Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>11</strong>-1 S. 38<br />
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 15.09.2010<br />
<strong>11</strong>. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst/pet-wz<br />
wicklungen in einem Gebiet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es eine kreisfreie<br />
Stadt ist, die stadtteilbezogen Sozialraumentwicklung macht. Dann fühlen sich Bürger<br />
aus anderen Stadtteilen unter Umständen benachteiligt, weil sie beispielsweise<br />
keinen Pflegestützpunkt in ihrem Stadtteil haben, obwohl dort auch rund 50 000 Einwohner<br />
leben. Also muss man das sehr kritisch beleuchten und vorsichtig agieren,<br />
damit sich nicht bestimmte Bürger benachteiligt fühlen. Deshalb halten wir das nicht<br />
für besonders gut, wenn das ins Gesetz kommt. Ich weiß, dass auch in das Landespflegegesetz<br />
eine ähnliche Regelung aufgenommen werden soll. Das sehen wir<br />
durchaus kritisch, weil dabei eine Vorgabe gemacht wird, dass auf die Entwicklung<br />
des Sozialraums hinzuwirken ist.<br />
Bezogen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie auf die Menschen,<br />
die es dann betrifft, ist zu sagen, dass beispielsweise in der Wiedereingliederungshilfe<br />
oder in der Hilfe zur Pflege die Menschen ein Interesse daran haben, dass das im<br />
Quartier bzw. wohnortnah stattfindet, dass also wohnortnahe Angebote vorgehalten<br />
werden und dass man sich durch nachbarschaftliche Zusammenarbeit oder Nachbarschaftszentren<br />
gegenseitig Unterstützung leisten kann. Wenn zum Beispiel ich alt<br />
sein werde, dann muss ich mir Hilfe von anderen Alten suchen und kann nicht auf<br />
junge Leute zurückgreifen, denn diese gibt es dann kaum noch. Die wenigen sind<br />
zum anderen tagsüber arbeiten, sodass es viel wichtiger ist, wirklich in Stadtteilen<br />
und kleinen Wohngebieten etwas vorzuhalten und ehrenamtliches Engagement sowie<br />
nachbarschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.<br />
Das sind Dinge, die nach unserer Auffassung nicht von einem Landkreis entwickelt<br />
oder gesteuert werden können. Hier bedarf es dringend der Arbeit der kreisangehörigen<br />
Städte und Gemeinden, dass sie das für ihr Gebiet selbst festlegen. Ich habe<br />
ein wenig die Befürchtung, dass hierbei einige außen vor bleiben. In dem Paragrafen<br />
steht ja, dass die Träger der Sozialhilfe, das heißt das Land und die 18 Landkreise<br />
und kreisfreien Städte, für sich etwas festlegen und entwickeln, was nicht alle Wohngebiete,<br />
zum Beispiel nicht den gesamten Landkreis, berücksichtigt. Man kann beispielsweise<br />
nicht nur auf Oranienburg schauen, sondern man muss auch oben auf<br />
Fürstenberg (Havel) und auf ganz kleine Ortschaften schauen und darauf achten,<br />
dass auch dort alte Menschen Leistungen erhalten. Hier haben wir die Befürchtung,<br />
dass von oben etwas übergestülpt wird, was überhaupt nicht passt und was auch<br />
nicht das leistet, was die Menschen im Land tatsächlich brauchen.<br />
Vorsitzende:<br />
Gibt es weitere Fragen? Herr Büttner, ich hatte Sie so verstanden, dass Ihre Frage<br />
direkt an Frau Gordes gerichtet war.