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Leuchtend zeigt sich der Juni - Eigentümerjournal

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G u t z u w i s s e n<br />

beispielsweise nur bei <strong>der</strong> Grundsteuer<br />

<strong>der</strong> – konkret gebotene –<br />

Vorwegabzug unterlassen wurde,<br />

dann bleiben die übrigen Positio -<br />

nen <strong>der</strong> Abrechnungen fehlerfrei<br />

und wirksam. Die aus <strong>der</strong> Betriebskostenabrechnung<br />

resultierende<br />

Nachfor<strong>der</strong>ung wird also nur um<br />

den strittigen, fehlerhaften Posten<br />

gekürzt. 41<br />

Die sonstigen (nicht fehlerbe -<br />

troffenen) Abrechnungspos ten<br />

muss <strong>der</strong> Mieter also in <strong>der</strong> üblichen<br />

Weise nachzahlen.<br />

b) Durchgängig infizierte Abrechnung<br />

An<strong>der</strong>s ist es, wenn ein Fehler, <strong>der</strong><br />

fehlende Vorwegabzug, die Abrechnung<br />

durchgängig infiziert. 42<br />

Dann lässt <strong>sich</strong> in <strong>der</strong> Regel die infolge<br />

unterbliebener Vorwegtren -<br />

nung bewirkte materielle Fehlerhaftigkeit<br />

<strong>der</strong> Abrechnung nicht<br />

bereinigen, so dass die Abrechnung<br />

insgesamt materiell fehlerhaft<br />

wäre. 43 Es muss dann bei<br />

Wohnraum unter Beachtung <strong>der</strong><br />

Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3<br />

Satz 3 BGB eine umfänglich korrigierte<br />

Abrechnung erstellt wer -<br />

den. Zwecks besserer Lesbarkeit<br />

und Verständlichkeit wird <strong>der</strong> Vermieter<br />

im Zweifel eine völlig neue<br />

Abrechnung erstellen.<br />

Praxistipp: Die Beweislast da -<br />

für, dass <strong>der</strong> Vermieter einen<br />

gebotenen Vorwegabzug un -<br />

terlassen hat, trifft den Mieter. 44<br />

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16 <strong>Eigentümerjournal</strong> | <strong>Juni</strong> 2011<br />

Gegebenenfalls muss <strong>der</strong> Vermieter<br />

dem Mieter aber Ein<strong>sich</strong>t<br />

in die Unterlagen gewäh -<br />

ren. 45<br />

9. Mitteilung an den Mieter<br />

Wurde ein Vorwegabzug vorge -<br />

nommen, muss <strong>der</strong> Vermieter dem<br />

Mieter in <strong>der</strong> Betriebskostenab -<br />

rechnung auch mitteilen, welche<br />

nichtumlegbaren (Teil-) Positionen<br />

er vorweg abgezogen hat. Denn<br />

<strong>der</strong> Mieter muss die gesamten Ansprüche<br />

des Vermieters nachprü -<br />

fen können, also auch darauf, ob<br />

ihm ein Guthaben zustehe. 46<br />

Daher ist <strong>der</strong> Vorwegabzug auch<br />

dann mitzuteilen, wenn <strong>der</strong> Mieter<br />

nach Ablauf <strong>der</strong> Ausschlussfrist<br />

des § 556 Abs. 3 BGB infolge <strong>der</strong><br />

Fallbeilwirkung nicht mehr mit<br />

einer Nachfor<strong>der</strong>ung rechnen<br />

muss. Unterbleibt diese Mitteilung,<br />

ist die Abrechnung formell unwirksam.<br />

47<br />

10. Vorverteilung bei den Heizkosten<br />

Ein Spezialfall ist die Vorverteilung<br />

bei den Heizkosten. Sie ist nach<br />

§ 5 Abs. 2 S. 1 und 2 HeizkostenV<br />

vorgeschrieben. So, wenn <strong>sich</strong> z.B.<br />

in einem Haus Wohnungen sowie<br />

ein Ladenlokal befinden und dabei<br />

die Beheizung des Ladenlokals<br />

über einen Wärmezähler erfasst<br />

wird, während die Wohnungen mit<br />

Heizkostenverteilern ausgestattet<br />

sind. Technisch erfolgt die Vorerfassung<br />

z.B. so, dass zwei mit je<br />

einem Wärmezähler ausgestattete<br />

Rohrstränge das vom Heizkessel<br />

kommende Wasser an die zwei<br />

Nutzergruppen weiterleiten. Innerhalb<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Nutzergruppe<br />

wird <strong>der</strong> durch die Wärmezähler<br />

pro Strang ermittelte Verbrauch<br />

durch Heizkostenverteiler o<strong>der</strong><br />

Wärmezähler verteilt.<br />

a) Keine Differenzrechnung<br />

Diese Pflicht zur Heizkosten-Vorerfassung<br />

kann nicht durch die<br />

Differenzmethode umgangen wer -<br />

den. 48 Dabei würde (unzulässigerweise)<br />

etwa die bezogene Fernwärme<br />

zunächst insgesamt von<br />

einem Haupt-Wärmezähler erfasst,<br />

<strong>der</strong> für das Geschäftslokal abgezweigte<br />

Anteil durch einen sepa -<br />

raten Wärmezähler. Der auf die<br />

Wohnungen entfallende Anteil<br />

würde hingegen aus <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen <strong>der</strong> Anzeige des Hauptund<br />

des Geschäftsraum-Wärme -<br />

zählers errechnet.<br />

Praxistipp: Nach An<strong>sich</strong>t des<br />

BGH ist die Differenzmethode<br />

bei Erfassung des Kalt-Wasserverbrauchs<br />

aber zulässig. 49<br />

b) Ermessensreduzierung auf Null<br />

In den Fällen des § 5 Abs. 2 S. 2<br />

HeizkostenV hat <strong>der</strong> Vermieter ein<br />

Ermessen, ob er eine Vorverteilung<br />

durchführen will. Dieses Ermessen<br />

kann <strong>sich</strong> zu einer entsprechenden<br />

Pflicht verdichten; 50 und zwar<br />

dann, wenn beispielsweise im<br />

Haus eine gewerbliche Nutzung<br />

mit Sauna o<strong>der</strong> Schwimmbad vor-<br />

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