Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>11</strong>-1 S. 12<br />
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 15.09.2010<br />
<strong>11</strong>. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst/pet-wz<br />
Das Ministerium hat auf unsere Forderung hin eine Formulierung eingefügt, wonach<br />
die Zuständigkeiten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht berührt werden.<br />
Dennoch sehen wir das sehr kritisch; ich verweise auf meine schriftlichen Ausführungen.<br />
Wir erwarten von den Landkreisen, dass es insoweit zu einer intensiven<br />
Zusammenarbeit kommt. In dem Bereich kann nicht ohne die kreisangehörigen Städte<br />
und Gemeinden geplant, etwas entwickelt oder auf etwas hingewirkt werden.<br />
Ich möchte noch auf die <strong>Brandenburg</strong>er Kommission eingehen. Wir sträuben uns<br />
nicht dagegen, dass die <strong>Brandenburg</strong>er Kommission mit ihrer Zuständigkeit in das<br />
Gesetz aufgenommen wird. Jedoch weise ich darauf hin, dass sie bisher ein Vertragsinstrument<br />
war. Sie basierte auf einer Vereinbarung zwischen dem überörtlichen<br />
Träger der Sozialhilfe, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />
und den kommunalen Spitzenverbänden; nunmehr erfolgt die Verankerung im Gesetz.<br />
Damit wird in unsere Rechte als kommunaler Spitzenverband eingegriffen, weil<br />
bestimmte Inhalte nicht mehr in Rahmenvereinbarungen bisheriger Art, sondern von<br />
Ihnen als Gesetzgeber geregelt werden sollen. Das Verfahren zum Abschluss von<br />
Rahmenverträgen ist auch recht aufwendig gestaltet.<br />
Ich mache darauf aufmerksam, dass kraft Bundesrecht für die Aushandlung von Rahmenvereinbarungen<br />
immer noch der Städte- und Gemeindebund als kommunaler<br />
Spitzenverband zuständig ist. Wir haben diese Aufgabe und wollen sie uns auch<br />
nicht wegnehmen lassen. Der Städte- und Gemeindebund ist in der <strong>Brandenburg</strong>er<br />
Kommission gar nicht vorgesehen. Ich weiß nicht, inwieweit wir zukünftig noch Einfluss<br />
auf den Inhalt der Rahmenvereinbarungen haben werden. Es kommt sicherlich<br />
auf die Umsetzung in der Realität an. Aber unser Präsidium wird über die Rahmenvereinbarungen<br />
nach wie vor mitverhandeln und mitentscheiden.<br />
Der <strong>Brandenburg</strong>er Steuerungskreis ist praktisch das Nachfolgegremium der ständigen<br />
Steuerungsgruppe, die beim Landkreis Spree-Neiße installiert wurde. Der<br />
Städte- und Gemeindebund erhält nunmehr Gaststatus. Das finden wir richtig so, damit<br />
wir die Interessen unserer Mitglieder weiterhin vertreten können. Die Übernahme<br />
des <strong>Brandenburg</strong>er Steuerungskreises mit den verschiedenen Zuständigkeiten in das<br />
Gesetz findet im Übrigen unsere Zustimmung.<br />
Zu den von mir dargelegten Problemen, die ich im Zusammenhang mit der Finanzierung<br />
habe, bitte ich wirklich um Klarstellung.<br />
Kritisch ist auch die Regelung in § 10 Absatz 2 Satz 3 des Entwurfs zu sehen. Wenn<br />
die Kommunen in Zukunft neue Angebote im ambulanten Bereich schaffen oder finanzieren<br />
wollen, müssen sie zuvor immer die Zustimmung des Ministeriums bzw.<br />
des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe einholen. Das nennt man in der Juristerei<br />
Kondominium - eine ganz besondere Konstruktion. Das Witzige ist: Der ambulante<br />
Bereich ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Das Land hat nur die Rechtsaufsicht.<br />
Dennoch behält es sich vor, dort aus Zweckmäßigkeitserwägungen immer<br />
zuzustimmen. Es ist recht selten, dass es so etwas in Gesetzen gibt. Ich weiß auch<br />
nicht, ob es unbedingt notwendig ist. Diese Formulierung im Ausführungsgesetz