Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>11</strong>-1 S. 14<br />
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 15.09.2010<br />
<strong>11</strong>. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst/pet-wz<br />
Vorsitzende:<br />
Frau Gordes, Sie denken bitte an die Redezeit.<br />
Frau Gordes (Städte- und Gemeindebund):<br />
- Sofort. - Nunmehr hat man aber vorn im Gesetz diese feste Finanzierungsquote des<br />
Landes gestrichen. Der Evaluationszeitraum hat sich jedoch nicht verändert. Mir ist<br />
das Jahr 2018 einfach zu spät. Wir wissen nicht, wie sich die finanzielle Entwicklung<br />
darstellen wird. So, wie beim Finanzausgleichsgesetz alle drei Jahre eine Überprüfung<br />
stattfindet, sollte auch in Bezug auf das AG-SGB XII innerhalb von drei Jahren<br />
überprüft werden, ob die Finanzierung auskömmlich ist und das Konnexitätsprinzip<br />
gewahrt wird.<br />
Ich möchte nochmals auf meine Stellungnahme hinweisen. Wenigstens die Mitarbeiter<br />
der Fachebene sollten sie lesen.<br />
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
Vorsitzende:<br />
Danke schön, Frau Gordes. - Wir setzen fort mit der LIGA der Spitzenverände der<br />
Freien Wohlfahrtspflege und dem Diakonischen Werk. Sie treten hier gemeinsam<br />
auf. Herr Dane beginnt. Bitte schön.<br />
Herr Dane (LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege):<br />
Vielen Dank, sehr verehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte<br />
Damen und Herren! Die LIGA der Spitzenverände der Freien Wohlfahrtspflege<br />
ist der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Anforderungen des Verfassungsgerichts<br />
des Landes <strong>Brandenburg</strong> entspricht und die Finanzkraft der Kommunen<br />
nicht überfordert. Wir haben in den vergangenen Jahren gelernt, dass das ein<br />
ganz entscheidender Aspekt ist. Die Kostenerstattungsregelungen halten wir für angemessen.<br />
Ich muss ehrlich eingestehen, dass wir, die wir nicht unmittelbar an diesem<br />
Finanzierungsgeschehen beteiligt sind, da etwas weniger misstrauisch herangehen<br />
und uns an dieser Stelle etwas mehr auf die im Gesetzentwurf zum Ausdruck<br />
kommende „Denke“ verlassen. Es handelt sich um eine faire Regelung, die sowohl<br />
das Risiko potenzieller Fallzahlentwicklungen angemessen berücksichtigt als auch<br />
die differenzierten örtlichen Leistungsstrukturen und vor allem das Interesse an<br />
einem landeseinheitlichen, für den Bürger berechenbaren Hilfesystem.<br />
Ich will an dieser Stelle einfügen, dass wir im Jahr 2006 bekanntlich sehr kritisch waren,<br />
was die Übertragung von Aufgaben in die Zuständigkeit der Kommunen angeht.