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Leuchtend zeigt sich der Juni - Eigentümerjournal

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gezogen. 19 Einen an<strong>der</strong>en Weg beschritt<br />

das LG Düsseldorf, als es<br />

nach Ausfall des Wasserzählers um<br />

den Wasserverbrauch einer im<br />

Wohnhaus befindlichen Gaststätte<br />

ging. 20 Hier wurde ein pauscha -<br />

lier ter Vorwegabzug von 25 % vorgenommen.<br />

5. Vorwegabzug nur bei vertretbarem<br />

Aufwand<br />

An<strong>der</strong>erseits ist <strong>der</strong> Vermieter nur<br />

soweit zu einem Vorwegabzug<br />

verpflichtet, als dies möglich 21 o<strong>der</strong><br />

mit vertretbarem Aufwand machbar<br />

ist. 22<br />

So liegt es, wenn im Grundsteuerbescheid<br />

o<strong>der</strong> bei den Ver<strong>sich</strong>e -<br />

rungsprämien <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> ge -<br />

werblichen Nutzung separat ausgewiesen<br />

wird. 23 Diese Trennung<br />

lässt <strong>sich</strong> dann problemlos in die<br />

Abrechnungen übernehmen. Der<br />

zusätzliche Aufwand für eine we -<br />

gen des Kundenverkehrs häufi ge -<br />

re Treppenhausreinigung kann<br />

etwa vom Reinigungsunternehmen<br />

separat ausgeworfen werden, not -<br />

falls kommt hier eine sachnahe<br />

Schätzung in Betracht. 24<br />

6. Keine absolute Verteilgerech -<br />

tigkeit<br />

An<strong>der</strong>erseits kann – je nach Ein -<br />

zelfall – <strong>der</strong> Kostenaufwand für die<br />

Trennung größer sein als <strong>der</strong> er -<br />

zielte Nutzen an Verteilgerechtigkeit.<br />

In diesem Fall würde ein Vorwegabzug<br />

mit dem – auch bei Ge -<br />

werberaum geltenden 25 – Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

des § 556<br />

Abs. 3 BGB kollidieren. So sieht<br />

das LG Braunschweig 26 den Vermieter<br />

nicht verpflichtet, die Betriebskosten<br />

durch „eine mathe -<br />

matisch exakte Kostenabgren -<br />

zung“ abzurechnen. Denn eine<br />

„absolute Verteilungsgerechtigkeit<br />

bei <strong>der</strong> Umlage von Betriebskosten<br />

wird vom Gesetz nicht gefor -<br />

<strong>der</strong>t.“ 27 Dies deckt <strong>sich</strong> mit <strong>der</strong><br />

griffigen Formulierung, 28 dass es<br />

bei den Betriebskosten keine<br />

„Pfennig 29 -Gerechtigkeit“ 30 geben<br />

könne.<br />

7. Praktikable und verständliche<br />

Abrechnung<br />

Kontrastreich <strong>zeigt</strong> <strong>sich</strong> die The -<br />

matik namentlich bei den Aufzugskosten.<br />

Die Besucher (z.B.<br />

einer Arztpraxis im zweiten Stock)<br />

nutzen den Fahrstuhl intensiver als<br />

ein Dachgeschossmieter, <strong>der</strong> als<br />

Montagearbeiter nur am Wochenende<br />

zu Hause ist. Ein Vorwegabzug<br />

ist aber nur möglich, wenn<br />

die Aufzugbenutzung erfasst wird.<br />

Denkbar wäre - nach eigener Einschätzung<br />

– ein Scheckkarten –<br />

o<strong>der</strong> Transpon<strong>der</strong>-System, 31 wel -<br />

ches per Lesegerät die Fahrten<br />

aufsummiert und für die Jahresabrechnung<br />

dem jeweiligen Mie -<br />

terhaushalt zuweist. Im allge mei -<br />

nen dürfte – über die oben zu 6.<br />

genannten Fälle hinaus – auch bei<br />

den Aufzugskosten im Regelfall<br />

eine Vorwegtrennung entfallen.<br />

Salomonisch das LG Berlin: 32<br />

Zugunsten <strong>der</strong> Wohnraummieter<br />

trete eine gewisse Kompensation<br />

dadurch ein, dass <strong>der</strong> Aufzug von<br />

den Kunden des Gewerbebetrie -<br />

bes vornehmlich werktags und<br />

tagsüber genutzt wird, während<br />

die Wohnraummieter den Aufzug<br />

zusätzlich in den Abendstunden<br />

und am Wochenende nutzen.<br />

Zu bedenken ist weiter, dass eine<br />

G u t z u w i s s e n<br />

Nutzung als Geschäftsraum 33 nicht<br />

stets mit höheren Betriebskosten<br />

einhergeht. So hat z.B. eine Woh -<br />

nung einen höheren Wasserverbrauch<br />

als eine Rechtsanwaltskanzlei.<br />

Praxistipp: Ist <strong>der</strong> Vorwegabzug<br />

aus objektiver Sicht 34 nicht<br />

prak tikabel 35 o<strong>der</strong> unwirtschaftlich,<br />

besteht keine Pflicht<br />

zum Vorwegabzug. Die Unwirtschaftlichkeit<br />

bzw. die fehlende<br />

Machbarkeit sollten freilich in<br />

<strong>der</strong> Abrechnung knapp er -<br />

läutert werden. 36 Sind nämlich<br />

dem Mieter die Hintergründe<br />

für einen unterlassenen Vorwegabzug<br />

nicht bekannt, kann<br />

bei ihm rasch die Vermutung<br />

aufkommen, zu Unrecht über<br />

Gebühr belastet zu werden. 37<br />

Die Darlegungs- und Beweis -<br />

last dafür, dass wegen unmöglicher<br />

bzw. unvertretbarer<br />

Trennung o<strong>der</strong> weitgehen<strong>der</strong><br />

Kostengleichheit kein Vorwegabzug<br />

erfolgt, liegt aber beim<br />

Vermieter. 38<br />

8. Unterbliebener Vorwegabzug<br />

Unterbleibt nun ein gebotener und<br />

machbarer Vorwegabzug, betrifft<br />

dies nur die materielle Richtigkeit<br />

<strong>der</strong> Abrechnung und führt deshalb<br />

nicht zur formellen Unwirksamkeit<br />

<strong>der</strong> Abrechnung insgesamt. 39<br />

a) Unschwer herausrechenbarer<br />

Fehler<br />

Ist also ein Fehler, in Form des<br />

unterlassenen Vorwegabzugs, unschwer<br />

40 herauszurechnen, ist die<br />

Abrechnung in dem betreffenden<br />

Punkt materiell fehlerhaft. Wenn<br />

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<strong>Juni</strong> 2011 | <strong>Eigentümerjournal</strong> 15

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