Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1
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Landkreistag <strong>Brandenburg</strong><br />
Landkreistag <strong>Brandenburg</strong><br />
Postfach 60 10 35, 14410 Potsdam<br />
<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Ausschuss für Arbeit<br />
Soziales, Frauen und<br />
Frau Vorsitzende<br />
Birgit Wöllert, MdL<br />
Am Havelblick 8<br />
14474 Potsdam<br />
Familie<br />
- per E-Mail -<br />
EINGEGANGEN<br />
Erledigt:<br />
1 4. SEP. 2010<br />
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen<br />
1. September 2010<br />
Anlage .2_<br />
Hausanschrift:<br />
Jägerallee 25<br />
14469 Potsdam<br />
Postanschrift:<br />
Postfach 60 10 35<br />
14410 Potsdam<br />
E-Mail:<br />
poststelle@landkreistag-brandenburg.de<br />
Telefon: (03 31) 2 98 74 – 0<br />
Telefax: (03 31) 2 98 74 – 50<br />
Durchwahl:<br />
(03 31) 2 98 74-35<br />
Datum: 2 010 - 0 9-14<br />
Az.: 50 10-12/Ko/chr<br />
(bei Antwort bitte angeben)<br />
Text ei<strong>Landtag</strong>/Allgernei rf2016'1t2010<strong>11</strong>.doc.<br />
Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung<br />
des Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch<br />
(Drs. 5/1843 - Neudruck)<br />
hier: Stellungnahme des Landkreistages <strong>Brandenburg</strong><br />
Sehr geehrte Frau Wöllert,<br />
für die Übermittlung des Entwurfs für ein Gesetz zur Neuregelung<br />
des Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch dürfen<br />
wir Ihnen recht herzlich danken. Von der uns eingeräumten<br />
Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme machen wir gern Gebrauch.<br />
Wir werden uns entsprechend der Gesetzessystematik zu den einzelnen<br />
Regelungsvorschlägen äußern und in diesem Zusammenhang<br />
auch auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen eingehen. Bevor wir<br />
zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen, möchten wir jedoch einige<br />
Bemerkungen vorwegschicken.<br />
Dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein intensiver und konstruktiver<br />
Diskussionsprozess sowohl auf kommunaler Ebene als auch<br />
mit dem MASF vorausgegangen. Im Ergebnis liegt ein Gesetzentwurf<br />
vor, mit dem den Vorzügen einer kommunalen Aufgabenwahrnehmung<br />
Rechnung getragen wird. Die kommunale Zusammenarbeit seit dem<br />
Jahr 2007 hat den fachlichen Austausch zwischen den Kommunen und<br />
die fachlich-inhaltliche Verantwortung auf kommunaler Ebene und<br />
damit die Qualität der Leistungserbringung insgesamt gestärkt.<br />
Diesen Weg möchten die Landkreise auch weiterhin beschreiten.<br />
Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt den Weg hierfür auf.