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Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>11</strong>-1 S. 26<br />

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 15.09.2010<br />

<strong>11</strong>. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst/pet-wz<br />

Herr Saß (Landkreis Dahme-Spreewald):<br />

Zunächst danke ich Ihnen sehr herzlich, dass wir als Landkreis Gelegenheit erhalten,<br />

hier zu einigen Fragen, die Sie aufgeworfen haben, Stellung zu nehmen.<br />

Ich möchte vorab zwei Punkte zum Verfahren betonen: Zum einen freuen wir uns,<br />

dass der Gesetzentwurf die Linie, die wir 2006 angefangen haben einzuschlagen,<br />

nämlich die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe, konsequent weiterführt.<br />

Zum Zweiten möchte ich betonen, dass das Gesetzgebungsverfahren bisher durch<br />

das zuständige Ministerium äußert transparent geführt wurde. Die Beratungen und<br />

Verhandlungen, die sehr offen mit den Landkreisen und der Serviceeinheit geführt<br />

wurden, waren sicherlich nicht in allen Details nur freudbetont, aber sie waren sachbetont,<br />

und darauf kommt es letztendlich an. Es ist also durchaus angemessen, dies<br />

hier nochmals hervorzuheben.<br />

Es ist schon deutlich geworden, dass es erhebliche Unterschiede bei den Landkreisen<br />

und den kreisfreien Städten im Bereich des kommunalen Eigenanteils gibt. Darauf<br />

zielte wohl auch Ihre erste Frage, inwieweit die Regelungen der Finanzierung<br />

dem Ziel der Angleichung gerecht werden können. Aus unserer Sicht ist der in § 13<br />

dargestellte Angleichungsprozess, der den Abschluss von Zielvereinbarungen vorsieht,<br />

wo der individuelle kommunale Eigenanteil unter dem Durchschnitt von 15 %<br />

liegt, mit dem Ziel des Ausbaus ambulanter Strukturen, zunächst zu befürworten.<br />

Dennoch wurde bereits in den umfangreichen Diskussionen zu den Entwürfen auch<br />

immer wieder darauf hingewiesen, dass mit dem Ausbau ambulanter Strukturen nicht<br />

automatisch mit einem Rückgang der Fallzahlen im stationären Bereich gerechnet<br />

werden kann; die entsprechenden Fallzahlentwicklungen liegen Ihnen ja vor.<br />

Für den Landkreis Dahme-Spreewald, der einen vergleichsweise hohen kommunalen<br />

Eigenanteil hat, können wir sagen, dass auch die Entwicklung der stationären und<br />

teilstationären Leistungen nach wie vor in eine entsprechende Richtung weist. Insofern<br />

ist sicherlich immer auch auf den individuellen Hilfebedarf des Betroffenen abzustellen.<br />

Für den Landkreis Dahme-Spreewald mit einem berechneten Eigenanteil von<br />

23,4 % bedeutet die bisherige Finanzierungsregelung eine Erstattung der tatsächlichen<br />

Kosten nur zu einem sehr geringen <strong>Teil</strong>. Damit wirkt sich die bisherige Herangehensweise<br />

des Landkreises, konsequent „ambulant vor stationär“ umzusetzen, zumindest<br />

von der finanziellen Seite her, für den Landkreis negativ aus. Im Zuge der<br />

Angleichung des kommunalen Anteils nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf<br />

könnte sich hier für den Landkreis eine positive Entwicklung ergeben. In den derzeit<br />

laufenden Budgetverhandlungen mit dem zuständigen Ministerium hat sich dies<br />

schon gezeigt: Die vorgeschlagene Erstattungssumme nähert sich den tatsächlichen<br />

Ausgaben des Landkreises an. Eine abschließende Festlegung zum Budget gibt es<br />

nicht; insofern können wir dazu noch keine endgültige Entscheidung treffen. Nicht nur<br />

für 2010 ist eine abschließende Festlegung des Budgets insofern sehr wichtig.

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