Landtag Brandenburg P-AASFF 5/11-1 Protokoll - Teil 1
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<strong>Landtag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>AASFF</strong> 5/<strong>11</strong>-1 S. 42<br />
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 15.09.2010<br />
<strong>11</strong>. (öffentliche) Sitzung Stenogr. Dienst/pet-wz<br />
Ende 20<strong>11</strong> das MASF ankommt und sagt, es hätte gern noch etwas aus diesem<br />
Jahr. Das ist dann verwaltungstechnisch nicht wirklich handhabbar.<br />
Gleichzeitig sieht aber - und das ist der Punkt, worauf sich die wesentliche Kritik bezog<br />
- § 17 des Gesetzentwurfs Berichts- und Auskunftspflichten vor, wobei die Daten,<br />
die sowieso nötig sind, ein zweites Mal aufgegriffen werden. Hier wünschen wir uns,<br />
dass einmal ganz klar gesagt wird, dass man die Zahlen für das Rechenwerk<br />
braucht, und dann muss sehr präzise abgesteckt werden, was sonst noch erforderlich<br />
sein sollte. Das muss auch gemeinsam abgesteckt werden; es kann nicht sein,<br />
dass hier Datenfriedhöfe geschaffen werden. Wir müssen schon die Arbeit auf die<br />
wesentlichen Dinge konzentrieren, auch bei Steuerungsfragen, und können nicht zu<br />
jedem nur erdenklichen Thema auf einmal in Berichtspflichten stehen; denn dann<br />
kommt man gar nicht mehr zu der eigentlichen Arbeit der Eingliederungshilfe vor Ort.<br />
Die Formulierungen des § 17 geben hierbei ein wenig Anlass zur Sorge, dass eine<br />
solche Öffnungsklausel darin sein könnte, dass alles nur Erdenkliche nachgefragt<br />
werden kann. Wir haben auch im Diskussionsprozess der letzten Monate schon bei<br />
verschiedenen Einzelinformationen immer nachgehakt, was das Land eigentlich damit<br />
will. Was will das Land mit einer Auflistung von Einzelleistungen anfangen, zum<br />
Beispiel, dass in einer Einrichtung X Personen im Leistungstyp I/II/III und die anderen<br />
in anderen Leistungstypen sind, dann noch aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht<br />
usw.? Was will man mit derart detaillierten Daten; braucht man die wirklich?<br />
Oder ist das einfach ein Ausdruck von Unsicherheit, dass man mit dem gesamten<br />
System nicht so richtig umzugehen weiß und daher vorsichtshalber erst einmal alles<br />
abfragt, so nach dem Motto: „Das kann man vielleicht irgendwann doch noch einmal<br />
für eine Auswertung gebrauchen.“ Hier sehen wir durchaus mit Sorge, dass mit dem<br />
§ 17 des Gesetzentwurfs Datenfriedhöfe aufgebaut werden, die viel Zeit und Geld erfordern<br />
und hinterher wahrscheinlich keinen Nutzen bringen. Hier muss eine vernünftige<br />
Abstimmung zwischen Land und kommunaler Seite erfolgen. Wenn sich beide<br />
Seiten einig sind, dass man diese Informationen braucht, um zukünftig Leistungsgeschehen<br />
zu gestalten, dann ist das in Ordnung, aber nicht darüber hinaus.<br />
Herr Saß (Landkreis Dahme-Spreewald):<br />
Aus meiner Sicht sind doppelte Strukturen und doppelte Datenerhebungen immer<br />
schlecht. Erstens führt doppelte Datenerhebung tendenziell zu mehr Aufwand. Zweitens<br />
führt das immer zu Diskussionen darüber, wessen Daten richtig sind. Wir sehen<br />
das seit Jahren im Bereich des SGB II. Schon ganz kleine Abweichungen in der Datenerhebung,<br />
beispielsweise beim Stichtag um einen Tag, haben dabei erhebliche<br />
Auswirkungen, wenngleich mir klar ist, dass das Land auch ein eigenständiges Interesse<br />
daran hat, Daten immer vorzuhalten. Insofern wäre die Frage, was das Land<br />
mit einer eigenständigen Datenerhebung bezweckt. Wenn es wirklich darum geht, eigenständige<br />
Daten vorzuhalten, dann haben wir genügend Möglichkeiten, auch im<br />
Gesetz selbst, in der Beteiligung im Steuerkreis bei der <strong>Brandenburg</strong>er Kommission<br />
uns dazu zu verständigen, welche Daten gebraucht werden, um das letztendlich in