Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1
Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1
Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>11</strong>-1 S. 26<br />
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 15.09.2010<br />
<strong>11</strong>. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst/pet-wz<br />
Herr Saß (Landkreis Dahme-Spreewald):<br />
Zunächst danke ich Ihnen sehr herzlich, dass wir als Landkreis Gelegenheit erhalten,<br />
hier zu einigen Fragen, die Sie aufgeworfen haben, Stellung zu nehmen.<br />
Ich möchte vorab zwei Punkte zum Verfahren betonen: Zum einen freuen wir uns,<br />
dass der Gesetzentwurf die Linie, die wir 2006 angefangen haben einzuschlagen,<br />
nämlich die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe, konsequent weiterführt.<br />
Zum Zweiten möchte ich betonen, dass das Gesetzgebungsverfahren bisher durch<br />
das zuständige Ministerium äußert transparent geführt wurde. Die Beratungen und<br />
Verhandlungen, die sehr offen mit den Landkreisen und der Serviceeinheit geführt<br />
wurden, waren sicherlich nicht in allen Details nur freudbetont, aber sie waren sachbetont,<br />
und darauf kommt es letztendlich an. Es ist also durchaus angemessen, dies<br />
hier nochmals hervorzuheben.<br />
Es ist schon deutlich geworden, dass es erhebliche Unterschiede bei den Landkreisen<br />
und den kreisfreien Städten im Bereich des kommunalen Eigenanteils gibt. Darauf<br />
zielte wohl auch Ihre erste Frage, inwieweit die Regelungen der Finanzierung<br />
dem Ziel der Angleichung gerecht werden können. Aus unserer Sicht ist der in § 13<br />
dargestellte Angleichungsprozess, der den Abschluss von Zielvereinbarungen vorsieht,<br />
wo der individuelle kommunale Eigenanteil unter dem Durchschnitt von 15 %<br />
liegt, mit dem Ziel des Ausbaus ambulanter Strukturen, zunächst zu befürworten.<br />
Dennoch wurde bereits in den umfangreichen Diskussionen zu den Entwürfen auch<br />
immer wieder darauf hingewiesen, dass mit dem Ausbau ambulanter Strukturen nicht<br />
automatisch mit einem Rückgang der Fallzahlen im stationären Bereich gerechnet<br />
werden kann; die entsprechenden Fallzahlentwicklungen liegen Ihnen ja vor.<br />
Für den Landkreis Dahme-Spreewald, der einen vergleichsweise hohen kommunalen<br />
Eigenanteil hat, können wir sagen, dass auch die Entwicklung der stationären und<br />
teilstationären Leistungen nach wie vor in eine entsprechende Richtung weist. Insofern<br />
ist sicherlich immer auch auf den individuellen Hilfebedarf des Betroffenen abzustellen.<br />
Für den Landkreis Dahme-Spreewald mit einem berechneten Eigenanteil von<br />
23,4 % bedeutet die bisherige Finanzierungsregelung eine Erstattung der tatsächlichen<br />
Kosten nur zu einem sehr geringen <strong>Teil</strong>. Damit wirkt sich die bisherige Herangehensweise<br />
des Landkreises, konsequent „ambulant vor stationär“ umzusetzen, zumindest<br />
von der finanziellen Seite her, für den Landkreis negativ aus. Im Zuge der<br />
Angleichung des kommunalen Anteils nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf<br />
könnte sich hier für den Landkreis eine positive Entwicklung ergeben. In den derzeit<br />
laufenden Budgetverhandlungen mit dem zuständigen Ministerium hat sich dies<br />
schon gezeigt: Die vorgeschlagene Erstattungssumme nähert sich den tatsächlichen<br />
Ausgaben des Landkreises an. Eine abschließende Festlegung zum Budget gibt es<br />
nicht; insofern können wir dazu noch keine endgültige Entscheidung treffen. Nicht nur<br />
für 2010 ist eine abschließende Festlegung des Budgets insofern sehr wichtig.