />

len- o<strong>der</strong> Prozentangaben. Die Abgrenzung<br />

zwischen „erheblich“<br />

und „unerheblich“ ist daher dem<br />

Tatrichter zugewiesen. Insoweit<br />

hat das LG Aachen die Grenze zur<br />

erheblichen Mehrbelastung bei<br />

drei Prozent <strong>der</strong> Gesamtkosten

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