Leuchtend zeigt sich der Juni - Eigentümerjournal
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G u t z u w i s s e n<br />
Preisbindungsrechtes können „Anhaltspunkte<br />
entnommen werden.“ 6<br />
Hieraus folgt, dass <strong>der</strong> Vorwegab -<br />
zug für fast alle Betriebskostenarten<br />
gilt. 7 Praktisch wird dies namentlich<br />
bei <strong>der</strong> Grundsteuer, dem<br />
Wasserverbrauch und <strong>der</strong> Abwas -<br />
serentsorgung, den Aufzugskos -<br />
ten, <strong>der</strong> Gebäu<strong>der</strong>einigung, <strong>der</strong><br />
Müllabfuhr, 8 den Ver<strong>sich</strong>erungsprämien<br />
9 und den Heizkosten. 10<br />
Die gewerbliche Nutzung kann –<br />
nicht: muss – zu einem höheren<br />
Betriebskostenanteil <strong>der</strong> Wohnraummieter<br />
führen.<br />
a) Entbehrlicher Vorwegabzug<br />
Bei von vornherein garnicht entstehenden<br />
Mehrkosten gibt es<br />
keinen Grund für einen Vorwegabzug.<br />
So, wenn gewerblich verursachte<br />
Müllkosten deshalb nicht<br />
in die Abrechnung <strong>der</strong> Wohnraummieter<br />
einfließen, weil <strong>der</strong><br />
Ge werbemüll über eigene abschließbare<br />
Mülltonnen des Ge -<br />
werberaummieters separat abgerechnet<br />
wird. 11 Das gilt glei cher -<br />
maßen, wenn die gewerblichen<br />
Kosten annäherungsweise denen<br />
einer Wohnraumnutzung entsprechen.<br />
12 Daher macht die<br />
gewerbliche Vermietung zum Betrieb<br />
eines Wohnheims den Vor-<br />
Heizöltank-<br />
BERATUNG · SERVICE<br />
Pietroch GmbH<br />
Tankanlagenbau · Tankschutz<br />
A-Z, Tor & Zaun GmbH<br />
Am Walzwerk 40 · 45527 Hattingen · Fon: 0 23 24 - 68 57 20-0 · Fax: 0 23 24 - 68 57 20-10<br />
http://www.tor-und-zaun.de · E-Mail: info@tor-und-zaun.de<br />
14 <strong>Eigentümerjournal</strong> | <strong>Juni</strong> 2011<br />
wegabzug entbehrlich, da dies <strong>der</strong><br />
Wohnnutzung vergleichbar ist. 13<br />
Folgerichtig ist auch <strong>der</strong> Vorwegabzug<br />
innerhalb eines reinen<br />
Wohnhauses nicht erfor<strong>der</strong>lich; 14<br />
an<strong>der</strong>s kann es bei <strong>der</strong> Zusam -<br />
men fassung zweier Gebäude zu<br />
einer Bewirtschaftungseinheit<br />
sein. 15<br />
Ein Vorwegabzug muss jedoch so<br />
o<strong>der</strong> so erfolgen, wenn dies vereinbart<br />
ist; 16 was mangels Nachteil<br />
für den Wohnraummieter auch<br />
formularmäßig möglich ist.<br />
b) Nichtbetroffene Betriebskosten<br />
Bei einigen Betriebskostenarten<br />
scheint es zunächst plausibel, dass<br />
eine Gewerbenutzung auf ihre<br />
Höhe keinen Einfluss hat. So z.B.<br />
bei den Antennenbetriebskosten:<br />
Ob <strong>der</strong> Fernseher im Gewerbeo<strong>der</strong><br />
im Wohnraum genutzt wird,<br />
hat auf den Betriebsstrom <strong>der</strong> Antenne<br />
keinen Einfluss.<br />
Die Wartung <strong>der</strong> Blitzschutzanlage<br />
wird nicht dadurch teurer, dass im<br />
Haus neben den zwölf Wohnparteien<br />
noch ein kleines Textilgeschäft<br />
betrieben wird.<br />
Bedarf jedoch <strong>der</strong> Gewerbebetrieb<br />
wegen elektronischer Geräte,<br />
Com puter usw. einer höheren<br />
Blitzschutzklasse, dann ist eben<br />
• Reinigung und<br />
• Überprüfung<br />
• Tankdruckproben<br />
• mit TÜV-Abnahme<br />
42349 Wuppertal<br />
Hahnerberger Straße 279<br />
� 02 02/400097/40540<br />
doch ein Vorwegabzug erfor<strong>der</strong> -<br />
lich.<br />
3. Vorwegabzug unter Gewer be -<br />
mietern<br />
Der Vorwegabzug gilt gleicher -<br />
maßen im Verhältnis <strong>der</strong> Gewerbe -<br />
raummieter untereinan<strong>der</strong>. So<br />
müssen bei einem beson<strong>der</strong>s hohe<br />
Kosten verursachenden Gewerbebetrieb<br />
dessen – höhere – Kosten<br />
vorweg herausgerechnet werden.<br />
So ist ein Vorwegabzug zwischen<br />
den Gewerbemietern erfor<strong>der</strong>lich,<br />
wenn in einem Gewerbekomplex<br />
ein Supermarkt und eine Pension<br />
betrieben werden. 17 Kein Vorwegabzug<br />
zwischen Gewerbemietern<br />
ist erfor<strong>der</strong>lich, wenn in einem<br />
Haus eine Obdachlosenpension<br />
und ein Kin<strong>der</strong>garten betrieben<br />
werden. 18<br />
4. Keine prozentualen Grenzwerte<br />
Da die Erheblichkeit einzelfallorientiert<br />
zu ermitteln ist, macht<br />
<strong>der</strong> BGH folgerichtig keine Zah -<br />
len- o<strong>der</strong> Prozentangaben. Die Abgrenzung<br />
zwischen „erheblich“<br />
und „unerheblich“ ist daher dem<br />
Tatrichter zugewiesen. Insoweit<br />
hat das LG Aachen die Grenze zur<br />
erheblichen Mehrbelastung bei<br />
drei Prozent <strong>der</strong> Gesamtkosten