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Leuchtend zeigt sich der Juni - Eigentümerjournal

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Bindung durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben<br />

Im Handelsverkehr ist vielfach<br />

nicht bekannt, welche Bedeutung<br />

ein sogenanntes kaufmännisches<br />

Bestätigungsschreiben hat. Es<br />

kann <strong>sich</strong> beispielsweise aus dem<br />

Protokoll über eine durchgeführte<br />

Besprechung ergeben. Erhält <strong>der</strong><br />

eine Teil zeitnah zur Verhandlung<br />

über den bereits abgeschlossenen<br />

Vertrag das darüber erstellte Protokoll<br />

und ist aus diesem die Abän<strong>der</strong>ung<br />

des Vertrages zu erken -<br />

nen, ist er in gleicher Weise verpflichtet,<br />

den Än<strong>der</strong>ungen zu wi -<br />

<strong>der</strong>sprechen, wie er es wäre, wenn<br />

er nach <strong>der</strong> Vertragsverhandlung<br />

ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben<br />

über das Ergebnis <strong>der</strong><br />

Vertragsverhandlung erhalten hät -<br />

te. Er muß <strong>der</strong> Vereinbarung, die<br />

getroffen worden ist, nach den<br />

zum kaufmännischen Bestäti -<br />

gungs schreiben entwickelten<br />

Grundsätzen unverzüglich wi<strong>der</strong>-<br />

sprechen, um zu verhin<strong>der</strong>n, dass<br />

sein Schweigen wie eine nachträgliche<br />

stillschweigende Genehmi -<br />

gung behandelt wird und die Vereinbarung<br />

mit diesem Inhalt zustande<br />

kommt.<br />

Dem Grundsatz, dass im Handelsverkehr<br />

<strong>der</strong> Empfänger eines<br />

kaufmännischen Bestätigungsschreibens<br />

unverzüglich wi<strong>der</strong>sprechen<br />

muß, wenn er den Inhalt<br />

nicht gegen <strong>sich</strong> gelten lassen will,<br />

liegt ein Handelsbrauch zugrunde,<br />

<strong>der</strong> zwischenzeitlich zu Gewohnheitsrecht<br />

geworden ist und im<br />

persönlichen Anwendungsbereich<br />

nicht mehr auf Kaufleute beschränkt<br />

ist. Die Pflicht zum sofor -<br />

tigen Wi<strong>der</strong>spruch wird aus den im<br />

Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten<br />

und Gebräuchen und<br />

auch aus den Grundsätzen von<br />

Treu und Glauben abgeleitet.<br />

Persönlich anwendbar sind die Re-<br />

V o n F a l l z u F a l l<br />

geln über das Schweigen auf ein<br />

kaufmännisches Bestätigungsschreiben<br />

auf Kaufleute, aber auch<br />

auf Personen, die wie ein Kauf -<br />

mann selbständig und in größerem<br />

Umfang am Rechtsverkehr teilnehmen,<br />

sowie Gemeinden und<br />

Behörden im fiskalischen Tätigkeitsbereich.<br />

Das Bestätigungsschreiben<br />

muß <strong>sich</strong> auf eine getroffene<br />

Absprache beziehen, also<br />

das Ergebnis <strong>der</strong> vorausgegan ge -<br />

nen Vertragsverhandlungen verbindlich<br />

festlegen. Das Bestäti -<br />

gungsschreiben muß in unmittelbarem<br />

zeitlichen Zusammenhang<br />

mit den Vertragsverhandlungen<br />

zugegangen sein. Es ist nur dann<br />

ohne Wirkung, wenn <strong>der</strong> Bestäti -<br />

gende <strong>sich</strong> so weit von dem Ergeb -<br />

nis <strong>der</strong> Verhandlungen abweicht,<br />

dass er vernünftigerweise nicht mit<br />

dem Einverständnis rechnen konnte.<br />

Ansonsten hat die wi<strong>der</strong> -<br />

spruchs lose Hinnahme des Schrei -<br />

bens die Wirkung, dass sein Inhalt<br />

als Vertragsinhalt gilt.<br />

<strong>Juni</strong> 2011 | <strong>Eigentümerjournal</strong> 7

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