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Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>11</strong>-1 S. 38<br />

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 15.09.2010<br />

<strong>11</strong>. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst/pet-wz<br />

wicklungen in einem Gebiet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es eine kreisfreie<br />

Stadt ist, die stadtteilbezogen Sozialraumentwicklung macht. Dann fühlen sich Bürger<br />

aus anderen Stadtteilen unter Umständen benachteiligt, weil sie beispielsweise<br />

keinen Pflegestützpunkt in ihrem Stadtteil haben, obwohl dort auch rund 50 000 Einwohner<br />

leben. Also muss man das sehr kritisch beleuchten und vorsichtig agieren,<br />

damit sich nicht bestimmte Bürger benachteiligt fühlen. Deshalb halten wir das nicht<br />

für besonders gut, wenn das ins Gesetz kommt. Ich weiß, dass auch in das Landespflegegesetz<br />

eine ähnliche Regelung aufgenommen werden soll. Das sehen wir<br />

durchaus kritisch, weil dabei eine Vorgabe gemacht wird, dass auf die Entwicklung<br />

des Sozialraums hinzuwirken ist.<br />

Bezogen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie auf die Menschen,<br />

die es dann betrifft, ist zu sagen, dass beispielsweise in der Wiedereingliederungshilfe<br />

oder in der Hilfe zur Pflege die Menschen ein Interesse daran haben, dass das im<br />

Quartier bzw. wohnortnah stattfindet, dass also wohnortnahe Angebote vorgehalten<br />

werden und dass man sich durch nachbarschaftliche Zusammenarbeit oder Nachbarschaftszentren<br />

gegenseitig Unterstützung leisten kann. Wenn zum Beispiel ich alt<br />

sein werde, dann muss ich mir Hilfe von anderen Alten suchen und kann nicht auf<br />

junge Leute zurückgreifen, denn diese gibt es dann kaum noch. Die wenigen sind<br />

zum anderen tagsüber arbeiten, sodass es viel wichtiger ist, wirklich in Stadtteilen<br />

und kleinen Wohngebieten etwas vorzuhalten und ehrenamtliches Engagement sowie<br />

nachbarschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.<br />

Das sind Dinge, die nach unserer Auffassung nicht von einem Landkreis entwickelt<br />

oder gesteuert werden können. Hier bedarf es dringend der Arbeit der kreisangehörigen<br />

Städte und Gemeinden, dass sie das für ihr Gebiet selbst festlegen. Ich habe<br />

ein wenig die Befürchtung, dass hierbei einige außen vor bleiben. In dem Paragrafen<br />

steht ja, dass die Träger der Sozialhilfe, das heißt das Land und die 18 Landkreise<br />

und kreisfreien Städte, für sich etwas festlegen und entwickeln, was nicht alle Wohngebiete,<br />

zum Beispiel nicht den gesamten Landkreis, berücksichtigt. Man kann beispielsweise<br />

nicht nur auf Oranienburg schauen, sondern man muss auch oben auf<br />

Fürstenberg (Havel) und auf ganz kleine Ortschaften schauen und darauf achten,<br />

dass auch dort alte Menschen Leistungen erhalten. Hier haben wir die Befürchtung,<br />

dass von oben etwas übergestülpt wird, was überhaupt nicht passt und was auch<br />

nicht das leistet, was die Menschen im Land tatsächlich brauchen.<br />

Vorsitzende:<br />

Gibt es weitere Fragen? Herr Büttner, ich hatte Sie so verstanden, dass Ihre Frage<br />

direkt an Frau Gordes gerichtet war.

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