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Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1

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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>11</strong>-1 S. 14<br />

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 15.09.2010<br />

<strong>11</strong>. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst/pet-wz<br />

Vorsitzende:<br />

Frau Gordes, Sie denken bitte an die Redezeit.<br />

Frau Gordes (Städte- und Gemeindebund):<br />

- Sofort. - Nunmehr hat man aber vorn im Gesetz diese feste Finanzierungsquote des<br />

Landes gestrichen. Der Evaluationszeitraum hat sich jedoch nicht verändert. Mir ist<br />

das Jahr 2018 einfach zu spät. Wir wissen nicht, wie sich die finanzielle Entwicklung<br />

darstellen wird. So, wie beim Finanzausgleichsgesetz alle drei Jahre eine Überprüfung<br />

stattfindet, sollte auch in Bezug auf das AG-SGB XII innerhalb von drei Jahren<br />

überprüft werden, ob die Finanzierung auskömmlich ist und das Konnexitätsprinzip<br />

gewahrt wird.<br />

Ich möchte nochmals auf meine Stellungnahme hinweisen. Wenigstens die Mitarbeiter<br />

der Fachebene sollten sie lesen.<br />

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

Vorsitzende:<br />

Danke schön, Frau Gordes. - Wir setzen fort mit der LIGA der Spitzenverände der<br />

Freien Wohlfahrtspflege und dem Diakonischen Werk. Sie treten hier gemeinsam<br />

auf. Herr Dane beginnt. Bitte schön.<br />

Herr Dane (LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege):<br />

Vielen Dank, sehr verehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte<br />

Damen und Herren! Die LIGA der Spitzenverände der Freien Wohlfahrtspflege<br />

ist der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Anforderungen des Verfassungsgerichts<br />

des Landes <strong>Brandenburg</strong> entspricht und die Finanzkraft der Kommunen<br />

nicht überfordert. Wir haben in den vergangenen Jahren gelernt, dass das ein<br />

ganz entscheidender Aspekt ist. Die Kostenerstattungsregelungen halten wir für angemessen.<br />

Ich muss ehrlich eingestehen, dass wir, die wir nicht unmittelbar an diesem<br />

Finanzierungsgeschehen beteiligt sind, da etwas weniger misstrauisch herangehen<br />

und uns an dieser Stelle etwas mehr auf die im Gesetzentwurf zum Ausdruck<br />

kommende „Denke“ verlassen. Es handelt sich um eine faire Regelung, die sowohl<br />

das Risiko potenzieller Fallzahlentwicklungen angemessen berücksichtigt als auch<br />

die differenzierten örtlichen Leistungsstrukturen und vor allem das Interesse an<br />

einem landeseinheitlichen, für den Bürger berechenbaren Hilfesystem.<br />

Ich will an dieser Stelle einfügen, dass wir im Jahr 2006 bekanntlich sehr kritisch waren,<br />

was die Übertragung von Aufgaben in die Zuständigkeit der Kommunen angeht.

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